Habe einen Interessante FAQ gefunden, die sich mit dem Thema "Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) unter Drogen" beschäftigt:
Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) unter Drogen: FAQ vom Anwalt
Vielleicht kann sie dem ein oder anderen besser durch den "Paragraphen-Dschungel" führen...
Verkehrstrafrecht-FAQ: Fahren unter Drogen
- bushdoctor
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Re: Verkehrstrafrecht-FAQ: Fahren unter Drogen
Aber Vorsicht: Dieses FAQ handelt nur von dem Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt!
Die Problematik der übertrieben harten Strafen im Ordnungswidrigkeitsverfahren, und die unfaire MPU-Abzocke wird hier nicht thematisiert. Wenn hier also von "mein Mandat erhielt seinen Führerschein zurück" die Rede ist, musste der Mandant wahrscheinlich wenige Wochen später den Lappen wieder abgeben, wegen der Führerscheinstelle.
Die Problematik der übertrieben harten Strafen im Ordnungswidrigkeitsverfahren, und die unfaire MPU-Abzocke wird hier nicht thematisiert. Wenn hier also von "mein Mandat erhielt seinen Führerschein zurück" die Rede ist, musste der Mandant wahrscheinlich wenige Wochen später den Lappen wieder abgeben, wegen der Führerscheinstelle.
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- bushdoctor
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Re: Verkehrstrafrecht-FAQ: Fahren unter Drogen
Stimmt leider! Diese FAQ betrifft nur das Strafrecht.groooveman85 hat geschrieben:Aber Vorsicht: Dieses FAQ handelt nur von dem Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt!
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Die Praxis der Führerscheinstellen generell an der Fahreigung zu zweifeln, sobald ein paar Nanogramm THC-COOH in Blut oder Urin nachgewiesen worden sind, bleibt davon unberührt!
Das ist Verwaltungsrecht und da herrscht (noch) mehr oder weniger Willkür...
Die Führerscheinstellen können prinzipiell jederzeit an der Fahreigung von jedermann zweifeln, sofern diese Zweifel "begründet" sind.
Es bräuchte ein Urteil eines Oberverwaltungsgerichts, dass die "begründeteten Zweifel" bei Vorliegen von minimalen THC-(<4ng/ml) und THC-COOH-(<100ng/ml) Werten als nicht gegeben ansieht.
Nur so ließe sich die Praxis ändern!