Re: »BfArM« - Janusköpfig?
Verfasst: So 18. Okt 2015, 08:39
Habe mir noch mal einiges angesehen und jetzt habe ich auch einige Fragen.
Der Anbau von “medizinischem Cannabis” ist sehr komplex und es betrifft auch viele Bereiche.
Was man beachten muss:
-Internationale Verträge (Single Convention on Narcotic Drugs)
-BfArM und Bundesopiumstelle
-Gesundheitsminesterium
-Neues “Amt” gründen
-Man muss sich noch mal die aktuelle Gesetzeslage vergegenwärtigen im Bezug auf “medizinisches Cannabis” in Deutschland.
-Dann muss man begreifen das “medizinisches Cannabis” (eigentlich) kein “illegales Cannabis” ist.
Vor allem wenn man dieses “medizinische Cannabis” kultivieren will.
Da schleichen sich schnell Fehler beim Denkprozess ein.
Wohl auch beim “BfArM” und vielen in der Politik. Das ist fatal in diesem Fall.
Gehe nochmal detaillierter auf die Auslagerung von “medizinischem Cannabis” ein und warum das so wichtig ist. Einiges war mir so auch noch nicht bewusst.
"Medizinisches Cannabis" ist kein "registriertes" Produkt, aber es gibt viel schwerwiegendere Gründe.
“Cannabis” ist in allen Ländern mit “medizinischem Cannabisanbau” verboten.
Die haben ja alle die selben Verträge unterzeichnet (Single Convention on Narcotic Drugs).
Ich glaube in den Niederlanden ist “Cannabis” offiziell in der gleichen Kategorie wie in Deutschland.
“Klasse II”. Also bestimmt nicht legal.
Bei diesen “Verträgen” gibt es wohl einige “Artikel”, die sich mit “Ausnahmeregelungen“ beschäftigen.
Dort wird auf die “medizinische Bedeutung” eines Teils der betroffenen Drogen eingegangen.
“Wenn eine verbotene Pflanze, medizinisch verwendet werden kann.
Dann kann man diese Pflanze (wohl unter ganz bestimmten Voraussetzungen) zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken aus der Liste herausnehmen” (befreien).
Dabei bleibt die illegale Pflanze “Cannabis” verboten.
Zu medizinischen Zwecken ist die Pflanze (in gewissem Umfang) aber erlaubt.
Ganz bestimmte Voraussetzungen: (Habe ich wie folgt verstanden)
Da es sich um eine illegale Pflanze (Blüten) handelt, geht das nur unter gewissen Voraussetzungen.
Man könnte wohl stark verkürzt sagen.
“Der medizinische Verwendungszweck, ist Voraussetzung genug um so eine Änderung zu veranlassen. Denn Unteruchungen bestätigen die Wirksamkeit und so weiter”.
Ein weitere Voraussetzung besagt, das Aufgrund der geltenden Verträge nur Apotheken, Ärzte und wohl auch Tierärzte diese “medizinische Behandlung” veranlassen können (siehe dazu auch “rezeptpflichtig“).
Nur diese Berufsgruppen und Einrichtungen dürfen auch solche Medikamente in größerem Umfang vorrätig haben (keine Ahnung wie viel das ist. Aber schon einige Gramm. Große Verpackungseinheiten bei “Bedrocan“ enthalten wohl 250 Gramm).
In gewissem Umfang:
Muss man dann regeln.
-Denke mal ein Medikament für Volljährige.
(Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel. Ich bin aber kein Arzt).
-Verschreibungspflichtig, das geht nicht anders. Sieht die “Single Convention” wohl so vor.
(BTM-Rezept ist aber äußert fragwürdig. Glaube in den Niederlanden, Israel und Kanada gibt es kein BTM-Rezepte. Bin mir aber nicht sicher).
-Ich denke es sollte zwischen “Patient” und “Arzt” geregelt werden, ob “medizinisches Cannabis” angebracht ist oder nicht. Eine Instanz wie das “BfArM/Bundesopiumstelle” sollte sich da nicht zum obersten Richter erheben.
-Forschung zulassen.
-Klinische Studien zulassen.
-Ausschließliche Belieferung an Apotheken und Krankenhäuser.
So in etwa haben andere Länder das wohl gemacht.
Denke das ist wirklich die einzige Möglichkeit um von diesen “Ausnahmeregelungen” in den “Verträgen” wirklich Gebrauch zu machen.
Vor allem, wenn man “medizinisches Cannabis” in größerem Umfang anbauen möchte.
Ein Staat, welcher die “Verträge” damals unterzeichnete, muss wohl einiges ändern wenn er “Cannabisanbau zu medizinischen Zwecken“ zulässt.
Und nun?
Wie sollte das aussehen ohne neue “Einrichtung”?
Will das “BfArM” einzelne Ausnahmegenehmigungen erteilen an Betriebe?
Die Betriebe bekommen eine “Dauerhafte Ausnahmegenehmigung mit Expansionsgarantie”?
Wie soll man das gesetzlich Regeln, mit den heutigen “Einrichtungen” und “internationalen Verträgen“?
Vielleicht liegen da ja auch einfach Missverständnisse vor und ich übersehe einige Dinge.
Sieht aber so aus, als könne nur ein neues “Amt” das im vollem Umfang regeln.
So das es auch mit internationalen Verträgen harmonisiert.
Das “BfArM” soll doch weiterhin “Fertigarzneimittel” prüfen und gegebenenfalls zulassen.
Die “Bundesopiumstelle” kümmert sich um alle anderen “Medikamente” die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Ebenso um den Grundstoff-Handel der für diese Medikamente nötig ist.
Dabei geht es ja in den allermeisten Fällen um irgendwelche Medikamente auf der Basis von Opium.
“Medizinisches Cannabis” ist was anderes.
Dieser “Grundstoff”, wird zukünftig von dem neuen “Amt” kontrolliert.
Nur so, kann man “medizinisches Cannabis” überhaupt von dem “illegalen Cannabis” sinnvoll trennen.
“Illegales Cannabis” bleibt komplett unberührt.
Nur anerkanntes “medizinisches Cannabis” bekommt eine neue “Einrichtung”.
Welche sich um das ganze Aufgabenfeld kümmert.
Klingt bestimmt seltsam für einige. Aber Politik ist in großen Teilen seltsam.
Bei “Cannabis” erst recht.
Wenn man das nicht so macht, wird die Trennung von “illegalem Cannabis” und “medizinischem Cannabis” eigentlich unmöglich.
Alleine die Verwaltung, würde sonst eigentlich immer im Widerspruch mit sich selber stehen.
Bei unseren “Staatlichen Einrichtungen” gibt es keine direkte Trennung und man sieht, wie unfassbar schwer man sich bei den Entscheidungsträgern “BfArM/Bundeopiumstelle” tut.
Keine 500 Patienten in Deutschland.
Man möchte solche Rezepte für “medizinisches Cannabis” kaum rausrücken.
Man hat dort doch kein wirkliches Zutrauen in “medizinisches Cannabis”.
Man bekommt den Eindruck das “medizinisches Cannabis” dort als “illegale Droge“ betrachtet wird .
Die müssen sich klar werden das "Cannabis" illegal ist.
"Medizinisches Cannabis" wiederum ist eine “nicht registrierte” aber anerkannte Arzneipflanze und somit im Status “legal“. Da diese ja auch “legal” produziert wurde um damit die “Apotheken” und “Kliniken” zu beliefern.
Darum auslagern an eine Stelle, die nicht andauernd mit sich ringen muss.
Illegal - Legal ?
Kiffer - Patient?
Ganz “verbindlich” kann man doch mal festhalten.
Das sind Patienten die eine hilfreiche Arzneipflanze benötigen und nix weiter.
Diese Pflanze ist zu medizinischen Zwecken anerkannt und wird legal produziert, somit ist diese nicht im herkömmlichen Sinne als "illegal" einzustufen.
Kein Betäubungsmittel das verboten ist sondern eine anerkannte Arzneipflanze.
Dann ist das endlich mal getrennt.
Die eigentliche Rechtslage in Deutschland sieht doch momentan so aus.
“Cannabis” ist “illegal” und es gibt keine spezielle "Einrichtung" für "medizinisches Cannabis".
Das “BfArM”, gibt bei manchen Patienten seinen “Segen” und lässt die Behandlung mit “medizinischem Cannabis” zu.
Dabei befördert ja das “BfArM”, das in Deutschland eigentlich “illegale Cannabis” welches unter das Betäubungsmittelgesetzt fällt, auf die anerkannte Ebene des “medizinischen Cannabis”.
Man macht da einfach eine Ausnahme, die mit was genau gerechtfertigt wird?
(Keine Ahnung ob das “Einheitsabkommen” das überhaupt gestattet)
Das geschieht nach Einzelfallprüfung und ist echt fraglich.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Das “Betäubungsmittelgesetz” ändern, so wie sich das eventuell “Frau Mortler” und die anderen Vorstellen funktioniert denke ich nicht.
“Cannabis” bleibt auch zukünftig “illegal”.
“Medizinisches Cannabis” bekommt eine neue “Einrichtung”, denn dieses wird ja “legal“ produziert und ist anerkannt.
Wie will man das auch in einem Gesetz vereinen?
“Medizinisches Cannabis”, welches unter den legalen vorgaben des Gesetzgebers angebaut wurde,
fällt nicht im bekannte Sinne unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ist halt einfach “medizinisches Cannabis”.
Zu den Patientenzahlen in Deutschland.
Einfach eine unterirdische Quote:
2012 gab es in Kanada schon knapp 28.000 Menschen welche eine Genehmigung hatten um “medizinisches Cannabis” zu nutzen. Kanada hat ca.33 Millionen Einwohner. Das waren 0.085% der Bevölkerung.
In Deutschland haben heute 463 Patienten ein Rezept. Wir haben 80 Millionen Menschen. Das sind 0.00058% der Bevölkerung.
Einfach lächerlich. Hier bekommt eigentlich niemand diese Arzneipflanze.
Wie gesagt 60.000-150.000 potenzielle Patienten in Deutschland ist nicht einmal übertrieben.
Das sind halbwegs realistische Zahlen.
Wie schon gesagt. Andere Länder haben das auch hinbekommen. Mehr Patienten profitieren von dem “medizinischen Cannabis” und die Welt geht nicht unter. Außerdem könnte man den Rückstand in der Forschung endlich aufholen.
Ärzte in Deutschland erkennen in vielen Fällen “medizinisches Cannabis” an.
Selbst Gerichte, haben zugunsten von Patienten geurteilt was den Eigenanbau angeht.
Da muss dann jetzt der Gesetzgeber aktiv werden.
Kann mir jemand sagen, bei welchen Krankheiten man “medizinisches Cannabis” in Deutschland schon verschrieben hat?
Der Anbau von “medizinischem Cannabis” ist sehr komplex und es betrifft auch viele Bereiche.
Was man beachten muss:
-Internationale Verträge (Single Convention on Narcotic Drugs)
-BfArM und Bundesopiumstelle
-Gesundheitsminesterium
-Neues “Amt” gründen
-Man muss sich noch mal die aktuelle Gesetzeslage vergegenwärtigen im Bezug auf “medizinisches Cannabis” in Deutschland.
-Dann muss man begreifen das “medizinisches Cannabis” (eigentlich) kein “illegales Cannabis” ist.
Vor allem wenn man dieses “medizinische Cannabis” kultivieren will.
Da schleichen sich schnell Fehler beim Denkprozess ein.
Wohl auch beim “BfArM” und vielen in der Politik. Das ist fatal in diesem Fall.
Gehe nochmal detaillierter auf die Auslagerung von “medizinischem Cannabis” ein und warum das so wichtig ist. Einiges war mir so auch noch nicht bewusst.
"Medizinisches Cannabis" ist kein "registriertes" Produkt, aber es gibt viel schwerwiegendere Gründe.
“Cannabis” ist in allen Ländern mit “medizinischem Cannabisanbau” verboten.
Die haben ja alle die selben Verträge unterzeichnet (Single Convention on Narcotic Drugs).
Ich glaube in den Niederlanden ist “Cannabis” offiziell in der gleichen Kategorie wie in Deutschland.
“Klasse II”. Also bestimmt nicht legal.
Bei diesen “Verträgen” gibt es wohl einige “Artikel”, die sich mit “Ausnahmeregelungen“ beschäftigen.
Dort wird auf die “medizinische Bedeutung” eines Teils der betroffenen Drogen eingegangen.
“Wenn eine verbotene Pflanze, medizinisch verwendet werden kann.
Dann kann man diese Pflanze (wohl unter ganz bestimmten Voraussetzungen) zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken aus der Liste herausnehmen” (befreien).
Dabei bleibt die illegale Pflanze “Cannabis” verboten.
Zu medizinischen Zwecken ist die Pflanze (in gewissem Umfang) aber erlaubt.
Ganz bestimmte Voraussetzungen: (Habe ich wie folgt verstanden)
Da es sich um eine illegale Pflanze (Blüten) handelt, geht das nur unter gewissen Voraussetzungen.
Man könnte wohl stark verkürzt sagen.
“Der medizinische Verwendungszweck, ist Voraussetzung genug um so eine Änderung zu veranlassen. Denn Unteruchungen bestätigen die Wirksamkeit und so weiter”.
Ein weitere Voraussetzung besagt, das Aufgrund der geltenden Verträge nur Apotheken, Ärzte und wohl auch Tierärzte diese “medizinische Behandlung” veranlassen können (siehe dazu auch “rezeptpflichtig“).
Nur diese Berufsgruppen und Einrichtungen dürfen auch solche Medikamente in größerem Umfang vorrätig haben (keine Ahnung wie viel das ist. Aber schon einige Gramm. Große Verpackungseinheiten bei “Bedrocan“ enthalten wohl 250 Gramm).
In gewissem Umfang:
Muss man dann regeln.
-Denke mal ein Medikament für Volljährige.
(Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel. Ich bin aber kein Arzt).
-Verschreibungspflichtig, das geht nicht anders. Sieht die “Single Convention” wohl so vor.
(BTM-Rezept ist aber äußert fragwürdig. Glaube in den Niederlanden, Israel und Kanada gibt es kein BTM-Rezepte. Bin mir aber nicht sicher).
-Ich denke es sollte zwischen “Patient” und “Arzt” geregelt werden, ob “medizinisches Cannabis” angebracht ist oder nicht. Eine Instanz wie das “BfArM/Bundesopiumstelle” sollte sich da nicht zum obersten Richter erheben.
-Forschung zulassen.
-Klinische Studien zulassen.
-Ausschließliche Belieferung an Apotheken und Krankenhäuser.
So in etwa haben andere Länder das wohl gemacht.
Denke das ist wirklich die einzige Möglichkeit um von diesen “Ausnahmeregelungen” in den “Verträgen” wirklich Gebrauch zu machen.
Vor allem, wenn man “medizinisches Cannabis” in größerem Umfang anbauen möchte.
Ein Staat, welcher die “Verträge” damals unterzeichnete, muss wohl einiges ändern wenn er “Cannabisanbau zu medizinischen Zwecken“ zulässt.
Und nun?
Wie sollte das aussehen ohne neue “Einrichtung”?
Will das “BfArM” einzelne Ausnahmegenehmigungen erteilen an Betriebe?
Die Betriebe bekommen eine “Dauerhafte Ausnahmegenehmigung mit Expansionsgarantie”?
Wie soll man das gesetzlich Regeln, mit den heutigen “Einrichtungen” und “internationalen Verträgen“?
Vielleicht liegen da ja auch einfach Missverständnisse vor und ich übersehe einige Dinge.
Sieht aber so aus, als könne nur ein neues “Amt” das im vollem Umfang regeln.
So das es auch mit internationalen Verträgen harmonisiert.
Das “BfArM” soll doch weiterhin “Fertigarzneimittel” prüfen und gegebenenfalls zulassen.
Die “Bundesopiumstelle” kümmert sich um alle anderen “Medikamente” die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Ebenso um den Grundstoff-Handel der für diese Medikamente nötig ist.
Dabei geht es ja in den allermeisten Fällen um irgendwelche Medikamente auf der Basis von Opium.
“Medizinisches Cannabis” ist was anderes.
Dieser “Grundstoff”, wird zukünftig von dem neuen “Amt” kontrolliert.
Nur so, kann man “medizinisches Cannabis” überhaupt von dem “illegalen Cannabis” sinnvoll trennen.
“Illegales Cannabis” bleibt komplett unberührt.
Nur anerkanntes “medizinisches Cannabis” bekommt eine neue “Einrichtung”.
Welche sich um das ganze Aufgabenfeld kümmert.
Klingt bestimmt seltsam für einige. Aber Politik ist in großen Teilen seltsam.
Bei “Cannabis” erst recht.
Wenn man das nicht so macht, wird die Trennung von “illegalem Cannabis” und “medizinischem Cannabis” eigentlich unmöglich.
Alleine die Verwaltung, würde sonst eigentlich immer im Widerspruch mit sich selber stehen.
Bei unseren “Staatlichen Einrichtungen” gibt es keine direkte Trennung und man sieht, wie unfassbar schwer man sich bei den Entscheidungsträgern “BfArM/Bundeopiumstelle” tut.
Keine 500 Patienten in Deutschland.
Man möchte solche Rezepte für “medizinisches Cannabis” kaum rausrücken.
Man hat dort doch kein wirkliches Zutrauen in “medizinisches Cannabis”.
Man bekommt den Eindruck das “medizinisches Cannabis” dort als “illegale Droge“ betrachtet wird .
Die müssen sich klar werden das "Cannabis" illegal ist.
"Medizinisches Cannabis" wiederum ist eine “nicht registrierte” aber anerkannte Arzneipflanze und somit im Status “legal“. Da diese ja auch “legal” produziert wurde um damit die “Apotheken” und “Kliniken” zu beliefern.
Darum auslagern an eine Stelle, die nicht andauernd mit sich ringen muss.
Illegal - Legal ?
Kiffer - Patient?
Ganz “verbindlich” kann man doch mal festhalten.
Das sind Patienten die eine hilfreiche Arzneipflanze benötigen und nix weiter.
Diese Pflanze ist zu medizinischen Zwecken anerkannt und wird legal produziert, somit ist diese nicht im herkömmlichen Sinne als "illegal" einzustufen.
Kein Betäubungsmittel das verboten ist sondern eine anerkannte Arzneipflanze.
Dann ist das endlich mal getrennt.
Die eigentliche Rechtslage in Deutschland sieht doch momentan so aus.
“Cannabis” ist “illegal” und es gibt keine spezielle "Einrichtung" für "medizinisches Cannabis".
Das “BfArM”, gibt bei manchen Patienten seinen “Segen” und lässt die Behandlung mit “medizinischem Cannabis” zu.
Dabei befördert ja das “BfArM”, das in Deutschland eigentlich “illegale Cannabis” welches unter das Betäubungsmittelgesetzt fällt, auf die anerkannte Ebene des “medizinischen Cannabis”.
Man macht da einfach eine Ausnahme, die mit was genau gerechtfertigt wird?
(Keine Ahnung ob das “Einheitsabkommen” das überhaupt gestattet)
Das geschieht nach Einzelfallprüfung und ist echt fraglich.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Das “Betäubungsmittelgesetz” ändern, so wie sich das eventuell “Frau Mortler” und die anderen Vorstellen funktioniert denke ich nicht.
“Cannabis” bleibt auch zukünftig “illegal”.
“Medizinisches Cannabis” bekommt eine neue “Einrichtung”, denn dieses wird ja “legal“ produziert und ist anerkannt.
Wie will man das auch in einem Gesetz vereinen?
“Medizinisches Cannabis”, welches unter den legalen vorgaben des Gesetzgebers angebaut wurde,
fällt nicht im bekannte Sinne unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ist halt einfach “medizinisches Cannabis”.
Zu den Patientenzahlen in Deutschland.
Einfach eine unterirdische Quote:
2012 gab es in Kanada schon knapp 28.000 Menschen welche eine Genehmigung hatten um “medizinisches Cannabis” zu nutzen. Kanada hat ca.33 Millionen Einwohner. Das waren 0.085% der Bevölkerung.
In Deutschland haben heute 463 Patienten ein Rezept. Wir haben 80 Millionen Menschen. Das sind 0.00058% der Bevölkerung.
Einfach lächerlich. Hier bekommt eigentlich niemand diese Arzneipflanze.
Wie gesagt 60.000-150.000 potenzielle Patienten in Deutschland ist nicht einmal übertrieben.
Das sind halbwegs realistische Zahlen.
Wie schon gesagt. Andere Länder haben das auch hinbekommen. Mehr Patienten profitieren von dem “medizinischen Cannabis” und die Welt geht nicht unter. Außerdem könnte man den Rückstand in der Forschung endlich aufholen.
Ärzte in Deutschland erkennen in vielen Fällen “medizinisches Cannabis” an.
Selbst Gerichte, haben zugunsten von Patienten geurteilt was den Eigenanbau angeht.
Da muss dann jetzt der Gesetzgeber aktiv werden.
Kann mir jemand sagen, bei welchen Krankheiten man “medizinisches Cannabis” in Deutschland schon verschrieben hat?