Hallo zusammen,
Ich habe seit drei Jahren chronische Schmerzen und mein Arzt ist bereit mit Cannabis zu verschreiben und den dementsprechenden Antrag zu stellen. Er hat mich auch schon über alles aufgeklärt, was so grob auf mich zukommen würde.
Ich Frage mich allerding,s wie es bei einer Straßen Verkehrs Kontrolle nach der behandlung also wenn ich es nicht mehr verschrieben kriege aussieht? Muss ich mich darauf einstellen dass ich jedesmal ein drogentest machen muss oder wird es keine Probleme geben?
Schonmal danke im voraus:)
Nach der Behandlung
Re: Nach der Behandlung
Es MUSS überhaupt niemand einen Drogentests machen. Auch MUSST Du keine Auskunft über eine Behandlung geben.
Es ist dein Recht: „Ich möchte keine Angaben machen. Nein, ich möchte den freiwilligen Test nicht machen.“
Allerdings solltest du nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn du dich sicher fühlst - sowohl aufgrund deiner Erkrankung, als auch aufgrund deiner Medikation (übrigens egal welcher Art) - und wenn du deine Fahreignung vor dem Antritt kritisch hinterfragt hast.
Das dient sowohl deiner als auch der Sicherheit anderer Straßenverkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass du als verantwortungsvoller Patient dich auch nicht ans Steuer setzt, wenn du in irgendeiner Weise beeinträchtigt bist und somit auch in gewisser Weise selbst Einfluss darauf hast, ob du bei einer Verkehrskontrolle wie es so schön heißt „drogentypische Auffälligkeiten“ zeigst.
Cannabispatient zu sein heißt nämlich nicht, einen Freifahrschein zu bekommen, bekifft Auto fahren zu dürfen. Und wenn du angehalten wirst und man den Verdacht bekommt, du bist nicht geeignet, das Fahrzeug zu führen, musst du mit den Konsequenzen leben.
In der StVO wird deshalb auch zwischen Patienten und illegalen Konsumenten unterschieden. Das bedeutet nicht, dass man es als Patient einfacher hat. Auch das kann, wie uns die Erfahrung mancher zeigt, sehr doof ausgehen - trotz medizinischer Indikation.
Deshalb - Fahreignung kritisch hinterfragen - keine drogentypischen Auffälligkeiten - keine Angaben - keine Tests.
Es ist dein Recht: „Ich möchte keine Angaben machen. Nein, ich möchte den freiwilligen Test nicht machen.“
Allerdings solltest du nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn du dich sicher fühlst - sowohl aufgrund deiner Erkrankung, als auch aufgrund deiner Medikation (übrigens egal welcher Art) - und wenn du deine Fahreignung vor dem Antritt kritisch hinterfragt hast.
Das dient sowohl deiner als auch der Sicherheit anderer Straßenverkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass du als verantwortungsvoller Patient dich auch nicht ans Steuer setzt, wenn du in irgendeiner Weise beeinträchtigt bist und somit auch in gewisser Weise selbst Einfluss darauf hast, ob du bei einer Verkehrskontrolle wie es so schön heißt „drogentypische Auffälligkeiten“ zeigst.
Cannabispatient zu sein heißt nämlich nicht, einen Freifahrschein zu bekommen, bekifft Auto fahren zu dürfen. Und wenn du angehalten wirst und man den Verdacht bekommt, du bist nicht geeignet, das Fahrzeug zu führen, musst du mit den Konsequenzen leben.
In der StVO wird deshalb auch zwischen Patienten und illegalen Konsumenten unterschieden. Das bedeutet nicht, dass man es als Patient einfacher hat. Auch das kann, wie uns die Erfahrung mancher zeigt, sehr doof ausgehen - trotz medizinischer Indikation.
Deshalb - Fahreignung kritisch hinterfragen - keine drogentypischen Auffälligkeiten - keine Angaben - keine Tests.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4610
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Nach der Behandlung
Hallo wuddy und willkommen im Forum.
Das Thema ist auch beim DHV aktuell, schau mal hier: viewtopic.php?f=52&t=7436
Gruß, Martin
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Nach der Behandlung
ibsfmk hat geschrieben:Auch MUSST Du keine Auskunft über eine Behandlung geben.
Quelle: https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... _17_08.pdf S. 16Grundvoraussetzung ist zunächst einmal, dass die Polizei vor Ort Anzeichen für eine aktuelle toxische Beeinflussung am Zustand des Betroffenen feststellt. Ergibt sich daraus der Verdacht einer Drogenfahrt nach § 24 a Abs. 2 StVG, kann sich das Medikamentenprivileg nur exkulpierend auswirken, wenn der Betroffene sofort und ausdrücklich darauf verweist, dass er einer ärztlich verordneten Cannabismedikation unterliegt (Maatz, Kurt Rüdiger, „Arzneimittel und Verkehrssicherheit“, Blutalkohol 36/1999, S. 146 ff. (148) „Der Zweifelssatz ,in dubio pro reo‘ bedeutet nicht, dass immer von der für den Betroffenen günstigsten Möglichkeit auch dann auszugehen ist, wenn sich hierfür keine Anhaltspunkte ergeben. Demzufolge greift das Medikamentenprivileg grundsätzlich auch dann nicht, wenn bei der Blutanalyse psychotrope Substanzen festgestellt werden, die (auch) ärztlich verordnet sein können, der Betroffene aber über die Herkunft schweigt und sonstige Erkenntnisse nicht vorliegen.“). Mit diesem Hinweis räumt der Betroffene indirekt eine Drogenfahrt“ ein, die er mit einer ärztlich verordneten Cannabismedikation „legitimiert“
Re: Nach der Behandlung
Danke für die schnellen antworten.
Allerdings glaube ich dass meine Frage falsch verstanden wurde.
Ich wollte wissen wie es nach einer abgeschlossenen Behandlung aussieht sprich wenn ich es nicht mehr verschrieben kriege da es nicht mehr brauche, es nichts bringt oder sonst was.
Dass ich nicht nach der Einnahme direkt fahren kann oder dass es ein "freifahrsschein" ist sehe ich schon als selbstverständlich an. Genauso weiß ich auch dass ich keinen Test machen muss. Es kann trotzdem unangenehm werden wenn ich in ein paar Jahren mit meiner Fahrgemeinschaft angehalten werde und die nach der Kontrolle meiner Personalien direkt mit einem Test winken oder doofe fragen stellen.
Allerdings glaube ich dass meine Frage falsch verstanden wurde.
Ich wollte wissen wie es nach einer abgeschlossenen Behandlung aussieht sprich wenn ich es nicht mehr verschrieben kriege da es nicht mehr brauche, es nichts bringt oder sonst was.
Dass ich nicht nach der Einnahme direkt fahren kann oder dass es ein "freifahrsschein" ist sehe ich schon als selbstverständlich an. Genauso weiß ich auch dass ich keinen Test machen muss. Es kann trotzdem unangenehm werden wenn ich in ein paar Jahren mit meiner Fahrgemeinschaft angehalten werde und die nach der Kontrolle meiner Personalien direkt mit einem Test winken oder doofe fragen stellen.
Re: Nach der Behandlung
Glückwunsch! Einen Arzt hast Du wenigstens schon mal gefunden.
Dann drücken wir Dir noch die Daumen, damit Du Deine Chronischen Schmerzen jetzt in den Griff bekommst !!!
Zum Antrag / Attest Deines Arztes wg med Cannabis schau mal hier.
viewtopic.php?f=22&t=7701
Auch bei Deiner Frage - wie lange ist THC im Urin - weiß der Deutsche Hanfverband... Bescheid !
https://hanfverband.de/faq/drogentest-w ... achweisbar
Es gibt Behauptungen im Netz , dass in den Haaren ein zeitlich unbegrenzterer Nachweis möglich sein soll....
Haaranalysen finden bei Verkehrskontrollen - nach meiner Info - jedoch regelmäßig nicht statt.
Wenn Du in "Google" der netten Satz "wie lange ist thc im urin nachweisbar" eingibst, erhält Du > 18.000 Treffer
Ungefragter Hinweis von mir:
Schau jetzt erst mal ob Dir Cannabis auch helfen Kann.... Was in einiger Zeit ggf. sein wird kann eh Keiner voraussehen..
Außerdem: Cannabis soll für Dich jetzt ggf. eine Medizin werden. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist bei Deiner Fahrgemeinschaft ggf. größer als Du denkst. Erzähl denen doch mal was von "Deiner Oma die jetzt medizinische Cannabis nehmen soll". Von den Reaktionen Deiner Mitfahrer kannst Du ggf. erstaunliches lernen. (Idee ist nicht von mir, aber hat hier kürzlich jemand geschrieben)
Dann drücken wir Dir noch die Daumen, damit Du Deine Chronischen Schmerzen jetzt in den Griff bekommst !!!
Zum Antrag / Attest Deines Arztes wg med Cannabis schau mal hier.
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Auch bei Deiner Frage - wie lange ist THC im Urin - weiß der Deutsche Hanfverband... Bescheid !
https://hanfverband.de/faq/drogentest-w ... achweisbar
Es gibt Behauptungen im Netz , dass in den Haaren ein zeitlich unbegrenzterer Nachweis möglich sein soll....
Haaranalysen finden bei Verkehrskontrollen - nach meiner Info - jedoch regelmäßig nicht statt.
Wenn Du in "Google" der netten Satz "wie lange ist thc im urin nachweisbar" eingibst, erhält Du > 18.000 Treffer
Ungefragter Hinweis von mir:
Schau jetzt erst mal ob Dir Cannabis auch helfen Kann.... Was in einiger Zeit ggf. sein wird kann eh Keiner voraussehen..
Außerdem: Cannabis soll für Dich jetzt ggf. eine Medizin werden. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist bei Deiner Fahrgemeinschaft ggf. größer als Du denkst. Erzähl denen doch mal was von "Deiner Oma die jetzt medizinische Cannabis nehmen soll". Von den Reaktionen Deiner Mitfahrer kannst Du ggf. erstaunliches lernen. (Idee ist nicht von mir, aber hat hier kürzlich jemand geschrieben)
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4610
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Nach der Behandlung
Also wenn Du kein Rezept mehr hast, weil Du "therapiert" bist und es nicht mehr brauchst? Dann gilt das gleiche wie vor der Bahandlung. Wer Cannabis konsumiert gilt für Poilizei und Führerscheinstelle in der Regel als nicht geeignet ein Fanrzeug zu führen. Beantwortet das Deine Frage?wuddy hat geschrieben:Allerdings glaube ich dass meine Frage falsch verstanden wurde. ... Ich wollte wissen wie es nach einer abgeschlossenen Behandlung aussieht
Gruß, Martin