@GanjaGanesha
Zur Zeit der Ausnahmeerlaubnis hätte ich dir Recht gegeben.
Aktuell sehe ich juristisch keinen Notstand
Zumindest keinen der den Anbau juristisch rechtfertigt, die Aufzucht dauert zu lange.
Durch die Gesetzesänderung und dass zumindest in der Theorie die Kassen die Kosten übernehmen, wird die Strafe wohl härter ausfallen wie zuvor. Dass es Lieferengpässe gibt, ja ist so, wird die Strafverfolgung aber nicht davon abhalten den Gärtner zu jagen.
Man kann als Patient sich jetzt nicht mehr rausreden mit z.b. ich bekomme es ja nicht von der Krankenkasse bezahlt. Ist evtl. so, der Richter sieht aber nur die Gesetze und wenn der Richter der Meinung ist der Gärtner würde nach dem Gesetz eine Kostenübernahme bekommen, kann er den Gärtner nicht wegen einer Notlage verwarnen oder freisprechen. Zur Zeit der Ausnahmeerlaubnis hätte es vermutlich einen Freispruch gegeben, da die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungspflichtig war. Jetzt sind die Hürden viel geringer und die Kasse darf eigentlich wenn alle Kriterien erfüllt sind
nicht ablehnen.
Einen Notstand in der Apotheke würde der Richter wohl ab 3 Monaten Nichtverfügbarkeit sehen, da genau dass der Zeitraum ist in dem die Pflanze fertig ist.
Wenn der Gärtner angenommen jetzt nach Holland fahren würde und der Zoll würde ihn anhalten, könnte er zumindest für diesen Tag/Woche beweisen, dass seine Medizin in der Apotheke nicht verfügbar ist.
Hier könnte das Gericht den Gärtner freisprechen, da es zumindest für diesen Zeitraum des versuchten Schmuggel den Notstand anerkennt.