"Kein Cannabis auf Hartz-IV oder Kassenrezept"

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Kein Cannabis auf Hartz-IV oder Kassenrezept"

Beitrag von Sabine »

"Das Sozialgericht Trier hat in zwei Beschlüssen einen Anspruch auf Versorgung einer 30-jährigen Hartz IV – Empfängerin mit Cannabis–Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apothekenabgabepreis von über 700 €) zur Behandlung ihrer Gesundheitsstörungen abgelehnt. Es handele sich weder um einen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zur Behandlung der zahlreichen Krankheitsbilder der Antragstellerin (u.a. ADHS, Morbus Crohn, Untergewicht und Schmerzen) stünden eine ganze Palette allgemein anerkannter, dem medizinischen Standard entsprechender Leistungen und Leistungserbringer zur Verfügung. Der ärztlich empfohlene Cannabis-Konsum könne daher nicht als alternativlose neue Behandlungsmethode angesehen werden.
Nach dem Gesetz dürften neue Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen in der vertragsärztlichen Versorgung generell nur erbracht werden, wenn zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Empfehlungen abgegeben oder der Gesetzgeber ausdrücklich entsprechende Normierungen vorgenommen habe. Beides sei bislang nicht erfolgt.

Zwar gebe es aktuell politische Bestrebungen, diese Gesetzeslage für den Bereich der Krankenversicherung zu ändern; nach einem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sei beabsichtigt, in Zukunft eine betäubungsmittelrechtliche Verschreibungsfähigkeit für weitere Cannabisarzneimittel herzustellen. Dabei handele es sich aber nicht um geltendes Recht, sondern um rechtspolitische Zukunftspläne. Die (Sozial-)Gerichte seien nicht befugt, dem Gesetzgeber insoweit vorzugreifen, zumal noch nicht einmal feststehe, ob, wann und mit welchem konkreten Regelungsgehalt die beabsichtigten Bestimmungen jemals in Kraft treten."


http://lokalo.de/artikel/105610/kein-cannabis-hartz-iv

Okay, das (Sozial)-Gerichte dem Gesetzgeber nicht vorgreifen dürfen, kann ich ja noch einigermassen einsehen.

Aber der Hinweis auf den medizinischen Standart anerkannter Medikamente ist nur noch daneben. Nebenwirkungen werden hier einfach ausgeklammert.
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