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CBD soll rezeptpflichtig werden

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bushdoctor
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von bushdoctor »

ShunkyFit hat geschrieben: Vielleicht muss bushdoctor jetzt doch nicht mehr unter Bildung einer kriminellen Vereinigung das deutsche AMG /AMVV unterlaufen um an CBD zu kommen. :lol:
Das mit der "kriminellen Vereinigung" habe ich nicht kapiert, sorry...

Cannalabs wird wohl etwas ähnliches machen wie ich schon vor einigen Tagen hier skizziert habe:
Deklaration des Öls als "Nutzhanf-Blütenextrakt" (da ist zwangsläufig CBD dabei), ohne den CBD-Gehalt extra auszuweisen und dann das Ganze als "Nahrungsergänzungsmittel" deklarieren.. oder (noch sicherer) als Massage-Öl zur außeren Anwendung ("nicht zum Verzehr geeignet")

Es ist alles nur eine Frage der Deklaration...
ShunkyFit
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von ShunkyFit »

bushdoctor hat geschrieben:Das mit der "kriminellen Vereinigung" habe ich nicht kapiert, sorry...
:? Das wahr jetzt nicht böse gemeint, vor allem weil Du dich bestimmt rechtlich da besser auskennst als ich. Nur der Vorschlag, eine benötigte Naturmedizin (CBD) jetzt am Staat vorbei zu importieren, zeigt imho doch die sich anbahnende groteske rechtliche Situation an. Müssen Lebensmittel denn nicht dementsprechend genau deklariert werden ? Ich habe schon vom Wasser-Hype mit CBD-Zusatz gehört.
bushdoctor hat geschrieben:Es ist alles nur eine Frage der Deklaration...
Wie meinst Du das ? Naturöl-Tropfen ohne Angabe der Stärke als Schuhputzmittel kaufen trotz AMG? Na wenn das geht, wozu dann die ganze Aufregung? Bei Hanf-Zeit machen die sicherlich gerne Urlaub...

Nichts für ungut wie gesagt und hanfigen Gruss, Shunky :mrgreen:
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bushdoctor
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von bushdoctor »

ShunkyFit hat geschrieben:
bushdoctor hat geschrieben:Es ist alles nur eine Frage der Deklaration...
Wie meinst Du das ? Naturöl-Tropfen ohne Angabe der Stärke als Schuhputzmittel kaufen trotz AMG? Na wenn das geht, wozu dann die ganze Aufregung? Bei Hanf-Zeit machen die sicherlich gerne Urlaub...
Die rechtliche Situation ist kompliziert...
So wurden z.B. jahrelang "Badezalze" verkauft, die man auch ohne weiteres als "Drogen" konsumieren konnte. Solange die Inhaltsstoffe nicht im BtmG oder der AMVV aufgeführt waren, ist dies auch (eigentlich) rechtlich möglich gewesen. Dass der realexistierende bundesrepublikanische Staat die eigenen Gesetze nicht einhalten wollte (will) und trotzdem die Verkäufer mit Verweis auf das AMG "verknackte" steht auf einem anderen Blatt. Der EuGH und letztlich der BGH hat dem Spuk zumindest rechtlich ja ein Ende bereitet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/legal ... 65621.html

Du kannst Dir auch - ohne Dich strafbar zu machen - ein Glas "Meister Proper" reinziehen... es ist ja ein "Reinigungsmittel" und steht auch so auf der Verpackung. Es gibt aber verschiedene "Reinigungsmitel" die sich gut zur Herstellung von "Drogen" eignen. Wenn´s Dich interessiert kannst Du mal hier reinlesen:
http://www.drogenkult.net/index.php/GHB ... B&view=pdf

Okay nun zurück zum Hanf:

Was also ist passiert, als CBD in die Anlage 1 der AMVV aufgenommen wurde?
Nun, ab jetzt darf niemand mehr (ohne Erlaubnis!) CBD "herstellen" und die Grundsubstanz CBD auch nicht in andere Produkte hineinmischen => das AUS für E-Verdampfer-CBD-Liquids

Warum kann man aber dann dennoch "Hanfblüten-Extrakt" herstellen und diese Produkt verkaufen?

(zumindest gehe ich stark davon aus, dass dies der Fall sein wird)

1. Der Grundstoff für diese (Voll!)Extrakte ist die Pflanze Hanf, die nicht dem BtmG unterliegt, sofern bei der Weiterverarbeitung ein Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht [überschritten] und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,

2. Hanf ist nicht im (speziell) im AMG und der AMVV

Als Naturprodukt darf es gemäß §44 Abs. 3 a) AMG frei verkauft werden, wenn es mit ihren verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet wird. "CBD-Gehalt" sollte da jedenfalls keiner drauf stehen, wenn man´s genau nimmt.

Der gemeine Salbei z.B. enthält Thujone, die einen schon ganz schon berauschen können. Dennoch kann ich Salbei im Supermarkt oder Gärtnerei kaufen und mir daheim einen Auszug machen, den ich dann auf Thujone "optimiere". Okay vielleicht ist Thujon ein schlechteres Beispiel, da der Stoff nicht in der AMVV aufgelistet wird.

Trotzdem bleibt das "Problem", dass Hanfblüten eben natürlicherweise CBD enthalten, so wie Salbei eben Thujon. Der Verkauf unter ihren verkehrsüblichen deutschen Namen sollte aber weiterhin möglich sein... zumindest solange der codex alimentarius uns da nicht mal einen Strich durch die Rechnung machen wird.

Es bleibt spannend! Ich werde jedenfalls weiterhin mein CBD-Öl bei Endoca beziehen, solange es geht...
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bushdoctor
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von bushdoctor »

[...entfernt...]
Zuletzt geändert von bushdoctor am Mo 17. Dez 2018, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
ShunkyFit
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von ShunkyFit »

Die zum 01.11.2016 im Vereinigten Königreich beschlossene Einführung der Rezeptpflicht für CBD-Produkte wurde laut des zuständigen britischen Ministeriums auf den 01.01.2017 verschoben :
Our primary concern is patient safety. In order to ensure that products remain available until individuals have the opportunity to discuss their treatment with their doctor, companies now have until 31 December 2016 to voluntarily operate within the law, by withdrawing their existing products from the market, or working with MHRA to satisfy the legal requirements of the Human Medicines Regulations 2012.
Quelle: MHRA https://www.gov.uk/government/news/mhra ... bidiol-cbd

Wie gut das auch hier wieder nur an das Wohl des Patienten gedacht wurde. :mrgreen:
ShunkyFit
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von ShunkyFit »

Arge Canna Österreich : RICHTIGSTELLUNG: CBD BLEIBT ZU 100% LEGAL
FAZIT: Cannabis-Extrakte und CBD-hältige Ölgemische sind also weiterhin frei verkaufbar, solange nicht ohne entsprechende Lizenz auf der Packung, am Etikett oder im Beipacktext behauptet wird, es handle sich um ein Medikament, und solange nicht bestimmte gesundheitliche Wirkungen versprochen werden.

Auch wenn sich das angebliche „CBD-Verbot“, das in den letzten Wochen in der Journaille die Runde machte, deutlich als Desinformationskampagne zu erkennen gibt, sind doch einige Dinge daran für unsere Patienten wichtig und beachtenswert.
http://arge-canna.at/richtigstellung-cb ... 100-legal/
Zuletzt geändert von ShunkyFit am Mo 7. Nov 2016, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
CosmicBandit
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von CosmicBandit »

Warum kann man aber dann dennoch "Hanfblüten-Extrakt" herstellen und diese Produkt verkaufen?
(zumindest gehe ich stark davon aus, dass dies der Fall sein wird)

1. Der Grundstoff für diese (Voll!)Extrakte ist die Pflanze Hanf, die nicht dem BtmG unterliegt, sofern bei der Weiterverarbeitung ein Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht [überschritten] und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,

2. Hanf ist nicht im (speziell) im AMG und der AMVV
Ich stimme dir zu, es wird wohl noch möglich sein Hanfextrakte verkaufen zu können.

Aber:
Was gerne vergessen wird, ist dass in diesen Tinkturen eben auch immer noch THC vorhanden ist.
Die gerne propagierten 0.2% gelten nur für Industriehanfpflanzen auf dem Feld, nicht für Endkundenprodukte. Desweitern steht im BtMG eindeutig, wie du ja auch schon zitiert hast "Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht [überschritten] und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient"

Für Hanfextrakte die im B2B Bereich gehandelt werden gelten die 0.2% THC als Limit, für alles was darüber hinaus gehandelt wird, braucht man eine BTM Lizenz.

Wie sieht das ganze jetzt aber aus mit Endkundenprodukten wie Tinkuren ect.?

Dazu ist zu sagen: Jedes Nahrungsergänzungsmittel ist in erster Linie ein Lebensmittel. Und für Hanflebensmittel in Deutschland hat das BfR (Bundesamt für Risikobewertung) THC Richtwerte ausgegeben, die liegen bei 1-2µg/kg Körpergewicht. Die derzeit angebotenen Tinkturen der verschiedenen Anbieter liegen alle haushoch über diesen Werten und sind per se rechtlich als Gefährdung einzustufen.
Für die Behörden gilt THC als Kontamination, wer kontaminierte Lebensmittel in Deutschland in den Umlauf bringt, kann in arge Schwierigkeiten kommen.
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bushdoctor
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von bushdoctor »

CosmicBandit hat geschrieben: Aber:
Was gerne vergessen wird, ist dass in diesen Tinkturen eben auch immer noch THC vorhanden ist.
Die gerne propagierten 0.2% gelten nur für Industriehanfpflanzen auf dem Feld, nicht für Endkundenprodukte. Desweitern steht im BtMG eindeutig, wie du ja auch schon zitiert hast "Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht [überschritten] und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient (...)"
..., die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Dieser Nebensatz ist auch noch sehr wichtig!

Alle Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Hanf (und seine Produkte) nicht dem BtmG unterliegen:
1) Herkunft auf legalem Anbau (EU-Sorte oder THC < 0,2%)
2) Verkauf und Erwerb nur zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken
3) Keine Rauschwirkung erreichbar
CosmicBandit hat geschrieben: Für Hanfextrakte die im B2B Bereich gehandelt werden gelten die 0.2% THC als Limit, für alles was darüber hinaus gehandelt wird, braucht man eine BTM Lizenz.
Nicht ganz korrekt: Die 0,2% gelten nur, für den Anbau, falls keine EU-zertifizierten Sorten angebaut werden. Eine EU-Sorte darf auch z.B. 0,3% haben (mehr wird sie im Normalfalls auch nicht haben).
Trotzem gilt auch im B2B-Bereich die 3. Bedingung von oben: Ein Gebrauch zu Rauschzwecken muss ausgeschlossen sein, d.h. keine "aufgereinigten Superkonzentrate".

Ein einfaches Extrakt aus EU-zertifizierten Hanfblüten, dürfte aber zu gewerblichen Zwecken B2B gehandelt werden. Das sollte auch vor einem BRD-Gericht durchgehen...

Deshalb sollte man streng genommen einen Gewerbeschein haben, wenn man Hanfprodukte, die für den Konsum vorgesehen sind, (legal) erwerben möchte.

CosmicBandit hat geschrieben: Wie sieht das ganze jetzt aber aus mit Endkundenprodukten wie Tinkuren ect.?

Dazu ist zu sagen: Jedes Nahrungsergänzungsmittel ist in erster Linie ein Lebensmittel. Und für Hanflebensmittel in Deutschland hat das BfR (Bundesamt für Risikobewertung) THC Richtwerte ausgegeben, die liegen bei 1-2µg/kg Körpergewicht. Die derzeit angebotenen Tinkturen der verschiedenen Anbieter liegen alle haushoch über diesen Werten und sind per se rechtlich als Gefährdung einzustufen.
Für die Behörden gilt THC als Kontamination, wer kontaminierte Lebensmittel in Deutschland in den Umlauf bringt, kann in arge Schwierigkeiten kommen.
Jepp! Wenn es nach dem BfR geht, dann dürfte auch Hanf-Speiseöl nicht verkauft werden... Das kommt auch schon 100mal über den "Richtwert"...
Gottseidank hat das BfR in Sachen THC keine "Gesetzeskraft" und diese Werte sind nur als Empfehlung zu sehen!


Fazit:
Was bedeutet dies also (aus meiner Sicht) für die Extakte/Tinkturen?

Einfache Extrakte aus legal angebautem Hanf können weiterhin kommerziell verkauft werden, solange ein Mißbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Sollte jemand wegen Erwerb/Besitz von Hanfblütenextrakt vor Gericht landen, dann muss er "nur" beweisen, dass ein "Missbrauch zu Rauschzwecken" ausgeschlossen ist. Für das blanke Extrakt sollte das recht einfach sein, da die wissenschafltiche Datenlage eigentlich klar ist: Der hohe CBD-Anteil im Nutzhanfblütenextrakt unterbindet schlicht und ergreifend die Wirkung des klitzekleinen THC-Anteils.


-----
Es könnte aber auch sein, dass der Gesetzgeber irgendwann auf die Idee kommt Hanf komplett als Nahrungsmittel zu verbieten, was aber unrealistisch ist in Anbetracht der Tatsache, dass Mohnsamen - Papaver somniferum ist auch im BtmG! - immer noch ein zugelassenes Lebensmittel ist. Die paar Morphine da drinnen, haben auch noch keinem geschadet, was aber auch bedeutet, dass man NIE einen Urintest nach dem Verzehr eines Mohnkuchens/-brötchens machen sollte!


-----
Nach der Darlegung der ganzen Rechtslage, sollte auch dem letzten Trottel klar sein, dass die jetzige Gesetzeslage ("verbotene Pflanzen") einfach nur ein sinnloses und kostspieliges Unterfangen ist, bei dem es nur Verlierer gibt!
CosmicBandit
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von CosmicBandit »

bushdoctor hat geschrieben: Nicht ganz korrekt: Die 0,2% gelten nur, für den Anbau, falls keine EU-zertifizierten Sorten angebaut werden.
Nein leider nicht, die BOpSt hat der Einfachheit halber den Wert vom Feld auf Extrakt übertragen. Ist unverständlich, aber sie haben das so entschieden. Alle Händler die mit Hanfextrakten > 0,2% THC hantieren, brauchen in Zukunft eine BTM Lizenz.
Deshalb sollte man streng genommen einen Gewerbeschein haben, wenn man Hanfprodukte, die für den Konsum vorgesehen sind, (legal) erwerben möchte.
das ist eigentlich komplett absurd, aber in der Tat der sicherste Weg!
Jepp! Wenn es nach dem BfR geht, dann dürfte auch Hanf-Speiseöl nicht verkauft werden... Das kommt auch schon 100mal über den "Richtwert"...
Gottseidank hat das BfR in Sachen THC keine "Gesetzeskraft" und diese Werte sind nur als Empfehlung zu sehen!
Alle Hanfspeiseöle die du im Supermarkt/Biomarkt kaufen kannst liegen unter dem Richtwert der BfR von 5mg/kg.
Alle in der Versorgungskette, angefangen von Hersteller, Großhandel und Einzelhandel halten sich an diese Richtwerte.
Jeder in der Kette wird sich das durch Analysen von zertifizierten Laboren bestätigen lassen, Öl das darüber liegt ist praktisch unverkäuflich und nur an Kunden im Ausland abzugeben.
Es stimmt, dass diese Richtlinien keine "Gesetzeskraft" haben und auch vor Gericht wsl. einen sehr schweren Stand, weil es eben nur Empfehlungen sind.
Aber rein aus Absicherungsgründen/Versicherungsgründen halten sich alle -wenn auch zähneknirschend- an diese vorgegebenen Werte, zumindest im Bereich (Bio) Großhandel.

Damit aber noch nicht genug. Die EFSA (European Food Safety Agency) plant europaübergreifend rechtlich bindende Grenzwerte für THC in Lebensmittel einzuführen, da gibt es derzeit noch Diskussionen auch mit der EIHA, wie hoch diese Grenzwerte ausfallen sollten. Nicht zu hoch um ja keine Konsumenten zu "gefährden", aber auch nicht so niedrig, dass die gesamte europäische Hanfbranche abgewürgt wird.
Nach der Darlegung der ganzen Rechtslage, sollte auch dem letzten Trottel klar sein, dass die jetzige Gesetzeslage ("verbotene Pflanzen") einfach nur ein sinnloses und kostspieliges Unterfangen ist, bei dem es nur Verlierer gibt!
in der Tat, das wird sich aber in den nächsten Jahren ändern. Die Dominosteine haben begonnen zu fallen....


lg
CB
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bushdoctor
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von bushdoctor »

CosmicBandit hat geschrieben: Nein leider nicht, die BOpSt hat der Einfachheit halber den Wert vom Feld auf Extrakt übertragen. Ist unverständlich, aber sie haben das so entschieden. Alle Händler die mit Hanfextrakten > 0,2% THC hantieren, brauchen in Zukunft eine BTM Lizenz.
Hast Du da eine nachrecherchierbare Quelle? Das würde mich echt interessieren...

Wenn die Bundesopiumstelle da wirklich mitmischt, dann ist das eindeutig rechtswidrig!
vgl. §24a BtmG (Anbau von Nutzhanf)

..das BfArM hat mit dem Anbau von Nutzhanf und seiner kommerziellen und wissenschaftlichen Weiterverarbeitung nämlich vom Gesetz her gar nichts zu tun!

CosmicBandit hat geschrieben: Alle Hanfspeiseöle die du im Supermarkt/Biomarkt kaufen kannst liegen unter dem Richtwert der BfR von 5mg/kg.
Alle in der Versorgungskette, angefangen von Hersteller, Großhandel und Einzelhandel halten sich an diese Richtwerte.
Du scheinst Dich da speziell auszukennen!
Was mich interessieren würde, wäre: WIE werden die Hanfsamen vor der Pressung zu Speiseöl gewaschen? Um auf die extrem niedrigen BfR-Richtwerte zu kommen müssten sie (m.E.) entweder:

zuerst mit Fett und dann mit Seife

oder

mit einem Alkohol

gewaschen werden (und beides am besten in erwärmten Zustand!) um 95% der Cannabinoide von der Oberfläche der Samen zu bekommen.

Meine Nachfrage bei Hanf-Natur.com wurde leider nur ausweichend beantwortet mit: "es wird sorgfältig gewaschen",... nur: Wasser kann die Cannabinoide sehr (sehr!) schlecht lösen... das bei der Pressung entstehende Fett kann diese aber gut ins Öl mitnehmen.

Kannst da vielleicht etwas Licht in mein Dunkel bringen?
Blaze
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von Blaze »

Wenn CBD für medizinische Zwecke im Verkauf angeboten wird, soll es also rezeptpflichtig werden und nur lizenzierte Hersteller dürfen CBD unter dieser Deklaration anbieten und verkaufen. Jedoch soll es auch noch die möglichkeit geben, für alle anderen CBD Hersteller ihre Produkte zu vertreiben, jedoch nicht als Medizin sondern (Food Supplement) Nahrungsergänzung. Quelle Ammalife und hempoilbenefits

lg
Blaze
evilangel
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Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von evilangel »

Ich bestelle mein CBD als Blüten aus der Schweiz, bin Grenzgänger von Jestetten D.
In der Schweiz scheinen Sie die Thematik klug anzugehen. Dort ist, soweit ich weiss, ein Richtwert von max. 1,0% THC

Wenn also die Pflanze unter 1,0% THC hat kann man Sie legal erwerben mit bis zu 15% CBD
Habe mit diesem Anbieter http://www.cannamedics.ch/ gute Erfahrungen gemacht. Scheint aber noch sehr viel andere zu geben, einfach mal googlen.
Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von Sabine »

Die ersten Shops in D bieten wieder CBD an :

"Update 29.11.2016:

Nach sehr intensiver Prüfung durch mehrere Rechtsanwälte haben wir uns entschlossen den Handel mit CBD-Produkten in Deutschland wieder aufzunehmen.
...
Weitere Informationen zum Thema gibt es beim Deutschen Hanfverband.

Ihr mein CBD-Team"


https://www.mein-cbd.de/versand-nach-deutschland/
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: CBD soll rezeptpflichtig werden

Beitrag von Sabine »

"...
In Luxemburg wird es nach der aktuellen Gesetzgebung als Nutzhanf eingestuft. Es darf legal verkauft werden, solange der THC-Wert die 0,3-Prozent-Grenze nicht übersteigt. "Die Forschung hat bei diesem Thema noch nicht ihr letztes Wort gesprochen", so Origer. Es sei noch nicht ganz sicher, ob das CBD auf lange Dauer schädlich ist oder nicht. Demnächst könnte allerdings etwas Klarheit verschafft werden: Die EU wird der Frage nachgehen.

Das CBD soll als sogenanntes "Novel Food" eingestuft werden, also als Nahrungsergänzungsmittel. Dafür muss es zahlreiche EU-interne Studien bestehen, die den Wirkstoff auf mittel- und langfristige Folgen untersuchen. Der Zuckerersatz Stevia durchlief beispielsweise die gleichen Prozeduren, bevor er abgesegnet wurde. Dem Drogenbeauftragten ist allerdings bewusst, dass es mittlerweile "einen kleinen Hype" um das CBD in Luxemburg gibt."


http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/16087770
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