Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Danke Euch, habe ich gerade gemacht. :P

Dann schicke ich es gleich zu meiner Apotheke rüber, mit der ich gerade gesprochen habe. Die behaupten nach weiterer Recherche bei 4-6 Instutionen weiterhin, es darf nur gemahlen abgegeben werden.
Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Stolz und bickel meinte es geht auch mit pulver.
Die mail ist aber äußerst kurz, also bleibt es denn spannend. :?
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Die werden es sich doch nicht mit ihrem Brötchengeber verscherzen wollen, der "Vulcano" und der "Mighty" werden schließlich von der abda? emphohlen.
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Hab mir als Glücksbringer auf meiner Arzt- und Apothekentour das DHV-Shirt untergezogen. Und es hat geholfen :mrgreen:

Ganze Blüten erhalten :P

Dazu die Info erhalten, das über diese Anordnung schon an höherer Stelle (was immer das heissen mag) diskutiert wird.

So, und jetzt brauch ich davon etwas zur Entspannung nach dem Stress der letzten Tage. Puuuh ....
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Cookie
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Das sind gute Neuigkeiten!

An höherer Stelle diskutiert? Frage mich, was es da zu diskutieren gibt, aber sei's drum ;).

Edit: Evtl. sind diese Diskussionen ja auch gut für Patienten. Wollen wir es mal hoffen!
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Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Glückwunsch ;)
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Die Diskussion ist ja u.a. aufgrund unserer Einwände entstanden. Wie man sieht, bringt es doch was, seinen Mund aufzumachen.
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Cookie
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Ja, absolut!

Das passt auch zu der Mail von der (netten) Dame der Pharmazeutischen Zeitung, dass sie meine Einwände wegen allgemeinen Interesses an den "Experten-Rat" weitergegeben hätte.
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crappy
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von crappy »

Glückwunsch Aurora! Welche Sorten hast du als erstes genommen?
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Bedrobinol und xxx, sorry, ich bin mit den Sortennamen noch nicht so vertraut. Auf jeden Fall die Sorte, wo THCund CBDgehalt fast gleich sind.
Bedrobinol habe ich gleich erhalten, da vorbestellt, die andere Sorte wird bestellt.

Es ist aber noch nicht die Petianos-Sorte mit 8%THC/8%CBD, die ist erst Ende des Monats erhältlich.

Fange lieber langsam an, bin ja nichts gewöhnt. Und dann möchte ich das Buch"Cannabis gegen Krebs" abwarten, was da so geschrieben wird.
Langsam angehen lassen ...
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Tee: Was ist mit der Wasserlöslichkeit von THC?

Ab heute kann der Arzt Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken auf Rezept verordnen. Eine Möglichkeit ist, mit den Blüten einen Tee zuzubereiten – obwohl das hauptsächlich wirksame Cannabinoid Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC; Dronabinol) schlecht wasserlöslich ist. Das ist bei der Dosierung bereits berücksichtigt. Die Blüten werden in der Apotheke zerkleinert und im Falle der Mehrdosenzubereitung in einer Weithalsflasche abgegeben, um die Abmessung per Pulverlöffel möglichst genau zu gewährleisten. Sie können auch einzeldosiert als in Pulverkapseln aus Papier abgefüllt werden.

«Die Apotheke unterliegt bei der Zubereitung der Rezepturarzneimittel den anerkannten pharmazeutischen Regeln und Qualitätsforderungen», betont Dr. Holger Reimann, Leiter des Neuen Rezeptur-Formulariums (DAC/NRF) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. «Da Cannabisblüten nicht nur aus den Blüten im engeren Sinne bestehen, sondern auch aus Triebspitzen mit Blütenständen und Kelchblättern, erscheint es ohne ein gewisses Maß an Zerkleinerung unmöglich, reproduzierbar kleine Mengen mit ausreichend gleichförmigen Einzeldosen an Wirkstoff abzuteilen und anzuwenden.»

Eine Zubereitung als einfacher Aufguss wie bei anderen Tees funktioniert mit Cannabisblüten nicht. Die Cannabisblüten müssen mindestens 15 Minuten gekocht werden. Denn in den Pflanzen liegen nur die Vorstufen der wirksamen Formen der Cannabinoide vor, die noch decarboxyliert werden müssen.

«Die bisher meist verwendete Cannabissorte enthält hauptsächlich die Carbonsäure-Vorstufe (THC-A) des wertbestimmenden Cannabinoids THC zu etwa 20 Prozent neben kleinen Anteilen THC und Spuren der Carbonsäure-Vorstufe (CBD-A) des Cannabidiol (CBD)», erläutert Reimann. Im kochenden Wasser löst sich THC-A rasch zu etwa 45 mg/l und THC zu mehr als 10 mg/l, soweit es sich bereits gebildet hat. «Da Wasser bei Normaldruck nicht heißer wird als sein Kochpunkt, ist die Decarboxylierungs-Reaktion langsam, und es muss lange gekocht werden, bis nach etwa einer halben Stunde eine THC-Sättigung vorliegt», so Reimann. «Doch bereits nach 15-minütigem Kochen liegt die THC-Konzentration um 10 mg/l und erlaubt es, je nach getrunkener Menge mit einer Tasse Dekokt etwa 2 mg THC zu trinken oder nach ärztlicher Anweisung mehr.» Mehr dazu finden Apotheker und PTA seit dem 06. März in den neuen NRF-Vorschriften 22.14. und 22.15.

Das Dekokt sollte getrunken werden, solange es noch heiß ist. Solange nicht zu viele Tassen getrunken werden, ist eine Überdosierung nicht zu befürchten, da eine gesättigte Lösung entsteht. Für die zwei- oder mehrmalige Anwendung am Herstellungstag kann das Dekokt in der Thermoskanne warm gehalten werden. Um davon noch am Folgetag zu trinken, kann angeblich Kaffeeweißer zugesetzt werden, der das THC bei Abkühlung bindet. Dies und die Zugabe von Sahne oder anderen fettigen Lebensmittel als Lösungsmittel, wie in manchen Foren empfohlen, hat die DAC/NRF-Kommission nicht berücksichtigt. Beim Zusatz fettiger Lebensmittel ohne Erhitzung entsteht kein THC und der Zusatz vor dem Kochen wäre aus Gründen fehlender Reproduzierbarkeit abzulehnen.

Die Blüten sind oxidationsempfindlich und sollten daher verschlossen aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Kühlschrank ist beim Patienten möglich, differenzierte Experimentaldaten für unterschiedliche Lagerungsbedingungen fehlen aber noch. Verordnen darf der Arzt immer nur den Bedarf für 30 Tage (maximal 100 g Cannabisblüten, unabhängig von der Sorte). Vorläufig hat DAC/NRF den Richtwert für die Haltbarkeit mit zwei Monaten etwas länger festgesetzt. (dh)"


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68139
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Werde mich heute an einen Selbstversuch wagen :

0,5 g Cannabisblüten in 500ml Wasser 15 Minuten lang köcheln, dann 250ml sofort heiss (Vorsicht, Verbrühungsgefahr im Mundraum!) trinken. Den Rest in einer Thermoskanne mindestens 6 Stunden lang stehen lassen (Temperaturkontrolle, da nicht jede Thermoskanne die Wärme konstant gleich lang warm hält).

Die Blüten werde ich vorher in einem Grinder selber fein mahlen und auch das Abmessen stellt für mich kein Problem dar, da in unserem Haushalt eine Feinstwaage (bis auf 2 Stellen nach dem Komma) aufgrund Bierbrauertätigkeit vorhanden ist.

Falls das Ergebnis (Schmerzminderung, Entspannung der Rückenmuskulatur etc.) zu wünschen übrig läßt, werde ich den Versuch am Sonntag mit der doppelten Menge Cannabisblüten wiederholen.

Geschmacklich stelle ich mich gerade bei den warm gehaltenen Tee auf ein eher gruseliges Ergebnis ein; zu stark sind die Assoziationen zu auf einer Wärmeplatte stundenlang stehenden Kaffees.

Welches Forum hat denn Kaffeeweisser vorgeschlagen? Bääh, Industrieplörre https://de.wikipedia.org/wiki/Kaffeewei%C3%9Fer

Darf man dieser Abkochung eigentlich andere Kräuter, z.B. Pfefferminze, beimengen, um den Geschmack zu verbessern? Streng genommen eigentlich nicht, könnte ja das Ergebnis beeinflussen, oder?

Sonstige Ideen oder Tipps? Wer probiert es denn noch aus?
Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Mein gott was rechnen die denn da?
Nehmen wir mal ne sorte mit herstellerangabe 20% thc 2% cbd
Sind da nun schon 20% thc gebildet oder können sie aus THC A gebildet werden?
Wenn schon gebildet, welchen THC gehalt kann ich dann durch hitze noch rausholen?

Wenn da 20% thc auf der dose steht, sind das denn 200mg pro g cannabis?

Die machen einen ja ganz bekoppt :roll:
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Cookie
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Aurora hat geschrieben:Werde mich heute an einen Selbstversuch wagen
Ganz ehrlich: lass es lieber ;)! Aber es wäre schon interessant zu wissen, ob die empfohlene Konsumform überhaupt irgendwie funktionieren kann... unabhängig davon finde ich es schon etwas "lustig", dass man möglicherweise unerfahrenen Patienten eine orale Konsumform mit als Erstes empfiehlt, zumal doch schon "jeder kleine Kiffer" weiß, dass das eine ganz andere Hausnummer sein kann als ein paar Mal an einem Joint oder Vapo zu ziehen. Jedenfalls macht hier eine genaue Dosierung besonders viel Sinn. Ich würde es aber meiner MS-kranken Mutter beispielsweise nicht empfehlen.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Was ich oben vergessen habe, zur Teezubereitung verwende ich die Sorte Bedrobinol mit 13,5 % THC und 1,0% CBD.

Tee kühlt gerade auf Trinktemperatur ab. Farbe rötlich/bräunlich. Geruch leicht hanfig, kräuterig.

Obwohl ich das Wasser nur leicht habe köcheln lassen, hat sich die Flüssigkeitsmenge reduziert. 80ml sind bei leicht aufgelegten Deckel verdampft.
Des weiteren habe ich gerade gut gefrühstückt. Naturjoghurt mit frischen Früchten und Ceralien.

Während ich diesen Text hier geschrieben habe, ist der Tee abgekühlt. Geschmack wie Nutzhanfblätter/blütentee, welchen ich nicht als unangenehm empfinde. Leicht kratzig im Abgang.

Und jetzt heißt es warten ... ;)
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bushdoctor
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von bushdoctor »

Duck hat geschrieben:Mein gott was rechnen die denn da?
Nehmen wir mal ne sorte mit herstellerangabe 20% thc 2% cbd
Sind da nun schon 20% thc gebildet oder können sie aus THC A gebildet werden?
Die 20% sind eine Herstellerangabe, die durch Messung des THC-Gehalts in einem Gas-Chromatographen mit Massenspektrometrie ermittelt wurde.

In diesem Verfahren wird die Probe verdampft (erhitzt), so dass dieser Wert von 20% dann dem theoretischem Endgehalt nach fast vollständiger Decarboxylierung entspricht.

Auf Deutsch: Das meiste THC liegt in der Pflanze in Form von THCA (THC-Säure) vor. THCA ist nicht psychoaktiv, hat aber dennoch gewisse pharmakologische Wirkung, die sich aber von THC (decarboxylierte Form) z.T. erheblich unterscheidet.

Der Bericht in der Pharmazeitung ist also korrekt: die Blüten sollten schon mindestens 15-30 Minuten bei 100°C gekocht werden, um möglichst viel THC zu "erzeugen". Die Erhitzung hilft außerdem ungemein beim Lösen der ansonsten nur schwach wasserlöslichen Cannabinoide.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Das dies nun geklärt ist kann man ja mal weiter rechnen , Danke
Gibt ja auch angaben was beim verbrennen über bleibt, beim Volcano wird ja z.B von 40% gesprochen...
Stellt sich dann die frage wieviel thc aufgenommen wir oral inhalativ und wenn dosis z.B. 2,5mg da steht 2,5mg aufgenommenes oder verabreichtes thc gemeint ist?

Das wird nämilch niergends devinitiv klargestellt :?

:roll:
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Habe in den letzten 2 Stunden ein leichtes "High"Gefühl verspürt : wattiges Gefühl im Körper, weniger Schmerzen in Knochen und Rücken, bessere Beweglichkeit, kein "wie war das noch mal im Mittelteil"-Gefühl.

Ist jetzt am Abklingen.

Das die Teezubereitung total wirkungslos ist, kann ich jetzt nicht behaupten.
Allerdings ist verdampfen wohl effektiver bzw. man braucht weniger an Menge für die gleiche Wirkung.

Für mich war die Menge okay, unerfahrene Patienten sollten vorsichtiger sein.

Edit :

Mitte der Woche mußte ich aufgrund noch mangelnder Verfügung von Cannabis auf Ibuprofen600 wegen sehr starker Knochenschmerzen in Beinen und Becken zurückgreifen. Und auf Pantoprazol, weil mein Magen sich gemeldet hat.
Die Einnahme von Cannabis ist eindeutig angenehmer.

Und jetzt bekomme ich Appetit :lol:
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Freut mich, dass der Selbstversuch erfolgreich war ;)! Ja, die benötigte Menge ist sicher unnötig hoch, was dann auch die Kosten in die Höhe treibt. Ich denke auch, dass Vaporisieren die erste Wahl sein sollte, auch weil das Feedback direkter ist und Über-/Unterdosierungen damit vermieden werden.

Hunger? Habe ich auch :)!
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von crappy »

Auf jeder Dose steht eine Chargennummer. Mit dieser kann man sich das chemische Gutachten der Inhaltsstoffe des Cannabis Büro in Den Haag anschauen. Hier z.B. https://www.cannabisbureau.nl/medicinal ... rtificaten
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