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Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Sa 29. Apr 2017, 08:41
von Sabine
"Nüchterne Fakten über Gras

Seit März haben Mediziner mehr Spielraum, um Cannabis-Arzneimittel zu verordnen. Sie werden von Patienten mit Anfragen überhäuft. Doch eine Antwort zu geben, ist nicht leicht, es herrscht noch Informationschaos. Wo finden Ärzte und Apotheker verlässliche Fakten?

DocCheck wollte es wissen – und fragte bei Hausärzten, Fachärzten und Apothekern nach, ob sich ihre Arbeit verändert hat, seit der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert hat. Dr. Christa Roth-Sackenheim, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie aus Andernach, erhielt in den letzten Wochen etwa doppelt so viele Anfragen zur Pharmakotherapie mit Cannabis wie zuvor. „Durch das neue Gesetz haben deutlich mehr Patienten die Chance, Cannabis-Medikamente zu erhalten, wenn sie sie tatsächlich benötigen.“

Ein Nachteil sind ihrer Meinung nach teils schräge Erwartungen vieler Laien, die sich vorstellen, ab jetzt gebe es Joints auf Kassenrezept. „Derartige Wünsche gibt es auch in meiner Praxis.“ Das andere Extrem: Gut informierte, medizinisch wirklich bedürftige Patienten kämen mit „differenzierten Fragen“ in die Sprechstunde. Solche Patienten informieren sich vor dem Arztbesuch sehr gezielt durch Internetrecherche.

Fünf von DocCheck befragte Allgemeinmediziner beziehungsweise Hausärzte bestätigen dies nicht. „Es gab in den letzten Wochen keine Besonderheiten“, so Dr. Michael Müller aus München: Eine Erfahrung, die von seinen Kollegen, aber auch von Apothekern geteilt wird.

„Den Effekt der Gesetzesänderungen merken wir bis jetzt überhaupt nicht“, ergänzt Ingrid Kaiser, Apothekeninhaberin aus Freising. „Wir hatten ein einziges Mal die Anfrage eines Kunden nach Cannabis, weil er es im Fernsehen gesehen hat.“ Er hoffte auf Linderung seiner Schmerzen. „Meiner Meinung nach war er nur sehr schlecht mit Medikamenten eingestellt, das heißt er bräuchte gar kein Cannabis, sondern wirksamere Schmerzmittel.“

Wieviel Zeit tatsächlich erforderlich sein wird, sollte es zu mehr Anfragen kommen, kann Kaiser nicht abschätzen: „Da noch viele Fragen offen sind, stelle ich mir den Aufwand anfänglich noch relativ hoch vor.“

Thomas Leitermann, Apothekenleiter aus Mühldorf am Inn, kann dies nur bestätigen: „Das breite Medienecho der Freigabe hat bei uns tatsächlich nur vereinzelte Anfragen von Personen verursacht, die durch diese Gesetzesänderung wohl nicht gemeint waren.“ Cannabisblüten hat er nach der neuen Regelung bislang noch nicht abgegeben."


http://news.doccheck.com/de/171945/nuec ... eber-gras/

Klar, das die Apothekeninhaber keine Cannabis-Kunden bemerken, wenn die Ärzte nicht verschreiben. Darauf zu schliessen, das kein oder wenig Interesse seitens der Patienten vorliegt, ist zu kurz gedacht.

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Sa 29. Apr 2017, 13:47
von M. Nice
„Den Effekt der Gesetzesänderungen merken wir bis jetzt überhaupt nicht“, ergänzt Ingrid Kaiser, Apothekeninhaberin aus Freising. „Wir hatten ein einziges Mal die Anfrage eines Kunden nach Cannabis, weil er es im Fernsehen gesehen hat.“ Er hoffte auf Linderung seiner Schmerzen. „Meiner Meinung nach war er nur sehr schlecht mit Medikamenten eingestellt, das heißt er bräuchte gar kein Cannabis, sondern wirksamere Schmerzmittel.“
Welche die weitaus stärkere Nebenwirkungen haben, suchterzeugend und/oder organschädigend sind !

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Di 6. Jun 2017, 01:53
von Momo1000
Hallo!

Ich brauche Eure Hilfe.

Seit Jahren leide ich unter Fibromyalgie mit schulbuchmäßigen Beschwerden.
Ich hatte sehr viel Hoffnung in das neue Gesetz, da Schmerzmittel nicht helfen.

Leider finde ich keinen Arzt, der bereit ist, eine Verordnung auszustellen. Dabei geht es nicht darum, dass Zweifel an der Wirksamkeit bei meiner Krankheit bestehen.
Es geht vielmehr um "keine Ahnung" bis "Angst vor Haftung".

Es handelt sich dabei um Hausarzt, Psychiater, Schmerzpraxis, Neurologe.

Bitte, kennt jemand einen Arzt im Großraum Augsburg, der sich nicht herauswindet?
Für die Erstverordnung fahre ich auch "meilenweit", ich möchte nur endlich wieder Lebensqualität.

Danke Euch!!!!
Momo

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Di 6. Jun 2017, 18:23
von bushdoctor
Momo1000 hat geschrieben:Hallo!
Ich brauche Eure Hilfe.
Wende Dich doch direkt an das DHV-Regionalbüro Augsburg:
https://hanfverband.de/node/3590

Ich bin mir sicher, dass Dir dort weitergeholfen werden kann...

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 11:18
von Sabine
"Hanf-Verband kritisiert Preissprung für medizinisches Cannabis

In der neuen Cannabisagentur sieht der Deutsche Hanfverband (DHV) eine Chance für eine deutsche Cannabis-Industrie. Allerdings erschwerten die Ausschreibungsvorgaben für den Anbau den Zugang zur "Zukunftsbranche". DHV-Geschäftsführer Georg Wurth sagte der "Heilbronner Stimme" (Samstagausgabe): "Beim Anbau werden deutsche Unternehmer gezwungen, Kooperationen mit internationalen Unternehmen einzugehen, weil Erfahrung mit dem Anbau von medizinischen Hanfblüten vorausgesetzt wird, die deutsche Unternehmer und Startups natürlich nicht haben.

Ein noch größeres Problem sieht Wurth im Preissprung für medizinische Hanfblüten. Der Preis pro Gramm habe sich seit der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt. Wörtlich sagte Wurth: "Das größte unvorhersehbare Problem für Patienten und Krankenkassen ist ein erheblicher Preisanstieg für Hanfblüten in den Apotheken." Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. ... "Konkret lag der geringste Preis, den ich vor der Änderung gehört hatte, bei 12,50 Euro pro Gramm. Jetzt geht nichts mehr unter 21 Euro pro Gramm.""


http://www.extremnews.com/nachrichten/g ... 64eea69001

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Sa 24. Jun 2017, 11:07
von Sabine
FAQ-Liste der Bundesärztekammer zum Einsatz von Cannabis in der Medizin

http://www.bundesaerztekammer.de/filead ... nnabis.pdf


z.B.

"Welche Erkrankungen als „schwerwiegende Erkrankung“ zu bewerten sind, wird weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung näher ausgeführt. In anderen Kontexten des SGB V wird eine Krankheit jedoch dann als schwerwiegend verstanden, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt (vgl. § 34 Abs. 1 SGB V und § 35 Abs. 2 SGB V).
Eine Eingrenzung der Indikationsgebiete enthält das Gesetz in § 31 Abs. 6 SGB V nicht.
Siehe hierzu die nachfolgenden Hinweise zu Frage 6."


Sehr interessant und bisher eher weniger angesprochen :

"Zu berücksichtigende Kontraindikationen
Für die bislang zugelassenen cannabinoidhaltigen Fertigarzneimittel werden in den Fachinformationen folgende Kontraindikationen genannt: ..."

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Sa 24. Jun 2017, 15:16
von GanjaGanesha
Martin Mainz hat geschrieben:von Rika Rausch, Apothekerin o_O

Auch interessant: Punkt 7

"Mit welchen Verlusten ist während der Eingangskontrolle von Cannabisblüten und Verarbeitung in der Apotheke zu rechnen?

In den NRF-Rezepturvorschriften ist festgehalten: Ein Cannabisblüten-Mehrverbrauch bis zu 10 Prozent lässt sich bei der Dokumentation nach BtMG ohne Weiteres als herstellungstechnisch notwendig begründen."

10% kommt mir ganz schön viel vor.
Der Arzt kann auf dem Rezept auch den Zusatz "unzerkleinert" vermerken. Damit erledigt sich die Frage nach dem "Verlust" eigentlich schon von selbst. ;)

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Do 24. Aug 2017, 14:19
von Roter96
Sagt mal, gibt es irgendwo einen Vordruck für die Ausnahmegenehmigung unter Cannabis-Einfluß ein Fahrzeug zu führen?

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Do 24. Aug 2017, 17:21
von Gunter_H
vermute mal nein....

Die Frage solltest Du ggf. den Spezialisten hier

viewforum.php?f=12

stellen....

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 09:30
von Martin Mainz
Liste von Studien nach Krankheit: http://www.cannabis-med.org/studies/study.php

(Danke an Max Crow für den Link, wobei der 2012 auch schon mal gepostet wurde)

Re: "Das neue Medizin-Gesetz: FAQ's vom DHV und anderen"

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 13:14
von Speedy-BW
Roter96 hat geschrieben:Sagt mal, gibt es irgendwo einen Vordruck für die Ausnahmegenehmigung unter Cannabis-Einfluß ein Fahrzeug zu führen?
So einen Vordruck gibt es meines Wissens nicht.

In der Schmerzklinik wurde mir empfohlen nach Einstellung eine Fahrstunde zu nehmen und mir die Stunde fahren bestätigen lassen.
Damit kann ich dann auch vor der FS argumentieren das ich einwandfrei ein Kfz führen kann.