1 Pflanze in Bayern

JohaJoha
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1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Hallo

ich hatte 1 Hanfpflanze in einem kleinen Schrank. Hab diesen nur sehr gering beleuchtet, also unter 50W. Der Schrank ist auch sehr klein, keine 100cm hoch z. B.
Ich hab das alles mit Absicht so klein gehalten weil ich nicht mehr brauche und mich deswegen nicht unnötig hoch strafbar machen wollte.
Ich hatte nun vor ein paar Tagen eine Hausdurchsuchung und natürlich wurde die Pflanze beschlagnahmt und auch der SChrank.
Die Pflanze stand zu dem Zeitpunkt in voller Blühte. Es wären maximal noch ein paar Tage zur Ernte gewesen. Ich würde sagen das es rauchbar nicht mehr wie 20-30g Gras geworden wären.
Das heißt es waren an der Pflanze so 100g Blüte in nassem Zustand.


Meine Frage jetzt was kommt auf mich zu?
Bin Ersttäter und habe noch nie was verbrochen.

Ich habe mich selbst ein wenig erkundigt, von Geldstrafe bis Bewährung scheint ja fast alles möglich zu sein. Theoretisch sogar Knast, wobei ich das nun wirklich nicht glaube (will).
Muss ich tatsächlich mit einer Bewährungsstrafe rechnen???
Also klar ist mir eigentlich nur das ich über den 6g der geringen Menge bin.
Ich gehe auch davon aus das ich noch unterhalb der 7,5g reinem THC liege.
(Hier möchte ich noch anmerken das ich mich sehrwohl vorher informiert habe und meinen Schrank mit Absicht so gebaut habe um NICHT über diese 7,5g reines THC kommen zu können.)


Konnte hier im Forum leider nur kaum ähnliche Fälle finden deswegen dachte ich ich frag mal nach.
Man kann im Grunde überall was anderes lesen und meistens geht es gelich um 5 Pflanzen die viel größer sind usw.
Mit 1er Pflanze lässt sich fast nichts finden, nur warum?

Wegen Führerschein... Ich habe so ca. 1 mal im Monat Gras geraucht.
Das letzte mal war vor rund 2-3 Wochen. Wahrscheinlich bekomme ich von der Führerscheinstelle auch noch Post?
Die wollen dann ja bestimmt wissen ob ich noch tauglich bin ein Fahrzeug zu fahren. Die können mir aber den Führerschein nur nehmen wenn sie mir etwas nachweisen können?
Also im Blut oder in den Haaren? Wie wahrscheinlich ist es das man bei monatlichem Konsum noch genug Abbauprodukte im Blut hat um den Führerschein zu verlieren?
Haaranalyse ist bei mir gar nicht möglich weil ich fast ne komplette Glatze habe und die restlichen Haare immer kurz rasiere.
Können die mir auch auf Grund von Aussagen den Führerschein nehmen oder muss da schon was nachgewiesen werden?
Zuletzt geändert von JohaJoha am Di 15. Aug 2017, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo JohaJoha und willkommen im Forum.
Konnte hier im Forum leider nur kaum ähnliche Fälle finden deswegen dachte ich ich frag mal nach.
Fragen dieser Art gab es hier schon zuhauf, bitte nutze zunächst die Suchfunktion. Dann triffst Du mit den Suchworten "Pflanze Bayern" z.B. auf diesen Thread: viewtopic.php?f=12&t=7642&p=44838

Grüße, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

1 Pflanze in Bayern ist eine zuviel!

Vorab Anwaltstermin hast du schon oder?

Der Anwalt kann dich dann über dass erwartende Strafmaß aufklären. Dass ist abhängig wie du schon sagst von Vorstrafen, ob du schon mal auffällig wurdest, ob du im Arbeitsleben stehst, wie alt du bist Jugendstrafe, ob du ein Patient bist (mit Rezept)?

Meine Frage:

1. Warum war die Durchsuchung?
2. Hatten die ein Durchsuchungsbeschluss? Wenn ja für alle Räume?
3. Wo Stand die Pflanze? Dein Raum? Evtl. Zimmer der Eltern oder wohnst du alleine?
4. Können die Nachweisen dass du auch verkauft hast? / Kannst du Eigenkonsum und gebrauch ggf. beweisen?
5. Hast du ein Rezept? Bist du Patient?
6. Angaben zur Person: Alter, Berufstätig -> wenn ja als was?

Zu deiner Gewichtsvermutung, ob die netten Beamten die Ganze Pflanze als Verboten ansehen oder nur die Knospen, ist juristisch nicht 100% festlegbar. Fakt ist die ganze Pflanze hat vermutlich einen Gehalt von über 0,2% THC, also wenn dir die blöd wollen, wiegen die die ganze Pflanze. Dagegen kannst du dann mit deinem Anwalt vorgehen.
Wenn du mir die oberen Punkte beantwortest, kann ich dir in etwa sagen was dich erwartet (ohne Gewähr).
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

Wegen Führerschein... Ich habe so ca. 1 mal im Monat Gras geraucht.
Das letzte mal war vor rund 2-3 Wochen. Wahrscheinlich bekomme ich von der Führerscheinstelle auch noch Post?
Die wollen dann ja bestimmt wissen ob ich noch tauglich bin ein Fahrzeug zu fahren. Die können mir aber den Führerschein nur nehmen wenn sie mir etwas nachweisen können?
Also im Blut oder in den Haaren? Wie wahrscheinlich ist es das man bei monatlichem Konsum noch genug Abbauprodukte im Blut hat um den Führerschein zu verlieren?
Haaranalyse ist bei mir gar nicht möglich weil ich fast ne komplette Glatze habe und die restlichen Haare immer kurz rasiere.
Können die mir auch auf Grund von Aussagen den Führerschein nehmen oder muss da schon was nachgewiesen werden?
Post von der Führerscheinstelle bekommst du mit Sicherheit wenn du einen Führerschein hast. Beweisen anhand von Haar oder Urin Proben müssen die dir nichts mehr, haben ja die Pflanze gefunden. Urin wirst du aber trotzdem abgeben müssen, die wollen ja auch wissen ob du immer noch konsumierst.

Dein Problem ist jetzt dass du den Konsum zu dem Zeitpunkt wo die eingelaufen sind überhaupt nicht mehr bestreiten kannst. Würde im Umkehrschluss evtl. dann für den Richter bedeuten, dass du das Zeug angebaut hast um es zu verkaufen. Was das Strafmaß erheblich zu deiner Missgunst verändern würde.

Also mach dir Gedanken bevor du was sagst, vermutlich hast du aber schon mit den Cops ohne Anwalt gesprochen oder?
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Ja einen Anwaltstermin habe ich diese Woche noch.

1. Meine Ex-Freundin hat mich verpfiffen.
2. Ja hatten die. Für meine ganze Wohnung ob für alle Räume keine Ahnung ehrlich gesagt. Im Keller waren sie nicht. Als sie geklingelt haben und vorstellig wurden habe ich denen gleich die Pflanze gezeigt. Alles andere schien mir sinnlos weil sie die ja eh gefunden hätten.
3.In meinen Räumlichkeiten, ich wohne allein.
4. Ich wüsste nicht wie die mir ein Verkauf nachweisen wollen. Ich habe nie verkauft und werde ihc auch nicht. Folge dessen ist natürlich auch nichts vorhanden was das beweisen könnte. Also keine Waage oder dergleichen.
Eigenkonsum, ich rauche 1mal im Monat. Ob ich da noch Konsum im Blut nachweisen kann weiß ich nicht. Der Ertrag hätte mir 1 Jahr gereicht...
5. Nein ich bin kein Patient, ich rauche zum Genuss
6. Ich bin mitte 30 und Berufstätig. Ich arbeite als Techniker in einer Firma.


Wegen dem Gewicht. Macht es überhaupt noch einen Unterschied für mich? Über diesen 6g bin ich sowieso aber trotzdem unter den 7,5g reinem THC.
Diese 7,5g reines THC sind nach meinen Recherchen Bundesweit gültig. Also kann man mir doch auch keine Strafen die erst ab überschreiten diese gültig werden aufbrummen?


€: Nein ich hab nicht weiter mit den Polizisten geredet. Ich hab denen nur gezeigt wo in der Wohnung die Pflanze ist und dann dann gesagt das ich keine weiteren Aussagen machen möchte.
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

Wenn du im Vorfeld keine Straftat begangen hast wie z.b. Köperverletzung EX, Kindesentzug in der Wohnung oder sonstige Straftaten die zu vereiteln wären, dann auch ohne Beschluss wenn Gefahr im Verzug ist. Trotzdem sehe ich hier keine Verhältnismäßigkeit seitens des Richters den Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben. Die Beamten hätten auch ohne Beschluss kommen können und fragen ob sie die Wohnung betreten dürfen, hättest du dies nicht zugelassen, hätte es wenige Minuten gedauert doch ggf. einen Beschluss anzufordern.
Wie dir vermutlich bekannt ist, ist die Wohnung im Grundgesetz als besonderst schützenswert und nur unter strengen Auflagen dürfen solche Durchsuchungsbeschlüsse ausgehändigt werden.
Interessant wäre, was deine EX behauptet hat, evtl. hat sie ja gesagt da sind 10 Pflanzen, was wiederum eine Straftat darstellt. Für mich ist es nahe liegend das die EX wissentlich übertrieben hat, ist so ein Bauchgefühl. Dein Rechtsanwalt hat ja Akteneinsicht.
Am besten den Rechtsanwalt mal in die Schiene lenken und fragen ob dass Sinn macht?

Punkt 4 OK

Punkt 5 Selbst mal Gedanken machen........

Punkt 6 Sehr gut

Sehr gut dass du nix gesagt hast :!:

Strafmaß von Verwarnung bis ich denke maximal Geldstrafe, Bewehrung oder Knast denke ich nicht. In NRW oder Hessen , hättest du kurz auf die Finger geklopft bekommen und das wärs, ob ein Richter in Hessen oder NRW wegen einer Pflanze ein Durchsuchungsbeschluss unterschreibt mag ich auch mal bezweifeln.

Dein Hauptproblem sehe ich aktuell beim Führerschein, die MPU kostet ein Schweine Geld und die machen genau wie die Krankenkassen eh nur was die wollen. Brauchst du den Führerschein zwingend für die Arbeit?

Das sind meine Einschätzungen, ich bin kein Rechtsanwalt, dass ist alles ohne Gewähr!
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

JohaJoha hat geschrieben:Ja einen Anwaltstermin habe ich diese Woche noch.

1. Meine Ex-Freundin hat mich verpfiffen.
:evil:
Blöde F****
Aber so ist das leider...
JohaJoha hat geschrieben: Wegen dem Gewicht. Macht es überhaupt noch einen Unterschied für mich? Über diesen 6g bin ich sowieso aber trotzdem unter den 7,5g reinem THC.
Diese 7,5g reines THC sind nach meinen Recherchen Bundesweit gültig. Also kann man mir doch auch keine Strafen die erst ab überschreiten diese gültig werden aufbrummen?
Ähhh nein, Die 7.5g reines THC gelten als nicht geringe Menge und wenn diese Überschritten ist erfüllst Du ein Verbrechenstatbestand gem. § 29 a BtMG (Mindeststrafe 1 Jahr) und keine Straftat mehr wie nach §29 BTMG.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/leidt ... 58990.html
http://www.juraforum.de/lexikon/verbrechen
Edit:
Als Beispiel die nehmen die ganze Pflanze mit 100g und kommen auf einen THC Gehalt von 8% -> 8g THC.
Das wäre zwar nicht ganz sauber aber in Bayern würde mich sowas nicht wundern.
Allerdings könnte ein Anwalt da mit Sicherheit einen minderschweren Fall draus machen wenn er nicht vollkommen doof ist.

JohaJoha hat geschrieben: €: Nein ich hab nicht weiter mit den Polizisten geredet. Ich hab denen nur gezeigt wo in der Wohnung die Pflanze ist und dann dann gesagt das ich keine weiteren Aussagen machen möchte.
Sehr gut.

Such Dir einen gescheiten Anwalt, rede vorher möglichst mit der Grünen Hilfe und weiterhin auf gar keinen Fall mit den Cops
http://www.gruene-hilfe.de/regionalbuer ... ro-bayern/


Edit 2:
am 24.09 wählen gehen, Ich denke die CSU sollte nicht in betracht kommen ;-)

MFG
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

littleganja hat geschrieben:Trotzdem sehe ich hier keine Verhältnismäßigkeit seitens des Richters den Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.
Sorry das ich so direkt bin aber das interessiert keinen was Du als verhältnismäßig siehst.
Der Richtervorbehalt ist ein Witz aus meiner Sicht, die winken alles durch....
https://www.heise.de/tp/features/Vom-An ... 63963.html
littleganja hat geschrieben: Interessant wäre, was deine EX behauptet hat, evtl. hat sie ja gesagt da sind 10 Pflanzen, was wiederum eine Straftat darstellt. Für mich ist es nahe liegend das die EX wissentlich übertrieben hat, ist so ein Bauchgefühl. Dein Rechtsanwalt hat ja Akteneinsicht.
Am besten den Rechtsanwalt mal in die Schiene lenken und fragen ob dass Sinn macht?
Was soll das bringen?
littleganja hat geschrieben: ....ob ein Richter in Hessen oder NRW wegen einer Pflanze ein Durchsuchungsbeschluss unterschreibt mag ich auch mal bezweifeln.
s.o.
Da zieht der alte Spruch: Vor Gericht und auf hoher See....
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... schraenke/
littleganja hat geschrieben: Dein Hauptproblem sehe ich aktuell beim Führerschein, die MPU kostet ein Schweine Geld und die machen genau wie die Krankenkassen eh nur was die wollen. Brauchst du den Führerschein zwingend für die Arbeit?
Sehe ich auch so, allerdings ist Bayern komischerweise gerade diesbezüglich eher tolerant. Tippe daher eher auf ein ärztliches Gutachten.
Bei dem Konsummuster sehe ich auch kein Problem clean zu werden und schnellst möglich mit Abstinenznachweisen zu beginnen.

MFG
HAbAuchNeMeinung
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Dann schon mal vielen Dank für eure Antworten. Es beruhigt ja dann doch erst mal etwas.

Mein Führerschein brauch ich nicht zwingend. Es wäre unangenehm, besonders im Winter, aber nicht lebensentscheidend.

Können die bei der Führerscheinstelle auch den weiteren Besitz des Führerscheins verweigern obwohl ich z. B. im Blut keine oder nur sehr geringe Rückstände von Cannabis habe?
Das Auffinden einer Pflanze hat ja eigentlich nichts mit der Fähigkeit zum führen eines Fahrzeugs zu tun?
Etwas doofe Situation wie ich es bisher verstanden habe... Einerseits wären die Rückstände von Vorteil nicht das mir ein Staatsanwalt noch Verkauf unterstellt (aber es heißt ja unschuldig bis Schuld bewiesen) und andererseits wären keine Rückstände von Vorteil damit ich weniger Probleme mit dem Führerschein habe?
Ohne Nachweise von Rückständen wäre es doch reine Willkür von der Führerscheinstelle mit den Führerschein zu entziehen. Da kann ich mal wieder nicht glauben dass das so tatsächlich in der BRD möglich ist (aber das muss ja nichts heißen).

Ein clean werden ist für mich kein Problem. Allein der Begriff clean werden finde ich hier schon fast übertrieben. Immerhin beschränkte sich mein Konsum auf 1 mal pro Monat... Aber gut, ich will keine Diskussionen darüber entfachen. Letztlich ist es Schade nichts mehr rauchen zu können aber es hift ja nichts.

@HabAuchNeMeinung:
Ich weiß schon das die 7,5g als Grenze zur nicht geringen Menge gelten und wenn man diese erreicht, was ja bei 7,5g reinem THC schon der Fall ist, sieht die Lage schnell anders aus.
Ich hatte damals als ich das ganze angefangen habe gelesen das 20% THC das maximum ist was man haben kann (auch wenn viel der Meinung sind 20% THC-Gehalt ist utopisch) . So hab ich mir dann gedacht wenn 7g 20% sind dann kann ich in Summe 35g haben und wäre noch unter der -nicht geringen Menge-
Mir war das immer wichtig mit der Sache trotz allem auf dem Boden zu bleiben und nicht wie so viele maßlos zu übertreiben.
Nur wird mir gerade klar das ich gar nicht wieß wie die Herren vom Staat das rechnen.
Nehmen die als Ursprung die ganze Pflanzen und behaupten x% THC und ggf. dann über der -nicht geringen Menge-?
Dann müsste ich auf eine Laboranalyse in jedem Fall bestehen?
Ist es so das die dort wo am meisten THC ist messen und das dann auf das ganze Gewicht der Pflanze umrechnen.
Das wäre ja wieder....
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

JohaJoha hat geschrieben:Dann schon mal vielen Dank für eure Antworten. Es beruhigt ja dann doch erst mal etwas.
Das ist schonmal gut, Du kannst jetzt eh nur abwarten.
Allerdings wird dich deine Ex noch eine Menge Geld kosten....
JohaJoha hat geschrieben: Mein Führerschein brauch ich nicht zwingend. Es wäre unangenehm, besonders im Winter, aber nicht lebensentscheidend.

Können die bei der Führerscheinstelle auch den weiteren Besitz des Führerscheins verweigern obwohl ich z. B. im Blut keine oder nur sehr geringe Rückstände von Cannabis habe?
Das Auffinden einer Pflanze hat ja eigentlich nichts mit der Fähigkeit zum führen eines Fahrzeugs zu tun?
Das ist ja das perfide dabei, man unterstellt Dir das einfach, die Beweislast liegt bei Dir :evil:
JohaJoha hat geschrieben: Ohne Nachweise von Rückständen wäre es doch reine Willkür von der Führerscheinstelle mit den Führerschein zu entziehen. Da kann ich mal wieder nicht glauben dass das so tatsächlich in der BRD möglich ist (aber das muss ja nichts heißen).
Wie gesagt BY ist da noch mit am tolerantesten. Ich denke Du bekommst eine Aufforderung zu einem ärzlichen Gutachten und wenn Du da deinen Konsum als gelegentlich mit Trennvermögen darstellst passiert da nicht mehr viel... Aber es kostet Dich halt Kohle.
JohaJoha hat geschrieben: clean werden ist für mich kein Problem. Allein der Begriff clean werden finde ich hier schon fast übertrieben.
Clean meine ich in Bezug auf die Abbauwerte.
Besorg Dir mal einen Teststreifen z.B. bei A*** mit dem geringsten Cutoff den Du kriegen kannst (50 besser 25)
JohaJoha hat geschrieben: @HabAuchNeMeinung:
...
Dann müsste ich auf eine Laboranalyse in jedem Fall bestehen?
Anwalt besorgen und durch diesen Akteneinsicht beantragen, dann weißt Du was sie Dir vorwerfen bzw. was sie "gemessen" haben.
Die Bayern sind da wie gesagt sehr kreativ.
http://www.ra-seltzsam.de/nachbar.htm
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... r-weniger/

Nochwas. Egal was rauskommt, stell dich darauf ein das Du die nächsten 10 Jahre bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle immer wirst pissen müssen. Verweigere das, auch wenn Du clean bist und Zeit hast ;-)


MFG
HabAuchNeMeinung
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Wollte mal nochmal fragen warum mein Job eine Rolle spielt @littleganja?

Jetzt nicht zwingend wegen mir aber es interessiert mich doch warum du das mit "sehr gut" eingestuft hast?
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

JohaJoha hat geschrieben:Wollte mal nochmal fragen warum mein Job eine Rolle spielt @littleganja?

Jetzt nicht zwingend wegen mir aber es interessiert mich doch warum du das mit "sehr gut" eingestuft hast?

Naja es macht vor Gericht einen Unterschied ob du voll im Arbeitsleben stehst und Geld verdienst, dann können die dir ne Geldstrafe aufbrummen. Bei Alg2 z.b. könnten die sagen du brauchst Geld und wolltest evtl verkaufen, hast du ja mit Job nicht nötig.
Bei Alg2 hättest du auch evtl Arbeitsstunden bekommen, so eher Geldstrafe.
JohaJoha
Beiträge: 16
Registriert: Di 15. Aug 2017, 10:59

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

hmm okey.
hast du was handfestes für dieses -könnten die sagen du brauchst Geld und wolltest evtl verkaufen-?
Ich habe solche Aussagen, unabhängig von dir littleganja, in den letzten Tagen als ich recherchiert habe öfters lesen können.
Ohne mich an genaue Wortlaute erinnern zu können scheint oft einfach eine bloße Behauptung in den Raum gestellt zu werden auf Grund dessen dann entschieden wird. Mir kommt das immer etwas suspekt vor.
Ich kann ja verstehen das bei dreistelligen Grammzahlen von Marihuana ein Verkauf sehr naheliegend ist, aber trotzdem muss das doch erst mal bewiesen werden?
Es gilt doch unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, ich kann nicht so recht glauben das dies nicht mehr gültig ist.
Nur scheinbar ist es so?

Gibt es online veröffentliche Urteile bei denen aufgrund von einer Behauptung ein Urteil gesprochen wurde. Also z. B. eben der Verkauf, obwohl keinerlei Beweise dafür vorliegen?
Ich traue mich fast zu behaupten dass das manchmal Internetgerüchte sind.
Es kann aber auch sein das ich "gerechtigkeitsblind" bin, aber das will ich bis jetzt nicht wahrhaben.
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

Wenn die bei dir einlaufen und was finden musst du deine Unschuld bei evtl Vorwürfe beweisen. Das Gericht trägt nur die Beweislast wenn sie dich bei etwas überführen wollen bei dem die Schuldfrage nicht geklärt ist. Also wenn du inflagranti erwischt wirst musst du deine Unschuld beweisen, wenn irgendjemand ohne Beweise im Nachhinein etwas behauptet trägt das Gericht bzw der Staatsanwalt die Beweislast.

Falls ich falsch liege bitte korrigieren!
Tommsen
Beiträge: 17
Registriert: Do 17. Aug 2017, 19:10

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Tommsen »

Mein Beileid. MPU wird sicher auf dich zukommen und Geldstrafe wird je nach deinen derzeitigen Einkommen berechnet werden. Du brauchst weiter keine Angst vor größeren Repressionen haben wenn das was du schreibst wahr ist. Das beste was du jetzt tun kannst ist wie dir schon öfter geraten wurde einen GUTEN FACHKUNDIGEN ANWALT zu suchen der dich vor Gericht vertritt. Es gibt geunug Fälle in dem dies allein einen riesigen Unterscheid auf das Endurteil machte und sei es die Höhe der Geldstrafe. Wenn dir auch kein aktiver Konsum nachgewiesen werden kann bzw. wurde wie in deinem Fall sich die Führerscheinstelle aber meldet solltest du auch hier bereits mit deinem Anwalt darauf vorbereitet sein und wenn du wirklich einen guten findest kannst du deinen Schein am Ende sogar behalten unter Auflafen wie Screenings für ein Jahr o.ä. Viel Glück und versuch auf keinem Fall dich irgendwie reumütig zu geben und einzustimmen was Sie dir vorwerfen. Ich habe Storys mitbekommen wo ein Kollege bei dem 25g auf dem Tisch gefunden wurden bei eienr Hausdurchsuchung vor Gericht offen Verkfauf vorgeworfen wurde und er "nur" "gut" weggkam weil er dies einräumte auch wenn es garnicht so war. Verurteilt wegen Verkauf das kommt gut, Repsression für Ihn waren natürlich unhaltbar überzogen aber er musste auch "nur" 2 Wochen in Bau :roll: Ps.: Er hatte sich vor Gericht selbst vertreten.
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo Tommsen,

herzlich Willkommen hier im Forum.
Tommsen hat geschrieben:... MPU wird sicher auf dich zukommen ...
könntest Du kurz erläutern aufgrund welcher Rechtsgrundlage die FEB eine MPU anordnen sollte?
Ich gebe ja zu, daß man in Deutschland fragwürdige Gesetze, in Bezug auf illegale Drogen und den Straßenverkehr hat,
die wir übrigens mit Masse der SPD und den Grünen zu verdanken haben, aber ganz so willkürlich geht es dann doch nicht.
Aus meinem Verständnis kann die FEB in diesem Fall maximal ein ärztliches Gutachten anordnen, da sie keinerlei Informationen zu den Konsumgewohnheiten von JohaJoha hat. Diesbezüglich hat er sich nämlich geradezu "lehrbuchmäßig" verhalten und keinerlei Angaben "zur Sache" gemacht. Aber man lernt ja nie aus.

MFG
HabAuchNeMeinung
Tommsen
Beiträge: 17
Registriert: Do 17. Aug 2017, 19:10

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Tommsen »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
Tommsen hat geschrieben:... MPU wird sicher auf dich zukommen ...
könntest Du kurz erläutern aufgrund welcher Rechtsgrundlage die FEB eine MPU anordnen sollte?


MFG
HabAuchNeMeinung
Nein das kann ich nicht und wie du richtig geschrieben hast entbehrt es auch jeglicher Rechtsgrundlage auf Bundesebene aber leider kommt der gute Mann aus Bayern und da drehen sich die Uhren in sachen Marihuana nunmal anders. Grundsätzlich wird die Sache von der Polizeidienststelle erstmal an die Staatsanwaltschaft und die Fahrerlaubnisbehörde weiter gegeben welche dann eigenständig entscheiden wie Sie dagegen vor gehen möchten. Ohne es direkt zu wissen würde ich fast behaupten das es an Willkür grenzt ob jemand geprüft und wenn ja wie sehr er geprüft wird und Repressionen im Zusammenhang mit seiner Tat zu befürchten hat!

Ein kleines Beispiel: Aufgehalten mit 0,1g Gras im Alter von 15 Jahren, Nachts um 2:00 Uhr in Handschellen den Eltern vorgeführt, Hausdurchsuchung mitten in der Nacht durchfeührt und danach noch 1 Jahr Screenings angeordnet wo ein Test über 300€ kostete, natürlich selbst zu zahlen. Es ging um 0,1g Gras.

Daher kommen meine Annahmen und Vergleiche. VG
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

Bin auch der Meinung MPU wird kommen.......
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Tommsen hat geschrieben: ...
Ein kleines Beispiel: Aufgehalten mit 0,1g Gras im Alter von 15 Jahren, Nachts um 2:00 Uhr in Handschellen den Eltern vorgeführt, Hausdurchsuchung mitten in der Nacht durchfeührt und danach noch 1 Jahr Screenings angeordnet wo ein Test über 300€ kostete, natürlich selbst zu zahlen. Es ging um 0,1g Gras.
...
Daher kommen meine Annahmen und Vergleiche. VG
Dir ist bewusst dass es einen Unterschied zwischen Straf- und Verwaltungsrecht gibt?
Ich sage nicht, dass man es nicht versucht, aber dieser Versuch würde scheitern, da rechtswidrig.
Wenn man sich wehrt. Womit wir wieder beim Thema Kohle wären...

MFG
HabAuchNeMeinung
Tommsen
Beiträge: 17
Registriert: Do 17. Aug 2017, 19:10

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Tommsen »

Ja das weis ich und was willst du mir jetzt damit sagen? NIcht nur ich habe bereits erwähnt das er OHNE Anwaltliche Hilfe NICHT an einer MPU vorbei kommen wird, du möchtest also das von mir geschriebene jetzt nur noch einmal bestätigen oder wie ist das? :roll:

VG
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