Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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kushaze
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Registriert: Mo 20. Nov 2017, 09:51

Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Beitrag von kushaze »

Hallo zusammen

ein „flüchtiger Bekannter“ hat heute einen Brief der Stadtverwaltung bekommen.

Hintergrund: Konsumieren von Cannabis in der Öffentlichkeit
Verfahren wurde nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt

In dem jetzigen Brief der Stadtverwaltung wird ihm zu Last gelegt, dass er die Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Cannabis Konsum nach Paragraph 11 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Paragraph 35 Abs. 1 Nr. 12 Polizeiverordnung.

Verwarnungsgeld 50€

Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie damit einverstanden sind und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen.

Dieser Satz steht noch drin. Wie sollte er sich jetzt verhalten? Auf der Rückseite hat man die Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben.

Meint ihr, er soll das Verwarnungsgeld zahlen und ist die Sache damit erledigt? Falls sich jemand auskennt, bitte um Tipps.

Vielen Dank vorab!
littleganja

Re: Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Beitrag von littleganja »

Ich persönlich würde es weder anerkennen noch bezahlen, auch wenn ich kein Patient wäre. Der Grund warum ich nicht zahlen würde ist weil der Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, weiterhin kann die Polizei im Nachhinein nicht beweisen dass es sich tatsächlich um Illegales Cannabis gehandelt hat, hätte ja auch legaler Nutzhanf gewesen sein können, Geruch ist identisch.
Weiterhin könnte man die Zahlung als Schuldeingeständnis werten das folgende für den Führerschein bedeuten könnten?!
kushaze
Beiträge: 34
Registriert: Mo 20. Nov 2017, 09:51

Re: Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Beitrag von kushaze »

littleganja hat geschrieben:Ich persönlich würde es weder anerkennen noch bezahlen, auch wenn ich kein Patient wäre. Der Grund warum ich nicht zahlen würde ist weil der Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, weiterhin kann die Polizei im Nachhinein nicht beweisen dass es sich tatsächlich um Illegales Cannabis gehandelt hat, hätte ja auch legaler Nutzhanf gewesen sein können, Geruch ist identisch.
Weiterhin könnte man die Zahlung als Schuldeingeständnis werten das folgende für den Führerschein bedeuten könnten?!
Vielen Dank für deine schnelle Nachricht!

Genau, daran habe ich auch gedacht, dass es ein Schuldeingeständnis wäre. Den angerauchten „Joint“ hätten die Beamten damals allerdings beschlagnahmt. Damals hatte er auch zugegeben dass es ihm gehört, da die DREI Beamten meinten, er hätte eh keine Chance, da es 3 Zeugen gegen einen sind. Wurde ziemlich unter Druck gesetzt. Wenn er es jetzt abstreitet, kann er trotzdem noch zu einer Blutabnahme, ärztlichen Gutachten oder Ähnliches geladen werden? Wahrscheinlich kann das nur ein Anwalt genau beantworten, aber vielleicht hatte jemand bereits ähnliche Erfahrungen. Oder kennt jemand, der einen ähnlichen Fall hatte. ;)
littleganja

Re: Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Beitrag von littleganja »

Die können nicht mal so einfach einen Drogentest anordnen! Zumal wegen was? Auf die Polizeiwache muss man auch nicht selbst wenn eine Vorladung kommt. Und ein Joint ist so oder so Konsum mehr nicht.
kushaze
Beiträge: 34
Registriert: Mo 20. Nov 2017, 09:51

Re: Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Beitrag von kushaze »

littleganja hat geschrieben:Die können nicht mal so einfach einen Drogentest anordnen! Zumal wegen was? Auf die Polizeiwache muss man auch nicht selbst wenn eine Vorladung kommt. Und ein Joint ist so oder so Konsum mehr nicht.
Dass er damals zugegeben hat, dass es ihm gehört, kann ihm auch nicht mehr zum Verhängnis werden? Unterschreiben musste er nichts, es wurden lediglich seine persönlichen Daten aufgenommen, er hatte auch kein Personalausweis dabei. Kurz mit der Wache telefoniert, Daten geprüft, joint konfisziert und wieder gehen lassen.
littleganja

Re: Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Beitrag von littleganja »

Er hat zugegeben was offensichtlich war, jedoch bedeutet dass nicht automatisch das im vermeintlichen Joint auch Cannabis mit THC war, dass muss die Polizei ggf nachweisen. Wenn der Brief nicht per Einschreiben kam ignoriert ihn, verbrennt ihn ihr habt den nie erhalten, gegenteiliges ist unmöglich zu Beweisen ;) Dein Kumpel hatte Hanftee von Amazon oder so im Joint fertig, sollten die weiter nerven ggf. Rechtsanwalt.
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