Vorladung als Beschuldigter

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siegfried123
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Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von siegfried123 »

Hallo Leute,

ich habe nicht schlecht gestaunt als ich im Briefkasten einen Brief von der Polizei fand mit einer Vorladung als Beschuldigter. Ich wurde noch nie von irgendwelchen Ordnungshütern kontrolliert, geschweige denn anders öffentlich auffällig, und hatte generell gar keinen Kontakt zu irgendwelchen Beamten. Tatvorwurf lautet: Verstoß Btm (cannabis). Verstehe ich das richtig, dass mir hiermit nur der Besitz vorgeworfen wird oder beinhaltet der Vorwurf noch weitere Aspekte? Als Tatzeit wird ein Zeitraum innerhalb von ("zwischen") 3 Wochen angegeben Ende 2016. Tatort soll meine Adresse sein.

Ich bin komplett verwirrt. Das einzige was mir in diesem Rahmen einfällt, wie die überhaupt auf meine Person kommen können war ein sehr naiver und dummer Versuch eine sehr geringe Menge Gras über das Internet zu bestellen. Ich wurde abgezogen (bitcoins) und hab nie etwas erhalten, die Person hatte aber meine Daten. Der Kontakt lief komplett über encrypted emails. Mein Vater leidet an einer chronischen Krankheit und ich wollte ihn mal was anderes ausprobieren lassen als diese ganzen synthetisch-chemischen Kram.

Ich werde wahrscheinlich zur Vernehmung nicht hingehen und meine Aussage damit verweigern. Mich würde aber trotzdem gerne interessieren wie der genaue Tatvorwurf lautet. Ist die Intention (bestätigend durch meine Zahlung, die jedoch eig nicht verfolgt werden konnte) cannabis zu erwerben strafbar? Wie sieht es aus, falls das päckchen doch abgeschickt worden ist und vom zoll rausgefischt wurde?

Ich bin komplett perplex und freue mich über jegwelche Ideen und Anstöße was da auf mich zukommen könnte und Tipps zum weiteren Vorgehen meinerseits. Danke im Voraus!
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von Hanfkraut »

Nicht hin gehen.
Letztendlich haben die nix! Und erhoffen das du etwas plauderst.

Ich gehe davon aus das du keine rechtsbelehrung bekommen hast.
Dort würden dann auch deine rechte und Pflichten stehen

Aus welchem Bundesland kommst du?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
siegfried123
Beiträge: 3
Registriert: Mi 14. Feb 2018, 00:47

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von siegfried123 »

Vielen Dank für deine Antwort! Ich komme aus Berlin.

In der Vorladung stehen halt die ganzen Paragrafen nach StPO mit Erklärung und am Ende gibt es den Hinweis, dass wenn ich dem Termin fernbleibe, das als "sich nicht dazu äußern" interpretiert wird. Gilt das schon als Rechtsbelehrung oder meinst du was anderes?

Ich bin am überlegen, ob ich eine Akteneinsicht einfordern sollte (ohne Anwalt).

Was mir derzeit am meisten Sorgen bereitet, ist eine evtl. Hausdurchsuchung. Ich habe nichts zu verstecken, aber meine Eltern würden mich umbringen :/ Bin zwar immer noch unter der gleichen Adresse gemeldet, wohne aber praktisch nicht mehr dort (Studium im Ausland).

Schöne Grüße!
littleganja

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von littleganja »

Ich vermute mal der Dealer hat dich entweder nicht abgezockt oder war selbst die Polizei?! Wenn er dich nicht abgezockt hat haben die dein Paket (oder Dealer ist hochgegangen) ;) Selbst wenn du nur einem Kumpel angenommen sagst schick mir mal was ist das schon eine Anstiftung zu einer Straftat und somit Strafbar. Einer Vorladung musst du natürlich nicht folgen, wird aber in deinem Fall Konsequenzen haben. Darknet ist mittlerweile auch überwachbar!
Was du jetzt auch machst du hast die Arschkarte.
siegfried123
Beiträge: 3
Registriert: Mi 14. Feb 2018, 00:47

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von siegfried123 »

Deine Nachricht beunruhigt mich jetzt natürlich sehr und ist jetzt eher das Gegenteil zu Hanfkrauts vorherigen Aussage. In wie fern kommst du zu dieser Annahme?

So gut wie jeder Ratschlag zu dieser Thematik rät in erster Linie nicht zur Vorladung zu erscheinen und mit der Polizei zu sprechen. Bei dir klingt es aber eher wie eine Warnung es nicht zu tun, da ich sonst Konsequenzen zu fürchten hätte.

"Was du jetzt auch machst du hast die Arschkarte" hm... so eine Aussage ist natürlich schwer zu verdauen. Ich versuche mich natürlich zu beruhigen, dass ja rund 70% aller Ermittlungen in diesem Zusammenhang fallen gelassen werden (darunter auch Leute die auf frischer Tat ertappt wurden und im Besitz waren). Bei mir gibt es ja wenn überhaupt nur eine Absicht es zu erwerben die mir vorgeworfen werden kann. Kann doch jetzt nicht viel schlimmer sein, als wenn man tatsächlich von Polizisten erwischt wird, oder?
littleganja

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von littleganja »

Erst mal kurz zur Vorladung, solang das kein Anordnung ist musst du nicht folge leisten. Blöd ist nur nicht zu wissen was die genau haben? Da das alles aber über das Internet lief bzw deinen PC vermutlich, würde ich mir mal überlegen die Festplatte zu ersetzen ;) Weiterhin ist es ja auch möglich dass ein Hacker die Drogen bestellt hatte und die Sendung abfangen wollte?! Optionen gibt es da viele....

Bis jetzt haben die nix, solange die nicht irgendwie an deine Festplatte kommen.
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von Hanfkraut »

Du kannst auch hingehen und denen mitteilen das du ausser deinen persönlichen Angaben wie Adresse nichts zu sagen hast.
Du musst dich nicht selbst belasten!
Ich gehe davon aus wenn die Polizei genug beweise hätte, dann hättest du keine Post bekommen sondern eine hausdurchsuchung.
Ärzte weigern sich!
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https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
RA Diedrich
Beiträge: 2
Registriert: Do 15. Feb 2018, 18:48

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von RA Diedrich »

Moin aus Hamburg,

als Anwalt kann ich nur davon abraten zu der Polizei zu gehen. Man muss erst einmal schauen, was in der Akte ist. Soweit das Zeug über das Internet bestellt wurde, gibt es zur Zeit eine gute Einstellungsmöglichkeiten.
Cornelius Diedrich
Rechtsanwalt
xxx
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