Zu Fuß erwischt MPU

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musicfreak24
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Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

Hallo zusammen,

ich wurde im März im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle mit etwas mehr als 2g erwischt. Die Beamten sind einfach an meine Tasche gegangen und haben eine Brotdose mit meinem Drehzeug, inklusive dem Gras gefunden. Die Beamten hat es nicht interessiert, dass ich mich beschwerte, dass sie einfach dreist an meine Tasche gegangen sind. Wir haben lediglich draußen in einer dunklen Ecke etwas zu laut Musik gehört und haben ca. eine Viertelstunde zuvor, einen Joint zu dritt geraucht.

Das Verfahren wegen des Besitzes von Cannabis wurde wie zu erwarten fallen gelassen, aber im Anschluss kam von der Führerscheinstelle eine Anordnung für eine amtsärztliche Untersuchung. Die Untersuchung war für Juli angesetzt, nebenbei habe ich noch einen Extratermin für ein Drogenscreening bekommen. Das alles geschah nur, weil ich vor den Polizeibeamten total bekifft zugegeben habe, dass ich gelegentlich am Wochenende auch mal ein Tütchen rauchen würde.
Nun kam es aber auch noch zu einem unangekündigten Drogenscreening bei der Untersuchung beim Amtsarzt. Unglücklicherweise fiel jener Drogentest leider positiv aus.

Nun habe ich von der Führerscheinstelle eine Anordnung für einen "Idiotentest" erhalten. Diese wird ca in einem Monat beginnen.

Kann mir jemand Ratschläge geben, wie ich die MPU so gut wie möglich bestehe? Und ob es überhaupt rechtens ist, dass ein Fußgänger, der mit illegalen Substanzen erwischt wird, überhaupt so eine Anordnung erhalten darf. Ich habe extra dafür meinen Konsum komplett eingestellt und auch eine Detoxkur mit Tee, wie auch exzessives Sporttraining begonnen, um das ganze THC aus meinem Körper zu bekommen.

Und eine Frage habe ich noch: War das Verhalten der Polizeibeamten rechtens? Denn so weit ich weiß, dürfen Polizeibeamte nicht einfach in die Tasche von Passanten schauen. Es müssen doch eindeutige Beweise vorliegen meines Wissens.

Würde mich über viele Antworten freuen! :D
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bushdoctor
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von bushdoctor »

musicfreak24 hat geschrieben:Das alles geschah nur, weil ich vor den Polizeibeamten total bekifft zugegeben habe, dass ich gelegentlich am Wochenende auch mal ein Tütchen rauchen würde.
Dieses Zugeben des gelegentlichen Konsums war der Knackpunkt an der ganzen Sache...
musicfreak24 hat geschrieben: Kann mir jemand Ratschläge geben, wie ich die MPU so gut wie möglich bestehe? Und ob es überhaupt rechtens ist, dass ein Fußgänger, der mit illegalen Substanzen erwischt wird, überhaupt so eine Anordnung erhalten darf.
Da Du den Polizisten bereitwillig von Deinen Konsumgewohnheiten erzählt hast, ist das Verfahren (leider) rechtlich gerechtfertigt und an der Verfahrensweise somit nichts auszusetzen - zumindest aus rechtlicher Sicht...
musicfreak24 hat geschrieben: Und eine Frage habe ich noch: War das Verhalten der Polizeibeamten rechtens? Denn so weit ich weiß, dürfen Polizeibeamte nicht einfach in die Tasche von Passanten schauen. Es müssen doch eindeutige Beweise vorliegen meines Wissens.
Die Polizei hält sich leider auch nicht immer an die Gesetze.... und "nicht dürfen" ist so ein häßliches Wort... sagen wir mal so: Eigentlich hätten sie Dich nicht so ohne weiteres "filzen" dürfen, aber da sie nunmal was gefunden haben ist das dann auch nicht mehr entscheidend...

Entscheidend ist , was in den Akten steht und nach einem "Fund" steht da sicherlich eine gute / ausreichende Begründung für die Durchsuchung drinnen... das sind Standardfloskeln, die der Polizist aus einem Textbaukasten entnimmt...

Es sollte bekannt sein: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein wirksamer Rechtsstaat!
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof dür Menschenrechte (EGMR 75529/01) zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.

Das Bundesjustizministerum wollte sich seit 2008 mal zu diesem Thema äußern, hat es aber leider bis heute noch nicht getan... Mutti wird´s wohl auch nicht in den nächsten vier Jahren richten...
HabAuchNeMeinung
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

musicfreak24 hat geschrieben:Hallo zusammen,
...
Das Verfahren wegen des Besitzes von Cannabis wurde wie zu erwarten fallen gelassen, aber im Anschluss kam von der Führerscheinstelle eine Anordnung für eine amtsärztliche Untersuchung. Die Untersuchung war für Juli angesetzt, nebenbei habe ich noch einen Extratermin für ein Drogenscreening bekommen. Das alles geschah nur, weil ich vor den Polizeibeamten total bekifft zugegeben habe, dass ich gelegentlich am Wochenende auch mal ein Tütchen rauchen würde.
Nun kam es aber auch noch zu einem unangekündigten Drogenscreening bei der Untersuchung beim Amtsarzt. Unglücklicherweise fiel jener Drogentest leider positiv aus.
Hallo Musikfreak24,

ersteinmal herzlich willkommen hier im Forum.

Das äG wäre deine "komm um die MPU herum Karte" gewesen, wenn das Drogenscreening negativ und deine "Story" über dein bisheriges "Trennvermögen" plausibel gewesen wäre...
Schau mal hier:
viewtopic.php?f=12&t=7677&start=20#p45378
da hab ich versucht mal den Unterschied zwischen äG und MPU darzustellen.
musicfreak24 hat geschrieben: Nun habe ich von der Führerscheinstelle eine Anordnung für einen "Idiotentest" erhalten. Diese wird ca in einem Monat beginnen. Kann mir jemand Ratschläge geben, wie ich die MPU so gut wie möglich bestehe? Und ob es überhaupt rechtens ist, dass ein Fußgänger, der mit illegalen Substanzen erwischt wird, überhaupt so eine Anordnung erhalten darf.
Interessant wäre der WORTLAUT der MPU - Anordnung, dann kann man einschätzen ob diese rechtmäßig ist.
Aber selbst wenn sie das nicht ist, hilft Dir das nicht wirklich, da Du gegen die Anordnung erstmal nichts unternehmen kannst. Du müsstest es darauf ankommen lassen, die MPU nicht zu machen so, dass die FeB Dir den FS entzieht und nur dagegen könntest Du dann vor einem Verwaltungsgericht klagen.

Trotzdem wundert es mich das Du eine MPU so kurzfristig machen willst/kannst, da Du üblicherweise Abstinenznachweise von mind. 6 Monaten vorweisen musst um eine MPU zu bestehen.
Daher schlage ich Dir vor Dich im Verkehrsportal anzumelden. Dort gibt es wirklich kompetente Leute die einem auch Helfen, sofern man sich nicht dauernd darüber beklagt wie ungerecht die Rechtslage doch ist.
Dort wird man Dir auch wirklich sagen können ob die Anordnung der MPU rechtmäßig war.
Alternativ kannst Du auch versuchen einen Telefonat mit Theo Pütz zu führen, allerdings kostet das halt Geld wenn Du kein DHV Mitglied bist.

Soweit in Kürze
HabAuchNeMeinung
Hanfkraut
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von Hanfkraut »

Da bekomme ich doch wieder absolute kack reize!
Sorry für die Ausdrucksweise!

Das geht offensichtlich zu weit!

Das ist Diskriminierung von feinsten!
Ich weiß zwar nicht ob du gegen den Bescheid angegangen bist.
Ich kann da nur einen fachanwald empfehlen!
Das kann nicht sein das ein Fußgänger eine mpu machen mus für ne blöde tüte graß!
Amsehliges Deutschland. So langsam aber sicher wird Deutschland echt zur lachnummer! :mrgreen:


Leider ist das auch in der tat schon so das andere Länder über unseren dummen gesätze gelacht wird.

Muss mann sich heute alles gefallen lassen?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
musicfreak24
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

ich kann gerade nur auf eine Sache antworten, da ich unterwegs bin und mir die Unterlagen nicht vorliegen. In dem Bescheid steht drin, dass sie herausfinden wollen, ob es nur ein Probierverhalten (was ich ihnen vermitteln will, da die mir echt gehörig auf den Sack gehen und ich im Leben nicht auf die Idee kommen würde, unter THC-Einfluss ein Steuer in die Hand zu nehmen!), ein regelmäßiger Konsum oder eine Abhängigkeit vorliegt. Ebenso wollen die netten Herrschaften auch mein "Trennvermögen" zwischen Konsum und Verhalten im Straßenverkehr testen. Und nein ich bin leider nicht dagegen vorgegangen.. ich werde morgen weitere Infos an euch weiterreichen.

Auf jeden Fall schon Mal vielen Dank für eure Antworten!
musicfreak24
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

Und von den Abstinenzbeweisen, deren Sinn ich in meinem Falle sehr sehr stark anzweifle, wurde mir nichts gesagt. Ich teilweise echt viel geraucht, aber nun wie oben bereits geschrieben, nun einen kalten Schnitt gemacht. Sprich von jetzt auf gleich ohne Probleme aufgehört. Allgemein empfinde ich diesen Fall als sehr zweifelhaft, aber solange die bayrische Sumpfkuh Drogenbeauftragte ist, wird sich in Sachen Cannabis meiner Meinung nach nichts bewegen. Es wird Zeit, dass der Staat aufhört Konsumenten zu kriminalisieren und Leuten, die zu Fuß unterwegs sind und mit einem harmlosen Tütchen erwischt werden, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Hanfkraut
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von Hanfkraut »

Darum auch die Petition die du hoffentlich auch schon unterschrieben hast.
Teilen ist auch sinnvoll
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musicfreak24
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

So nun hier der Wortlaut der Begründung für diese schwachsinnige Anordnung:

"An Ihrer geistigen und körperlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen Bedenken.

(...) Gegenüber der Polizei gaben Sie an, gelegentlich am Wochenende einen Joint zu rauchen und die Betäubungsmittel zum Eigenverbauch erworben zu haben. Andere Drogen konsumieren Sie, nach eigenen Angaben, nicht.

(...) Aus dem Guachten vom xx.xx.xxxx (sorry ich möchte nicht alle Daten hier publik machen) geht hervor, dass in der Screeninguntersuchung des Urins Cannabinoide nachgewiesen wurden.

Das Ergebnis des Drogenscreenings steht im Widerspruch zu den Angaben in der Anamnese. Deshalb konnten die Zweifel an der Fahreignung nicht ausgeräumt werden.

Seitens des Gesundheitsamts wird daher zur weiteren Überprüfung und Klärung ein medizinisch-psychologisches Gutachten für erforderlich gehalten.

Das Gutachten soll klären, ob die aktenkundige Drogenauffälligkeit

a) ein Probierverhalten, eine gelegentliche Einnahme oder häufiger bzw regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum zugrunde liegt und inwieweit ein "Trennvermögen" zwischen Drogenkonsum und Führen eines Kraftfahrzeugs bei Ihnen besteht und

b) Sie trotz der vermuteten Gesundheitsstörung (Drogenabhängigkeit) ein Kraftfahrzeug der Klasse B sicher führen können.

(...)"

der Rest ist nur noch Bullshit.
musicfreak24
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

Zum Thema Abstinenznachweise konnte mir keiner Auskunft geben. Ich war lediglich am Samstag bei einer MPU-Beraterin, aber jene Frau war total unfreundlich und der Meinung, dass ich meinen Lappen direkt abgeben sollte.

Die Frau von der FeB, wie auch die Dame von der MPU-Stelle, hatten noch nie so einen Fall. Von daher konnten die mir da auch nicht weiterhelfen. Im Schreiben zur Anordnung ist auch mit keinem Wort erwähnt, dass ich irgendwelche Abstinenznachweise einreichen muss..

Wie gesagt...ICH WAR ZU FUSS UNTERWEGS UND BIN NIE IM STRASSENVERKEHR AUFFÄLLIG GEWORDEN!
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bushdoctor
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von bushdoctor »

musicfreak24 hat geschrieben: Wie gesagt...ICH WAR ZU FUSS UNTERWEGS UND BIN NIE IM STRASSENVERKEHR AUFFÄLLIG GEWORDEN!
Das ist aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörden leider unerheblich!

Wichtig ist nur: Liegt gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum von Cannabis vor und ist das sog. "Trennungsvermögen" vorhanden.

Nur bei "gelegentlichem Konsum und vorhandenem Trennungvermögen" darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden...

Bei "regemäßigem Konsum" kann der Führerschein entzogen werden, wobei dann das "Trennungsvermögen" nicht mehr von belang ist... "regelmäßiger Konsum" reicht aus ebenso wenn das "Trennungsvermögen" nicht vorhanden ist, um an der Fahreignung zu zweifeln und den Führerschein einzuziehen.

Nun muss DU nach den Regeln des Verwaltungsrechts nachweisen, dass Du :
1) nur gelegentlich und unregelmäßig Cannabis konsumierst
2) jederzeit zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kannst

Dies geschieht nach den Regeln der Verwaltung außschließlich über eine MPU mit Abstinenznachweis (denn Du bist ja nicht "süchtig" und konsumierst ja nur "gelegentlich")

Anm:
Um keine falschen Eindrücke aufkommen zu lassen: Ich finde die Praxis, die hier an den Tag gelegt wird weder gut noch sinnvoll und eigentlich auch nicht gerecht und rechtens... aber dies sind lediglich die Fakten (FUCKten!), wie das Prozedere in der Verwaltung ist und vielfach leider auch gerichtlich bestätigt wurde...
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Martin Mainz
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Daß Du zu Fuß unterwegs warst macht leider kaum einen Unterschied. Der DHV berichtet von solchen Fällen auch in seiner diesjährigen Kampagne zur Führerscheinproblematik: http://fuehrerscheinkampagne.de/betroff ... n-zu-wort/

Hier http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/ ... erordnung/ wird auf den Faktor ohne Verkehrsbezug eingegangen:

a) Ohne Verkehrsbezug
Erlangt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis davon, dass ein Fahrerlaubnisinhaber Cannabisderivate konsumiert, kann die Fahrerlaubnis wegen Annahme der Ungeeignetheit auch ohne Verkehrsbezug des Cannabiskonsums entzogen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts


Gruß, Martin
HabAuchNeMeinung
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo Musicfreak,

Martin und bushdoctor haben alles (verwaltungs)rechtlich wesentliche dargestellt.
Ich nehme, an dass das Drogenscreening einen zu "hohen" THC-COOH hatte, so das die FEB von regelmäßigem Konsum ausgeht. Das ganze wird nach der sog. Daldrup Tabelle eingeordnet.
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis99.php

Womit sich mal wieder bestätigt:
Nie, Nie, Niemals mit der Polizei sprechen, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist

HabAuchNeMeinung
musicfreak24
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

lieben Dank für die ganzen Antworten! Nur weiß jemand wie sich das mit den Abstinenznachweisen verhält? Ich habe niemals eine Anordnung für so etwas erhalten.. ich habe den Brief mit der Anordnung auch erst Mitte August erhalten. Wusste von daher auch nicht, was auf mich zukommen würde
HabAuchNeMeinung
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

musicfreak24 hat geschrieben:lieben Dank für die ganzen Antworten! Nur weiß jemand wie sich das mit den Abstinenznachweisen verhält?
Die FeB interessiert das nicht. Die wollen von Dir eine positive MPU, die Du im Moment nicht erbringen kannst, daher auch die Androhung des Führerscheinentzuges.
Insofern hat die MPU Beraterin recht das Du den FS besser freiwillig abgibst, ansonsten wird er Dir kostenpflichtig entzogen, was ca. 150.- Euro kostet. Die Abstinznachweise sind dann deine "Eintrittskarte" um eine positive MPU zu bekommen.
https://www.diempuberater.de/mpu/drogen-mpu/
Diese kannst Du also frühestens 12 Monate nachdem Du mit den AN begonnen hast bestehen.
Der Ablauf ist also in etwa folgender:
Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis.
Anmelden für 12 Monate Abstinenznachweise
nach ca. 11 Monaten Antrag auf Neuerteilung der FE stellen, dann kommt die MPU Aufforderung durch die FeB
Zur MPU anmelden, Abstinenznachweise mitbringen und MPU bestehen.
positive MPU an die FeB schicken und FS abholen.

EDIT:
ggf. könnten in deinem Fall auch 6 Monate reichen aber um das zu beurteilen bin ich zuwenig "Fachmann"

Nochmal mein Tip. Melde dich im Verkehrsportal an und bereite dich dort auf die MPU vor, das wäre kostenlos.
Ansonsten kannst Du natürlich einen MPU Berater nehmen aber das kostet halt zusätzlich kohle zu den ca. 2.000 Euro die dich die Abstinenznachweise, die MPU usw.,. kosten werden.
Alternativ kannst Du 15 Jahre warten, bis das ganze aus deiner FS Akte getilgt ist und dann einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dann würdest Du keine MPU machen müssen.

Es ist einfach zum K....., aber so ist die aktuelle Rechtslage.

HabAuchNeMeinung
musicfreak24
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von musicfreak24 »

Ich glaube, dass ihr den Fall falsch versteht:

- ein Abstinenznachweis MUSS angeordnet werden. Also fällt der in meinen Falle ja weg
- die Anordnung kam erst vor drei Monaten - dementsprechend ein Ding der Unmöglichkeit ein halbes Jahr Abstinenz nachzuweisen
- und nein, ich werde meinen Führerschein nicht abgeben. Ich habe keinen Geldscheißer.
- Achtet Mal und den genauen Wortlaut: die Herrschaften wollen nur die Höhe meines Konsums feststellen und keine Abstinenz nachgewiesen haben. Ergo: bei Probierverhalten / gelegentlichen Konsum bin ich aus dem Schneider. Ich habe schon Panik bekommen...
HabAuchNeMeinung
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

musicfreak24 hat geschrieben:Ich glaube, dass ihr den Fall falsch versteht:
Hallo Musicfreak24,

ich befürchte ehrlich gesagt das es genau umgekehr ist und Du Dir nicht darüber im Klaren bist wie ernst deine Situation ist.
Um es ganz klar zu sagen:
Deine Fahrerlaubnis ist zunächst weg.
Entweder Du gibst sie freiwillig ab oder sie wird Dir kostenpflichtig entzogen.

Das ganze ist absolut perfide, aber das ist so. Ich versuche es Dir mal zu erklären.
musicfreak24 hat geschrieben: - ein Abstinenznachweis MUSS angeordnet werden. Also fällt der in meinen Falle ja weg
Deine Annahme ist falsch.
Die FeB ordnet keine Abstinznachweise oder deren Dauer an. Schon gar nicht in der MPU Auforderung.
Die wollen von Dir nur eine positive MPU zur Fragestellung sehen.
Die Abstinenznachweise sind Sache des begutachtenden Institutes.
Dieses legt, je nach Fragestellung, fest welche Dauer die Abstinenz Du nachweisen musst BEVOR Du überhaupt eine Chance hast eine positive MPU von denen zu bekommen.
EDIT3:
Hast Du eigentlich den Link gelesen den ich oben gepostet habe:
Abstinenznachweise zum Bestehen sind Pflicht!

Wurde der Führerschein wegen des Konsums von Drogen entzogen, so müssen Sie zusätzlich Ihre Drogenabstinenz nachweisen. Sie können durch Urin- oder Haarscreenings zeigen, dass Sie über einen gewissen Zeitraum (mindestens 6 Monate) keine Drogen mehr genommen haben.

Der Nachweis Ihrer Abstinenz ist unerlässlich für ein positives Gutachten. Abstinenznachweise können Sie bei jeder Begutachtungsstelle machen (zum Beispiel beim TÜV Süd oder TÜV Hessen). Auch entsprechend qualifizierte Ärzte können Drogenscreenings durchführen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Person/Stelle, die die Urin- oder Haaranalyse durchführt, alle CTU-Kriterien erfüllt.

Wie lange eine Person bereits „clean“ sein muss, um die MPU zu bestehen, hängt stark von ihrem vorherigen Konsumverhalten ab. Liegt eine Abhängigkeit oder eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, sollte mindestens ein Jahr Abstinenz belegt werden. Bei einer Drogengefährdung (z. B. gelegentlicher Cannabis-Konsum) reichen oft schon 6 Monate Abstinenz aus.
Es ist unerheblich das Du deinen FS noch hast und er (noch) nicht entzogen ist.....
musicfreak24 hat geschrieben: - die Anordnung kam erst vor drei Monaten - dementsprechend ein Ding der Unmöglichkeit ein halbes Jahr Abstinenz nachzuweisen
Natürlich kannst Du dass, mittels einer Haarprobe.
Nur wird die halt, wie dein Urintest beim äG, THC Rückstände aufweisen und damit nicht negativ sein und somit für die MPU nicht zu verwenden sein.
musicfreak24 hat geschrieben: - und nein, ich werde meinen Führerschein nicht abgeben. Ich habe keinen Geldscheißer.
Doch entweder freiwillg oder er wird Dir kostenpflichtig entzogen. Ich glaube das hab ich jetzt ausreichend oft erwähnt.
musicfreak24 hat geschrieben: - Achtet Mal und den genauen Wortlaut: die Herrschaften wollen nur die Höhe meines Konsums feststellen und keine Abstinenz nachgewiesen haben. Ergo: bei Probierverhalten / gelegentlichen Konsum bin ich aus dem Schneider. Ich habe schon Panik bekommen...
Diese Fragestellung hättest Du schon bei deinem äG beantworten können. Nur hast Du Dir diese Chance halt mit dem positven Drogentest verbaut.
EDIT5:
Um es nochmal ganz klar zu machen. Dieses äG (Du nennst es Amtsärztliche Untersuchung) WÄRE deine einzige Möglichkeit gewesen deinen Führerschein zu behalten. Dazu hättest Du den Konsum im März, nachdem Du erwischt wurdest, sofort einstellen müssen, dann wäre der Test beim äG im Juli auch negativ gewesen und Du hättest deinen FS behalten können. Diese Chance hast Du "vergeigt".


Jetzt bleibt nur noch der Weg über eine MPU MIT Abstinenznachweis, den Du im Moment nicht erbringen kannst und daher wird dein Führerschein zunächst weg sein, bis Du eben eine positive MPU vorlegst.


Du musst mir das nicht glauben, nur hilft Dir das nicht.
EDIT:
Du kannst Dich gerne zur MPU anmelden und hingehen. Sind halt 600.- Euro für die Tonne, da sie negativ sein wird.
Edit2:
Bevor Du antwortest lese in aller Ruhe mal folgenden Artikel:
http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marih ... heinentzug

Wann hast Du das letzte mal konsumiert?

HabAuchNeMeinung
Zuletzt geändert von HabAuchNeMeinung am Do 9. Nov 2017, 16:54, insgesamt 2-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von bushdoctor »

musicfreak24 hat geschrieben:Ich glaube, dass ihr den Fall falsch versteht:
Auch wenn´s HabAuchNeMeinung schon grundsätzlich richtig erläutert hat, werde ich es nochmal - der Klarheit wegen - anders versuchen zu erklären, wie der Sachverhalt (aus verwaltungsrechtlicher Sicht) aussieht.
musicfreak24 hat geschrieben: - ein Abstinenznachweis MUSS angeordnet werden. Also fällt der in meinen Falle ja weg
Nein, den musst Du prinzipiell freiwillig machen (und deshalb auch bezahlen!). Er ist nämlich die gängigste (und sicherste) Möglichkeit, um eine Behörde von Deiner Fahreignung (nach FeV) zu überzeugen, nachdem diese an Deiner Fahreignung einmal gezweifelt hat.

Merke:
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung berechtigte Zweifel äußert, dann muss DU beweisen, dass dies nicht der Fall ist. (Beweislastumkehr im Verwaltungsrecht)

Du könntest aber im Verfahren auch die "berechtigten Zweifel" direkt "angreifen" und der Behörde nachweisen, dass deren Zweifel eben unberechtigt sind...

=> ab, zu einem (guten) Anwalt
musicfreak24 hat geschrieben: - und nein, ich werde meinen Führerschein nicht abgeben. Ich habe keinen Geldscheißer.
Das Ausweisdokument könntest Du selbstverständlich behalten... es wird halt irgendwann in der "großen Datenbank" als "ungültig" markiert und Dir vom erstbesten Polizeibediensteten, der das Teil in den Händen halten wird, "von Amtswegen" eingezogen/beschlagnahmt

Wenn Du Deinen Führerschein also wirklich "behalten" möchtest, dann lasse Dir eine (notariell) beglaubigte Kopie anfertigen und führe diese dann mit Dir...
...am Tatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" wird dies aber nichts ändern!
musicfreak24 hat geschrieben: - Achtet Mal und den genauen Wortlaut: die Herrschaften wollen nur die Höhe meines Konsums feststellen und keine Abstinenz nachgewiesen haben. Ergo: bei Probierverhalten / gelegentlichen Konsum bin ich aus dem Schneider. Ich habe schon Panik bekommen...
Richtig! Du musst denen nur glaubhaft machen, dass Du nur gelegentlich Cannabis konsumierst oder gar nur einmal probiert hast (Vorsicht: Widerspruch zu Deiner Aussage gegenüber der Polizei)

Eine "Versicherung an Eides statt" wäre hier eine Möglichkeit... oder eben eine MPU!

Am besten dann auch gleich das "Trennvermögen" darin kundtun: "Habe niemals unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilgenommen"

persönlicher Tipp:
Du brauchst in diesem verwaltungsrechtlichen Verfahren m.E. dringend einen staatlich authorisierten juristischen Beistand (vulgo Anwalt).

Wir können Dir hier keine weitere Rechtsberatung zukommen lassen
, ohne uns selber u.U. ordnungswidrig zu verhalten (§20 Rechtsdienstleistungsgesetz)
HabAuchNeMeinung
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

bushdoctor hat geschrieben: => ab, zu einem (guten) Anwalt
Kann man versuchen, dieser sollte auf Verwaltungs- und Verkehrsrecht spezialsiert sein.
Allerdings können die Kosten für diesen, die Kosten für die MPU (die dann ggf. doch gemacht werden muss) durchaus übersteigen.
bushdoctor hat geschrieben: Das Ausweisdokument könntest Du selbstverständlich behalten...
Ok auf diese Variante bin ich gar nicht gekommen ;-)
bushdoctor hat geschrieben: Richtig! Du musst denen nur glaubhaft machen, dass Du nur gelegentlich Cannabis konsumierst oder gar nur einmal probiert hast (Vorsicht: Widerspruch zu Deiner Aussage gegenüber der Polizei)
Eine "Versicherung an Eides statt" wäre hier eine Möglichkeit... oder eben eine MPU!
Am besten dann auch gleich das "Trennvermögen" darin kundtun: "Habe niemals unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilgenommen"
Dieser wird aber mMn keine Behörde/ Gericht Glauben schenken, da ja das ärztliche Gutachten und der Verstoß gegen das BTMG aus Sicht der Behörde schon 2 mal Drogenkonsum "bekannt" geworden ist.
@musicfreak24: war das beim äG ein Urin- oder oder Bluttest?
bushdoctor hat geschrieben: persönlicher Tipp:
Du brauchst in diesem verwaltungsrechtlichen Verfahren m.E. dringend einen staatlich authorisierten juristischen Beistand (vulgo Anwalt).

Sehe ich anders, ich halte das für rausgeschmissenes Geld. Hier sitzt die Behörde eindeutig am "längeren Hebel" und die Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit ja entsprechend geurteilt.

@musicfreak24: Aus welchem Bundesland kommst Du eigentlich?


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RogerCool
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von RogerCool »

Eigentlich wurde von allen Teilnehmern bereits alles gesagt was relevant ist.

Egal wie Du das auch drehst oder wendest, die bei der Führerscheinstelle wollen ein (positives) MPU Gutachten damit du deinen Führerschein behalten kannst und die von der MPU Begutachtungsstelle werden ohne Abstinenznachweise (mind. 6 Monate, üblicherweise aber bei Drogenfragestellung 1 Jahr) kein positives Gutachten abgeben.

Ergo: Stell dich schon mal seelisch darauf ein, den Lappen (lieber freiwillig) abzugeben und sobald Du deine 6-12 Monate hinter Dir hast, eine Haaranalyse (max. für 6 Monate) zu machen oder jetzt schon alle paar Wochen ein Urinscreening zur Dokumentation der Abstinenz zu absolvieren.

Ohne Abstinenznachweise hast Du zu 99,99% keine Chance bei einer BtMG Fragestellung einer MPU. Wenn Du es nicht glaubst, lies selber in den Begutachtungsleitlinien nach, auf die sich jeder Gutachter und jedes Institut bezieht.

Leider leider..
MPU Wissen ist Erfolgswissen! Gegen eine repressive Rechtsprechung, für eine faire Behandlung.
HabAuchNeMeinung
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Re: Zu Fuß erwischt MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo,

Ich denke musicfreak24 hat nicht gefallen das ihm hier im Forum die geltende Rechtslage erklärt wurde.
So wie es aussieht, zieht er es vor den Kopf weiter in den Sand zu stecken.
Sollte er sich in absehbarer Zeit für eine MPU anmelden wird man es ihm (nochmal) erklären.
Nur kostet ihn da dann halt rund 600.- Euro. Jeder wie er mag.

HabAuchNeMeinung
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