Entzug der Fahrerlaubnis

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REMDaita
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Registriert: Sa 31. Mär 2018, 15:02

Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von REMDaita »

Hallo alle zusammen,

wie das Topic bereits vermuten lässt, habe ich ein "kleines" problem.

Ich wurde im Januar zu einer allg. Verkehrskontrolle angehalten, gegen 23:10 Uhr.
Die Polizisten wollten direkt eine Urin Probe habe, welche ich verneinte. Ich fragte nach Protokollierung des ganzen, dies wurde verwehrt... Ebenso wurde mir das Recht auf einen Anwalt verwehrt und sie nahmen mich mit um den Richter anzurufen, wegen Blutprobe. Dies gelang den Herrschaften selbst das 3 anrufen nicht, und zwangen mich dann trotzdem zur Blutabnahme... Darum soll es aber nun nicht gehn.

Vor drei Wochen bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in der Kund gegeben wird, dass keine Strafverfolgung angeordnet wird. Allerdings in Bezug auf Paragraph 29 Abs. 1 BtMG, gemäß Paragraph 31a Abs. 1 BtMG.

Nun kam vor ca zwei Wochen ein Brief vom Landratsamt, der Führerscheinstelle.
Diese wollen nun meine Fahrerlaubnis entziehen...also nicht nur den Führerschein für zb drei Monate...
Dies ist mein aller erstes Vergehen überhaupt. Kein Eintrag im Verkehrsregister, eine vollkommene Weiße Weste.
Daraufhin, war ich bei meinem Anwalt, welcher mir ein Wiederspruch fertigte und diesen and die Zuständige abschickte.

Argumentation ist, dass ich meinen Führerschein und die Fahrerlaubnis brauche, um mein Lebensunterhalt zu verdienen.
Ebenso ist es laut meinem Anwalt eine Ungleichbehandlung von Patienten und jenen, die kein Rezept dafür haben.
Ich konsumiere wegen Chronischen Schmerzen im Rücken, weshalb die das natürlich beanstanden.
Ebenso, haben die Polizisten im Januar, mir meinen Führerschein nicht abgenommen und auch kein Fahrverbot ausgesprochen...

Meine Frage nun,

Kann, und vor allem WIE kann ich mich nun zu "wehr" setzen, damit ich meine Verdienst und Lebensgrundlage nicht verliere?

Ich würde mich wahnsinnig über hilfreichende Tips und Ansatzmöglichkieten freuen.

Liebe Grüße

REM
littleganja

Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von littleganja »

Also die Blutentnahme war Illegal & eine Körperverletzung! Vor Gericht dürfen die so erlangten Beweise definitiv nicht verwerten. Evtl Anzeige gegen die Polizei und Arzt erstatten wegen Körperverletzung!

Die Führerscheinstelle macht was sie will und ordnet sich der Justiz nicht unter, nicht desto trotz würde ich dir empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
REMDaita
Beiträge: 4
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von REMDaita »

Danke dir Littleganja für deine schnelle Antwort !

Ja das ist auch so ziemlich das einzige was mir momentan einfällt, Anzeige gegen die Polizei erstatten und die "Beweise" anzuklagen, weil Rechtswiedrig erlangt..

Ich hoffte nur, es gäbe vllt eine geschicktere Variante ^^'
littleganja

Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von littleganja »

REMDaita hat geschrieben:Danke dir Littleganja für deine schnelle Antwort !

Ja das ist auch so ziemlich das einzige was mir momentan einfällt, Anzeige gegen die Polizei erstatten und die "Beweise" anzuklagen, weil Rechtswiedrig erlangt..

Ich hoffte nur, es gäbe vllt eine geschicktere Variante ^^'
Glaube das ist ne Zwickmühle :? Evtl kommt ja noch ein Tipp von jemand anderem woran wir beide nicht denken?!

Den Arzt würde ich aber dann auch anzeigen, der darf bestimmt ohne deine Einverständnis oder dann ohne vorliegenden Beschluss, bestimmt kein Blut nehmen. Die Polizei hat die Körperverletzung angeordnet, der Arzt hat sie ausgeführt. Wurdest du auch festgehalten oder Fixiert?
REMDaita
Beiträge: 4
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von REMDaita »

Fixiert wurde ich nicht, festgehalten, ja. Ich war ein Stunde auf der Wache bis die beschlossen, mich zu m Arzt zu fahren, dann dort noch 20 min und dann wieder auf der Wache für ca 15 min... Also knapp zwei stunden...
Die Ärztin verstand auch nicht, weshalb man mich dort hin schleppte meinte sie...

trotzdem vielen dank Littleganja!
littleganja

Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von littleganja »

Unfassbar und sowas in einem sogenannten Rechtsstaat, erinnert mich mehr an Polizeistaat.

Alles gute und hoffentlich bekommst du eine Entschädigung für dein Leid!
PallMall
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von PallMall »

moepens hat geschrieben:Da gab es neulich eine Gesetzesänderung:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2017 ... e-81a-stpo

Jepp, leider war...
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littleganja

Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von littleganja »

Wenn ich das aber richtig verstanden habe ist er ja normal gefahren also keine Ausfallerscheinungen, würde trotzdem einen Anwalt aufsuchen. Die Gesetzesänderung hatte ich ganz verdrängt :?
REMDaita
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von REMDaita »

moepens hat geschrieben:Da gab es neulich eine Gesetzesänderung:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2017 ... e-81a-stpo



Die Gesetzesänderung kenne ich bereits.
Das Ding ist jedoch, dass ich absolut normal gefahren bin, keine Ausfallerscheinungen hatte.
Keine Roten Augen, keine Gleichgewichtsstörung, mit Sicherheit kein Geruch, keine Geschwindigkeitsübertretung, usw.

Kann mir jemand vllt einen Guten Anwalt empfehlen, der auf Cannabis spezialisiert ist, oder offen dafür ist?

Ich mein, ich verliere sonst die Möglichkeit mein Lebensunterhalt zu verdienen ( Miete, Lebensmittel, Kosten für Beruflich genutzte Homepage)

Ich bin für jeden Rat dankbar =)

Vielen dank für Eure Antworten und Anregungen!

Liebe Grüße

REM
PallMall
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von PallMall »

Google mal nach Verteidiger-Schueller.d*
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Martin Mainz
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von Martin Mainz »

Nach der Gesetzesänderung muss jetzt statt einem Richter die Staatsanwaltschaft zustimmen. Ganz alleine dürfen Polizisten das nicht anordnen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von PallMall »

Martin Mainz hat geschrieben:Nach der Gesetzesänderung muss jetzt statt einem Richter die Staatsanwaltschaft zustimmen. Ganz alleine dürfen Polizisten das nicht anordnen.
das stimmt so nicht.... Martin.

Zitat:

In den praktisch meist relevanten Fällen der Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt entscheidet daher die Polizei selbst, ohne Erwägung eines Richters, über den scheren körperlichen Eingriff einer Blutentnahme. Hierin liegt eine wesentliche Verschlechterung der Beschuldigtenrechte. Allerdings gibt momentan, dass die Polizei bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrten selbst eine Blutentnahme anordnen kann.
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von PallMall »

Cura hat geschrieben:
Martin Mainz hat geschrieben:Nach der Gesetzesänderung muss jetzt statt einem Richter die Staatsanwaltschaft zustimmen. Ganz alleine dürfen Polizisten das nicht anordnen.
das stimmt so nicht.... Martin.

Zitat:

In den praktisch meist relevanten Fällen der Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt entscheidet daher die Polizei selbst, ohne Erwägung eines Richters, über den scheren körperlichen Eingriff einer Blutentnahme. Hierin liegt eine wesentliche Verschlechterung der Beschuldigtenrechte. Allerdings gibt momentan, dass die Polizei bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrten selbst eine Blutentnahme anordnen kann.
und

Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:

„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“

Damit ist keine richterliche Anordnung für die Entnahme von Blutproben bei Verkehrsdelikten im Rahmen von Auffälligkeit aufgrund Einnahme berauschender Mittel mehr erforderlich.
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Martin Mainz
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Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von Martin Mainz »

Danke für die Richtigstellung, Cura!

Ich meine, in der Praxis wird meist trotzdem versucht zumindest die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren. Es sei denn die Anzeichen sind offensichtlich. Auch kann man der Ärztin / dem Arzt sagen, das man sich weigern möchte. Manche unterlassen dann den Eingriff, wenn für ihn oder sie sonst keine Anzeichen vorliegen.
littleganja

Re: Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von littleganja »

Daher ist die Blutentnahme ohne zuvor auffällig geworden zu sein nur anhand einer Vermutung wenn der Konsum nicht zugegeben wird, meiner Meinung nach nicht rechtens. Die Polizei darf nur Gewalt ausüben zur Selbstverteidigung, um Gefahr von dritten abzuwenden oder wenn Gefahr im Verzug ist. Daher hat Martin Recht, die Polizei sollte sich besser die Absicherung durch den Staatsanwalt holen, der darf zwecks Beweis Sicherung ggf die Körperverletzung anordnen.
Wenn die im Blut nichts gefunden hätten, wären die Polizisten ohne Anordnung durch Richter oder Staatsanwalt evtl ihren Job los oder zumindest ein Disziplinarverfahren wäre die Folge.

Für die Führerscheinstelle ist der Umstand wie der Drogenkonsum nachgewiesen wurde im Prinzip egal.
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