Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
vielen dank Sabine.
der rest kann also genau so stehen bleiben, und es fehlt auch nichts?
es wird bei mir evtl nur ein privatrezept, aber erstmal besser als nichts...
p.s.
schläfst du eigentlich auch mal?
der rest kann also genau so stehen bleiben, und es fehlt auch nichts?
es wird bei mir evtl nur ein privatrezept, aber erstmal besser als nichts...
p.s.
schläfst du eigentlich auch mal?
- Martin Mainz
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Schau auch mal hier: viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39529#p39529
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Eine/r hat es dann hier ja schon angesprochen, was ich mich nämlich die ganze Zeit schon frage:
Was soll das mit Cannabis für Teezubereitung?
Tee wird mit maximal 100°C heißem Wasser aufgegossen. Allerdings können 100°C bei Cannabis 0 Wirkstoff frei setzen, dazu bedarf es viel höhere Temperaturen, die mit Wasser gar nicht erreicht werden können, weil Wasser ab 100°C+ schon verdampft.
Naja und mal ehrlich, Alkohol beisetzen ist, selbst wenn dadurch die Wirkstoffe in THC und CBD bei niedrigeren Temperaturen freigesetzt werden können, wohl wirklich in jedem Fall Kontra-Indiziert.
Was soll das mit Cannabis für Teezubereitung?
Tee wird mit maximal 100°C heißem Wasser aufgegossen. Allerdings können 100°C bei Cannabis 0 Wirkstoff frei setzen, dazu bedarf es viel höhere Temperaturen, die mit Wasser gar nicht erreicht werden können, weil Wasser ab 100°C+ schon verdampft.
Naja und mal ehrlich, Alkohol beisetzen ist, selbst wenn dadurch die Wirkstoffe in THC und CBD bei niedrigeren Temperaturen freigesetzt werden können, wohl wirklich in jedem Fall Kontra-Indiziert.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Guckst Du hier
https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Habe danach einen mutigen Selbstversuch unternommen
https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Habe danach einen mutigen Selbstversuch unternommen
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Joa, da zeigt sich schon, dass all jene die glauben darüber bestimmen zu können was und wie wir Arznei anwenden, absolut NULL Kenntnisse zu der Arznei Cannabis haben. Deswegen ist es gerade zu absolut lächerlich von solchen Fachleuten diesen Mülll zu lesen. Keine Ahnung von nichts und diesen Nonsens anderen aufzwingen wollenSabine hat geschrieben:Guckst Du hier
https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Habe danach einen mutigen Selbstversuch unternommen
Nun ja, diese Woche werde ich noch mal per Ausnahmegenehmigung mein Cannabis aus der Apo holen und da, sofern Vorort, mit den zwei "zuständigen" Apothekern sprechen wie die es in Zukunft halten werden.
Zu dem bin ich auf den Preis gespannt, da meine Dose bald leer ist brauch ich dringend einen neue und habe nicht vorher wegen dem Preis gefragt. Ich gehe mal hoffnungsvoll davon aus, weil es über den selben Weg wie bisher bezogen wird, der Preis sich dieses mal noch nicht geändert hat.
Auf jeden Fall werde ich den Zukünftigen Preis, also den per BtM-Rezept erfragen.
Am Freitag habe ich dann einen Termin bei meiner HÄ und werde mal sehen, was sie in Bezug auf Verschreibungsform per BtM-Rezept in Erfahrung gebracht hat.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
@ CBDManiaK am Di 25. Apr 2017, 06:24
Guckst Du hier, so muß das:
viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39532#p39529
Guckst Du hier, so muß das:
viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39532#p39529
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich habe mir die Angaben von dem Rezept notiert und werde das bei meinem Termin mit meiner HÄ mitnehmen.M. Nice hat geschrieben:@ CBDManiaK am Di 25. Apr 2017, 06:24
Guckst Du hier, so muß das:
viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39532#p39529
So wie ich meine HÄ kenne, hat sie sich aber selber schon entsprechende Infos geholt. Das war bisher immer so, dass sie zeitgleich mit mir zu dem gleichen, sogar dem selben Informationamaterial gekommen ist.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
vielen dank. damit ist nicht nur mir geholfen.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich würde bei der Rezeptformulierung folgendes empfehlen:
1) Eine Menge verschreiben, die sich an den Packungsgrößen orientert (Bedrocan/Fargon & Tweed/MedCann 5g; Peace Naturals/Pedianos 10g - Hersteller/Importeur), also z.B. 4x5g oder 2x10g für eine Gesamtmenge von 20g
2) Sorten, die in Blütenform vorliegen, sollten als Cannabis Flos verschrieben werden. (ausgenommen sind Bedica, Bediol und Bedrolite, da diese nur als Granulat verfügbar sind)
3) Es sollten bei Cannabis Blüten die Hinweise "nicht zerkleinert" oder "unzerkleinert", bzw. "nicht weiterverarbeitet" oder "unbehandelt", evtl. "nicht gesiebt" und definitiv "orginalverpackt" hinzugefügt werden
4) Einzeldosis, maximale Tagesdosis, evtl. Gesamtdosis und Art der Einnahme mit aufs Rezept
Ein Formulierungsbeispiel bei 15g Princeton und 15g Houndstooth, ob die Bezeichnung in der Klammer wichtig ist k.A.:
Um dann nicht trotzdem 100% Aufschlag zahlen zu müssen ist man aber auch auf die Kulanz bzw. den Kalkulierungsspielraum der Apotheke angewiesen. Apotheken können bei Privatpatienten/Selbstzahlern frei kalkulieren zu welchem Preis sie abgeben, davon ausgenommen sind selbstverständlich Fertigarzneimittel, die nach AMPreisV abgerechnet werden müssen, jedoch zählt Cannabis Flos nicht als solches.
z.B. kann man um solch eine Apotheke zu finden auf die Apothekenliste der ACM zurückgreifen, darüber wird aber nur Mitglieder Auskunft erteilt und auch nur über Apotheken in Nähe zum eigenen Wohnort.
Im Umkreis von 80km zu meinem Wohnort kannte ich bisher eine Apotheke, durch die ACM und meine Mitgliedschaft kenne ich nun zwei weitere, die nicht mal 30km entfernt sind.
1) Eine Menge verschreiben, die sich an den Packungsgrößen orientert (Bedrocan/Fargon & Tweed/MedCann 5g; Peace Naturals/Pedianos 10g - Hersteller/Importeur), also z.B. 4x5g oder 2x10g für eine Gesamtmenge von 20g
2) Sorten, die in Blütenform vorliegen, sollten als Cannabis Flos verschrieben werden. (ausgenommen sind Bedica, Bediol und Bedrolite, da diese nur als Granulat verfügbar sind)
3) Es sollten bei Cannabis Blüten die Hinweise "nicht zerkleinert" oder "unzerkleinert", bzw. "nicht weiterverarbeitet" oder "unbehandelt", evtl. "nicht gesiebt" und definitiv "orginalverpackt" hinzugefügt werden
4) Einzeldosis, maximale Tagesdosis, evtl. Gesamtdosis und Art der Einnahme mit aufs Rezept
Ein Formulierungsbeispiel bei 15g Princeton und 15g Houndstooth, ob die Bezeichnung in der Klammer wichtig ist k.A.:
Code: Alles auswählen
Cannabis Flos
3x5g Princeton (MCTK007) - unzerkleinert, unbehandelt, orginalverpackt
3x5g Houndstooth (MCTK001 - unzerkleiner, unbehandelt, orginalverpackt
Einzeldosis: 0,25g
maximale Tagesdosis: 1,0g
Inhalation
z.B. kann man um solch eine Apotheke zu finden auf die Apothekenliste der ACM zurückgreifen, darüber wird aber nur Mitglieder Auskunft erteilt und auch nur über Apotheken in Nähe zum eigenen Wohnort.
Im Umkreis von 80km zu meinem Wohnort kannte ich bisher eine Apotheke, durch die ACM und meine Mitgliedschaft kenne ich nun zwei weitere, die nicht mal 30km entfernt sind.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Komm grade vom schmerz kongress
Nur eine stellte rückfragen wegen cannabis einnahme
Opiate waren denn auch ein thema die hatte ich ja noch nie, ob ich dafür überhaupt infrage komme?
Keine antwort
Warum ich es nehme
Um mich wieder halbwegs als mensch zu fühlen
Opium opium opium
Erst bekommt mans nicht denn ist es thema
Opium gegen tinitus?
Muskelkrämpfe?
Allergien?
RLS?
Apetitlosigkeit?
Angst und beginnende depresion?
Kommt opium überhaupt bei Herzpartienten infrage????
Nun beraten sie ich, bin gespannt auf meinen nächsten termin beim doc.
Ich glaub ich wandere bald aus.
Nur eine stellte rückfragen wegen cannabis einnahme
Opiate waren denn auch ein thema die hatte ich ja noch nie, ob ich dafür überhaupt infrage komme?
Keine antwort
Warum ich es nehme
Um mich wieder halbwegs als mensch zu fühlen
Opium opium opium
Erst bekommt mans nicht denn ist es thema
Opium gegen tinitus?
Muskelkrämpfe?
Allergien?
RLS?
Apetitlosigkeit?
Angst und beginnende depresion?
Kommt opium überhaupt bei Herzpartienten infrage????
Nun beraten sie ich, bin gespannt auf meinen nächsten termin beim doc.
Ich glaub ich wandere bald aus.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
hätte ich keine frau und kinder, währe ich schon lange weg!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich habe mir jetzt mal die Zeit genommen kurz in das
Verordnung über den Betrieb von Apotheken
(Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
darin sagt
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmung
§ 1a Begriffsbestimmungen
(6) Ausgangsstoff ist jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff oder jede Zubereitung aus
Stoffen, ausgenommen Verpackungsmaterial.
(8) Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung
oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird.
Man kann mich ja für völlig bescheuert halten, aber
WAS davon trifft bitte auf getrocknete Cannabisblüten zu? Meiner Meinung nach absolut rein gar nichts!
Denn
1. Wird das Cannabis nur in, für medizinische Zwecke, zugelassenen Unternehmen produziert.
2. Cannabis wird in jedem Fall auf Vorrat hergestellt und NICHT auf Anforderung.
3. Durchläuft jede Charche dieser Herstellung einem Prüfverfahren zur Qualitätskontrolle/-sicherheit
4. D.h. getrocknete Cannabisblüten ist eine Fertigarznei
In jedem Fall ist das in Holland bei der Firma Bedrocan der Fall. Das holländische Gesundheitsamt hat dieser Firma die Erlaubnis erteilt Cannabis zu medizinischen Zwecken, also als Arznei, herzustellen. Das holländische Gesundheitsamt obligt die Charchen Prüfung. Genau so wie es sein wird, sollte es jemals der Art Cannabisanbau in D-Land geben, das die Prüfung und Qualitäskontrollen über die BfArM laufen wird.
Tja, sollte meine Apotheke an ihrem -wir müssen Prüfen etc. fest halten, werde ich mir eine andere Apo suchen müssen. Denn ich werde, werder als Selbst-Zahler noch irgendwann als Kassen Rezept, zulassen dass diese Abzocke durchgeführt wird.
Meine Apotheke darf mir dann vorher mal genau erklären, wie sie die Prüfung ob es sich bei dem gelieferten Produkt tatsächlich um meine bestellte Sorte handelt, vorgenommen haben.. Dafür brauchen die nämlich das original Rohmaterial vom Hersteller, was die aber nur in eben der selben Variante bekommen können, also in verschlossenen 5g Dosen, die dann von meiner nicht mehr zu unterscheiden ist und eine Prüfung irrsinnig macht.
Verordnung über den Betrieb von Apotheken
(Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
darin sagt
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmung
§ 1a Begriffsbestimmungen
(6) Ausgangsstoff ist jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff oder jede Zubereitung aus
Stoffen, ausgenommen Verpackungsmaterial.
(8) Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung
oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird.
Man kann mich ja für völlig bescheuert halten, aber
WAS davon trifft bitte auf getrocknete Cannabisblüten zu? Meiner Meinung nach absolut rein gar nichts!
Denn
1. Wird das Cannabis nur in, für medizinische Zwecke, zugelassenen Unternehmen produziert.
2. Cannabis wird in jedem Fall auf Vorrat hergestellt und NICHT auf Anforderung.
3. Durchläuft jede Charche dieser Herstellung einem Prüfverfahren zur Qualitätskontrolle/-sicherheit
4. D.h. getrocknete Cannabisblüten ist eine Fertigarznei
In jedem Fall ist das in Holland bei der Firma Bedrocan der Fall. Das holländische Gesundheitsamt hat dieser Firma die Erlaubnis erteilt Cannabis zu medizinischen Zwecken, also als Arznei, herzustellen. Das holländische Gesundheitsamt obligt die Charchen Prüfung. Genau so wie es sein wird, sollte es jemals der Art Cannabisanbau in D-Land geben, das die Prüfung und Qualitäskontrollen über die BfArM laufen wird.
Tja, sollte meine Apotheke an ihrem -wir müssen Prüfen etc. fest halten, werde ich mir eine andere Apo suchen müssen. Denn ich werde, werder als Selbst-Zahler noch irgendwann als Kassen Rezept, zulassen dass diese Abzocke durchgeführt wird.
Meine Apotheke darf mir dann vorher mal genau erklären, wie sie die Prüfung ob es sich bei dem gelieferten Produkt tatsächlich um meine bestellte Sorte handelt, vorgenommen haben.. Dafür brauchen die nämlich das original Rohmaterial vom Hersteller, was die aber nur in eben der selben Variante bekommen können, also in verschlossenen 5g Dosen, die dann von meiner nicht mehr zu unterscheiden ist und eine Prüfung irrsinnig macht.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Hätte der Hund nicht geschissen, hätte dieser einen Hasen gefangen.CBDManiaK hat geschrieben:hätte ich keine frau und kinder, währe ich schon lange weg!
Hätte, wenn, aber, wärste ... ... ...
Nimm Frau und Kinder mit.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
wenn das so einfach währe... frauchen würde nichtmal auswandern wenn wir im lotto gewinnen würden. sie bleibt deutschland treu.
kids sind noch schulpflichtig, 2. und 5. klasse
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Christiane B. hat geschrieben:WAS davon trifft bitte auf getrocknete Cannabisblüten zu?
Christiane B. hat geschrieben:(6) Ausgangsstoff ist jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff oder jede Zubereitung aus Stoffen, ausgenommen Verpackungsmaterial.
Cannabis flos wird seit der Gesetzesänderung als Ausgangsstoff behandelt, aus dem Rezepturarzneimittel hergestellt werden. Da die Therapiehoheit beim Arzt liegt kann er aber auch ganze Blüten - Cannabis flos - verschreiben.
Übrigens ist Bedrocan nicht einmal in den Niederlanden ein Fertigarzneimittel! Cannabis flos erfüllt da definitiv nicht die nötigen Kriterien.
Wie seit der Gesetzesänderung mit Cannabis in Apotheken umzugehen ist regelt die entsprechende DAC-Monographien, darin enthalten ist auch eine genaue Anleitung wie es zu prüfen/analysieren ist. Pro Charge muss eigentlich eine Prüfung vorgenommen werden, hier ist nur die Frage ob dies auch nötig ist, wenn es nicht weiterverarbeitet wird.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Hallo,
ich War gestern in der Apotheke und wollte mein Privatrezept einlösen. Dass die Worte unzerkleinert oder originalverpackt nicht fehlen dürfen, konnte ich hier raus lesen. Allerdings War der Apotheker der Meinung, dass es zur Inhalation immer zerkleinert werden muss. Stimmt das so? Ich finde leider nicht die Seite auf der man nach Apotheken in der Nähe schauen kann. Ich wohne in München.
Danke für Antworten.
Vg Maus
ich War gestern in der Apotheke und wollte mein Privatrezept einlösen. Dass die Worte unzerkleinert oder originalverpackt nicht fehlen dürfen, konnte ich hier raus lesen. Allerdings War der Apotheker der Meinung, dass es zur Inhalation immer zerkleinert werden muss. Stimmt das so? Ich finde leider nicht die Seite auf der man nach Apotheken in der Nähe schauen kann. Ich wohne in München.
Danke für Antworten.
Vg Maus
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
hallo maus, m.m.n. will die apo dich abziehen! suche dir eine andere.
1. haben die keine ahnung
2. haben die dem folge zu leisten was der arzt aufs rezept schreibt!
lade dir die app "weedmaps" aufs handy runter, dort findest du die apo's in deiner nähe
1. haben die keine ahnung
2. haben die dem folge zu leisten was der arzt aufs rezept schreibt!
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- Martin Mainz
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Hallo Maus und willkommen im Forum.
Das zerkleinerte Cannabis reagiert mit Sauerstoff und verliert so langsam seine Wirkung und das gilt natürlich in erheblichen Maße, wenn es zerkleinert wurde (mehr Oberfläche). Deswegen ist es besser, das Rezept in unzerkleinerter Form einzulösen. Manche Sorten kommen allerdings schon vom Hersteller zerkleinert an, da kann der Apotheker natürlich auch nichts machen.
Das könnte auch interessant für Dich sein: viewtopic.php?f=22&t=6868&p=40933&#p40933
Das stimmt im Prinzip, bevor man das Cannabis in den Vaporizer packt, zerkleinert man ein Stück davon (z.B. mit einem Grinder). Allerdings sollte das nur mit der benötigten Menge direkt vor der Nutzung gemacht werden und nicht mit dem gesamten Doseninhalt schon in der Apotheke.Maus hat geschrieben:Allerdings War der Apotheker der Meinung, dass es zur Inhalation immer zerkleinert werden muss. Stimmt das so?
Das zerkleinerte Cannabis reagiert mit Sauerstoff und verliert so langsam seine Wirkung und das gilt natürlich in erheblichen Maße, wenn es zerkleinert wurde (mehr Oberfläche). Deswegen ist es besser, das Rezept in unzerkleinerter Form einzulösen. Manche Sorten kommen allerdings schon vom Hersteller zerkleinert an, da kann der Apotheker natürlich auch nichts machen.
Das könnte auch interessant für Dich sein: viewtopic.php?f=22&t=6868&p=40933&#p40933
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Um es zu inhalieren muss es zerkleinert werden, das stimmt, aber nicht durch die Apotheke. Die Therapiehoheit liegt eindeutig beim Arzt. Sobald jedoch nach NRF 22.12 oder 22.13 verschrieben wird muss es durch die Apotheke zerkleinert werden, bei Verschreibung als Cannabis Flos, unzerkleinert, etc. pp nicht.Maus hat geschrieben:Allerdings War der Apotheker der Meinung, dass es zur Inhalation immer zerkleinert werden muss.
Andere Apotheke suchen wäre aber generell auch mein Tipp und immer nach dem Preis fragen bevor man das private BTM-Rezept einlöst!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann werde ich gleich Montag nochmal mit meiner Ärztin sprechen.
Ich bin einfach in meine Stammapotheke gegangen, die Dame die mich zuerst beraten sollte, gab das Rezept aber direkt an ihrem Vorgesetzten weiter.. der mich dann erstmal 1 Stunde warten lies um sich zu informieren und zu telefonieren.
Ich werde es nochmals mit dem neuen Rezept versuchen, ansonsten muss ich mir eine andere Apotheke suchen.
Vg Maus
Ich bin einfach in meine Stammapotheke gegangen, die Dame die mich zuerst beraten sollte, gab das Rezept aber direkt an ihrem Vorgesetzten weiter.. der mich dann erstmal 1 Stunde warten lies um sich zu informieren und zu telefonieren.
Ich werde es nochmals mit dem neuen Rezept versuchen, ansonsten muss ich mir eine andere Apotheke suchen.
Vg Maus