1 Pflanze in Bayern

HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Tommsen hat geschrieben:Ja das weis ich und was willst du mir jetzt damit sagen?
Du schreibst das mit Sicherheit eine MPU kommt, ich sage: nein das wird eher nicht passieren, da sich die Verwaltungsangestellten in den FEB, im Gegensatz zu einigen Polizisten, sich i.d.R. nicht rechtswidrig verhalten. Der BVGh hat einige Grundsatzurteile gefällt und Du kannst davon ausgehen dass die FEB sich daran halten.
BTW. Ich bin kein Angestellter eine FEB, aber ich hab was dagegen, wenn jemand etwas als sicher und gegeben behauptet ohne das er dies irgendwie belegen könnte und damit unnötige Unsicherheiten verursacht.
Edit:
Das ist nämlich genau das was die Prohibitionsbefürworter tun.

In diesem Sinne einen schönen Sonntag noch
MFG
HabAuchNeMeinung
Tommsen
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Tommsen »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
Tommsen hat geschrieben:Ja das weis ich und was willst du mir jetzt damit sagen?
Du schreibst das mit Sicherheit eine MPU kommt, ich sage: nein das wird eher nicht passieren, da sich die Verwaltungsangestellten in den FEB, im Gegensatz zu einigen Polizisten, sich i.d.R. nicht rechtswidrig verhalten. Der BVGh hat einige Grundsatzurteile gefällt und Du kannst davon ausgehen dass die FEB sich daran halten.
BTW. Ich bin kein Angestellter eine FEB, aber ich hab was dagegen, wenn jemand etwas als sicher und gegeben behauptet ohne das er dies irgendwie belegen könnte und damit unnötige Unsicherheiten verursacht.

In diesem Sinne einen schönen Sonntag noch
MFG
HabAuchNeMeinung
In Ordnung. Meine Wortwahl war wohl ein wenig überzogen aber du hast natürlich Recht, die Bürokratischen Stellen in Deutschland halten sich alle an geltendes Recht, siehe MDK :roll:
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Hallo, ich möchte mal ein kleines Update zu der Sache machen, auch wenn es nicht wirklich viel neues zu berichten gibt.

Ich war beim Anwalt, hab ihm das ganze geschildert wie auch euch. Mein Anwalt meinte, sofern das alles auch so in der Akte steht und dort nicht mehr zu finden ist werde ich wohl mit einem blauen Auge davon kommen. Das heißt wahrscheinlich Geldstrafe, das ich komplett ohne Strafe weg komme ist eher unwahrscheinlich.
Ich habe mich auch ein wenig erkundigt wie so mögliche dealer Vorwürfe zustande kommen.
Er meinte das kommt meistens dann zustande wenn eine Waage, Tütchen oder ähnliches gefunden wird. Eben auch wenn bei der Hausdurchsuchung erwähnt wird das man ab und an einem Kumpel was gibt, wie die Sache aufgeflogen ist usw.
Also völlig aus der Luft gegriffen ist es nie, wobei auch die Menge an sich eine Annahme von Dealen mehr oder weniger rechtfertigen kann. Was bei mir aber wohl unwahrscheinlich wäre
Alles in allem immer von Fall zu Fall zu unterscheiden. Kann man pauschal wohl nicht sagen.

Nicht ganz unbedeutend wird noch sein was meine Ex erzählt hat. Je nach dem was die erzählt hat könnte da auch noch was im Raum stehen.
Heißt also weiter abwarten.


Wegen dem Führerschein. Mein Anwalt meinte das da ziemlich sicher was kommen wird. Es muss nicht, aber ich sollte davon ausgehen.
Sofern im Urin und Blut nichts zu finden ist werde ich den Führerschein wahrscheinlich behalten können.
Das ich so wenig Konsumiere ist schon mal gut, aber maßgeblich werden die Nachweise sein.
Ob da jetzt was zu finden sein wird oder nicht kann weder er noch ich sagen.
wie ich schon geschrieben hatte, vor rund 3 Wochen der letzte Konsum und damals waren es glaube ich 3 Joints an diesem Tag.
Möglich wäre auch das man davon ausgeht das ich trotzdem regelmäßig konsumiere und deswegen nicht fahr tauglich bin auch wenn nichts im Urin und Blut nachzuweisen ist.
Diese Annahme wird allein wegen dem Besitz der Pflanze angenommen, die Beweis genug darstellen kann.
Auch hier abwarten und sehen was kommt. Die Wahrscheinlichkeit das der Führerschein weg ist würde ich nach dem Gespräch so bei 70% einordnen.

Ich habe gestern einen Schnelltest in der Apotheke gekauft und natürlich auch gleich gemacht.
Dieser war negativ, aber nutzt mir wenig da ich die Qualität des Tests nicht einzuschätzen vermag

Naja, alles in allem wird es noch eine "interessante" Zeit die da kommt. :|
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

JohaJoha hat geschrieben:Hallo, ich möchte mal ein kleines Update zu der Sache machen, auch wenn es nicht wirklich viel neues zu berichten gibt.
Hallo JohaJoha,

danke dafür, das machen leider die wenigsten was nicht immer befriedigend ist wenn man versucht jemandem zu helfen...
JohaJoha hat geschrieben: ...
Nicht ganz unbedeutend wird noch sein was meine Ex erzählt hat. Je nach dem was die erzählt hat könnte da auch noch was im Raum stehen. Heißt also weiter abwarten.
Insoweit korrekt, allerdings steht dann immer noch Aussage gegen Aussage (falls Du dich, nach Absprache mit deinem Anwalt, äusserst).
Da deine Ex ja bewiesen hat, "dass sie Dir einen reinwürgen will", sollte ein guter Anwalt hier kein Problem haben, Zweifel an den von Ihr getätigten Aussagen geltend zu machen.
JohaJoha hat geschrieben: Wegen dem Führerschein. Mein Anwalt meinte das da ziemlich sicher was kommen wird. Es muss nicht, aber ich sollte davon ausgehen.
Sofern im Urin und Blut nichts zu finden ist werde ich den Führerschein wahrscheinlich behalten können.
Das ich so wenig Konsumiere ist schon mal gut, aber maßgeblich werden die Nachweise sein.
Auch soweit korrekt. Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe stelle dich auf ein ärztliches Gutachten ein. Bereite dich darauf vor.
Wenn Du dort glaubhaft darstellen kannst, dass Du gelegentlich konsumierst hast und trennen konntest (z.B. ich habe immer 3 Tage nach dem Konsum kein Kraftfahrzeug geführt), besteht keine Möglichkeit Dir den Führerschein zu entziehen. Vorraussetzung ist dazu natürlich das der Urin-/Bluttest negativ ist.

JohaJoha hat geschrieben: Möglich wäre auch das man davon ausgeht das ich trotzdem regelmäßig konsumiere und deswegen nicht fahr tauglich bin auch wenn nichts im Urin und Blut nachzuweisen ist.
Diese Annahme wird allein wegen dem Besitz der Pflanze angenommen, die Beweis genug darstellen kann.
Nein, dazu wird ja das äG angeordnet. Die simple Annahme/Behauptung seitens der FEB reicht dazu nicht aus. Es gibt entsprechende Grundsatzurteile der obersten Verwaltungsgerichte.
Ich bin zwar kein Anwalt aber beschäftige mich mit dem Thema jetzt schon einige Jahre.
JohaJoha hat geschrieben: Auch hier abwarten und sehen was kommt. Die Wahrscheinlichkeit das der Führerschein weg ist würde ich nach dem Gespräch so bei 70% einordnen.
Ich würde es exakt anders herum sehen ;-)
JohaJoha hat geschrieben: Ich habe gestern einen Schnelltest in der Apotheke gekauft und natürlich auch gleich gemacht.
Dieser war negativ, aber nutzt mir wenig da ich die Qualität des Tests nicht einzuschätzen vermag
Welchen CutOff hatte der Test?
Beachte auch dass die Abbauwerte im Urin i.d.R. weit über denen im Blut liegen können.
https://archiv.hanfjournal.de/hajo-webs ... franjo.php

VG
HabAuchNeMeinung
Tommsen
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Tommsen »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
JohaJoha hat geschrieben:Hallo, ich möchte mal ein kleines Update zu der Sache machen, auch wenn es nicht wirklich viel neues zu berichten gibt.
Hallo JohaJoha,

danke dafür, das machen leider die wenigsten was nicht immer befriedigend ist wenn man versucht jemandem zu helfen...
JohaJoha hat geschrieben: ...
Nicht ganz unbedeutend wird noch sein was meine Ex erzählt hat. Je nach dem was die erzählt hat könnte da auch noch was im Raum stehen. Heißt also weiter abwarten.
Insoweit korrekt, allerdings steht dann immer noch Aussage gegen Aussage (falls Du dich, nach Absprache mit deinem Anwalt, äusserst).
Da deine Ex ja bewiesen hat, "dass sie Dir einen reinwürgen will", sollte ein guter Anwalt hier kein Problem haben, Zweifel an den von Ihr getätigten Aussagen geltend zu machen.
JohaJoha hat geschrieben: Wegen dem Führerschein. Mein Anwalt meinte das da ziemlich sicher was kommen wird. Es muss nicht, aber ich sollte davon ausgehen.
Sofern im Urin und Blut nichts zu finden ist werde ich den Führerschein wahrscheinlich behalten können.
Das ich so wenig Konsumiere ist schon mal gut, aber maßgeblich werden die Nachweise sein.
Auch soweit korrekt. Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe stelle dich auf ein ärztliches Gutachten ein. Bereite dich darauf vor.
Wenn Du dort glaubhaft darstellen kannst, dass Du gelegentlich konsumierst hast und trennen konntest (z.B. ich habe immer 3 Tage nach dem Konsum kein Kraftfahrzeug geführt), besteht keine Möglichkeit Dir den Führerschein zu entziehen. Vorraussetzung ist dazu natürlich das der Urin-/Bluttest negativ ist.

JohaJoha hat geschrieben: Möglich wäre auch das man davon ausgeht das ich trotzdem regelmäßig konsumiere und deswegen nicht fahr tauglich bin auch wenn nichts im Urin und Blut nachzuweisen ist.
Diese Annahme wird allein wegen dem Besitz der Pflanze angenommen, die Beweis genug darstellen kann.
Nein, dazu wird ja das äG angeordnet. Die simple Annahme/Behauptung seitens der FEB reicht dazu nicht aus. Es gibt entsprechende Grundsatzurteile der obersten Verwaltungsgerichte.
Ich bin zwar kein Anwalt aber beschäftige mich mit dem Thema jetzt schon einige Jahre.
JohaJoha hat geschrieben: Auch hier abwarten und sehen was kommt. Die Wahrscheinlichkeit das der Führerschein weg ist würde ich nach dem Gespräch so bei 70% einordnen.
Ich würde es exakt anders herum sehen ;-)
JohaJoha hat geschrieben: Ich habe gestern einen Schnelltest in der Apotheke gekauft und natürlich auch gleich gemacht.
Dieser war negativ, aber nutzt mir wenig da ich die Qualität des Tests nicht einzuschätzen vermag
Welchen CutOff hatte der Test?
Beachte auch dass die Abbauwerte im Urin i.d.R. weit über denen im Blut liegen können.
https://archiv.hanfjournal.de/hajo-webs ... franjo.php

VG
HabAuchNeMeinung
Du beschäftigst dich mit dem Thema scheinbar auf Bundes und nicht auf Landesebene und scheinst nicht verstehen zu WOLLEN das es hier GRAVIERENDE Unterschiede gibt. :roll:

Verlass dich mal auf das was dein Anwalt dir rät und bereite dich auf alles kommende vor, konsumiere ab nun an nichts mehr bis zum Tag X und ersuche weitere Möglichkeiten der Hilfestellung in deinem Umkreis wie bspw. Fachanwälte für Verkehrsrecht etc.

Das was AuchNeMeinung schreibt ist grundsätzlich schon richtig aber schwer anwendbar außer du hast einen wirklich guten Anwalt der dich da rausholt in Bezug auf dein Führerschein.

Den Vorwurf der Dealerei sieht die Polizei schon bestätigt (mit Sicherheit) darin, das Sie bei dir eine Pflanze gefunden haben, allein der Schätzwert von 100g Nass Blüten zeigt deren Irreale Vorstellungen des Sachverhalts, sich dagegen zu wehren bleibt imho wieder nichts anderes übrig als mit deinem (jetzigen) Anwalt weiter zu arbeiten und dich von Ihm vor Gericht vertreten zu lassen. Akteneinsicht etc. wirkt sihc alles erstaunlich auf des fortschreitenden Prozess aus, da Sie merken das Du dich nicht klein kriegen lässt. Viel Glück weiterhin und halte uns gerne auf dem laufenden. Wenn möglich werden wir versuchen dir mit Tips und Ratschlägen aus der Erfahrung und dem reinem Fachwissen zu helfen.

VG
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Entschuldigung, aber jetzt platzt mir hier aber die Hutschnur...

Erstens:
Ich möchte dich bitten Dir die Vollzitate in Zukunft zu sparen, meine Beiträge stehen für jeden lesbar im Thread.
Du findest am Anfang des Threads oben links einen Knopf Antwort, für den Fall das du nicht fähig bzw. willens bist die Zitate sinnvoll zu kürzen.

Zweitens:
Ich habe mal gelernt wenn ich irgendwo neu angemeldet bin, daß ich mir erst einmal einen Überblick verschaffe, mich dann zu den Themen äußere von denen ich Ahnung habe und mich nicht gleich überall reinhänge und die Kompetenz anderer in Frage stelle.

Drittens:
Tommsen hat geschrieben: ....
Du beschäftigst dich mit dem Thema scheinbar auf Bundes und nicht auf Landesebene und scheinst nicht verstehen zu WOLLEN das es hier GRAVIERENDE Unterschiede gibt. :roll:
Ich wusste gar nicht, daß wir hier in Bayern ein eigenes STVg und eine eigene FeV haben, das ist mir neu und dabei lebe ich dort. Aber Du weißt es anscheinend besser. Woher kamst Du nochmal?
Ich beziehe meine Infos auf jedenfall aus Fachforen wie z.B. dem Verkehrsportal, durch lesen von Urteilen und durch regelmäßige Gespräche mit einem guten Bekannten von mir, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Woher Du deine beziehst weiß ich nicht aber aus dem was Du bisher hier in diesem Thread so losgelassen hast, naja....
Wer hier von was nix versteht bzw. verstehen will ist daher aus meiner Sicht noch offen.
Tommsen hat geschrieben: Verlass dich mal auf das was dein Anwalt dir rät und bereite dich auf alles kommende vor, konsumiere ab nun an nichts mehr bis zum Tag X und ersuche weitere Möglichkeiten der Hilfestellung in deinem Umkreis wie bspw. Fachanwälte für Verkehrsrecht etc.
Wen JohaJoha jetzt noch konsumieren würde, wäre ihm eh nicht zu helfen.
Tommsen hat geschrieben: Das was AuchNeMeinung schreibt ist grundsätzlich schon richtig aber schwer anwendbar außer du hast einen wirklich guten Anwalt der dich da rausholt in Bezug auf dein Führerschein.
Danke für die Blumen.
Ein Anwalt wird ihm allerdings bzgl. des Führerscheins nur helfen können und brauchen, wenn die FEB sich rechtswidrig verhält.
Tommsen hat geschrieben: Wenn möglich werden wir versuchen dir mit Tips und Ratschlägen aus der Erfahrung und dem reinem Fachwissen zu helfen.
:roll: Also an Selbstbewusstsein scheint es Dir nicht zu mangeln. Dies ist aber definitiv kein Fachwissen

HabAuchNeMeinung
Tommsen
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Tommsen »

AuchNeMeinung mit deiner Erläuterung über mein Verhalten hast du mir echt den Abend gerettet :mrgreen:

Ich erspar mir jetzt mal auf deine gennanten Punkte einzeln einzugehen weil du und dein Gesprächspartner wisst es ja besser aus Foren und Urteilen die Ihr finden könnt. Dahingehend nennt man sowas glaub ich unbelehrbar aber sei dir gegönnt, ich kämpfe (auch) für die richtige Sache auch wenn ich ein anderen Ansatz vertrete. Weiterhin folgere ich aus deiner Cholerischen Art mit meinen Postings Umzugehen das du hier der heimliche Polizist bist (des Forums) und ich mich allein schon deshalb einer weiteren Disskusion mit dir entziehe, das hat nichts mit Inteligenz oder Niveau zu tun, eher mit: Nein, Danke.. :mrgreen:

Viel spaß weiterhin und versuch nicht andere schlecht zu machen nur weil du nicht deren Meinung vertritst und Sie deine aber nicht verstehen können. :arrow: :roll:

EDIT: Zumal es total irrelevant ist wie toll du dich vergleichen kannst, es geht nicht um dich oder mich es geht um den Threadersteller und seine Problematik, bitte unterlasse in Zukunft derartige ausschweifungen gegen andere persönlich und wenn du was mit mir besprechen willst, über mein Stil zu schreiben o.ä schreib mir eine PN :!: Meine Aussagen sind fundiert und belegbar auch wenn du Sie nicht nachvollziehen kannst.
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Martin Mainz
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Martin Mainz »

Tommsen hat geschrieben:Viel spaß weiterhin und versuch nicht andere schlecht zu machen nur weil du nicht deren Meinung vertritst und Sie deine aber nicht verstehen können. :arrow: :roll:
Ich habe das allerdings ähnlich wie HabAuchNeMeinung empfunden. Ich bitte nun trotzdem beide Parteien zur Zurückhaltung und darum, nicht andere Leute schlecht zu schreiben und wer hier wieviel Ahnung und Kompetenz von was hat und sich auf das Thema zu konzentrieren.

DANKE!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

@JohaJoha

Jetzt sag noch dass ich Recht hatte, dann bin ich zufrieden :lol:

Ich drücke dir die Daumen und hoffe dass Du an einen vernünfigen Richter kommst, sofern es die in Bayern in Bezug auf Cannabis gibt?! Hättest du jemand auf dem Oktoberfest im Vollrausch mit dem Bierkrug den Schädel eingeschlagen, wäre die Geldstrafe wohl nicht so hoch wie die kommende ............

Bereue du Straftäter :mrgreen:
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Martin Mainz hat geschrieben:Ich habe das allerdings ähnlich wie HabAuchNeMeinung empfunden.
Ich bitte nun trotzdem beide Parteien zur Zurückhaltung und darum, nicht andere Leute schlecht zu schreiben und wer hier wieviel Ahnung und Kompetenz von was hat und sich auf das Thema zu konzentrieren.
DANKE!
Das hab ich versucht ;-)
Ich weiß noch als man gegen mich ermittelt hat, die Verunsicherung ist da groß, da braucht es nicht noch irgendwelche Leute die einem von MPU, Knast.... usw. erzählen, wenn das für den Fall gar nicht zur Debatte steht....
Die "Empörungsmasche" wie unterdrückt die Konsumenten sind mag ich nicht.
Sowas ist für die Prohibitionsbefürworter reserviert. Denkt denn keiner an die Kinder 11elf!
Meine Meinung.....

:arrow: :idea:
Ich möchte aber nochmal zum Thema äG gegenüber MPU zurückkommen und das ist für alle Bundesländer gleich.

Die FEB hat keinerlei Kenntnisse das und wieviel JohaJoha konsumiert hat, ausser evtl. Aussagen seiner Ex.
Inwieweit diese der FEB bekannt werden steht in den Sternen, die Ermittlungsakte werden sie aber denke ich nicht bekommen.
Die Rennleitung hat auch keinerlei Kenntnisse, außer eben den evtl. Aussagen, ein Urintest oder eine Blutabnahme wurde nicht gemacht. Nada Beweise :!:

Daher kann die FEB ein ärztliches Gutachten anordnen um die Konsumgewohnheiten in der Vergangenheit zu "prüfen".
Natürlich muss der dort durchgeführte Drogentest negativ sein und man braucht eine "stimmige" Geschichte dass man Konsum und Fahren getrennt hat.. Das er nicht konsumiert hat sollte er da lieber nicht behaupten, weil dann wird es im Strafverfahren blöd mit dem Argument, ich hab nicht "gehandelt", falls das im Raum steht, bzw. schlimmer es wird spätestens ab da im Raum stehen.
Eine MPU setzt voraus das man zwischen 6 und 12 Monaten Abstinenz nachweißt und die MPU selbst soll die Konsumgewohnheiten in der Zukunft "einschätzen". Um eine MPU anordnen zu können, müsste die FEB aber Kenntnis haben das JohaJoha Konsum und Fahren in der Vergangenheit nicht getrennt hat.
Einen Anwalt braucht er in der Causa Führerschein daher nur wenn die FEB rechtswidrig eine MPU anordnet, ansonsten ist der rausgeschmissenes Geld, gegen die Anordnung des äG kann er sich erstmal nicht wehren.
Daher meine Einschätzung dass er eine 70% Chance hat den Führerschein zu behalten. Die restlichen 30% liegen an seiner Story und das er clean beim äG auftaucht.
Natürlich steht es ihm auch frei den Rebellen zu machen und das äG zu verweigern. Dann ist der FS aber meiner Meinung erstmal zu 100% erstmal weg. Jennifer Westhauser hat das mit Hilfe des DHV schon durch,, sie hat ihn sogar nie abgegeben. Die Frage ist ob JohaJoha das will, ich schätze nein, ausserdem stand bei Jennifer eine etwas geringere Menge zur Debatte und sie hatte eine stimmige Story.

Edit:
Zum Strafverfahren ist es aus meiner Sicht fraglich, ob JohaJoha da als nicht vorbestraft rauskommt.
Das würde bedeuten das sein Anwalt einen Strafbefehl unter 90 TS "raushandeln" müsste.
Das wäre aus meiner Sicht das blaue Auge, vor allem in Bayern.

Ich hoffe das trägt zur Versachlichung der Debatte bei.

VG
HabAuchNeMeinung
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Also meine Story... Wüsste jetzt nicht was ich erfinden soll oder muss?
Eigentlich ist sicher das ich es so sage wie es ist, das ich eben einmal im Monat etwas geraucht habe und das wars. Das ich währenddesse nicht mit dem Auto gefahren bin oder dergleichen ist sowieso logisch und am Tag danach tat ich es auch nie.
Für diese Aussage muss ich nichts erfinden oder irgendwelche Lügen auftischen.
Ka ob das reicht falls es wichtig wird, nur so war es eben.

Und zu der Menge. Ich hatte ja auch schon geschrieben das ich mit Absicht das ganze klein gehalten habe weil ich nicht mehr konsumiere. Noch kleiner geht aber ja fast nicht... So musste ich ja schon fast damit leben in einem Durchgang den Jahresvorrat zu ziehen (ja ich hätte ganz drauf verzichten können, das ist auch klar).
Manche meinen ja besser draußen, aber das habe ich bewusst nicht gemacht weil mir z. B. die Mengen die dabei erzeugt werden viel zu viel sind (viel zu viel für meinen Konsum & viel zu hohe Strafmöglichkeiten dafür).
Ich hatte mich vorher informiert was -ungefähr- passieren kann und danach entschieden was ich riskieren will. Also eben das kleinst mögliche.
So ist das ganze passiert.
warum ich es überhaupt gemacht habe, weil ich eben keine Kontakte zu irgendwelchen Dealern habe. Das Straßenkraut sowieso gefährlich ist und ich mich generell aus der "Szene" raushalten will.

@HabAuchNeMeinung:
Ja das wäre auch für mich das blaue Auge. Hauptsache keine Vorstrafe.
Wie kommst du zu der Annahme das es eventuell nicht mit einer Geldstrafe getan ist?
Was ich mir an lesen konnte und so wie es mein Anwalt (gewiss unter Vorbehalt) geschildert hat wird es eher keine Vorstrafe werden.

Leider finde ich immer nur "Forengelaber" heißt irgendwo schildert einer einen Fall und dann kommt irgendwer und schreibt bei einem Bekannten war es ähnlich aber der hatte ja noch....
Wahrscheinlich auch sehr sehr viele Vermutungen dabei usw.
Als Laie das alles zu differenzieren um dann ungefähre Rückschlüsse auf den eigene Fall schließen zu können ist im Grunde unmöglich
Gerne würde ich mal ein paar Urteile lesen können, aber ob das im Internet veröffentlicht ist? Dachte eigentlich das es da Veröffentlichungen gibt aber bisher konnte ich nichts finden.
Gut wäre natürlich auch wenn sich so etwas über meinen Bereich/Richter etc. "rausfinden" lassen würde.
Es würde nichts an der Situation ändern aber es würde mir zumindest etwas die Ahnungslosigkeit nehmen die ich aktuell nach wie vor habe. Das ist nämlich schon mal eine absolut unangenehme Sache
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Cookie
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Cookie »

Wichtig ist vor allem, wie hier auch schon gesagt, dass Du dem Richter / der Richterin glaubhaft versicherst, dass Du die eine Pflanze nur zum Eigenbedarf angepflanzt hast und es keinerlei Abgabe an Dritte gegeben hat. Hierfür brauchst Du eben einen möglichst widerspruchsfreien roten Faden, an den Du Dich konsequent hältst.

Mehr kannst Du m. M. n. nicht machen bzw. "zu Deiner Verteidigung" vorbringen. Würde ich auch nicht an Deiner Stelle, denn alles andere würde nur zu Ungereimtheiten führen. Trennungsvermögen ist nach meinem Dafürhalten schlecht zu beweisen, allenfalls zu behaupten.

Allerdings stellt sich bei so einer Sache aus meiner Sicht auch die Frage, ob man die unangenehme Situation nicht dazu nutzen sollte, sich sein Recht auf die freie Persönlichkeitsentfaltung ggf. durch alle Instanzen zu erstreiten! Ich für meinen Teil habe mir jedenfalls fest vorgenommen, im Falle des Falles genau diesen Weg zu gehen... aber er ist natürlich steinig und langwierig (und teuer), sorgt aber im Zweifel dafür, dass am Ende sogar die Verfassungsmäßigkeit des BtMG höchstrichterlich widerlegt wird (zumindest wenn diese nach geltendem Recht urteilen). Ich will Dir hier nichts einreden, und "Forengequatsche" soll es auch nicht sein (auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass Dir meine Meinung hier viel hilft), dennoch will ich jeden Betroffenen dazu anregen, sich mal ganz sachlich zu fragen, ob das so genannte "Recht" nicht eher ein Unrecht ist, und ob Angriff dann nicht sogar die bessere Verteidigung wäre.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Hallo Cookie, da hast du schon recht. Man müsste das so im Grunde machen. Auch einfach um weiterhin zu signalisieren das es so nicht sein darf.

Von einer Rechtsschutzversicherung wird das aber bestimmt nicht übernommen? :D
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

JohaJoha hat geschrieben:Also meine Story... Wüsste jetzt nicht was ich erfinden soll oder muss?
Eigentlich ist sicher das ich es so sage wie es ist, das ich eben einmal im Monat etwas geraucht habe und das wars. Das ich währenddesse nicht mit dem Auto gefahren bin oder dergleichen ist sowieso logisch und am Tag danach tat ich es auch nie.
Für diese Aussage muss ich nichts erfinden oder irgendwelche Lügen auftischen.
Ka ob das reicht falls es wichtig wird, nur so war es eben.
Klar kann und wird deine Story nah an der Wahrheit sein aber mit allgemeinen Aussagen wie oben, wirst Du Schwierigkeiten haben.
Du musst zum einen sehen was deine Ex erzählt hat und musst dann alle Verfahren im Kopf zusammenbringen obwohl sie getrennt ablaufen. Und untereinander sollten sich keine Widersprüche finden lassen. Du sagst du hast mit 30g gerechnet und willst nur einmal im Monat konsumiert haben. Damit kommst Du auf rund 2,5g? pro Konsumakt. Wieviele Tüten waren das, in welchem Zeitraum, wann. Wie lange bist Du dann kein Auto gefahren zwei Tage? Reicht das den aus deiner Sicht um wieder fahrtüchtig zu sein nach dem Konsum von 2.5g. Was machst Du wenn sie Dir im Strafverfahren plötzlich 40g vorwerfen. Auf solche Sachen wirst Du dich denke ich einstellen müssen, ich hatte die Situation aber zum Glück noch nie :-) Das meine ich mit vorbereiten und stimmige Story...
Beschäftige dich mit dem Begriff gelegentlicher Konsum., den Abbauzeiten bei für deine Konsumangaben usw.
Kleiner Tip jeden 3. Freitag im Monat ist zwar auch irgendwie gelegentlich aber aufgrund der festen Regel halt auch irgendwie regelmäßig. Mischkonsum ist ein NoGo. Es lauern einige Fallstricke .
JohaJoha hat geschrieben: ...
@HabAuchNeMeinung:
Ja das wäre auch für mich das blaue Auge. Hauptsache keine Vorstrafe.
Wie kommst du zu der Annahme das es eventuell nicht mit einer Geldstrafe getan ist?
Was ich mir an lesen konnte und so wie es mein Anwalt (gewiss unter Vorbehalt) geschildert hat wird es eher keine Vorstrafe werden.
Diese Annahme treffe ich nicht, aber Herr Herrman stellt sich gerade als Law and Order Innenminister ins Schaufenster, die Mortler sieht auch schon die Verschwörung der internationalen Cannabis Mafia. Da können nachgeordnete Behörden schonmal in vorauseilendem Gehorsam überreagieren :|
Denk daran Geldstrafe sagt erstmal nix über vorbestraft der nicht vorbestraft aus. Dein Anwalt sollte Dir erklärt haben was der Unterschied ist. Daher ist auch eine erstmalige Verurteilung zu einer Geldstrafe zu mehr als 90TS eine Vorstrafe.
100TS sind zwar auch eine Geldstrafe aber du bist halt trotzdem vorbestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
JohaJoha hat geschrieben: ...
Es würde nichts an der Situation ändern aber es würde mir zumindest etwas die Ahnungslosigkeit nehmen die ich aktuell nach wie vor habe. Das ist nämlich schon mal eine absolut unangenehme Sache

Du kannst jetzt eigentlich nur warten bis sich entweder dein Anwalt meldet weil er Akteneinsicht hat und/oder FeB mit der Aufforderung zum äG. Bei Anordnung einer MPU hättest du sogar was von deiner Rechtsschutzversicherung. Das würde bedeuten das die Ermittlungen der Polizei soweit abgeschlossen sind. Dann kann man auch sehen in welche Richtung es geht und dann hängt es vom Staatsanwalt ab ob er das ganze Einstellt (unter Auflagen), mit einem Strafbefehl erledigt oder ob er Anklage erhebt.
Erhebt er Anklage gehe ich davon aus das es auf vorbestraft hinaus laufen soll.

Was der Staatsanwalt im einzelnen tun kann soweit ich das verstehe...

Einstellen gem. §153/ §153a StPo, das wäre der Joker

Strafbefehl zu ?? Tagessätzen, alles unter 90 wäre das blaue Auge,
knapp drüber drüber nicht sehr schön aber was so what.

Anklage nach 170(1) erheben., wobei aus meiner Sicht es dann trotzdem auf eine Geldstrafe rausläuft, die wird dann aber empfindlich, also deutlich über 90TS.
Jetzt liegt es an deinem Anwalt was er mit dem Staatsanwalt "drehen" kann.
Du solltest aber meiner Meinung nach erstmal von deinem Anwalt die Einstellung unter Auflagen erwarten dürfen, wenn er für dich kämpft.
Denn Kleinkonsumenten sind doch entkriminalisiert gemäß einer gewissen CSU Politikerin.

Um ein Gefühl davon zu bekommen wie es vor Gericht zugeht, gehe als Zuschauer mal einfach in eine Verhandlung an eurem Amtsgericht.
Wenn der Angeklagte den Ersten Buchstaben deines Nachnamens trägt ist es nicht unwahrscheinlich das Du den Richter wiedersiehst, sollte es wirklich zu Anklage kommen.
Bei mir wurde damals letztendlich mangels Tatverdacht eingestellt, dieses Glück wirst Du nicht haben.
Aber mir konnten sie halt nicht einmal Besitz beweisen, daher ist mir damals auch der ganze Führerschein kram erspart geblieben glaube ich. Daher glaube ich schon das sich die beteiligten grundsäzlich insofern fair verhalten, das sie die bestehenden Vorschriften und Gesetze einhalten. Trotzdem hat es einen Haufen Kohle gekostet und daher darf sich ja auch nix wesentlich ändern... Einige haben es sich gar gemütlich eingerichtet in der Verfolgungsindustrie, ich möchte garnicht wissen was dein Anwalt wählt ;-)

VG
HabAuchNeMeinung

Drei Fragen noch. Ich weiss immer noch nicht welchen Cut Off Wert dein Urintest hatte, es würde mich interessieren.
Zweite Frage: Woher kommst Du grob in Bayern wenn ich fragen darf?
Dritte Frage: Hast Du versucht mal die Grüne Hilfe Bayern zu kriegen?
Zuletzt geändert von HabAuchNeMeinung am Mi 23. Aug 2017, 00:51, insgesamt 11-mal geändert.
HabAuchNeMeinung
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Cookie hat geschrieben:.. sich sein Recht auf die freie Persönlichkeitsentfaltung ggf. durch alle Instanzen zu erstreiten!..
Dein Kampfgeist in Ehren aber ein anderes Thema: Gehst Du wählen, hast Du eine Vorstellung wen?
Das wäre aus meiner Sicht mal ein Anfang, wenn alle Konsumenten, die sich irgendwo auskotzen mal an einem Sonntag den Arsch hochkriegen und nicht die "Weiter So" Parteien wählen. Vorher mal mit ihrem Freundeskreis, Familie usw. reden und mit Argumenten werben, dass diese das möglichst auch nicht tun. Ich hab meine Mutter diesmal soweit, aber inzwischen ist sie auch 80...
Ich bin da beim DHV, Du kannst das System nur von demokratisch über Mehrheiten ändern und nicht mit irgendwelchen Forderungen vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und dem bestreiten des juristischen Weges. Dieser Ansatz ist von Vornherein zum scheitern verurteilt. Oder glaubst Du da wäre Georg noch nicht drauf gekommen und hätte ihn bereits beschritten?

Vg
HabAuchNeMeinung
JohaJoha
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Bei dem Test war der Cut off bei 50ng, wohl ein Standard wie mir in der Apo gesagt wurde.

Möchte nicht so wirklich sagen woher ich komme, nur so ganz grob Garmisch-Partenkirchen

Die grüne Hilfe habe ich noch nicht kontaktiert. Zum einen hatte ich aktuell keine Zeit, hab auch nicht dran gedacht und zum anderen warte ich jetzt erst mal ab was der Anwalt nach der Akteneinsicht spricht. Alles andere sind eh nur Spekulationen die nichts bringen und mich nur unnötig nervös machen.


Hatte ein wenig Kontakt zu meiner Ex. Ich weiß nur das sie mich wegen den Pflanzen angezeigt hat. Keine Ahnung ob Tippfehler von ihr oder warum da Mehrzahl steht...
Es scheint so als hätte sie wohl behauptet ich hätte da mehrere Pflanzen in der Zucht. Das wäre dann ja schon mal allein durch die HD und den Beamten als "Zeugen" als Lüge entlarvt
Aber kann ich auch kaum was drauf geben, Kontakt ist schwierig und man merkt auch das sie es genießt das ich jetzt ein wenig Scheiße am Schuh habe.
Auch hier lass ich die Sache jetzt auf sich beruhen, es ist einfach sinnlos weiter mit ihr Kontakt zu halten und zu versuchen was raus zu finden.

Ob es nun tatsächlich 30g sind oder waren. So 100% genau weiß ich es nicht habs nie gewogen. Allerdings kann es so hinkommen weil man mit der heutigen Beleuchtungstechnik und dem drumherum wohl 1g pro Watt erreicht.
Ich hatte 35W im Einsatz
Also durchaus geschätzt. 2,5g pro Monat bei einmaligen Konsum kommt mir so jetzt auch etwas viel vor aber, es sind normal 2 Joints pur (rauche kein Tabak) über den Tag verteilt. Dazu kommt noch das im Urlaub, zwar auch da selten, aber es kommt dann denke ich schon ungefähr hin mit den 30g. vielleicht auch etwas weniger, ich weiß es nicht so 100%

Mein Anwalt hat mich im übrigen schon über diese Grenze zur Vorstrafe aufgeklärt, aber auch wie schon geschrieben hatte meinte er das es darauf wohl eher nicht hinauslaufen wird.
Man muss jetzt einfach sehen was kommt.
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

JohaJoha hat geschrieben: Hatte ein wenig Kontakt zu meiner Ex. Ich weiß nur das sie mich wegen den Pflanzen angezeigt hat. Keine Ahnung ob Tippfehler von ihr oder warum da Mehrzahl steht...
Es scheint so als hätte sie wohl behauptet ich hätte da mehrere Pflanzen in der Zucht. Das wäre dann ja schon mal allein durch die HD und den Beamten als "Zeugen" als Lüge entlarvt
Aber kann ich auch kaum was drauf geben, Kontakt ist schwierig und man merkt auch das sie es genießt das ich jetzt ein wenig Scheiße am Schuh habe.
Dann ist das erstens eine Falschaussage (wissentlich).
Und zweitens wäre der Durchsuchungsbeschluss evtl. wegen einer Pflanze nicht ausgestellt worden?!
Drittens besteht noch die Option dass der Polizist aus einer mehrere gemacht hat, da die evtl. sonst keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen hätten?!

Deswegen finde ich es schon wichtig, da wie gesagt in deine Privatsphäre eingedrungen wurde und zusätzlich der besondere Schutz der Wohnung der im Grundgesetz verankert ist, wegen einer Pflanze ausgehebelt wurde. Für ein Terrorist, der kurz davor ist einen Anschlag durchzuführen oder ein Pädophiler der einen Server von zu Hause aus betreibt, da verstehe ich dass man das Grundgesetz aushebeln muss, aber doch nicht wegen einer Pflanze.

Mir fehlt hier die Verhältnismäßigkeit, meiner Meinung nach kann auf diesem Weg die Strafe abgemildert werden. Strafe ist es ja auch schon wenn die Nachbarn sehen wie die Polizei bei dir einläuft, dann laufen die mit der Pflanze noch durch den Hausgang. Passendes Sprichwort: "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen." Weiterhin ist der Streit der mit dem Führerschein der kommen wird, schon Strafe genug.
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

littleganja hat geschrieben:
JohaJoha hat geschrieben: Hatte ein wenig Kontakt zu meiner Ex. Ich weiß nur das sie mich wegen den Pflanzen angezeigt hat. Keine Ahnung ob Tippfehler von ihr oder warum da Mehrzahl steht...
Es scheint so als hätte sie wohl behauptet ich hätte da mehrere Pflanzen in der Zucht. Das wäre dann ja schon mal allein durch die HD und den Beamten als "Zeugen" als Lüge entlarvt
Aber kann ich auch kaum was drauf geben, Kontakt ist schwierig und man merkt auch das sie es genießt das ich jetzt ein wenig Scheiße am Schuh habe.
Dann ist das erstens eine Falschaussage (wissentlich).
Und zweitens wäre der Durchsuchungsbeschluss evtl. wegen einer Pflanze nicht ausgestellt worden?!
Drittens besteht noch die Option dass der Polizist aus einer mehrere gemacht hat, da die evtl. sonst keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen hätten?!

Deswegen finde ich es schon wichtig, da wie gesagt in deine Privatsphäre eingedrungen wurde und zusätzlich der besondere Schutz der Wohnung der im Grundgesetz verankert ist, wegen einer Pflanze ausgehebelt wurde. Für ein Terrorist, der kurz davor ist einen Anschlag durchzuführen oder ein Pädophiler der einen Server von zu Hause aus betreibt, da verstehe ich dass man das Grundgesetz aushebeln muss, aber doch nicht wegen einer Pflanze.

Mir fehlt hier die Verhältnismäßigkeit, meiner Meinung nach kann auf diesem Weg die Strafe abgemildert werden. Strafe ist es ja auch schon wenn die Nachbarn sehen wie die Polizei bei dir einläuft, dann laufen die mit der Pflanze noch durch den Hausgang. Passendes Sprichwort: "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen." Weiterhin ist der Streit der mit dem Führerschein der kommen wird, meiner Meinung nach schon Strafe genug.
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Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von Cookie »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:Dein Kampfgeist in Ehren aber ein anderes Thema: Gehst Du wählen, hast Du eine Vorstellung wen?
Das wäre aus meiner Sicht mal ein Anfang, wenn alle Konsumenten, die sich irgendwo auskotzen mal an einem Sonntag den Arsch hochkriegen und nicht die "Weiter So" Parteien wählen. Vorher mal mit ihrem Freundeskreis, Familie usw. reden und mit Argumenten werben, dass diese das möglichst auch nicht tun. Ich hab meine Mutter diesmal soweit, aber inzwischen ist sie auch 80...
Ich bin da beim DHV, Du kannst das System nur von demokratisch über Mehrheiten ändern und nicht mit irgendwelchen Forderungen vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und dem bestreiten des juristischen Weges. Dieser Ansatz ist von Vornherein zum scheitern verurteilt. Oder glaubst Du da wäre Georg noch nicht drauf gekommen und hätte ihn bereits beschritten?
Also erstens bin ich selbst ebenfalls "beim DHV" (Privatsponsor), zweitens, ja, ich weiß, was ich wählen werde (und nein, eine "Weiter so" Partei ist es nicht, aber erst recht keine "Im Laufschritt rückwärts" Partei ;)!), und drittens hat meine Meinung hier nichts mit dem DHV zu tun... ja, ich bin davon überzeugt, dass man sich dieses Recht vor Gericht erstreiten kann, denn das BtMG ist aus mehrerlei Gründen nicht verfassungskonform (dabei ist die persönliche Freiheit nur ein Aspekt), und ich werde es tun, sollte es mich mal ähnlich "treffen" wie JohaJoha. Mehr sage ich doch gar nicht. Wo hast Du ein Problem damit? Und was hat das mit Georg zu tun?

Mal ehrlich, wenn wir uns alle immer nur in der Verteidigungsrolle sehen, dann akzeptieren wir doch offensichtlich insgeheim, etwas "Falsches" zu tun. Oder etwa nicht? Und genau da setze ich an. Ich lasse mir meine persönliche Freiheit nicht nehmen.
Zuletzt geändert von Cookie am Mi 23. Aug 2017, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
littleganja

Re: 1 Pflanze in Bayern

Beitrag von littleganja »

@ HabAuchNeMeinung & Cookie

Achtung jetzt schock ich euch mal, ich wähle die Mutti :o

Egal welche der Parteien man wählt es ist für den Arsch, geht man nicht wählen noch mehr für den Arsch.

Bevor ihr mich jetzt anmacht, ich wähle die Mutti aus folgenden Gründen: Ausstieg Atomkraft, Aufnahme von Flüchtlingen, Cannabis auf Rezept. Die Grünen und SPD hatten ihre Chance, Ende vom Lied Harz 4 und der Jugoslawien Krieg. Die Linke, FDP und AFD niemals. Piraten gibt's so nicht mehr also da wird die Auswahl schon knapp. Weiterhin hört Putin auf Mutti und glaubt mir hinter den Kulissen ist die bestimmt nur am beschwichtigen zwischen Kindern mit Atombomben.

Ist gut jetzt, was ein Kindergarten :shock:
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