Reingehalt von Cannabis berechnen

ismireg7777
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Reingehalt von Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

Hallo,

meine Frage ist eig ganz simpel und ich hoffe, dass jemand weiss, wie man das korrekt berechnet.

Ich würde gerne wissen, wie man den THC-Reingehalt von Cannabis berechnet, wenn man schon weiss, wieviel Prozent das Cannabis hat.
Genau genommen möchte ich wissen, wie hoch ist der Reingehalt bei 41,8 Gramm, wenn es 11,9% hat.

Ich dachte eig. ich wüsste wie das geht, aber habe leider im Moment ein Problem und würde gerne wissen ob diese Rechnung stimmt.

Ich hoffe, dass mir schnell geholfen wird.

Mfg
Zuletzt geändert von ismireg7777 am Sa 2. Sep 2017, 02:26, insgesamt 1-mal geändert.
DrGreenthumb
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von DrGreenthumb »

41,8 x 0,119 = 4,974

Wenn einem Prozentrechnen nicht geläufig ist, würden ein pasr Sekunden Goolgesuche ausreichen :)
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

DrGreenthumb hat geschrieben:41,8 x 0,119 = 4,974

Wenn einem Prozentrechnen nicht geläufig ist, würden ein pasr Sekunden Goolgesuche ausreichen :)

ja genau das hab ich auch raus, aber die werfen mir 14,32 vor
wie kommen die auf diese zahl
DrGreenthumb
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von DrGreenthumb »

Das kann dir hier vermutlich keiner sagen...

Aber andere Frage, wie kommst du eigentlich auf deine genauen Werte? Steht das so in der Anklage/Anzeige?
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

DrGreenthumb hat geschrieben:Das kann dir hier vermutlich keiner sagen...

Aber andere Frage, wie kommst du eigentlich auf deine genauen Werte? Steht das so in der Anklage/Anzeige?

Ja schon ^^
Ich bin auf jeden fall ursprünglich auch auf das selbe Ergebnis gekommen wie du, also entweder haben wir oder die nen Rechenfehler. ^^

Mfg
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bushdoctor
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von bushdoctor »

Dieser "Rechenfehler" hat aber gnadenlose Konsequenzen:
14,32g THC sind KEINE "geringe Menge" mehr, im Gegensatz zu 4,97g THC

=> Dir droht ein ungleich verschärftes Strafmaß... Meines Erachtens solltest Du unbedingt klären, welche Menge denn nun wirklich "im Raum" steht!

Wenn die Angaben ("41,8g Cannabis", "11,9 THC vom Hundert" und "14,32g Tetrahydrocannabinol") genau so in der "Anklageschrift" steht, dann liegt wohl definitiv ein "Rechenfehler" seitens der Staatsanwaltschaft vor! (!!!)
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

bushdoctor hat geschrieben:Dieser "Rechenfehler" hat aber gnadenlose Konsequenzen:
14,32g THC sind KEINE "geringe Menge" mehr, im Gegensatz zu 4,97g THC

=> Dir droht ein ungleich verschärftes Strafmaß... Meines Erachtens solltest Du unbedingt klären, welche Menge denn nun wirklich "im Raum" steht!

Wenn die Angaben ("41,8g Cannabis", "11,9 THC vom Hundert" und "14,32g Tetrahydrocannabinol") genau so in der "Anklageschrift" steht, dann liegt wohl definitiv ein "Rechenfehler" seitens der Staatsanwaltschaft vor! (!!!)

Ich weiss und danke für deine Antwort. Auf jeden Fall ist das ja meine Sorge gewesen und ich werde darüber mit meinem Anwalt sprechen, denn meiner Meinung nach liegt da auch ein Fehler vor. Ich dachte, dass das eventuell anders gerechnet wird und daher meine Frage.

Mfg
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von DrGreenthumb »

Das einzige was mir noch einfällt, bei der Beschlagnahmung von ganzen Pflanzen wird vor allem in Bayern gerne mal anders gemessen bzw. abgewogen :)

Ansonsten würde ich auch dringend dazu raten da nachzuhaken, wie der Wert denn zustande gekommen ist!
JohaJoha
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von JohaJoha »

Ich glaube nicht so recht daran das hier ein Rechenfehler vorliegt. So eine Leichtsinnigkeit traue ich denen letztlich einfach nicht zu und halte es für Wunschdenken.

Gesamtmenge 41,8g -> ist die Menge mit der du erwischt worden bist?
THC-Gehalt 11,9% -> wie kommst du zu der Information?
Reiner THC-Gehalt -> 14,32g

Was steht denn nun faktisch in der Anklage drin?

14,32/41,8*100 = 34% THC -> unwahrscheinlich
14,32/11,9*100=120,33g -> wurdest du mit einer Pflanze erwischt, die haben den THC Gehalt von Blüten ermittelt und auf die ganze Pflanze gerechnet?
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

DrGreenthumb hat geschrieben:Das einzige was mir noch einfällt, bei der Beschlagnahmung von ganzen Pflanzen wird vor allem in Bayern gerne mal anders gemessen bzw. abgewogen :)

Ansonsten würde ich auch dringend dazu raten da nachzuhaken, wie der Wert denn zustande gekommen ist!

Ich werde definitiv nachhaken, falls es gegeben ist. Mal sehen was mein Anwalt sagt und auf den Rest geh ich auch gleich bei dem Kollegen ein.

Mfg
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

JohaJoha hat geschrieben:Ich glaube nicht so recht daran das hier ein Rechenfehler vorliegt. So eine Leichtsinnigkeit traue ich denen letztlich einfach nicht zu und halte es für Wunschdenken.

Gesamtmenge 41,8g -> ist die Menge mit der du erwischt worden bist?
THC-Gehalt 11,9% -> wie kommst du zu der Information?
Reiner THC-Gehalt -> 14,32g

Was steht denn nun faktisch in der Anklage drin?

14,32/41,8*100 = 34% THC -> unwahrscheinlich
14,32/11,9*100=120,33g -> wurdest du mit einer Pflanze erwischt, die haben den THC Gehalt von Blüten ermittelt und auf die ganze Pflanze gerechnet?

Also ich erklärs jetzt genau und zwar, wurde ich ursprünglich mit 141,6 Gramm erwischt, die aber frisch geerntet waren aus einer Outdoor-Ernte. Der Rest der Pflanze ist also nicht sichergestellt worden. Letztendlich ist das Trockengewicht 41,8 Gramm und hat einen THC-Wert von 11,9%. Reingehalt, liegt laut Anklageschrift bei 14,32. Das widerspricht sich in jeder Hinsicht, meiner Meinung nach. Das sind aber die Fakten, die ich schwarz auf weiß vor mir liegen habe und ich würde diese Rechnung gerne nachvollziehen können. Klar wird mich mein Anwalt darüber auch aufklären, aber bis zu dem Termin sind noch knapp 2 Wochen, da er momentan im Urlaub ist. Deswegen wollt ich hier mal nachfragen.

Mfg
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von DrGreenthumb »

Ah, damit kommen wir der Sache schon etwas näher...

Wie kommst du auf das Trockengewicht? Steht das so in der Anklage? Gerade bei noch nicht erntereifen Pflanzen wird gerne mal der zu erwartende Ertrag hochgerechnet z.b.

Ich weiss jetzt nicht, gibt es da irgendwelche Toleranzen?

Die Rechnung würde schon eher passen bei 141,6g x 0,119 = 16,85g minus X% Toleranz = 14,32g

Ob das allerdings so rechtens ist weiss ich nicht!

Versteh mich nicht falsch, aber du musst schon genau schreiben was Phase ist, sonst kann dir vermutlich keiner helfen!

Also was genau steht in der Anklage?
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von JohaJoha »

ja die 141,6g sind einfach eine Information die man nicht so unter den Tisch fallen lassen kann wenn man was in Bezug darauf wissen will.

Ich weiß nicht wie solche Messugnen ablaufen aber ich vermute die Prozentzahl ist nur eine andere Ausdrucksweise aber in allen Punkten nicht relevant. Mit der Prozentzahl kann man nur ausdrücken wie potent der Stoff war.

Ich vermute bei so einer Messung/Analyse wird direkt der reine THC-Gehalt ermittelt, wenn das nun 14,32g sind dann kann man mit der Gesamtmenge rechnen.

14,32/141,6*100=10,1%

Bis gemessen wird und vielleicht verliert sich auch bei der Messung/Analyse selbst schon etwas Wasser, sinkt das Gewicht von 141,6g auf Beispielsweise 120,33g wie ich im ersten Post schon zurück gerechnet habe. Dann würde die Prozentzahl nämlich stimmen.

Alles in allem halte ich die Prozentzahl nicht für relevant. Bisher konnte ich immer nur von Mengen lesen die tatsächlich relevant sind, also eben exakte Gramm.
Daher solltest du davon ausgehen das die 14,32g faktisch sind und daran wird es wohl eher weniger zu rütteln geben.

Allerdings ist dann die Frage wie die 41,8g Trockengewicht zustande kommen. Eine Faustformel ist das getrocknetes Gras ungefähr 1/3 vom nassen Gras sind. Das würde mit 125,4 g auch ungefähr stimmen.
Vorallem wenn man dann wieder die 11,9% mit rein rechnet, denn 11,9% von 125,4 wären 14,9g reines THC.

Schätze ich mal!

Weißt du schon etwas von der zu erwartenden Strafe?
Wie lange hat es bei dir gedauert bis du Bescheid bekommen hast welcher THC-Gehalt vorliegt?
Wie steht es um dein Führerschein?
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

DrGreenthumb hat geschrieben:Ah, damit kommen wir der Sache schon etwas näher...

Wie kommst du auf das Trockengewicht? Steht das so in der Anklage? Gerade bei noch nicht erntereifen Pflanzen wird gerne mal der zu erwartende Ertrag hochgerechnet z.b.

Ich weiss jetzt nicht, gibt es da irgendwelche Toleranzen?

Die Rechnung würde schon eher passen bei 141,6g x 0,119 = 16,85g minus X% Toleranz = 14,32g

Ob das allerdings so rechtens ist weiss ich nicht!

Versteh mich nicht falsch, aber du musst schon genau schreiben was Phase ist, sonst kann dir vermutlich keiner helfen!

Also was genau steht in der Anklage?


Hallo,

ich habe doch genau geschrieben was in der Anklage steht. Die 141,6g waren nur im Haftbefehl gestanden und in der Anklage ist die Rede von 41,8g, mit einem Wert von 11,9%. Die Pflanze war wie gesagt schon geerntet, also von daher, gibt es da nichts mehr zum hochrechnen.
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bushdoctor
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von bushdoctor »

JohaJoha hat geschrieben: Allerdings ist dann die Frage wie die 41,8g Trockengewicht zustande kommen. Eine Faustformel ist das getrocknetes Gras ungefähr 1/3 vom nassen Gras sind. Das würde mit 125,4 g auch ungefähr stimmen.
Vorallem wenn man dann wieder die 11,9% mit rein rechnet, denn 11,9% von 125,4 wären 14,9g reines THC.

Schätze ich mal!
Wenn die Polizei eine "frische Ernte" analysiert, ist sie verpflichtet, das Cannabis relativ fachgerecht zu trocknen:
http://www.mittelbayerische.de/dachbode ... 60766.html

Erst danach darf (um einigermassen StPO-konform zu bleiben) der THC-Gehalt gemessen werden... dazu wird aber meines Wissen nur ein "Sample" (repräsentative Stichprobe) der gesamten Ernte genommen und im Labor analysiert!

KEINESFALLS werden alle Teile analysiert sondern immer nur eine bestimmte Menge (Sample, Stichprobe).

Was hier passiert sein dürfte:

Es wurde eine Stichprobe von wenigen (getrockneten) Gramm Cannabisblüten und -Blättern (als homogeniesiertes Gemisch) im Labor analysiert und ein 11,9% THC-Gehalt gemessen.

Dieser Gehalt wurde dann (versehentlich?) auf die Gesamtmenge beschlagnamtes Cannabis hochgerechnet... passiert eigentlich immer... dieses "Versehen"...

...da es sich in bei der "Anklageschrift" nur um ein "Angebot" handelt, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und nach der genauen Verfahrensweise der "Analyse" fragen. Der Angegebene Wert von über 14g THC ist weder mathematisch noch wissenschaftlich-physikalisch nachvollziehbar.

Wichtig: Das Angebot in der "Anklageschrift" gilt nach einer bestimmten Zeit (2-4 Wochen) als stillschweigend akzeptiert, wenn aktiv keine Schritte vom Angeklagten eingeleitet werden! Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

=> sofort zum Anwalt!
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

JohaJoha hat geschrieben:ja die 141,6g sind einfach eine Information die man nicht so unter den Tisch fallen lassen kann wenn man was in Bezug darauf wissen will.

Ich weiß nicht wie solche Messugnen ablaufen aber ich vermute die Prozentzahl ist nur eine andere Ausdrucksweise aber in allen Punkten nicht relevant. Mit der Prozentzahl kann man nur ausdrücken wie potent der Stoff war.

Ich vermute bei so einer Messung/Analyse wird direkt der reine THC-Gehalt ermittelt, wenn das nun 14,32g sind dann kann man mit der Gesamtmenge rechnen.

14,32/141,6*100=10,1%

Bis gemessen wird und vielleicht verliert sich auch bei der Messung/Analyse selbst schon etwas Wasser, sinkt das Gewicht von 141,6g auf Beispielsweise 120,33g wie ich im ersten Post schon zurück gerechnet habe. Dann würde die Prozentzahl nämlich stimmen.

Alles in allem halte ich die Prozentzahl nicht für relevant. Bisher konnte ich immer nur von Mengen lesen die tatsächlich relevant sind, also eben exakte Gramm.
Daher solltest du davon ausgehen das die 14,32g faktisch sind und daran wird es wohl eher weniger zu rütteln geben.

Allerdings ist dann die Frage wie die 41,8g Trockengewicht zustande kommen. Eine Faustformel ist das getrocknetes Gras ungefähr 1/3 vom nassen Gras sind. Das würde mit 125,4 g auch ungefähr stimmen.
Vorallem wenn man dann wieder die 11,9% mit rein rechnet, denn 11,9% von 125,4 wären 14,9g reines THC.

Schätze ich mal!

Weißt du schon etwas von der zu erwartenden Strafe?
Wie lange hat es bei dir gedauert bis du Bescheid bekommen hast welcher THC-Gehalt vorliegt?
Wie steht es um dein Führerschein?

Ich denke dass, das Trockengewicht ausschlaggebend ist, denn nur von dem ist in der Anklage die Rede. Das gewicht von davor (141,6g) wurde nur im Haftbefehl fürs Erste so festgehalten und was die Prozentwerte anbelangt, ist das natürlich abhängig davon was letztendlich als Reingehalt zählt. Ich meine, THC-Gehalt = Reingehalt, alles andere wäre doch schwachsinnig. Ich kann doch nicht von mehr ausgehen, wenn nicht mehr da ist und egal welche Antwort bzw. Rechnung ich mir anschaue, keiner kommt auf diese 14,32, also muss ja iwas an unserer oder deren Rechnung nicht stimmen. Auf jeden Fall sind es nur 41,8g die relevant sind und alles andere wie z.B. die von dir genannten 120g, sind ja nur reine Spekulation.

Zu deinen Fragen, ich schätze mal, dass es auf eine Bewährung hinaus läuft, naja, mit Glück, aber das liegt daran, dass noch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Das ganze ist jetzt fast 10 Monate her und erst in der Anklageschrift standen dann die Werte.
Einen Führerschein habe ich noch nicht, ich werde aber jetzt einen Antrag stellen und gehe aber stark davon aus, dass ich an einer MPU nicht vorbeikomme.

Mfg
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

bushdoctor hat geschrieben:
JohaJoha hat geschrieben: Allerdings ist dann die Frage wie die 41,8g Trockengewicht zustande kommen. Eine Faustformel ist das getrocknetes Gras ungefähr 1/3 vom nassen Gras sind. Das würde mit 125,4 g auch ungefähr stimmen.
Vorallem wenn man dann wieder die 11,9% mit rein rechnet, denn 11,9% von 125,4 wären 14,9g reines THC.

Schätze ich mal!
Wenn die Polizei eine "frische Ernte" analysiert, ist sie verpflichtet, das Cannabis relativ fachgerecht zu trocknen:
http://www.mittelbayerische.de/dachbode ... 60766.html

Erst danach darf (um einigermassen StPO-konform zu bleiben) der THC-Gehalt gemessen werden... dazu wird aber meines Wissen nur ein "Sample" (repräsentative Stichprobe) der gesamten Ernte genommen und im Labor analysiert!

KEINESFALLS werden alle Teile analysiert sondern immer nur eine bestimmte Menge (Sample, Stichprobe).

Was hier passiert sein dürfte:

Es wurde eine Stichprobe von wenigen (getrockneten) Gramm Cannabisblüten und -Blättern (als homogeniesiertes Gemisch) im Labor analysiert und ein 11,9% THC-Gehalt gemessen.

Dieser Gehalt wurde dann (versehentlich?) auf die Gesamtmenge beschlagnamtes Cannabis hochgerechnet... passiert eigentlich immer... dieses "Versehen"...

...da es sich in bei der "Anklageschrift" nur um ein "Angebot" handelt, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und nach der genauen Verfahrensweise der "Analyse" fragen. Der Angegebene Wert von über 14g THC ist weder mathematisch noch wissenschaftlich-physikalisch nachvollziehbar.

Wichtig: Das Angebot in der "Anklageschrift" gilt nach einer bestimmten Zeit (2-4 Wochen) als stillschweigend akzeptiert, wenn aktiv keine Schritte vom Angeklagten eingeleitet werden! Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

=> sofort zum Anwalt!

4 Wochen kann ich Einspruch erheben. Einen Termin beim Anwalt habe ich schon, nur ist der leider momentan im Urlaub, aber das haut von der Zeit her auf jeden Fall noch hin. Ich werde auf jeden Fall erzählen was dann dabei rausgekommen ist. Achja und wenn ich es auf das nicht getrocknete Gewicht beziehe, dann komm ich auf 16,8 Reingehalt, auch da geht die Rechnung nicht auf. Naja, mein Anwalt wird wissen was zu tun ist und egal wie wir das hier drehen und wenden, keiner von uns kommt auf diese besagten 14,32 und das ist schon irgendwie seltsam. ^^

Mfg
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

@JohaJoha

Achja und das niedrige Gewicht kommt zustande, weil es der übelste Outdoor Mist war und es kaum Blüten waren. Bei meiner Haftprüfung wurde ich gefragt was ich denke, wieviel das am Ende ist und ich meinte die Hälfte vllt. Der Staatsanwalt hat noch gelacht und meinte, dass es viel mehr sein wird. Über das Endergebnis bin ich ehrlich gesagt selbst überrascht.

Mfg
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bushdoctor
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von bushdoctor »

ismireg7777 hat geschrieben: Achja und wenn ich es auf das nicht getrocknete Gewicht beziehe, dann komm ich auf 16,8 Reingehalt, auch da geht die Rechnung nicht auf.
Es kommt halt häufig auch zu "Schwund" in den Aservatenkammern... vermutlich gingen einige Gramm "verloren"... Eventuell wurde der Staatsanwaltschaft eine niedrigere "Erntemenge" gemeldet. (?)

=> Nachfragen! Akteneinsicht!
ismireg7777
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Re: Reingehalt con Cannabis berechnen

Beitrag von ismireg7777 »

bushdoctor hat geschrieben:
ismireg7777 hat geschrieben: Achja und wenn ich es auf das nicht getrocknete Gewicht beziehe, dann komm ich auf 16,8 Reingehalt, auch da geht die Rechnung nicht auf.
Es kommt halt häufig auch zu "Schwund" in den Aservatenkammern... vermutlich gingen einige Gramm "verloren"... Eventuell wurde der Staatsanwaltschaft eine niedrigere "Erntemenge" gemeldet. (?)

=> Nachfragen! Akteneinsicht!
Naja, im Endeffekt, ob so oder so, da liegt ein Fehler vor. Also das ist zumindest meine Meinung.
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.Wird aber knapp 2 Wochen dauern.
Achja und ich habe von jemandem den ich kenne verglichen, also was die Rechnung anbelangt und bei ihm waren es sogar 0,2 weniger. Ich hoffe mal, dass ich da recht behalte, denn dann fällt es in die geringe Menge hinein.

Mfg
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