Vorladung erhalten wg. Erwerb

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Sack90
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Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

Hallo Leute,

irgendwann meldet sich ja jeder das erste Mal an und das gilt natürlich auch für mich. Allerdings hätte ich meinen ersten Post lieber wegen einem anderen Thema eröffnet...

Ich habe eine Vorladung der örtlichen Polizei erhalten mit der Bitte um Erscheinen zur Vernehmung als Beschuldigter wegen "Erwerb von Cannabis". Ich kann mit 90%iger Sicherheit sagen, daß es sich um eine Postsendung mit 3g Cannabis handelt, denn genau die sind nicht angekommen und passen einfach perfekt zum Zeitraum. Es wird etwas beim Postversand schiefgelaufen sein, anders kann ich es mir nicht erklären.

Nun ist der Schrecken natürlich erstmal groß und ich habe eigentlich vor, nach der ganzen Internetrecherche, nicht hinzugehen und abzuwarten, ob da überhaupt was vom Staatsanwalt kommt! Ist das so der richtige Weg oder sollte ich doch lieber direkt zum Anwalt gehen?

Grüße,
der Sack
Hanfkraut
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Hanfkraut »

Anwalt ist erstmal nicht nötig.
Ob du hin muss weiß ich nicht.
Aber du kannst die aussage werweigern!

Hast du eine rechtsbelehrung von der Polizei bekommen?
Was steht denn drin?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

Danke schon einmal für deine Antwort!
Ich würde anrufen und höflich absagen mit dem Grund, mich nicht zur Sache äußern zu wollen.

Der Brief besteht nur aus einer DIN A4 Seite. Keine Nennung irgendwelcher Paragraphen, eben nur die o.g. Nennung vom Sachverhalt "Erwerb von Cannabis". Keine weiteren Belehrungen, keine weiteren Schreiben etc.! Ich habe mir sonst auch nichts zu Schulden kommen lassen, weder verkaufe ich noch mache ich sonstwas in der Art!
Hanfkraut
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Hanfkraut »

Genau die können erstmal nichts bewiesen!
Jeder kann etwas geschick haben
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HabAuchNeMeinung
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo Sack90,

erstmal herzlich willkommen im Forum.
Goldene Regel wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist:
NIEMALS, Never ever mit der Polizei sprechen.
Die helfen Dir nicht sondern, wollen Dir eine Straftat nachweisen.

Daher ist deine Absicht genau richtig. Absagen mit der Begründung keine Angaben zur Sache machen will.
Dann können die erstmal gar nichts machen ausser die Ermittlungen abschließen und das ganze an den Staatsanwalt abzugeben. Was der dann draus macht wird sich zeigen.
Wenn er es einstellt ist gut, wenn nicht kannst Du Dir immer noch einen Anwalt nehmen.

Beachte aber folgendes:
Das Ermittlungsverfahren ist in den Datenbanken der Polizei gespeichert und bleibt dort auch, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, i.d.R für 10 Jahre gespeichert. Daher stelle dich in Zukunft darauf ein, dass Du bei jeder Polizeikontrolle als "potentieller BTM Straftäter" behandelt wirst.
Aus welchem Bundesland kommst Du?
Hanfkraut
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Hanfkraut »

Als Antwort ohne Absender kannst du denen ja Blätter für die Petition schicken!
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

@HabAuchNeMeinung:

Gut wissen, das ich da richtig vorgehen, danke! Da habe ich ja ein tolles Los gezogen und kann nur bei einer Verkehrskontrolle nur hoffen, daß ich nicht rausgezogen werde. Das ist Deutschland;)

Ich komme aus Niedersachsen. Wird denn auch eine Meldung an die Führerscheinstelle abgegeben und muss ich mich darauf einstellen, daß ich Post bekomme und Blut abgegeben darf? Momentan steht ja "nur" die Anschuldigung im Raum und mit dem Verkehr habe ich ja nichts zu tun.
HabAuchNeMeinung
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hi,

wenn das Vefahren eingestellt wird hast Du nichts von der FEB zu befürchten, da diese ja "berechtigte Zweifel" haben müsste. Dazu reicht ein eingestelltes Ermittlungsverfahren nicht aus.
Bezgl. zukünftiger Verkehrskontrollen: Ist ein Fahrzeug auf Dich zugelassen? Wenn ja, überlege ob Du es auf jemanden anderes zulassen kannst.
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

Zugelassen ist mein Auto auf mich, ja. Was würde sich denn ändern, wenn ich den Wagen zum Beispiel auf meine Freundin zulassen würde?
HabAuchNeMeinung
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Naja der Klassiker halt...
Die Fahren hinter Dir her, fragen das Kennzeichen ab und bekommen von der Zentrale gesagt, gegen den lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen BTM... Dann wärst Du zu 100% fällig für eine Kontrolle
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

Super, das ist ein verdammt guter Tipp, danke dafür!
Dann bleib jetzt nur noch zu hoffen, daß mein Verfahren eingestellt wird. Sollte ich sonst noch etwas beachten oder mich auf gewisse Dinge einstellen?
HabAuchNeMeinung
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Du kannst jetzt erstmal nichts machen ausser abwarten.
Beachte daß der Staatsanwalt Dich nicht über die Einstellung des Verfahrens informieren muß.
siehe:
https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html Absatz 2.

Daher kann es sein das Du nie mehr was von der Sache hörst bzw. Du musst Dich aktiv darum bemühen informiert zu werden.
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

Ok, dann danke ich euch vielmals für die Informationen, die sind super hilfreich! Ist jetzt zwar total blöd mit der Warterei, wobei wir ja hier über wirklich eine sehr geringe Menge reden und ich ansonsten unbescholten bin und bei diesem Mist auch gerne belassen würde...
crappy
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von crappy »

Die müssen erstmal nachweisen das du es wo auch immer selber gekauft hast. Im Moment haben die doch nur ein Päckchen das an dich zugestellt werden sollte. Wer hat es verschickt? Kann ja jeder gewesen sein. Schick doch mal 1 Gr. an den Sachbearbeiter. Muss der sich dann selbst anzeigen wegen Btm Besitz und Erwerb, oder muss er einen Kollegen bitten dies zu tun und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten?

Also auf keinen Fall da hingehen. Ich würde das Schreiben einfach ignorieren und auch nicht anrufen. Falls du doch anrufen möchtest, kannst du ja fragen ob das ein schlechter Witz sein soll da du mit sowas nichts zu tun hast.
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

@crappy

Du hast meine Situation perfekt beschrieben. Eigentlich bin ich noch gut dran, trotzdem kriegt man erstmal einen gefühlten Herzinfarkt wenn sowas im Kasten liegt!
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Sack90
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Sack90 »

So, um auch etwas für die Nachwelt festzuhalten habe ich mich dazu entschieden, euch hier auf einem aktuellen Stand der wichtigsten Dinge zu halten.

Ich habe gestern Abend tatsächlich noch den Bearbeiter meiner Vorladung telefonisch erreicht. Ich habe kurz gesagt wer ich bin und das ich einen Termin habe und direkt gesagt, das ich mich zu der Sache nicht äußern möchte und dies eben kurz mitteilen wollte. Er hat sich bedankt und gesagt, es sei "gut" das ich angerufen habe. Was auch immer er damit meinte. Dann habe ich mich verabschiedet, das Gespräch hat 24 Sekunden gedauert. Soweit zum aktuellen Stand, jetzt heißt es abwarten!
Hanfkraut
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von Hanfkraut »

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HabAuchNeMeinung
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Re: Vorladung erhalten wg. Erwerb

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Sack90 hat geschrieben:...Er hat sich bedankt und gesagt, es sei "gut" das ich angerufen habe...
Hallo,

Naja ansonsten hätte er halt beim Vorladungstermin auf dich warten müssen, ohne zu wissen ob Du kommst oder nicht.
Ich halte das telefonische Absagen stets für eine valide Strategie, dann wissen sie wenigstens wo sie dran sind.
Man darf sich halt nur nicht in irgendein Gespräch verwickeln lassen.
Ausserdem verhindert es, dass sie bei einem (auch gerne auf der Arbeit) um nachzufragen warum man den der Vorladung nicht gefolgt ist.

my2cents
HabAuchNeMeinung
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