Meldungen an Führerscheinstelle & THC-Grenze Ländersache?

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sieben
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Meldungen an Führerscheinstelle & THC-Grenze Ländersache?

Beitrag von sieben »

Kann eine Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr und die Beendigung der Tatsache, dass bei jedem BtmG Versoß wegen Cannabis eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt, auf Länderebene realisiert werden oder ist das Führerscheinrecht grundsätzlich Sache des Bundes?
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bushdoctor
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Re: Meldungen an Führerscheinstelle & THC-Grenze Ländersache

Beitrag von bushdoctor »

So wie ich unseren "föderalen" Staatsaufbau verstanden habe, können die Länderregierungen sehr wohl "Ausführungsanweisungen" an die nachgeordneten Behörden geben.
In Bayern gibt es z.B. eine Weisung des Ministeriums, dass Cannabis strengstens verfolgt wird. Die geringe Menge und die Handhabung derselbigen in der Exekutive und Judikative ist z.B. eine solche "Handlungsanweisung. Es gibt bestimmte Anweisung, nach denen verfahren werden soll, wenn bestimmte Kriterien vorliegen. So wird in Bayern trotz Festlegung der "geringen Menge" auf 6 Gramm im Wiederholungsfall eben "kein Pardon" gegeben.

In dem Antrag der Regierung von Schleswig-Holstein ("Cannabis Apothekenmodell") kann man die damaligen (1997) "Exekutiv-Anweisungen" der einzelnen "Bundesländer" ab PDF-Seite 74 sehen...

Die Führerscheinstellen sind in der Kreisverwaltungen bzw. den Landratsämtern angesiedelt und nehmen dort Verwaltungsaufgaben des "Bundes" wahr. Die Kreisverwaltungen selber sind aber den "Bundesländern" unterstellt und folgen den dort gültigen Verwaltungsanweisungen. Zudem sind sie noch "kleine Herren" in sich selber und können zum Teil nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden, sofern gesetzlich ein Ermessensspielraum gegeben ist.

Was heißt das nun für die "Cannabis-Führerschein-Problematik"?

Die Ministrien der Länder können sehr wohl "erlassen", dass ein einfacher Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten OHNE "akute Beeinträchtigung" (THC < 1ng / ml Blut) eben NICHT zu einer Überprüfung der Fahreigung führen darf.

Eigentlich sollte es JETZT schon so sein! siehe:
Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern
Drogen und Fahrerlaubnis
Rotlicht für Cannabis im Straßenverkehr
21. September 2005 in Nürnberg


Eine einfach Weisung des Ministeriums genügt. Das hat mit der Legislative (den Parlamenten) nichts zu tun, das wäre nur ein "Verwaltungsakt" der Exekutive...

...und jetzt dürfen WIR alle mal raten, warum es noch nicht umgesetzt wurde?! Man will einfach NICHT!

Man möchte das Führerscheinrecht als Ersatzstrafrecht um jeden Preis behalten!
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bushdoctor
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Re: Meldungen an Führerscheinstelle & THC-Grenze Ländersache

Beitrag von bushdoctor »

sieben hat geschrieben:Kann eine Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr und die Beendigung der Tatsache, dass bei jedem BtmG Versoß wegen Cannabis eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt, auf Länderebene realisiert werden oder ist das Führerscheinrecht grundsätzlich Sache des Bundes?
DIe eigentliche Frage kann ich jetzt so schnell nicht beantworten, da ich nur weiß, dass die Exekutiv-Organe momentan verpflichtet sind, eine festgestellte Fahruntüchtigkeit in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten an die Führerscheinstellen zu melden.

Die Führerscheinstelle KANN dann (je nach "Schwere" oder Häufigkeit der Fahruntüchtigkeit) daraufhin Zweifel an der Fahreignung aussprechen, was dann u.U. MPU und/oder Führerscheinentzug zur Folge hat. Und WIE sie dies kann, regeln dann die Verwaltungsvorschriften, die z.T. "Ländersache" sind aber auch behördeninterne Regelungen sein können.

Ein "kifferhassender" Behördenleiter wird einen "strengeren Geist" in seiner Behörde etablieren als ein liberalerer. Deshalb kann es vorkommen, dass die eine Führerscheinstelle den Lappen wegnimmt und nach Umzug eine andere Führerscheinstelle den Lappen ohne MPU wieder ausstellt... ist einem guten Kumpel von mir so passiert nachdem er nach Augsburg umgezogen ist! ;-)

"Wie? Sie haben keinen Führerschein? Was ist den DA passiert? So ein Schmarrn! ... Kein Problem! Hier haben Sie ihn wieder."
sieben
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Re: Meldungen an Führerscheinstelle & THC-Grenze Ländersache

Beitrag von sieben »

Vielen Dank für die schnelle Auskunft bushdoctor!
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