Bewährung nach Fund. Sind grundlose "Testbesuche" rechtens?

Antworten
Fragestellerin
Beiträge: 1
Registriert: Do 5. Apr 2018, 21:32

Bewährung nach Fund. Sind grundlose "Testbesuche" rechtens?

Beitrag von Fragestellerin »

Hallo liebes Forum!

Ich beging den Fehler und besserte mein Taschengeld auf, in dem ich das Marihuana, was ich "zu viel"
kaufte, weiter veräußert habe. Die Polizei bekam einen Tip und danach bekam ich Besuch:
Es wurde Marihuana gefunden und ich wurde zu einer Bewährungsstrafe zurecht verurteilt.

Das sind die Eckdaten.

Jetzt, wo ich meine Buße leiste und weis, dass ich mich gegen das Gesetz verhalten habe,
versuche einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, -nun beginnen meine Ängste und Sorgen...

Meine neue Freundin äußert nun berechtigt ihre Bedenken:
"ich schlafe nicht bei dir, weil sicher bald ein Einsatzkomando nachts die
Bude stürmt, um zu prüfen, ob du noch `kriminell` bist..."
und noch viele weitere hysterische Gedanken wurden mir diesbezüglich
entgegengebracht....


SO! -nun bekomme ich auch irgendwie Angst und fühle mich zuhause nicht mehr wohl
und daher habe ich mich nun hier angemeldet und würde gerne eure Meinung dazu
hören und noch viel lieber ein paar Informationen, die vielleicht unsere Bedenken hier,
etwas relativieren zu können, wofür ich mich vorab schn mal lieb bedanken möchte.



Daher habe ich folgende Fragen:


1.) gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?

2.) müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?


Möchte mich herzlichst vorab schonmal bedanken,
und verbleibe so, mit den besten Grüßen aus Niedersachsen!

Fragesellerin
______________________________
Jahkob
Beiträge: 109
Registriert: Mi 30. Aug 2017, 19:20

Re: Bewährung nach Fund. Sind grundlose "Testbesuche" rechte

Beitrag von Jahkob »

Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen und kann sagen das ich 1 1/2 bis 2 Jahre auf dem Polizeiradar war. Das hat sich in sehr gezielten Personenkontrollen und Durchsuchungen geäußert. (Im Sommer am See gewesen, beim gehen aufm Parkplatz gezielt mit Namen angesprochen worden und kontrolliert)

Desweiteren wurde mein kompletter Freundeskreis unter die Lupe genommen. Das ging sogar soweit das mein Handy unter dem Vorwand es sei Hehlerwaare weggenommen wurde um an die Telefonnummern meines Bekanntenkreis zu kommen.

Nachdem bei keiner dieser "Maßnahmen" irgendwas zu Tage gefördert wurde, hat man wohl nach knapp 2 Jahren keinen Sinn mehr darin gesehen und von mir abgelassen.

Der ganze "Spaß" wegen 0.8 Gramm die bei einer Hausdurchsuchung in Bayern zu Tage gefördert wurden.

Oder anders: Wenn du ganz ganz viel Pech hast kann dir sowas schon passieren und wehren kannst du dich im Zweifel sehr schwer weil in der Regel deine Aussage gegen die eines Polizeibeamten bzw gleich mehreren steht.

und wegen deiner Fragen:

1. Bei Hausdurchsuchungen muss auf jeden Fall ein Grund vorliegen. Würde mich wundern wenn eine Verurteilung eine weitere Hausdurchsuchung rechtfertigen würde. Personenkontrollen wiederum können meines Wissens nach jederzeit und unangekündigt gemacht werden.

2. Grundsätzlich nein. Die Polizei darf bei einer Hausdurchsuchung nur die Räumlichkeiten durchsuchen die dir gehören. Einfach so in ein Zimmer eines anderen Bewohners geht nicht so einfach.

In der Praxis habe ich allerdings auch schon erlebt das man dann gerne behauptet es rieche ja auch aus genau diesem anderen Zimmer auch sehr sehr auffällig und schon hatte man Zutritt. (Genau so im Bekanntenkreis erlebt)

Ich habe noch gelernt das es ziemlich egal ist auf welchem Wege an Beweismittel gekommen wird. Wenn Beweise gefunden werden werden sie Verwendet. Man kann zwar vor Gericht versuchen seinen Anwalt diese Beweismittel ausschließen zu lassen aber das wurde in 2 mir Bekannten fällen einfach abgelehnt.
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“