Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von bushdoctor »

Aurora hat geschrieben: - befinden sich die Fachgeschäfte in staatlicher oder privater Hand?
Soweit ich informiert bin, sind die Hersteller, wie z.B. Tikun Olam im privatrecht anzusiedeln. Vor der Ausgestaltung her tippe ich auf eine Genossenschaft isrealischer Prägung, d.h. genossenschaftliche Organisation bedingt keine Kapitalerträge, wie sie z.B. in der "freien Wirtschaft" abverlangt werden. Es reicht, wenn die Kosten gedeckt sind und die Genossenschafter "genießen" können... das sind m.E. alles liebe Menschen, denen es um das Gemeinwohl geht und die arg, arg haben kämpfen müssen für die Sache!

...in der BRD leider unmöglich!

Der israelische Staat übernimmt aber z.B. die Aufsicht über die Geschäfte ("Endverkaufsstellen"). Dort kann man immer einen Soldaten/Polizisten mit Uzi vor der Türe sehen.
Aurora hat geschrieben: - Herstellungskosten und Einkaufspreis für die Fachgeschäfte
- Kalkulation der Fachgeschäfte, um alle laufenden Kosten bedienen zu können und auch etwas zu verdienen
Der israelische Staat subventioniert die gesamten Kosten und verlangt von den Patienten eine monaltliche Pauschale als Beteiligung. (s.u.)
Aurora hat geschrieben: - wie schwer wird es dort Ärzten gemacht, Cannabis zu verschreiben? Stichwort "Wirtschaftlichkeitsprüfung"
Es ist nicht so leicht, wie es sein könnte...
Aurora hat geschrieben: - wieviel müssen Patienten zuzahlen? bzw. wie funktioniert dort das Krankenversicherungssystem?
Die Israelis haben m.E. ein super System: Der Patient zahlt unabhängig von der benötigten monalichen Menge eine monatliche Pauschale von umgerechnet ca. 80 Euro (Stand 04/2016)
Aurora hat geschrieben: Habt Ihr noch weitere Anregungen, um diese Situation zu entschärfen und zur Zufriedenheit aller Beteiltigten zu lösen? joejac hat ja schon das Beispiel "Beipackzettel" ins Rennen geworfen, wobei ich jetzt nicht daran glaube, das damit alle Probleme gelöst sind, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Das Verhandeln mit diesem völlig korrupten System ist m.E. vorbei... man sollte einen Anbauantrag bei der BfArM stellen und der Ablehnung widersprechen und alle Schriftstücke für eine evtl. Gerichtsverhandlung aufheben.
Nur die Summe aus Anträgen und (medienwirksamen) Gerichtsverfahren wird dieses System in irgendeiner Weise beeinflussen können...
...Widerstand nach Art 20 Ziffer 4 Grundgesetz bleibt ebenfalls noch zur Prüfung: Der "Staat" könnte den Boden der demokratischen und rechtstaatlichen Verfassung des Grundgesetzes bereits verlassen haben...
Fraagender

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Fraagender »

bushdoctor hat geschrieben: ...Widerstand nach Art 20 Ziffer 4 Grundgesetz bleibt ebenfalls noch zur Prüfung: Der "Staat" könnte den Boden der demokratischen und rechtstaatlichen Verfassung des Grundgesetzes bereits verlassen haben...
Im Grunde hast du recht! Aber heikel heikel :roll:
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von joejac »

bushdoctor hat geschrieben:
Das Verhandeln mit diesem völlig korrupten System ist m.E. vorbei... man sollte einen Anbauantrag bei der BfArM stellen und der Ablehnung widersprechen und alle Schriftstücke für eine evtl. Gerichtsverhandlung aufheben.
Nur die Summe aus Anträgen und (medienwirksamen) Gerichtsverfahren wird dieses System in irgendeiner Weise beeinflussen können...

Ein Verhandeln mit diesem tatsächlich völlig korrupten System hat m.E. noch gar nie stattgefunden. Sich ausgerechnet auf einem Gebiet (Arzneimittel) austauschen zu wollen, auf dem der Gegner das "Hausrecht", einschließlich der Möglichkeit zu Willkür [GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2] besitzt, halte ich für hoffnungslos, kann ich hier nur nochmals wiederholen.

Was soll's denn überhaupt sein? "Jack Herer" auf allen staatlichen Grünflächen, kostenlos zum Selberernten ... egal an was man genau leidet? Kann mich noch an den SensiSeeds-Hochglanzpapierkatalog aus den 90ern erinnern, mit dieser Sorte als Siegerin ... Applaus!! Applaus!! ... soll aber nicht so potent sein wie "NL#5" ungekreuzt, bei der mann stundenlang mit einem Ständer rumlaufen soll ... aber was soll ich auch beim Einkaufen mit dem Fahrrad in den Läden?

:?
bushdoctor hat geschrieben:
...Widerstand nach Art 20 Ziffer 4 Grundgesetz bleibt ebenfalls noch zur Prüfung: Der "Staat" könnte den Boden der demokratischen und rechtstaatlichen Verfassung des Grundgesetzes bereits verlassen haben...

Das Widerstandsrecht nach GG Art. 20 verträgt sich nicht mit einem Konjunktiv:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Das vorletzte (!) Wort hätte in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor das Bundesverfassungsgericht [GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a]! Wenn man kein negatives Gerichtsurteil zu einem Grundrecht in den Händen hat, würde man vom BVerfG aber zuerst z.B. an den Petitionsausschuss o.ä. verwiesen werden usw.

Rein Privat gäbe es hinsichtlich dem im Grundgesetz verbrieften Menschenrecht auf Besitz von Cannabispflanzen als Lebens- und Genussmittel kein damit kollidierendes Verfassungsrecht und auch keinen damit verbundenen bürokratischen Verwaltungsakt wie bspw. "Antrag bei der Bundesopiumstelle":

" In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung."
[BVerfG, 06.06.2007 Az.: 1 BvR 1423/07]
Prohibitionsindustrie nein danke!
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Xx
Hier seite 15 wird doch die einhaltung des grundrechts angezweifelt?

Ok is schon spät aber ich denke schon das dem so ist.
Zuletzt geändert von Duck am Mi 20. Jun 2018, 06:55, insgesamt 1-mal geändert.
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von joejac »

Es blieben medizinische Einzelfallentscheidungen, auch wenn die Masse der Ablehnungen überhand nehmen sollte – der Nachteil auf diesem Terrain ... wünsche viel Glück!
Prohibitionsindustrie nein danke!
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

War vorhin bei meinem ehemaligen Hausarzt, um mir etwas ältere Befunde für den MDK abzuholen.

Im Gespräch meinte er, er verfolge die Diskussion in den internen Ärzteforen und sprach dann eine dort heftig diskutierte Thematik an, die hier bisher noch nicht erwähnt wurde. Die sogenannte Rechtssicherheit, die schon viele Ärzte, besonders in Bayern, dazu veranlaßt, keine Substitution für Methadon durchzuführen.

"Ärzte, die heroinsüchtige Patienten mit Ersatzstoffen wie Methadon oder Polamidon behandeln, sollen künftig mehr Rechtssicherheit bekommen. Nach wie vor stehen die sogenannten Substitutionsärzte in Bayern mit einem Bein im Gefängnis. Damit müsse nun endlich Schluss sein, sind sich im Landtag die Gesundheitspolitiker aller Parteien einig. Ihr gemeinsamer Antrag, den die Grünen in München vorgestellt haben, soll darauf hinwirken dass sich die Staatsregierung im Bund verstärkt dafür einsetzt, die "engmaschigen Therapievorgaben und Rahmenbedingungen" dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen. Erstrebenswert sei dabei, die Substitutionstherapie "im Detail" von den einschneidenden Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes zu lösen."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/subst ... -1.2547788

"Die substituierenden Ärzte und Ärztinnen brauchen mehr Rechtssicherheit. Da es sich bei dem geringsten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gleich um eine Straftat handelt, müssen hier dringend die Gesetzeslage und Fachrichtlinien überarbeitet und harmonisiert werden."

http://www.gruene-fraktion-bayern.de/th ... bstitution

Leider konnte ich keine Artikel dazu finden, das sich die Situation/Gesetzeslage unterdessen geändert hat. Laut meinem Arzt kann sowas Jahre dauern. Darum empfehlen viele Ärzte, man solle sich an Schmerzkliniken/Fachärzte wenden.
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4611
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Martin Mainz »

Ist das ein bayrisches oder ein gesamtdeutsches Problem?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Denke, ein gesamtdeutsches, es wird nur, wie die Mindestmenge, in den Bundesländern unterschiedlich rigide angewendet.
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Jup die btm geschichten wurden extrem verschärft.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von bushdoctor »

Martin Mainz hat geschrieben:Ist das ein bayrisches oder ein gesamtdeutsches Problem?
Sowohl als auch...

Es geht - wie immer - um die Auslegeung der Gesetze durch die Gerichte. So ist die "Substitution" z.B. extra in der Betäubungsmittelverschreibungsverordung (BtMVV) geregelt.

Wer möchte, kann sich den § 5 BtMVV ja mal durchlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/__5.html

Die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat damit übrigens (normalerweise) gar nichts zu tun!

Von "Substitition" spricht der Gesetzgeber bei der Anwendung eines ärztlich verschriebenen Betäubungsmittels bei einem opiatabhängigen Patienten (Substitutionsmittel). (§ 5 Abs. 1 BtMVV)

...auf Cannabis könnte dies aber u.U. auch zutreffen, wenn man es z.B. einem Opiatabhängigen zur Unterstützung der Behandlung einer neben der Opiatabhängigkeit bestehenden schweren Erkrankung (§ 5 Abs. 1 Ziffer 2) verschreibt.

Alles in allem lässt eine Diskussion der Ärzteschaft in diversen Foren wiederum tief blicken: Die Ärzte haben einfach GAR KEINE AHNUNG !!! <traurig>
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Fertigarzneimittel mit Cannabis: Wann zahlt die Kasse?
...
Verordnet der Arzt eines der oben genannten Präparate in einer nicht von der Zulassung abgedeckten Indikation (off label) oder Cannabisblüten oder -extrakt, muss der Patient sich die Kostenübernahme von seiner Krankenkasse individuell genehmigen lassen. Dazu benötigt er eine schriftliche Begründung des Arztes. Die Erfolgsaussichten sind nach bisherigen Rückmeldungen je nach Indikation und Krankenkasse unterschiedlich.

Die Krankenkasse muss eine Ablehnung jedoch sehr gut begründen, da nun seit dem 10.03.2017 grundsätzlich ein Versorgungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31 Abs. 6 SGB V) besteht, nämlich wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustands nicht zur Anwendung kommen kann. Zudem muss «eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome» bestehen. Im Gesetz werden keine konkreten Indikationen genannt."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68439
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Ein Bruch mit dem deutschen Verordnungssystem?

Eine Gesetzesänderung ermöglicht Ärzten seit kurzem, Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu verschreiben. Der Patient bezieht Cannabis dann als Zubereitung aus der Apotheke. Das neue Rechtskonstrukt sehen viele aber als "Systembruch".

Der Druck, die medizinische Anwendung von Cannabis per Gesetz zu regeln und grundsätzlich möglich zu machen, kam aus der Rechtsprechung. Immer häufiger, so Dr. Peter Cremer-Schaeffer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), habe die Behörde über Anträge von Patienten entscheiden müssen, Cannabis zur Eigenbehandlung einer schweren Erkrankung selbst anbauen oder über Apotheken erwerben zu können.

"Die Entscheidung des BfArM konnte nur auf Aktenlage basieren, ohne den Patienten zu kennen", sagte Cremer-Schaeffer bei einer Veranstaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Westfalen-Lippe in Dortmund. Bei erteilter Erlaubnis habe der Arzt eine Cannabistherapie lediglich "begleiten" können. "Das war unbefriedigend, denn die Entscheidung gehört in die Hand des behandelnden Arztes", so der Leiter der Bundesopiumstelle. Mit der Änderung von Paragraf 31 des SGB V habe der Gesetzgeber die Verantwortung für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln vollständig der Ärzteschaft übertragen, und damit sei sie "dort, wo sie hingehört".
...
Grundlage sei aber unter anderem die Monografie "Cannabisblüten" des Deutschen Arzneibuchs, das zur Zeit in der EU-Notifizierung ist. Das rechtliche und organisatorische Konstrukt für eine legalisierte medizinische Anwendung von Cannabis wurde bei der Veranstaltung als "Systembruch" bezeichnet, da generell angestrebt werde, qualitätsgeprüfte Medikamente für definierte Indikationen auf den Markt zu bringen. "Auch wir wollen langfristig hin zum Fertigarzneimittel", sagte Cremer-Schaeffer. Es sei kein Zufall, dass die Cannabisagentur beim BfArM der Abteilung vier zugeordnet sei. In deren Zuständigkeit fällt die Zulassung von Medikamenten."


http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ystem.html

""Die Entscheidung des BfArM konnte nur auf Aktenlage basieren, ohne den Patienten zu kennen"..." das ist doch jetzt auch nicht anders beim MDK !
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Der mdk entscheidet nur ob du es bezahlt bekommst.
Der Arzt der es dir verschreibt kennt dich, das ist nun der unterschied :lol:

Ja hin zur pille so ein Unfug :roll:
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Duck, das ist mir schon klar, aber wenn der MDK sagt, Nö, du bist nicht schwer krank, schaut Patient wieder in die Röhre. Ausser er kann sich die jetzt wirklichen Horrorkosten leisten.

Bisher sagt jeder Normalbürger bei mir mit unheilbarem Krebs, Folgeerkrankungen und 100%, G, aG und B Schwerbehinderung, Du bist schwerkrank. Ob der MDK das auch so sieht, da habe ich so meine Zweifel, die in der Diskussion mit anderen bestärkt wurden.

Pillen, Tabletten, Extrakte etc. : so eng sehe ich das nicht. Es gibt ja einige Patienten, die diese Cannabisprodukte gut vertragen. Aber ausschließlich die Medis, nein Danke. Da soll der Patient doch noch selbst entscheiden können.

Vielleicht kann man wirklich hochkonzentrierte Substanzen, die auch schnelll wirken, z.b. für Krebs entwickeln. Da muss es manchmal schnell gehen. Habe in den letzten 1,5 Jahren ca. 5-6 Anrufe/Mails von mir unbekannten Patientinnen erhalten, die obwohl schon im Endstadium, sich noch Hoffnung gemacht haben. Und 2-3 Wochen später kam dann die Meldung der "Kontakt"person, Patientin verstorben... ein Scheiss Gefühl, wo mir im Hinterkopf der Gedanke rumspukt, etwas eher und hochkonzentrierter, da wäre evtl. noch was gegangen. :(
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Ich kann schon lange nurnoch verächtlich den kopf schütteln, das system ist sowas von..... :cry:
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Trotz Cannabis-Freigabe: Osnabrücker Familie bangt um jedes Rezept

Schwerkranke Menschen können künftig in Deutschland Cannabis auf Rezept bekommen. Das konnten sie im Einzelfall auch schon vorher, mussten dafür jedoch eine aufwendige Ausnahmeerlaubnis einholen. Die fünfjährige Emily Sparenberg aus Osnabrück ist so ein Einzelfall. Leichter ist es für sie jedoch nicht geworden, an das nötige Medikament zu kommen.
...
Allerdings war es bislang sehr umständlich, an das Medikament zu kommen: Die Auflagen waren hoch. Alle drei Monate prüfte der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob Emily die Tropfen für ein weiteres Quartal verschrieben werden dürfen. Durch die Cannabis-Freigabe sollte sich das Leben der Osnabrücker Familie doch vereinfachen: Gang zum Arzt, ausgestelltes Rezept, Gang zur Apotheke, alles gut. Könnte man meinen. Doch nach wie vor ist die Familie angehalten, die Wirksamkeit der Tropfen zu belegen. „Wir brauchen immer noch eine Sonderdiagnose“, sagt Anke Sparenberg.

Die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. „Denn zunächst muss nachgewiesen werden, dass alle anderen Verfahren ausgeschöpft wurden“, sagt Dr. Carsten Brau, der im Schmerzzentrum Osnabrück arbeitet.
...
„Wir wollen auf jeden Fall sicherstellen, dass cannabishaltige Arzneimittel dem Patienten wirklich helfen oder ob es eventuell bessere Alternativen gibt“, sagt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer GEK. „Da nahezu wöchentlich neue Arzneimittel auf den Markt kommen, wäre es möglich, dass zur Behandlung einer bestimmten schwerwiegenden Erkrankung ein neues Arzneimittel eingeführt wird, das besser wirksam wäre oder weniger Nebenwirkungen verursachen würde als ein cannabishaltiges Arzneimittel.“
...
„Ich weiß, dass Cannabis bei einigen Patienten einen guten Effekt hat, beim Verschreiben von Blüten werden wir uns aber ganz zurücknehmen“, sagt Carsten Brau. Wenn THC verbrenne, dann gebe es einen „Medikamenten-Peak“, also einen schnellen Anstieg des Wirkstoffes im Blut, eben den berühmten Rausch. „Und genau das wollen wir ja nicht“, sagt Brau. Zur Schmerzunterdrückung seien daher eher Kapseln oder Tropfen geeignet, die leichter zu dosieren seien.""


http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/ar ... 0&0&875704

Was für ein vorgeschobenes Argument gegen die Verschreibung von Blüten :evil:

Als ob es, wenn man Blüten z.b. isst, zu keinem Rausch kommen würde. Und was ist am Rausch soo schlimm? Die Wirksamkeit wird dadurch in keinster Weise vermindert.

Und wer bitte ist "wir"? Arzt/Patient? Arzt/Pharma?
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Cannabis auf Rezept – erste Erfahrungen

Seit einem Monat können Ärzte Cannabis zulasten der GKV verordnen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. „Cannabis als Medizin“ ist keine Regelleistung der Krankenkassen und kommt nur dann infrage, wenn für den jeweiligen Patienten keine andere Therapieoption zur Verfügung steht. Wie kommen die Apotheken mit der Abgabe des neuen Arzneimittels zurecht? Antworten gibt die aktuelle DAZ Nr. 15.
...
DAZ-Redakteurin Rika Rausch interviewte Apotheker Philipp Böhmer, der dort bereits seit anderthalb Jahren Cannabis-Blüten abgegeben und Dronabinol-Rezepturen hergestellt hat. Nach wie vor sind es hauptsächlich Patienten mit Spastik bei Multipler Sklerose und mit schweren Schmerzen, die Böhmer betreut. Allerdings ist das Interesse an Cannabis-Therapien sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten, die bisher keine einschlägigen Erfahrungen gemacht haben, gestiegen – das zeigen die häufigen Anfragen in der Apotheke.

Auf Nachfrage der DAZ-Redaktion berichtete die AOK, dass bei ihr viele Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie eingetroffen seien, nannte aber keine Zahlen. ... Wenn es nach ihm ginge, würden die Verordnungen nur mäßig steigen, denn er warnt davor, von Cannabis zu viel zu erwarten. Für die Verschreibung von Cannabis-Blüten auf Privatrezept sollten seiner Meinung nach die Hürden sogar etwas höher liegen. "


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... rfahrungen

Der Originalartikel ist nur für Abonnenten lesbar.

Aber den MDK-Abgewiesenen den Zugang zu Privatrezepten erschweren?! Glaube, da kommt noch was, auch wenn das hier als persönliche Meinung kundgetan wird.
Christiane B.

Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Christiane B. »

Duck hat geschrieben:Klar zermalt sie und siebt sie und am besten noch mit 300 Grad desinfizieren :lol:

Was ein bock misst und wenn die dose runterfällt is alles weg.
Zermahlen und zerkleinern die dann auch meine Sorte die schon zerkleinert aus Holland geliefert wird? ;)
Ach ja und bitte vorerhitzen, damit ich es nur noch einatmen brauch :lol: :lol:

Aber im Ernst, ich sehe schon, dass ich auch in Zukunft bei meiner jetzigen "Cannabis"-Apotheke bleiben muss, weil die diese Abzocke der BundesApothekerKammer nicht mit machen wird.

Ich will mir gar nicht voestellen welche reinste Abzocke damit betrieben werden wird. Besonders von Apotheken die eigentlich gegen Cannabis als Arznei sind. Hier im Rhein-Sieg-Kreis trifft das auf fast alle Apotheken zu.
Nur eine Apotheke im ganzen Rhein-Sieg-Kreis hatte im Jahr 2015, laut Gesundheitsamt, die Erlaubnis Cannabis an Erlaubnisinhaber auszugeben. Und die haben ihre quasi Monopolstellung nicht ausgenutzt. Also fahre ich doch gerne weiterhin die 26 km zu dieser Apo. (btw. ich weiß, das ich dort nicht die einzige Cannabis Patientin bin)
CBDManiaK
Beiträge: 144
Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von CBDManiaK »

und was steht jetz idealerweise auf dem rezept genau drauf um ganze blüten zu bekommen?
ich raffe das mit "schriftlicher anweisung" nicht ganz... welche schriftliche anweisung ?

also stelle es mir z.b. so vor:
cannabis flos "bedrocan" 5gramm
ganze blüten, unzerkleinert
einnahme gemäß schriftlicher anweisung

bitte korrigieren falls falsch
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Der Passus "Einnahme gemäß schriftlicher Anweisung" sollte geändert werden.

Wenn Du diese Formulierung wählst, muss dein Arzt der Apotheke einen Einnahmeplan vorlegen.

Besser wäre, so wie auch sonst bei üblichen Rezepten, es z.B. so zu schreiben : "3 tgl. x 0,3g als Tee/Inhalation".
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“