Selbstanzeige mit Duftkissen

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Ernst Berlin
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Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Ernst Berlin »

Ich denke mir das in etwa so, man kauft bei Hanfzeit.com ein Duftkissen, welches ja mit Faserhanf bestückt ist oder Industriehanf wie er auch gerne genannt wird. Besitz ist legal. Der reine Konsum von THC reichen Cannabis ist auch nicht verboten. Rein nach Gesetz ist das Hanfkissen nur so lange legal, bis man es öffnet und einen Joint dreht. Aber was genau ist den hier die illegale Handlung? Das öffnen eines Kissens? Das drehen von Faserhanf das legal erworben wurde in Zigaretten Papier ? Oder etwa der Konsum von THC Armen Cannabis? Einzeln für sich ist nichts illegal, aber in Bayern gab es bereits einige Urteile wegen genau solchen Handlungen. Ich finde so etwas gehört mal vor das höchste Gericht um hier einen Fuß in die Türe zu bekommen, auf ein Urteil, auf das sich Anwälte berufen können.
So noch mal zum Anfang, also man kauft sich so ein Kissen, dreht sich nen Stick und zeigt sich damit selber an. Bitte nicht wirklich an so einem Joint ziehen, das schmeckt nicht sonderlich gut. Bei der Anzeige muss man natürlich genug Blüten Materialwert mitbringen, das es die geringe Menge Pflanzenmaterial überschreitet, damit es nicht einfach so eingestellt wird und zumindest eine Anklage erhoben werden muss, sonst hat es keinen Wert, aber so wenig dass der THC Wert die geringe Menge weit unterschreitet. Ich glaube es gibt 30g Kissen. Da wird vermutlich nicht viel bei rum kommen, außer in Bayern, könnte aber gerade in Bayern und Baden-Württemberg so manch Gesinnungsgenossen helfen und ein kleines Mosaiksteinchen für die Legalisierung. Leider bin ich selber nicht Mutig genug sowas zu machen, fände es aber cool wenn es zumindest zur Diskussion anregt.
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Sabine
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Sabine »

Mit dem nicht "Mutig genug" sein stehst Du nicht alleine da.
Wobei ich nicht die Selbstanzeige scheuen würde, aber die mit Sicherheit, zumindest hier in Bayern, folgende Hausdurchsuchung. Da habe ich einfach Schiss davor, das mir die Wohnung (evtl. auch der Garten) zerlegt wird, mir ans Herz gewachsene Gegenstände zerstört werden, evtl. Dinge abhanden kommen, ein Riesenchaos wieder aufgeräumt werden und ich im schlimmsten Fall sogar eine Leibesvisititation mit all ihren intimen und evtl. schmerzhaften Auswirkungen über mich ergehen lassen muss. Und das alles für nichts und wieder nichts bezogen auf die nicht gefundenen "Gefahren". Und gut ist diese ganze Aufregung für meinen kranken Körper sicher auch nicht.
Wenn über Wohnungseinbrüche berichtet wird, fehlen oftmals die traumatischen Spätfolgen der Opfer nicht. Wie ist das erst bei einer Hausdurchsuchung, wenn man daneben steht und nicht eingreifen kann.

Nicht umsonst ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein Grundrecht im Grundgesetz (Art.13), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art.12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art.8,Absatz1) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art.7).

Zudem vertraue ich da meinen Mitmenschen auch wenig. Am Anfang wollen viele mitmachen, am Ende steht man dann plötzlich (fast) allein da. Jahrzehntelange Erfahrungen in Schule und Beruf lassen mich da eher negativ denken.
Ernst Berlin
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Ernst Berlin »

Kann ich verstehen, meine Angst stammt auch noch aus meiner Zeit in Bayern.
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Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Hi »Mörnest«.

Von welchem Gesetz sprichst du denn?
Kenne das irgendwie nicht.

Warum sollte es denn verboten sein so ein Kissen zu öffnen?
Ich habe mir die mal im Netz angeschaut.
Habe da auch keinerlei Verbotshinweise gesehen, das man das Kissen nicht öffnen darf.

(Das war doch früher mal so in der Schweiz mit den Duftkissen. Aber das war auch Hanf mit THC und man nutzte doch eine damalige Gesetzeslücke aus um die Kissen in den Umlauf zu bringen? Der Hanf in diesen Kissen hat weniger als 0,2% THC. In Europa ist das Nutzhanf)


Es gibt da zum Beispiel »Hanfduftkissen« und »Räucherhanf Extra-Fein«.
Bei dem »Räucherhanf Extra-Fein« steht sogar, das man den Inhalt als Badezusatz oder zum kochen verwenden kann usw.
Da muss man ja den Beutel öffnen.
Warum nicht das Duftkissen?
Sind beides THC-arme Cannabis-Blüten.

Theoretisch kannste das Kraut dann auch rauchen.
Wie du schon meintest, das wird zum abgewöhnen schmecken.
Der Verwendungszweck ist ja auch ein anderer.


Sagen wir »Mister X« bestellt so ein 30 Gramm Kissen und lässt sich das liefern.
Wenn das Kissen gekommen ist, kann man das ja auch aufteilen in zwei Portionen.
15 Gramm für »Mister X« und 15 Gramm für »Misses Y«.
Dann muss die Portion aber zu »Misses Y« befördert werden.
»Mister X« nimmt die 15 Gramm und packt diese in eine Brotdose.
Er macht sich auf den Weg zu »Misses Y«.
Denn »Misses Y« wartet schon und möchte ein Bad nehmen.

»Mister X« gerät in eine Kontrolle.
Die Polizei entdeckt eine Brotdose voll »Cannabis«.
Klar kann man sich da auf eine Diskussion gefasst machen, aber »Mister X« ist im Recht.
Auch wenn die Polizei das »Cannabis« konfisziert um es zu testen, wird das Ergebnis zeigen das es Nutzhanf ist.


Auf der Internetseite findet man auf der linken Seite:
Hanf-Infos

Da findet man:
Rechtliches / Stellungnahmen

Da kann man eigentlich alles nachlesen.
Ist sehr interessant was das Ministerium und der Landrat so geschrieben haben.

Man sollte da wirklich auf der sicheren Seite sein.


Das oben war einfach ein Beispiel.
Wenn »Mister X« sich eventuelle Unannehmlichkeiten ersparen möchte, sollte er für »Misses Y« ein eigenes Kissen bestellen und dieses durch die Gegend tragen.

Wenn in Bayern wirklich deshalb Leute verknackt wurden, weil diese legales THC-armes Cannabis mit sich trugen. Bin ich sprachlos.
Ich meine da steht die Aussage von »Mister X« das es sich um »Nutzhanf« handelt, den man in Deutschland »legal« erwerben kann.
Die Polizei ist doch sogar verpflichtet, auf Wunsch des Beschuldigten das Beweismaterial zur Prüfung in ein Labor zu geben.
Wenn es Cannabis mit THC wäre, würde der Beschuldigte auf so eine Prüfung verzichten. Denn es würde nur untermauern das es Cannabis mit THC ist. Dann muss er die teure Untersuchung noch bezahlen.

Es geht dabei aber darum, das so eine Prüfung die Unschuld von »Mister X« nachweisen kann.
Also ist die Untersuchung enorm wichtig. Ein Recht welches »Mister X« unbedingt in Anspruch nehmen sollte.
Wenn durch das Labor bestätigt wird, das es Faserhanf war kann man ja entsprechend reagieren.

Je nach dem was die Polizei sich so erlaubt hat.
Eventuelle Anzeige wegen Freiheitsberaubung, wenn man »Mister X« mitgenommen hat usw.
Die Laborkosten kann die Polizei auch gleich übernehmen.
Warum sollten die einen dafür verknacken können?


Habe aber auch eine Frage zu den Hanf-Produkten in der »EU« generell.
Kann man sagen das man jedes Hanf Produkt erwerben und legal nutzen kann, wenn es unter 0,2% THC aufweist?

Wenn ja, darf man solche Produkte auch aus dem Ausland beziehen?


Am Rande: Das Kraut vor der Polizei rauchen bringt bestimmt Problemchen. Da steigt denke ich bei beinahe jedem Polizisten der Puls.
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bushdoctor
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von bushdoctor »

Es kommt einzig auf die gefundene Menge THC an...
Wenn man mit 5kg Nutzhanfblüten von der Polizei geschnappt wird und die Analyse ergibt, dass sich durschnittlich 0,15% THC pro Gramm darin befindet, dann hat man "netto" 7,5 Gramm THC in seinem Besitz gehabt und macht sich nach §29a Btmg strafbar:
§ 29a Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.
als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
2.
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Ernst Berlin
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Ernst Berlin »

Unbegreiflich hat geschrieben:Hi »Mörnest«.

Von welchem Gesetz sprichst du denn?
Kenne das irgendwie nicht.

Warum sollte es denn verboten sein so ein Kissen zu öffnen?
Da habe ich mich blöd ausgedrückt, es ist nicht wirklich verboten die Kissen zu öffnen, aber die Staatsgewalt muss ermitteln, weil man als laie nicht erkennt ob die Blüten THC Reich sind oder nicht. Ein Übereifriger Staatsanwalt kann sogar Klage erheben, wenn zum Beispiel auch noch andere belastende Gegenstände gefunden werden, Long Papers zum Beispiel oder Pfeichen, ne Bong oder eine Waage. Man kann sogar angeklagt werden wenn man einem Zivielpolizisten, Traubenzucker als Cocain andreht. Das Gericht sagt hier, es sei Egal ob das echt ist oder nicht, es steht im Raum das man es vor hatte.
.

Die Polizei ist doch sogar verpflichtet, auf Wunsch des Beschuldigten das Beweismaterial zur Prüfung in ein Labor zu geben .
Wie kommst du auf diese Ausage "die Polizei hat die Pflicht?" Die müssen gar nichts, aber ein Anwalt kann es beantragen.
Mist ich habe zu viel deines Textes gelöscht, aber du meintest das du es nicht glauben kannst das Bayern so streng ist. Leider ist dem so, ich weiß nicht mehr genau wo ich es gelesen hatte, ob das hier war, im Hanfjournal oder auf Facebook, es könnte aber auch eine Tageszeitung gewesen sein.
Auf alle Fälle ging es in der Tat um einen bei der Justitz bekannten Btm Täter, bei dem zu Hause geöffnete Dufthanfkissen gefunden wurden und eben dieser verklagt wurde und ein sehr Bekannter Fall, Hans Söllner stand vor Gericht, wegen eines Sackes Nutzhanf mit fast keinem THC. Ich glaube er musste Strafe zahlen. Die Geschichte sollte auf seiner Homepage zu finden sein. Ich suche mal und reiche das nach. Ich weiß , unbegreiflich.
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Ernst Berlin
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Ernst Berlin »

Und da ist auch schon der Link: http://www.soellner-hans.de/staat/das-r ... eichenhall

Ein wenig vom Bericht.


Der Liedermacher Hans Söllner aus Bad Reichenhall überreichte bei seinem Prozess diese Woche in Traunstein Staatsanwalt Dr. Jürgen Zenkel und Vorsitzendem Richter Johann Dörr ein Präsent der besonderen Art, nämlich ein Kilogramm getrockneter Cannabisblätter. Aus dem etwas bröseligen Geschenk im braunen Papiersack, verstaut in einem Karton von der Größe einer Bananenschachtel, werden sich die Empfänger allerdings nicht – wie vom Angeklagten mit der Rastafrisur angeregt – “ein Teechen” brauen. Die extra von Söllner für die Justiz erworbenen Hanfblätter werden stattdessen Beweisstück in einem neuen Ermittlungsverfahren – gegen die Vertreiberfirma in Wiesenheide im Kölner Raum.

Nicht nur die Bayern sind seltsam drauf.
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Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Guten Abend.
»Mörnest« schrieb ...
Da habe ich mich blöd ausgedrückt, es ist nicht wirklich verboten die Kissen zu öffnen ...
Gar kein Thema.
Irgendwie hätte es mich auch nicht gewundert, wenn es irgendwo so ein Gesetz zum öffnen der Duftkissen gibt. Darum fragte ich.
»Mörnest« schrieb ...
Man kann sogar angeklagt werden wenn man einem Zivielpolizisten, Traubenzucker als Cocain andreht.
Drogenhandel ist verboten.
Wenn man einem »Zivil-Fahnder« Traubenzucker als Kokain andrehen will ist das »Vortäuschung einer Straftat«. Dem sollte definitiv so sein.
Bei echtem Kokain eine Straftat.
Das »Vortäuschen einer Straftat« ist schon Strafbar.

Gibt genug Beispiele für so etwas.
Kann man wohl nur von abraten.


Noch mal zu »Mister X«.

Wenn »Mister X« in seiner Stadt mit 15 Gramm Faserhanf in einer Brotdose zu »Misses Y« läuft und in eine Kontrolle Gerät ist das »keine Vortäuschung einer Straftat«.

»Mister X« ging einfach friedlich seiner Wege und wurde kontrolliert.
Diese Polizeikontrolle wird nun unangenehm.
Ein Beschuldigter, kann aber eine Aussage zu dem Vorwurf machen.

-Der Polizist wird sicherlich sagen »das ist Cannabis, das ist verboten«.
-»Mister X« wird sagen »nein das ist Hanf ohne THC, also Faserhanf. Dieser ist legal. Ich habe den auch legal erworben und der Hanf hat unter 0,2% THC. Außerdem ist dieser Hanf ganz legal in Deutschland kultiviert worden«.
-Der Polizist wird das sicherlich nicht Glauben und das auch so ausdrücken.
-»Mister X« kann nicht beweisen das kein THC drin ist und der Polizist kann nicht beweisen das THC drin ist.

Also wird der ganze Sachverhalt erstmal aufgenommen.

Bei 15 Gramm kann das bestimmt auch etwas brenzlicher werden.
Da könnte man sicherlich Probleme bekommen.
Ein Mensch der auf Bewährung ist, wäre geliefert in so einem Fall.

Das kann man so nicht stehen lassen.
Es muss zu einer Prüfung des »Beweismaterials« kommen.

Du hast natürlich Recht »Mörnest«.
Ein Polizist »muss« in diesem Sinne gar nix, er »sollte«.
»Mister X«, bittet die Polizei auch selbstverständlich sehr freundlich um die Prüfung des Materials.

Wäre ja schön, wenn man das ohne »Gerichtsprozess« regeln könnte.
Sollte die Polizei (Dein Freund und Helfer), so etwas verweigern und das Material nicht in ein Labor geben, dann müsste »Mister X« eigentlich direkt einen Anwalt einschalten und die Prüfung des Beweismaterials beantragt (sagtest du ja schon).
Niemand würde (sollte) so etwas einfach hinnehmen.
Das würde im dümmsten Fall bedeuten, man wird einfach unschuldig verurteilt.
In diesem Fall, könnte sogar mit einem Test des Materials, die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden.

Dem Angeklagten könnten ohne Prüfung, nur Nachteile entstehen.

(»Mister X« hat keinerlei Rauchutensilien dabei und eine Waage erst recht nicht)


Von »Mister X«, zu »Herrn Söllner«.

Habe mir auch dazu ernsthafte Gedanken gemacht (und habe mir nochmal Infos zum Nutzhanf angesehen).
Ich würde gerne ausführlich auf diesen Bericht eingehen.
(Ein guter Bericht über die Verhandlung)

Die Verhandlung war wohl am 05.02.2003.
Immerhin über 12 Jahre her.


Das Urteil ist eigentlich ungeheuerlich.

Wie schon gesagt.
Der Hanf wurde ganz legal erworben.
Bis Heute, kann man solchen Hanf im Internet erwerben.
Dieser Hanf wird in Deutschland angebaut und verkauft.

Wenn dieser Hanf, wie im Urteil angegeben wurde, tatsächlich illegaler Weise verkauft wurde.
Dann müsste man eigentlich das Kraut konfiszieren und sollte den Beschuldigten freisprechen.
»Herr Söllner« sagte:
“Als Deutscher habe ich in einem deutschen Geschäft ganz legal eingekauft”.
-Stimmt!

Des weiteren heißt es:
Der Liedermacher hatte eine später eingeholte Zertifizierungsbescheinigung zum Nachweis der Legalität seines Kaufs vorgelegt.
-Wunderbar!


Der Internet-Händler ist ein ganz legaler Betrieb.
Dieser Händler, kann alles vorzeigen.
Der Händler ist eingetragen und registriert, er bezahlt Steuern usw.
Er betreibt ein ganz legales Geschäft.

Sollte es tatsächlich, »GESETZLICHE REGELUNGEN« geben welche den Verkauf von Nutzhanf an »Privat Personen« verbieten.
Dann begeht der Händler eine »illegale Handlung«.

Es müsste dafür aber »Handelsbeschränkungen« geben, welche die Abgabe an »Private Personen« verbietet.

So wie bei Schusswaffen.
Die kann man nur unter ganz bestimmten Bedingungen legal erwerben.
Alle anderen, können mit diesen Produkten nicht beliefert werden.


Wenn es solche Regulierungen gäbe, würde man solchen Faserhanf gar nicht mehr im Internet bestellen können.
Man kann ihn 12 Jahre später, noch immer bei diversen Händlern in Deutschland erwerben.
Bei keinem dieser Händler, habe ich »Hinweise« gefunden das »Private Personen« vom Handel ausgeschlossen seien und nur Firmen mit so etwas beliefert werden dürfen.

Wenn es Gesetze gibt, die den Verkauf verbieten.
Dann hätte man diese schon vor Jahren angewandt und den Händlern, jeglichen Verkauf an »Private Personen« untersagt.
Wen ein Laden gegen diese Auflage verstößt, wäre er schneller Geschlossen als er schauen kann.
Es gibt genug dieser Händler. Scheint alles legal zu sein.

In der Urteilsbegründung heißt es wohl:
Die Lieferfirma “Hanf und Natur” habe sich nicht legal verhalten, betonte Vorsitzender Richter Johann Dörr in der Urteilsbegründung.
Muss man wohl erstmal so hinnehmen.
Da bleibt nur eine Frage.

Wenn das »illegal« war.
Also »illegaler Drogenhandel«, dann hätte man den Laden dicht gemacht.
Man hätte ihn angeklagt und danach sicherlich seine Händlerlizenz entzogen.

Genau das würde man mit allen diesen Händlern machen.
Es sind einfach keine Betäubungsmittel.
Darum wird der Faserhanf auch weiterhin verkauft.

Würde im Internet, ein »eingetragener Händler« mit illegalen Betäubungsmitteln handeln.
Oder einem Produkt, welches »Private Personen« vom Handel ausschließt.
Dann wäre dort Feierabend. Ganz sicher.

Kann ich nicht fassen das man so geurteilt hat.


Ich möchte nochmal auf eine Stelle aus dem Bericht genauer eingehen.
Der Liedermacher hatte eine später eingeholte Zertifizierungsbescheinigung zum Nachweis der Legalität seines Kaufs vorgelegt.
Nach Worten des Vorsitzenden Richters wird darin allerdings nur der “biologische Anbau” bestätigt und nichts zur Legalität ausgesagt. Söllner fuhr fort: “Ich muss jetzt beweisen, dass das, was auf dem Tisch steht, legal ist. Es gibt den Hanf immer noch. Bestellen Sie ihn.”
Zertifizierungsbescheinigun:
Eigentlich sollte es dort, doch darum gehen das nur »zertifiziertes« Saatgut verwendet werden darf (in der »EU«). Die 42 momentan gelisteten Sorten eben.

(Eine Zertifizierungsbescheinigung konnte der Angeklagte vorzeigen. Der Hanf ist legal gewachsen)

Der Anbau von diesem Hanf, muss wohl bei der »Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung« angemeldete werden.

-Der Handel mit allen Pflanzenteilen ist wohl »ohne Lizenz« nicht erlaubt.
Auch der Im- und Export von Faserhanf Bedarf einer Lizenz.
Diese Lizenzen vergibt die »BLE« (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

Die Händler werden alle eine Lizenz haben.
Sonst dürften diese, keine Produkte verkaufen in denen sich Hanf-Pflanzenteile befinden.
Die Hanf-Pflanzenteile, kann man auch unverarbeitet verkaufen.

Es dürfte sonst keine Hanf-Samen (Hanfnüsse) mehr im Bioladen geben usw.
Dieser Hanf-Tee oder die Nutzhanf-Blüten wären auch nicht verkäuflich.

Man darf die Pflanzenteile mit einer Lizenz, legal handeln.
Was der Kunde damit macht, bleibt ihm überlassen.
Der Kunde darf die Pflanzenteile wohl nur nicht weiter verkaufen, da er sicherlich keine Lizenz für den Handel besitzt.
Einen Tee für sich, sollte er definitiv daraus machen dürfen.

Es gibt nix was diesen Verkauf verbietet. Ich habe nichts finden können und ich bin vieles durchgegangen.
(Kann auch noch einiges an Links dazu liefern, wenn nötig)

»Herr Söllner« muss eigentlich auch nicht beweisen das der Nutzhanf legal ist.
Oder besser gesagt das er ein »legaler Besitzer« des Nutzhanfs ist.

Der Richter müsste doch viel mehr beweisen, dass der Nutzhanf illegal ist.
Er muss sich ja auf irgendwelche Regelungen oder Paragraphen berufen können, welche besagen das eine »Private Person« so einen Tee nicht besitzen darf.

Scheint der Richter nicht zu können.
Vielmehr beruft sich der Richter doch eigentlich fälschlicherweise auf das »BTMG« anstatt auf das »LFGB«.


Wie ich das verstanden habe:
»Nutzhanf« ist kein BTM-Hanf im herkömmlichen Sinne.
Das selbe wird ja auch bald beim »medizinischen Cannabis« der Fall sein.


Rückblick:

EU:
Die »EU Kommission« erlaubte schon seit 1989 den Anbau von Nutzhanf.

Deutschland:
1996 wurde das generelle Anbauverbot von Hanf im Betäubungsmittelgesetz, für den »Nutzhanf« aufgehoben.

Seit dem ist Nutzhanf in Deutschland kein Betäubungsmittel im herkömmlichen Sinne mehr.

Dieser Nutzhanf darf unter Auflagen angebaut werden.


Die zuständige Behörde für Faserhanf ist die »Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung«.

»BfArM/Bundesopiumstelle« sind doch momentan für BTM-Hanf zuständig.
Oder eben gleich die Justiz. In diesen Fällen greift das »BTMG«.

Es ist aber die »Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung« die für Nutzhanf zuständig ist!
Da greift doch das »LFGB« (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch).

Was hat legaler Faserhanf mit dem »BTMG« zu tun?
Ich denke mal da liegt ein Missverständnis vor.
Man kann sich nicht einfach auf das »BTMG« berufen bei einem Sack voll Faserhanf, der unter das »LFGB« fällt.

Fiktiv:
Hätte man »Herrn Söllner« dabei erwischt, wie dieser in seinem Kellerlabor aus dem Hanf einen hochkonzentrierten THC-Extrakt isolierte, dann hätte garantiert das »BTMG« gegriffen.

Dem war aber nicht so.

»Herr Söllner« hatte lediglich 2kg Nutzhanf bestellt.
Nach eigenen Angaben, zur Tee Zubereitung.
Völlig legal (meiner Meinung).


Zur Chemie kann ich kaum etwas sagen.
Theoretisch könnte man aus diesem Nutzhanf auch das THC isolieren.
Aber das ist bestimmt nicht so einfach.
Ich meine der Wirkstoff ist in so geringen Mengen in dem Hanf enthalten das es garantiert aufwendiger ist, als wenn die THC Konzentration bei sagen wir 10% THC liegt.
Ein gut gereinigtes Endprodukt ist bestimmt nicht so einfach zu isolieren.

Man betrachte Medikamente:
Aus einigen legalen Medikamenten die sogar teilweise ohne Rezept zu bekommen sind, kann man wohl ebenso verbotene Konzentrate isolieren.
Wer das macht, wandert ebenso in die BTM-Zone.
Da verwandelt man das Produkt welches unter das »AMG« fällt, in ein Produkt welches unter das »BTMG« fällt.
Wer dabei erwischt wird, kann dann auch wegen Verstoßes gegen das »BTMG« angeklagt werden.

»Herrn Söllner« konnte man das nicht nachweisen.

Anmerkung: Nutzhanf & BTMG
Es gibt dazu Verordnungen.
In »Anlage 1 BTMG« unter dem »Buchstaben d)«.
Da werden wohl die Anbaubestimmungen von Nutzhanf geregelt und mehr nicht.
Ist soweit in Ordnung (denn auch da wurden ja Veränderungen am »BTMG« vorgenommen).
Dann hört aber auch der Geltungsbereich des »BTMG« auf.

Der spätere Faserhanf fällt nicht mehr unter das »BTMG«.
Dann ist das ein Produkt, welches unter das »LFGB« fallen sollte.


Noch ein abstraktes Beispiel:
Ein Auto ist total legal.
Wenn jemand das Auto nutzt um damit eine Amokfahrt zu begehen, wird das harmlose Auto zu einer »Tatwaffe«.
Da wandert man von »legal« zu »illegal«.

Das Auto ist dann später »Tatwaffe« und wird als »Beweisstück« archiviert.
Deshalb kann man aber nicht alle Autos unter Generalverdacht stellen.
Nach dem Motto: Es kann eine potenzielle Gefahr davon ausgehen und deshalb verbieten wir Autos, damit diese nicht als eventuelle Tatwaffe genutzt werden können.

Oder um die Worte des Staatsanwalts zu nutzen:
Staatsanwalt Dr. Jürgen Zenkel glaubte Söllner, dass er den Tee nicht wegen einer Rauschwirkung getrunken habe. Eine “abstrakte Gefährlichkeit” durch den Hanftee bestehe dennoch.
Wie gerade beschrieben, auch von Autos geht eine »abstrakte Gefährlichkeit« aus, wenn diese zu Amokfahrten genutzt werden.
Das würde ein Verbot aber nicht rechtfertigen.

Ob Nutzhanf oder Auto, diese Produkte sind harmlos.
Es kommt darauf an was ein Mensch damit macht.
Kaum einer wird eine Amokfahrt mit einem Auto begehen und kaum einer Wird THC aus Nutzhanf isolieren.
Von daher ist das nicht nachvollziehbar.


Eine Frage:
Die extra von Söllner für die Justiz erworbenen Hanfblätter werden stattdessen Beweisstück in einem neuen Ermittlungsverfahren – gegen die Vertreiberfirma in Wiesenheide im Kölner Raum.
Was ist denn aus dem Verfahren geworden?
Konnte dazu leider gar nix finden.


Weitere Diskussionen dazu gerne.
Verbesserungen, bei Irrtümern sind sowieso Willkommen.

Grüße, vor allem nach Bad Reichenhall.
Zuletzt geändert von Unbegreiflich am Do 12. Nov 2015, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.
Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Kurzer Nachtrag zum »BTMG« und Nutzhanf.

Ein Link zum Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_ ... age_i.html

Man muss das Gesetz doch wie folgt lesen und verinnerlichen.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
Anlage I (zu § 1 Abs. 1)
(nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)

...

- Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) -

- ausgenommen

...

d) wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder die für eine Beihilfegewährung nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608) in der jeweils geltenden Fassung in Betracht kommen und der Anbau ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut von Sorten erfolgt, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind (Nutzhanf)

Nochmal auf den Kern gebracht:

-Gesetz zu »nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel«.
Also »Betäubungsmittelgesetz«.

-Da ist Cannabis gelistet.

-AUSGENOMMEN!!!

-d)BlaBlaBla ... NUTZHANF

Damit ist der Nutzhanf ausgenommen. Es ist kein Betäubungsmittel.


Wie ich schon sagte. Theoretische könnte es in ein Betäubungsmittel umgewandelt werden. Dann würde auch das »BTMG« greifen. Aber wohl nur in diesen Fällen.
Solange das nicht der Fall ist, handelt es sich beim Nutzhanf um »kein Betäubungsmittel«.

Sich in so einem Fall, wie dem von »Herrn Söllner« auf das »BTMG« zu berufen, halte ich für äußerst fraglich bis nicht zulässig.

Wie kann sich der Richter auf das "BTMG" berufen, wenn der Nutzhanf laut "BTMG" von den "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln" ausgenommen wurde?
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bushdoctor
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Wie kann sich der Richter auf das "BTMG" berufen, wenn der Nutzhanf laut "BTMG" von den "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln" ausgenommen wurde?
Die von Dir zitierte Ziffer d) gilt nur für den Anbau!

Für den weiteren Vertrieb gilt dann Ziffer b)
Cannabis,
ausgenommen,
b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
Das UND ist entscheidend.. hier hilft mathematische Logik: Alle durch das "und" verbundenen Aussagen müssen "wahr" sein, damit die Bedingung erfüllt ist, also:

Hanf muss aus (EU-zertifiziertem Saatgut stammen, wobei eingeschränkt ODER ein THC-Gehalt von weniger als 0,2% vorliegen darf, falls nicht-zertifiziertes Saatgut zum einsatz kam) UND zugleich (ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Mißbrauch (sicher?) ausschließen).

Ganz streng genommmen ist der Erwerb von Nutzhanfblüten ohne Gewerbeschein nicht vom BtmG ausgenommen...

Zudem fallen die ganzen Delta-THC-Moleküle einzeln noch immer vollständig unter das BtmG, so dass wenn man THC nachweisen kann, diese ebenfalls unter das BtmG fallen - Ausnahmen gibts nur für nachweislich aus zertifiziertem Anbau stammende Nutzhanfprodukte zu gewerblichen Zwecken und zugleich falls ausgeschlossen ist, dass sich irgendjemand daran berauschen kann (durch Extraktion beispielsweise).

WAHNSINN, oder!?
Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Guten Morgen!

Danke für die Infos »bushdoctor«.

Ja das ganze kann man als Wahnsinn bezeichnen.

Das Ziffer d) für den Anbau gilt, war mir bewusst.
Ziffer b) ist natürlich nötig, damit Leute die über das Thema ernsthaft nachdenken verzweifeln.

Werde nochmal was zu Deutschland und Nutzhanf schreiben, aber erstmal ein Blick auf die »EU«.

Man sollte das erstmal aus europäischer Sicht betrachten.

In der »EU« sind diese zertifizierten Sorten, unter Auflagen zugelassen. Das betrifft vor allem den Anbau.
(Das geht denke ich nicht anders. Selbst Nutzhanf war bis vor einigen Jahren in der »EU« (fast komplett) verboten. Man wollte den möglichen unkontrollierbaren Wildwuchs von »Rauschhanf« in der »EU« unterbinden. Beim Anbau von Nutzhanf innerhalb der »EU« musste es deshalb auch Auflagen geben. Das ist logisch)

Das ist erstmal das Fundament für den Nutzhanf in der »EU«.

Die »Europäische Union« ist unteranderem eine Wirtschaftsunion.
Dazu gehört auch Landwirtschaft.

Jetzt wird dieser Nutzhanf in vielen Ländern der »EU« angebaut.
Alles mögliche wird daraus später hergestellt.
Das finden auch alle ganz toll.
Nur beim Verzehr von Nutzhanf, hat man hierzulande teilweise Bedenken.

Die Situation ist wie folgt. Einige Länder haben schon solche Produkte wie Nutzhanf-Tee auf den Markt gebracht.
(Deutschland ja ebenso)
Das bedeutet man kann die auch hierzulande bestellen.
Die Länder sind ja alle in der Wirtschaftsunion.

Wenn man in diesen Ländern keinerlei Bedenken hat, Nutzhanf als Tee zu verkaufen ist es eigentlich nicht zu verhindern das dieses Produkt auch in Deutschland bestellt werden darf.
(Nachtrag: Man braucht wohl nur eine Lizenz zum In- und Export von Nutzhanf für Drittländern, außerhalb der »EU«)

Wenn so ein Hanf-Tee auf den Markt kommt bedeutet das:
Aus Verkehrsfähigem Nutzhanf wurde ein Verkehrsfähiges Lebensmittel (Tee).
Diese wurde in der »EU« kultiviert und zum Kauf angeboten.
Diese Verkehrsfähigkeit sollte erstmal die komplette »EU« betreffen.

Keine Ahnung ob Deutschland so einen Hanf-Tee überhaupt verbieten kann, wenn der zum Beispiel in den Niederlanden völlig legal als Verkehrsfähiges Produkt gehandelt wird.

Wie gesagt man bekommt solche Nutzhanf-Tees (Blüten/Blätter) eigentlich überall.
Spanien, Tschechien, Niederlande usw.
Welchen Sinn macht es, wenn wir diesen Tee verbieten (dürfen)?

Ich könnte viele Hersteller auflisten, alles Betriebe in der »EU«.
Die nutzen alle Hanf von diesem zertifizierten Saatgut.
Alles Hanf-Tee mit unter 0,2% THC.
Scheint nirgends ein Problem zu sein.

Ich konnte auch keinerlei gesetzliche Regelung in der »EU« finden, die diesen Handel verbieten.

Das mal kurz zur »EU«.

Eigentlich müsste Deutschland auch beim Thema Nutzhanf einiges verändern.

Nutzhanf kann erstmal weiter im »BTMG« verankert bleiben.
-Einmal wegen des Anbaus von Nutzhanf.
-Einmal wegen des (geringen) Missbrauchspotenzials (siehe Extraktion).

Wie du schon sagtest »bushdoctor«
... die einen Mißbrauch (sicher?) ausschließen.
Das kann man vergessen.
Missbrauch wird niemals ganz (SICHER) auszuschließen sein.
Egal bei was.
Auf so etwas kann (sollte) man sich im Fall von Nutzhanf nicht berufen.

Ein Agrar und Wirtschaftsprodukt wie Nutzhanf, sollte nicht in diesem straffen Sinne vom »BTMG« erfasst werden.
Nutzhanf dient eben auch als Lebensmittel.
Da muss man die Verhältnismäßigkeit bewahren.

Da hätten wir dann schon:
-Lebensmittelgesetze.
-Betäubungsmittelgesetze.
-Europäische Wirtschaftszone.

Muss alles irgendwie harmonieren.
Gibt bestimmt noch mehr was man da beachten müsste.

Ein Verbot von Nutzhanf zu Nahrungszwecken ist komplett absurd (falls das überhaupt so einfach möglich ist).

In Deutschland werden Verhältnismäßig viele Drogentests bei Autofahrern durchgeführt.
Da wäre dann mal ein wirklich gesetzlicher THC-Grenzwert angebracht.

Die Straßenverkehrssicherheit in allen Ehren, aber momentan ist es einfach nicht verhältnismäßig.
Wir ruinieren damit ja auch vor allem Erwerbsbiografien von jungen Leuten.
Die junge Generation hat es schwer genug.
Warum noch einen Führerscheinentzug, wenn jemand Nutzhanf-Kekse knabbert, oder zwei Tage vorher einen kleinen Joint geraucht hat?
Wenn man sich die Nachweiszeiten von Drogen anschaut wird schnell klar das THC am übelsten abschneidet.
Nach Wochen des letzten Konsums, kann ein Test positiv ausfallen.
Das steht in keinem Verhältnis.
Man kann mit so einem Test das THC nachweisen, aber das Ergebnis liefert keine genaue Information über dessen Einfluss auf das Fahrverhalten der Person.
Den letzten Zeitpunkt des Cannabis-Konsums kann man so auch nicht bestimmen.
Der Test ist eigentlich ungenügend.
Er kann die Substanz nachweisen, aber mit einer Genauigkeit die nicht akzeptabel ist.


Gibt es schon (Langzeit)Studien zum Nutzhanf-Konsum, bezüglich zu erwartender THC-Konzentrationen?
Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Noch einige Kleinigkeiten zum Nutzhanf.

Es gab einige Jahre ein generelles Hanf-Anbauverbot in Deutschland.
Dieses hat man »extra« für den Nutzhanf aufgehoben.

Wenn man nun hin geht und behauptet, dabei handele es sich auch um ein Rauschmittel.
Dann bedient man sich der Argumentation welche man nutze als man den Nutzhanf verbieten ließ.
Schon das ist eigentlich abstrus.
Es ist Nutzhanf und kein Rauschhanf, hatte selbst der Gesetzgeber erkannt gehabt.

Wenn dem so wäre, dass es Rauschhanf ist (oder große Gefahren bestehen, dass dieser Missbraucht wird) müsste man auch sämtliche Nutzhanf-Felder (spätestens) ab dem Blüte-Zeitpunkt, Non-Stop bewachen lassen.
Es könnte ja jemand 5kg Nutzhanf-Blüten von dort entwenden und hätte dann eine
»nicht geringe Menge Betäubungsmittel« und das sogar zum Nulltarif.


Um diesen ganzen Irrsinn mal (mit Humor) auf die Spitze zu treiben:
In so einem Fall hätte dann der Staat versagt.
Er ließ fraglichen Nutzhanf welcher ein Missbrauchspotenzial birgt, komplett unbeaufsichtigt auf
Deutschen-Äckern kultivieren.
Potenzielle Betäubungsmittelkonsumenten können sich an der Selbstbedienungstheke der Natur bedienen und werden dem Nutzhanf-Rausch erliegen ...
Wer denkt in diesem Fall an die besonders schutzbedürftigen Kinder?

Das ist makabere Comedy vom aller Feinsten.
Leider mit Strafverfolgung!
Ist dann ein echter Fall für »Die Anstalt«?!?


Man kann diese (BTM) Argumentation eigentlich komplett vergessen.
In ganz Europa darf man in der normalen Agrarwirtschaft »Nutzhanf« anbauen, aber keinen »Rauschhanf«.

Nochmal kurz zur Verkehrsfähigkeit:
Ein Produkt wie Nutzhanf-Tee, sollte definitiv verkehrsfähig sein.
Der Anbau des Nutzhanfs, wäre denke ich gar nicht möglich wenn man ein »nicht Verkehrsfähiges« Erzeugnis ernten würde.

Bei neuen Produkten, wie einem Elektrogerät oder bei einem Spielzeug, muss man erstmal das neue Produkt prüfen und kann gegebenenfalls auch eine Zulassung verbieten. Wenn sich Mängel usw. nachweisen lassen.

Nutzhanf ist kein neues Produkt.
Das Kraut gibt es schon ewig.
Es wurde in der »EU« angebaut und sogar der Deutsche Staat, lässt den Anbau zu.
Wenn nun ein Hersteller einen Tee daraus macht, gibt es eigentlich auch nix zu prüfen.
Das Saatgut ist zertifiziert, damit ist es schon innerhalb der »EU« anerkannter Nutzhanf.
Dieser wird in Teebeutel gepackt und verkauft. Tee kann man auch lose verkaufen.
Das sollte ziemlich sicher legal sein und eine Produktprüfung ist in dem Fall eigentlich unnötig.
(Auf Verunreinigungen sollte man den Tee prüfen, wie anderen Tee gegebenenfalls auch)


Am Rande:
Bei dem Cannabis aus dem Coffeeshop, war das etwas anderes.
Der »Europäische Gerichtshof« meinte, man könne Ausländern den Zugang und den Verkauf von Cannabis verbieten, da es sich um kein Verkehrsfähiges Produkt innerhalb der »EU« handele.
(Klar, es gibt da keinen zertifizierten Anbau und diese Coffeeshop-Geschichte wird geduldet und ist anders zu bewerten als legaler Nutzhanf)


Mal eine Frage zu der »Hanf-Zeit« Gerichtsverhandlung.

Ich finde da sehr wenig zu (eigentlich nix).
Das ganze Verfahren findet doch am Landgericht in Paderborn statt?
Geht da ja auch mehr um eine Berufung.

Aber es muss ja mal eine Deutschlandweite Einigung her.
Wäre es nicht viel besser, wenn das »Bundesverwaltungsgericht« zu einer Urteilsfindung kommen würde, was den Nutzhanf angeht?
Damit das dann für das gesamte Bundesgebiet gilt?

Oder vielleicht gleich der »Europäische Gerichtshof«?

Irgendwie scheint es ja schon seit Jahren Probleme zu geben und man kommt zu keinem Ergebnis.
Wie lange wollen die das Theater noch betreiben?
Also, die Gerichte!


Habe noch einiges von der »EIHA« (European Industrial Hemp Association).
Auch was Brandaktuelles.

Dort ist man auch der Auffassung, dass es Zeit ist für eine Europaweite einheitliche Regelung.

Super Aktuell (26.10.2015) Englisch
Proposing guidance values for THC levels in hemp food - EIHA
http://eiha.org/media/2014/10/15-10-26- ... p-food.pdf

Nova-Institute (Juli 2015) Englisch
Scientifically Sound Guidelines for THC in Food in Europe - EIHA
http://eiha.org/media/2015/08/15-07-24- ... a-EIHA.pdf


Wenn jedes Land eigene Gesetze erlässt ist das einmal mehr bekloppt. Vor allem geht es um heikle Themen, wie Führerscheinentzug.
Es müssten dann auch Importverbote (z.B. für Tee in Beutel) ausgesprochen werden, da diese hierzulande nicht konsumiert werden dürfen.
Hanfnüsse müssten anders deklariert werden.
Es müsste zum Beispiel ein vorgeschriebenes Mischverhältnis, welches beim Backen zu berücksichtigen ist angebracht werden.
Einfach verrückt.
Deutsche Hersteller von Nutzhanf-Tee, vertreiben ihren Tee wohl teilweise auch in anderen »EU-Ländern«. Will man das diesen kleinen Betrieben dann etwa auch untersagen und diese ruinieren?
Oder wie soll ich mir das vorstellen?
Der deutsche Hersteller darf sein Produkt dann in der »EU« handeln, aber nicht in Deutschland?
(Da wird der Hund in der Pfanne verrückt)

Eine Sauerei das Händler und Verbraucher vor Gericht gezerrt werden.
Auch da gibt es wie beim »medizinischen Cannabis« nur Urteile und keine Gesetzliche-Basis.
Obendrein solche Empfehlungen wie die vom »BgVV«.

Der Gesetzgeber müsste auch dort klare Richtlinien erlassen, wenn er das für Angebracht hält.
Unfassbar was da mal wieder vom Gesetzgeber abgezogen wird.

»Medizinisches Cannabis« soll jetzt geregelt werden. Das ist sehr wichtig für die Patienten.
»Nutzhanf« muss auch geregelt werden. Da gibt es bestimmt eine noch größere Anzahl an potenziellen Verbrauchern. Die benötigen klare Gesetzliche Richtlinien. Sonst führt das nur zu Problemen.
Momentan gibt es keine wirklichen gesetzlichen Regelungen für Nutzhanf in Lebensmitteln.
Jedenfalls nichts was wirklich eindeutig ist.

Der Gesetzgeber muss dabei folgendes beachten:
Wenn er wirklich Nutzhanf-Lebensmittel verbieten will hat das eigentlich sehr weitreichende Folgen.
-Die Länder (eigentlich fast alle) in der »EU« welche keinerlei Bestimmungen dazu haben, dürfen keinen Handel mehr mit »Deutschen Kunden« betreiben (zum Beispiel bei Tee).
-Die Nutzhanf-Felder in Deutschland müssten bewacht werden.
Oder es findet keinerlei Nutzhanf Kultivierung in Deutschland mehr statt.
(Das Risiko des Missbrauchs durch »Dritte«, wäre einfach auch bei den Nutzhanf-Feldern zu groß)
-Das ganze vernichtet Arbeitsplätze und Deutschland wird damit eine ziemliche einsame Position in Europa vertreten.
Das ganze wäre rational kaum noch auszulegen.
Wie soll man das in den andere EU-Staaten plausibel erklären?


Nochmal kurz zum Thema Führerschein.
Ich bin natürlich dafür, dass wirklich berauschte Menschen aus dem Verkehr gezogen werden.
Wenn jemand Fahruntüchtig ist, müssen wir darüber gar nicht diskutieren.
Aber es muss doch irgendwie möglich sein (halbwegs realistisch) zwischen
"Aktiver" und "Passiver" THC-Beeinflussung zu differenzieren.

Hanf ist eine gigantische Baustelle!
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bushdoctor
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von bushdoctor »

Ja, Du hast vollkommen recht, Unbegreiflich!

Leider ist es aber so, dass Cannabis als Pflanze erstmal durch das BtmG "reguliert" wird. Da fällt auch erstmal der "Nutzhanf" darunter, der dann aber unter bestimmten festgelegten Bedingungen wieder vom BtmG ausgenommmen wird.

Das absurde Geschisse entsteht eigentlich erst, weil bestimmte Inhaltsstoffe des Hanfes (Delta-THCannabinoide) separat als absolut nicht-verkehrsfähig (und zwar unabhängig von der Menge!) in Anlage I BtmG eingestuft und damit total verboten sind!
=> Nutzhanf o.k. - THC im Speiseöl: rechtliche Grauzone

Man müsste THC bis zu einer Konzentration von - sagen wir mal - 0,2% im verabeiteten Endprodukt vom BtmG ausnehmen...

...damit hätte man aber immer noch Straßenverkehrsgesetz, das vom Wortlaut her kein nachgewiesenes THC-Molekül duldet... in der gängigen Rechtssprechung aber bis zu 1ng (postulierte "Nachweisgrenze") "toleriert" werden.

...das Fahrerlaubnisrecht ist dann NOCHMAL eine andere "Baustelle"

ES FEHLEN EINFACH KLARE REGELN...! und Grenzwerte.
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Abend!
bushdoctor schrieb ...
Leider ist es aber so, dass Cannabis als Pflanze erstmal durch das BtmG "reguliert" wird. Da fällt auch erstmal der "Nutzhanf" darunter, der dann aber unter bestimmten festgelegten Bedingungen wieder vom BtmG ausgenommmen wird.
Das stimmt.
Solange Cannabis irgendwie im »BtmG« auftaucht, wird auch der Nutzhanf dort zumindest verankert sein. Dafür gibt es plausible Gründe.
bushdoctor schrieb ...
Man müsste THC bis zu einer Konzentration von - sagen wir mal - 0,2% im verabeiteten Endprodukt vom BtmG ausnehmen...
Wäre eine Möglichkeit.
So könnte man zumindest manche Fertigprodukte oder Backmischungen auf den Lebensmittelmarkt bringen, aber die Auswahl wäre sehr begrenzt.

Das ist aber eigentlich auch die aufwendigste Regulierung und bringt fast keinen Nutzen. Eher Nachteile.

Mal zusammen gefasst:
-Wie gesagt, einige Produkte könnte man dann auf den Markt bringen.
Die wären wahrscheinlich sehr teuer, weil die Chargen momentan nicht so groß sind wie bei der herkömmlichen und etablierten Industrie.
-Nutzhanf-Blätter, Nutzhanf-Tee und Nutzhanf-Nüsse, dürften nicht in den Verkauf gelangen.

Das müsste dann gesetzliche geregelt sein und die anderen »EU-Staaten« müssten unverzüglich informiert werden, dass deutsche Kunden nicht mehr mit solchen Produkten beliefert werden dürfen.

Da ist es eigentlich viel einfacher für den Gesetzgeber Nutzhanf-Lebensmittel komplett zu legalisieren oder zu verbieten.
So Zwischen-Geschichten, sind völlig absurd.

Also entweder die erlauben einfach Nutzhanf-Lebensmittel und man kann solche Produkte uneingeschränkt innerhalb der »EU« handeln.
Oder die verbieten das total und verhängen dann Einfuhrverbote und am besten stellt man dann auch den Anbau ein.
Sollte man solche Felder bewachen müssen, würde die Kosten-Nutzen Rechnung einfach nicht mehr aufgehen.
So eine Bewachung wäre teuer und der Nutzhanf wirft für solche Finanzierungen zu wenig Gewinne ab.
Das denke ich einfach mal.

Das wäre aber Katastrophal.
Eine wachsende Branche mit einem Nachwachsenden, Vielseitigen und genügsamen Rohstoff, würde so schnell verschwinden wie diese gekommen war.

Das kann nicht im Interesse des Staates sein.
So kann er es aber auch nicht stehen lassen.

Da muss ne Entscheidung her.
Am besten sollte die »Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung« beantragen das man Nutzhanf zur Lebensmittelzubereitung zulässt.
Das sollte dann im »BtmG« verankert werden und außerdem sollte das neue Gesetz im »Lebensmittelgesetzbuch« aufgenommen werden.

Die zuständige Bundesanstalt müsste das schnell beantragen.
So wie jetzt, geht das nicht weiter.
Momentan sind da viele involviert und keiner kommuniziert mit dem anderen (bekommt man jedenfalls den Eindruck).

Der Gesetzgeber und die verschiedensten Behörden, versagen bei dem Thema komplett!

Wie kann es sein, dass diese Händler noch immer in ganz Europa damit handeln dürfen und auch deutsche Kunden damit beliefert werden???
Warum gibt es keine Importverbote von unseren Behörden?
Unsere Behörden müssten solche Importverbote an sämtliche Regierungen in Europa rausgeben, damit in den anderen Ländern die nötigen Schritte eingeleitet werden.
Unsere Behörden und die Regierung kümmert das anscheinend nicht.
Es kümmert die anscheinend auch nicht das Leute hierzulande deshalb vor Gericht landen.
Das ist schon ein Skandal an sich.
Keine Ahnung welches Ministerium jetzt wirklich als erstes reagieren muss, aber die müssen das eigentlich untereinander Regeln.

Jeder legale Händler aus dem Europäischen-Ausland, hat bei seiner Internetseite vermerkt, dass er keinerlei Produkte an Länder innerhalb der »EU« verkauft, die dort verboten sind.
Wo kämen wir denn sonst hin?

Wenn das alles wie »bushdoctor« sagt, offiziell gegen das »BtmG« verstößt.
Dann macht sich der Deutsche Staat im Endeffekt mitschuldig.
Er könnte den Inlandshandel unterbinden und den Import verbieten.
Wenn das nicht getan wird, kann man die Schuld nicht einfach auf den Verbraucher abschieben und sagen
»wenn du vor Gericht landest, interessiert uns das nicht«.
Es gibt auch Pflichten des Staates, gegenüber seinen Bürgern.
Harte Verbotsgesetze wie das »BtmG« müssen (von Seiten des Staates) eingehalten werden.
Es wird zwar immer Missbrauch bei Betäubungsmitteln geben, vor allem wenn diese illegal und unkontrolliert sind.
Das ist aber ein ganz anderer Bereich. Eher ein Kapitel für die Justiz und Strafverfolgung.

Wenn man aber »Lizensierten und legalen Europäischen Händlern« ein Verkaufsverbot auferlegen will, ist das Aufgabe des Gesetzgebers/Behörden.
Damit verpflichtet man legale Händler etwas zu unterlassen.
Diese müssen sich an so einen Erlass halten, sonst handeln diese illegal.
Der deutsche Kunde, kann erst mit solchen Bestimmungen vom Handel ausgeschlossen werden und läuft nicht Gefahr verurteilt oder angeklagt zu werden.
Das ist doch »PFLICHT« des Staates, dafür zu sorgen das solche Dinge umgesetzt werden.
Bei dem Thema kann der Verbraucher nix machen, sich auch nicht wirklich informieren.
Das ist übel, die meisten haben keinerlei Ahnung das die Gesetzeslage da so verworren ist.

Was sagt eigentlich der »Verbraucherschutzbund/Verbraucherzentrale« dazu?
Die sollten alle mal ihren Senf dazu geben.

Persönliche Anmerkung:
Die Gerichte halten sich mit den Nutzhanf-Blüten auf.
Da flippen die teilweise richtig aus.
Diese Blüten enthalten ja wohl in etwa so viel THC, wie die Hanfnüsse.
Hanfnüsse bekommt man in Bioläden oder sogar Drogeriemärkten.
Die kann man sich im Endeffekt massig besorgen und es stört niemanden.

Damit bekommt man sicherlich den selben THC-Wert, wie mit Nutzhanf-Blüten.
Solche Hanfnüsse kann man bestens zu Süßspeisen verarbeiten (habe ich gelesen).
Auch (Schoko)Süßspeisen sind da wohl möglich, mit locker 20% Hanfnüsse-Anteil in der Leckerei.
Wenn man davon 1kg knuspert hat man 200 Gramm Hanfnüsse konsumiert.
Jemand der Schokoladenprodukte mag, kann so etwas in ein oder zwei Wochen ganz locker konsumieren.
Das ist dann alles sehr weit über den angegebenen THC-Werten, gehe ich mal von aus.
Müssen sich etwa Drogeriemarkt-Ketten dafür rechtfertigen, weil diese Hanfnüsse verkaufen?
Nein!

Dazu eine Frage.
Könnte man nicht auch aus Hanfnüssen das THC extrahieren?
So wie aus Nutzhanf-Blättern?
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bushdoctor
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Dazu eine Frage.
Könnte man nicht auch aus Hanfnüssen das THC extrahieren?
So wie aus Nutzhanf-Blättern?
Theoretisch sicherlich möglich...

Die in Deutschland "produzierten" Hanfnüsse werden relativ gut gewaschen, so dass sich wenig THC auf der Schale befindet. Alles kann man aber nicht abwaschen... wenn man also unbedingt möchte, kann man sicherlich ein paar Mikrogramm THC aus 1kg ungeschälten Hanfnüssen extrahieren.
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Hi!

Danke für die Antwort.

Eigentlich müsste ja in jedem Nutzhanf Pflanzenteil etwas THC drin sein.
Theoretisch könnte man doch das restliche THC aus jeder 100% Nutzhanffaser isolieren können.
Sogar nicht nur aus den Hanfnüssen.

Gibt doch Hanf Kleintierstreu und alles mögliche.
Da müsste das auch funktionieren, wenn man eine Ahnung von solchen Dingen hat.

Ich hatte bei “Wikipedia” zu “Dronabinol” folgendes gelesen: (vielleicht kann das jemand bestätigen)
Zitat
Teilsynthese
Dronabinol ist teil-synthetisch produziertes Tetrahydrocannabinol. In Deutschland wird es von den Unternehmen Bionorica Ethics und THC Pharm produziert. Dronabinol-haltige Fertigarzneimittel sind bisher in Deutschland nicht zugelassen. In den Vereinigten Staaten sowie Kanada gibt es unter dem Handelsnamen Marinol Fertigarzneimittel in Kapselform, die gemäß § 73 Abs. 3 AMG importiert werden können. Meistens wird jedoch Dronabinol als Rezeptursubstanz für Dronabinol-Kapseln oder ölige Dronabinol-Tropfen verschrieben.[10] Ein synthetisches Analogon ist Benzopyranoperidin (Nabitan, Nabutam).
Der Wirkstoff wird aus rechtlichen Gründen mit aufwendigen Verfahren aus THC-armem Nutzhanf teilsynthetisch hergestellt (Extraktion von Cannabidiol und Umwandlung in THC) und ist daher sehr viel teurer, als wenn man ihn aus potentem „Rauschhanf“ extrahieren würde.
Die Wirkungsweise und die Indikation entsprechen denen von Tetrahydrocannabinol (siehe korrespondierende Abschnitte unten).

Da steht das ist sehr aufwendig THC aus dem Nutzhanf zu gewinnen.
Diese ganze Argumentation mit dem isolieren von THC ist doch hinfällig, wenn das stimmt.
Ich denke die meisten Leute könnten das nicht.
Ernst Berlin
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Ernst Berlin »

Wo wir beim nächsten Thema währen, warum nutzen die noch immer Nutzhanf und nicht potenten? Weil es günstiger in der Herstellung wäre und damit der Hohe Preis Hinfällig?
Zuletzt geändert von Ernst Berlin am Do 3. Dez 2015, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Hallo.

Ich hatte gelesen das hat was mit dem Betäubungsmittelgesetz zu tun, darum nutzt man da wohl Nutzhanf (kann ich aber nicht nachvollziehen).

Wie du schon sagtest - Durch den komplizierten Prozess kommt auch ein heftiger Preis zustande.
Das war auch meine erste Überlegung.
Darum kostet eine Packung so extrem viel (das ist sicherlich ein Faktor).

Zum Thema Missbrauch durch Private Personen:
Es geht aber eigentlich darum das es ein teurer und aufwendiger Prozess ist.
Selbst die Profis mit genialer Ausstatung (Labore) müssen da "rödeln".
Wie soll das eine gewöhnliche Person in seiner Freizeit bewerkstelligen?

Die Argumentation mit dem "THC aus Nutzhanf isolieren" ist doch total abwegig.
Ein Laie würde sicherlich kein tolles Produkt erhalten.
Wohl eher ein schlechtes Synthetisches-Cannabinoid, dass 50 mal so teuer ist wie eine
Synthetische-Kräutermischung aus dem Internet.
Wenn die Person Pech hat ist das THC-Extrakt richtig schlecht und gefährlich.

Ein gewöhnlicher Cannabis-Konsument oder eine Person die Nutzhanf zum backen benutzen möchte, kommt doch nicht auf solch eine schwachsinnige Idee, so ein THC-Extrakt zu isolieren!
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bushdoctor
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Ich hatte gelesen das hat was mit dem Betäubungsmittelgesetz zu tun, darum nutzt man da wohl Nutzhanf (kann ich aber nicht nachvollziehen).
Es ist wohl viel einfacher... man möchte sich zu 100% an die internationalen Drogenabkommen halten, weshalb zu pharmazeutischen Zwecken Hanf nur unter Aufsicht einer Cannabis-Agentur angebaut werden darf.

...es ist aber keineswegs mehr so, dass man THC in der BRD ausschließlich aus Nutzhanf synthetisiert. Aus Österreich werden z.B. potente Hanfblüten importiert:
Fast ein Staatsgeheimnis

...und auch bei der Synthese aus diversen organischen "Nicht-Hanf"-Molekülen ist man schon ganze Schritte weiter:
Cannabis aus der Orangenschale

Man sollte sich also schonmal merken, dass "Dronabinol" nicht notwendigerweise etwas mit Hanf zu tun hat.
Unbegreiflich
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Re: Selbstanzeige mit Duftkissen

Beitrag von Unbegreiflich »

Ich wusste nicht das man so etwas auch mit Orangenschalen bewerkstelligen kann.
Dann ist das ganze ja eigentlich noch sinnloser mit der Nutzhanf-Blüten Diskussion.

Kurz zu »AGES« :
Im Jahr 2012 haben die wohl rund 91 Tonnen »medizinisches Cannabis« geerntet.
Was geht ab?
Wusste ich auch nix von.

Das Cannabis wird wohl ausschließlich an Pharma-Firmen geliefert, welche daraus Medikamente herstellen. 
Habe dazu aber noch einen guten Link.

Hier ein Link zur Ernte 2012:
http://arge-canna.at/index.php/de/fruit ... -tamarinde

Ein Bericht über die »AGES«:
Das Geheimnis um die staatliche Cannabiszucht - Der Standard (Österreich)
http://derstandard.at/1348285899015/Geh ... nabiszucht

Zur Hanf-Zeit:
Was ist eigentlich mit dem Gerichtsverfahren welches seit November gegen »Hanf-Zeit« laufen sollte?
Habe nix darüber gelesen und kann noch immer kaum Glauben, dass so ein sinnloses Verfahren überhaupt geführt wird.

Gruß
Antworten

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