MDK-Gutachten immer anfordern!

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Gunter_H
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Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von Gunter_H »

(Viele kennen das sicher schon, trotzdem hier nochmal der Hinweise)

Wenn Ihr einen Bescheid von Eurer Krankenkasse erhaltet. Tenor: Wir müssen ablehnen. weil ....lt MDK-Gutachten die Voraussetzungen....etc. nicht erfüllt .
Lasst Euch die Ablehnung der KK immer schriftlich geben!

Außerdem, denkt bitte daran, dass der Ablehnungsbrief der KK häufig nur die „Abkürzung“ des MDK-Gutachtens bedeuten kann und nicht alle Aspekte beinhalten kann/wird.

Ungenauigkeiten, Fehler , Missverständnisse, falsche Darstellungen etc. könnt Ihr ggf. nur erkennen, wenn Ihr das MDK-Gutachten und ggf. von der Kasse benutzte weitere „Gutachten“ auch habt und im Detail ggf. zusammen mit Eurem Arzt auswerten konntet.

Falls Ihr zum Anwalt geht, wird dieser übrigens als erstes bei der KK „Akteneinsicht“ gemäß § 25 Abs. 1 SGB X fordern.

Das könnt Ihr auch selbst tun und Kopien aller Unterlagen anfordern die der Entscheidung der Kasse zugrunde gelegt wurden. Insbesondere das / die MDK-Gutachten...

Anforderung am schnellsten per Telefon oder FAX und Brief per Einschreiben (mit Rückschein) hinterherschicken..

Dann viel Erfolg bei Eurem Wiederspruch!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von littleganja »

Einem Rechtskräftigen Ablehnungsbescheid muss dass in der Begründung aufgeführte MDK Gutachten meiner Meinung nach zwingend beiliegen. Ebenfalls ist die Ablehnung ohne Original Unterschrift und namentlich genannten Sachbearbeiter rechtswidrig. Die Ablehnung muss als Brief vorliegen, das Eingangsdatum zählt, Email Fax usw sind unzulässig, wichtig in Bezug auf die Genehmigungsfiktion (Nichteinhaltung der Frist). MDK Gutachten müssen komplett in Deutscher Sprache sein, wenn nicht muss der Text 1:1 übersetzt sein.
Es gibt also viele Stolpersteine für die Krankenkasse im Zweifel immer zum Rechtsanwalt :!:
Tommsen
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Registriert: Do 17. Aug 2017, 19:10

Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von Tommsen »

Sehr interessante Auslegung Ganja, denke das ist gerichtlich Notfalls durchsetzbar dar Bürokratisch klar und was will man in D mehr? :lol: Kannst du vielleicht etwas spezifischer werden, es wird im Forum immer nur vom "Anwalt" gesprochen. Gut, ich hab ein Anwalt in der Familie der ist Zuständig für Arbeitsrecht, ich denke das würde mir in diesem Fall wenig helfen da er sich nicht mit der Thematik auskennt, ich aber auch nicht wüsste wie ich einen Anwalt mit der gesuchten Ausrichtung finden könnte, kannst du darauf bitte eingehen? Ich denke das kann/wird auch vielen anderen helfen.

Danke und Grüße.
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Gunter_H
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Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von Gunter_H »

Hallo Tommsen .... ich schon wieder !

Schau im Netz einfach mal nach „Fachanwalt für Sozialrecht“ und Du wirst fündig.
Manche lassen sich lieber über den Begriff „Sozialversicherungsrecht“ finden.

Frage den Anwalt vorab wen er normalerweise vertritt, z.B. ob er auch für Krankenkassen tätig wird oder nur solche Leute wie uns.
Ich persönlich halte wg. möglicher „Interessenkollision“ nur was von Anwälten die nur uns Verbraucher vertreten.

Wichtiger Punkt ist die Gebühr für die Erstberatung und lasse Dir genau erklären was er Dir dafür bietet.... Manche wollen Dir nur erläutern, „hier unterschreiben und dann mache ich alles für Sie“. Und dafür wollen Sie dann noch richtig Geld.

Ob und ab welchen Zeitpunkt ggf. Deine Rechtsschutzversicherung zahlt solltest Du auch vorab klären...

Weitere Fragen zu „Anwälten“ und Gerichtszuständigkeiten lasse Dir am besten von Deinem Anwalt in der Familie erklären.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Gunter_H
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Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von Gunter_H »

Hallo littleganja !

Ja man merkt durch welche Hölle Du gehen musstest bis Du jetzt endlich einen klagefähigen Bescheid in den Händen hältst, der sich mit der „Hauptsache“ der endgültigen Cannabis Genehmigung beschäftigt.

Deine Hinweise treffen alle den Nagel auf den Kopf !!!



Da ist doch klar System dahinter, oder ?
Zuletzt geändert von Gunter_H am Do 24. Aug 2017, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Tommsen
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Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von Tommsen »

Wenn es kein System hätte würden wir uns nicht damit beschäftigen denke ich.. Mal sehen was der aktuelle Hungerstreik von Herr Dr. Grotenhermen daran ändert. An forderster Front, einer unserer besten Männer setzt sein Leben dafür ein. Hut ab auch nochmal hier in aller Öffentlichkeit.

One Love.
littleganja

Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von littleganja »

@Gunter

Klar hat das System :!: Mit Sicherheit wurden Leitfäden an die Mitarbeiter bei der Krankenkasse und MDK rausgegeben, diese haben natürlich den Zweck fast alle Anträge zumindest im Erstverfahren abzulehnen. Die Perverse Rechnung ziehlt darauf ab 1. Patienten zu demoralisieren 2. Ein gewissen Anteil der Patienten ohne Gericht und Anwalt zur Aufgabe zu bewegen 3. Die Patienten die vor der Entscheidung Gericht verrecken (Sorry). Dann werden aus 100 ursprünglichen Anträgen die übernommen hätten werden müssen vielleicht nur noch die Hälfte!
Ist Pervers funktioniert aber, wenn ich der Anwalt der Krankenkasse wäre hätte ich dieses Menschenverachtende Vorgehen auch empfohlen. Gott sei Dank bin ich kein Anwalt, nicht gut für's Karma :?

Mit deinen geschilderten Fakten, kannst du nur vor Gericht gewinnen :!:
crappy
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Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von crappy »

In meinem Gutachten vom MDK steht eigentlich nur Müll drin. Die scheinen das Gesetz nicht zu kennen oder einfach zu ignorieren.

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§ 31 SGB V
(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1.
    eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

    a)
        nicht zur Verfügung steht oder
    b)
        im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2.
    eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Man kann es ja mal ganz kleinlich auseinandernehmen:

-Schwerwiegende Erkrankung
- Check! -> GDB und Pflegegrad
-begründete Einschätzung des Vertragsarztes - Check! -> hab ja ein Rezept vom Vertragsarzt
-positive Einwirkung - Check! -> sonst würde mein Arzt es gar nicht erst verschreiben

Das kann ich auch alles mit Schriftstücken von verschiedenen (3) Ärzten bestätigen.

Jetzt kommt der MDK natürlich mit "Haben Sie denn schon Aspirin versucht? Das könnte Ihnen helfen. Wir haben auch tolles Fentanyl im Angebot. Die Packung kostet zwar ne Stange Geld aber das zahlen ja alle Versicherten mit, und wir haben so einen tollen Deal mit dem Hersteller."

Etwas übertrieben dargestellt, aber so in etwa sah mein MDK Gutachten aus. Die Meinung meiner Ärzte wurde vom MDK komplett ignoriert.

Da fragt man sich doch wie der MDK zu solch einer Einschätzung kommen kann obwohl er mich nie gesehen/gesprochen/begutachtet hat. Und wieso er mit den 3! Ärzten die mich persönlich kennen nicht d'accord geht.
littleganja

Re: MDK-Gutachten immer anfordern!

Beitrag von littleganja »

Und weil an eben mit der Krankenkasse/MDK nicht vernünfig Reden kann, bzw. alle Atteste und Arztberichte die ein Scheiß ineresieren, gibt es nur eine Option, zum Anwalt und durchklagen :!:
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