Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!

Extra Kosten wegen umpacken?

Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4614
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Martin Mainz »

Interessanter Beitrag aus dem IACM Forum von LittleGanja dazu:
Fertigarzneimittel

Apothekeneinkaufspreis (AEP) 47,50 € (hier der normale, nicht
rabattierte Preis der Fa. Pedanios für 5g Cannabisblüten)
zzgl. Apothekenzuschlag von 3 % + 8,35 € + 016 € Notdienstzuschlag = 57,44 €
zzgl. 19% MwSt. 10,91 € = 68,35 €
zzgl. zur Zeit noch 0,26 € BTM-Gebühr = 68,61 €.
5g Cannabis Blüten als Fertigarzneimittel kosten dann 68,61 € brutto.

Verordnet für eine gesetzliche Krankenkasse würden hiervon 10% Zuzahlung (6,86 €) durch den Patienten zu leisten sein, die Apotheke muss 1,77 € Rabatt leisten sowie der Hersteller 7% seines Herstellerabgabepreises (hier ca. 4 €). Kosten für die Krankenkasse beliefen sich so auf ca. 56 €.

Rezeptur

AEP 47,50 € + Festzuschlag 100% = 95,00 €
zzgl. 19 % MwSt. 18,05 € = 113,05 €
zzgl BTM-Gebühr 0,26 € = 113,31 €

Verordnet für die gesetzliche Krankenkasse gehen hier 10 € Zuzahlung (gedeckelt bei max. 10 €) durch den Patienten ab sowie hier ein 5% Abschlag der Apotheke (5,66 €). Kosten für die GKV somit 97,65 €.

Anmerkung: bei einer Rezepturverodnung muss die Apotheke jeweils die Identität der Ausgangsstoffe mittels der Vorschriften des DAC oder NRF prüfen und dokumentieren.

Privatversicherte hätten demnach entweder 68,61 € bzw. 113,31 € zu bezahlen. Eventuelle Rabattverträge der Krankenkassen für die Zukunft sind hier natürlich nicht darstellbar.

Quelle: http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/ -> Dr. med. Franjo Grotenhermen
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Duck »

Irgendwo stand doch vom Kiefer.
Rezeptur, mahlen sieben 90% aufschlag
Fertigarzenei, umpacken 100% aufschlag
Und dose ungeöffnet ging nicht rechtlich :?

Wäre mal was für Pickeldy und Ferderick :lol:
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von joejac »

... das Salz in der Suppe:

AMG §97 Bußgeldvorschriften

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2a bis 3b oder 4, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1, Arzneimittel ohne die vorgeschriebene Packungsbeilage in den Verkehr bringt,
[...]
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Wenn die Apotheker allerdings "nicht richtig lesen können" (ist schon in der den Buds entströmenden Raumnote THC & Co enthalten? Eine ernstgemeinte Frage, weiß es nämlich nicht!), dazu auch noch durch unnötig irreführende Äußerungen seitens ihres Präsidenten Dr. Kiefer angeregt werden ["Eine häufige Fehlannahme ist, dass Cannabis ein Import(fertig)arzneimittel ist. Das stimmt nicht."], ihren Kunden stattdessen etwas anderes anzudrehen, das zudem doppelt so teuer wäre ...

[Würde ich persönlich als nicht so besonders schlimm ansehen, wenn der Herr Apotheker mit seinem Stoff draußen einen Stand aufbauen würde und man dann den verdoppelten Preis bis auf die tatsächlichen Unkosten herunterhandeln könnte – hohle Schaufensterdeko bringt's nicht!]
Prohibitionsindustrie nein danke!
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Duck »

Hab mal telefoniert ;)
Cannabis blühten sind keine fertigarzenei, erst durch studien und indikatonen.... wird es zu einer fertigarzenei.

Apotehken müssen eine analyse dünnschicht irgendwas ....machen, dann darf es abgegeben werden.

Wird es gemahlen und gesiebt, kristalisiert das thc in 24 bis 48 stunden aus und ist dahin.

Also der hohe preis ist somit system verbindlich und fertigarzenei ist es so oder so nicht.
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von joejac »

Hatte nicht telefoniert – ist in unserer Branche unüblich – aber ähnliche Informationen wie Du erhalten bzw. eine lächerliche Milchmädchenrechnung bekommen (frage mich hier noch mal, ob bereits die Ausdünstungen aus dem Opiateschrank psychoaktiv sein können ... scheint nicht schlecht zu sein!):

"Cannabisblüten sind nicht als "Fertigarznei" zugelassen, müssen als "Zubereitung" abgerechnet werden."

Das übliche dünne Gewäsch, wie es auch einem anderen User dieses Forums weisgemacht worden war. Zu der dafür notwendigen Rechtsverordnung der Bundesregierung, dass Cannabisblüten entgegen dem geltenden Gesetz ausschließlich nur als "Zubereitung" abgegeben werden dürfen – auch wenn daran nichts zubereitet wird – blieb mir mein Informant die Antwort schuldig.

---

Wird leider im Unterforum "Recherche" umgangen (ist hier auch sonst nicht sehr beliebt):

BtMG Anlage III [verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel]
[...]
Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) nur aus einem Anbau, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt, sowie in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind

BtMVV [Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung]
§ 1Grundsätze
(1) Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur als Zubereitungen, Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten, verschrieben werden. ...
[...]
§ 16Straftaten
Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Betäubungsmittelgesetzes wird bestraft, wer
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt


BtMG [Betäubungsmittelgesetz]
§ 13Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
[...]
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verschreiben von den in Anlage III bezeichneten Betäubungsmitteln, ihre Abgabe auf Grund einer Verschreibung und das Aufzeichnen ihres Verbleibs und des Bestandes bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, in Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern, Tierkliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Einrichtungen der Rettungsdienste, Einrichtungen, in denen eine Behandlung mit dem Substitutionsmittel Diamorphin stattfindet, und auf Kauffahrteischiffen zu regeln, soweit es zur Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs erforderlich ist. Insbesondere können
1. das Verschreiben auf bestimmte Zubereitungen, Bestimmungszwecke oder Mengen beschränkt
[...]
§ 29Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.

---

Die rechtliche Konsequenz daraus (d.h. ohne die entsprechende "Rechtsverordnung der Bundesregierung gem. BtMG §13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1") wäre lediglich die stichprobenartige Prüfung auf Qualität und Quantität auf Kosten des Apothekers:

ApBetrO [Apothekenbetriebsordnung]
§ 12Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte
(1) Fertigarzneimittel, die nicht in der Apotheke hergestellt worden sind, sind stichprobenweise zu prüfen. Dabei darf von einer über die Sinnesprüfung hinausgehenden Prüfung abgesehen werden, wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Qualität des Arzneimittels begründen. Die Sätze 1 und 2 gelten für apothekenpflichtige Medizinprodukte entsprechend.
(2) Das anzufertigende Prüfprotokoll muß mindestens enthalten
1. den Namen oder die Firma des pharmazeutischen Unternehmers, bei Medizinprodukten des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
2. die Bezeichnung und bei Arzneimitteln zusätzlich die Darreichungsform,
3. die Chargenbezeichnung oder das Herstellungsdatum,
4. das Datum und die Ergebnisse der Prüfung,
5. das Namenszeichen des prüfenden oder die Prüfung beaufsichtigenden Apothekers.

Was unter Medizinprodukten zu verstehen ist, wurde ebenfalls festgelegt.

So weit auch Herr P. vom DHV in alternative-drogenpolitik.de ... aber wohl wieder vergessen?


Bevor ich näher auf das Fertigarzneimittel als derzeit ausschließlich mögliche Darreichungsform (außer ein Arzt bestellt bspw. 12,7g Bediol als Pulver), sowie dessen Zulassung eingehe, eine kurze Zwischenfrage:

Was hat Dir Dein/e Gesprächspartner/in zu der o.g. "Rechtsverordnung der Bundesregierung" mitgeteilt: Mit wem hattest Du Dich unterhalten – mit einer der patientenfreundlichen Apotheken oder dem örtlichen Rauschgiftdezernat? Das Ding, was die Kripo zur Analyse, für den Fingerabdruck benutzt, heißt übrigens Chromatograph ...
Zuletzt geändert von joejac am Fr 24. Mär 2017, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
Prohibitionsindustrie nein danke!
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Duck »

Pedanios hab ich Kontaktiert.
Rechtsordnung? Da bin ich nicht gut drinn.
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von joejac »

Da hat Dich Pedanios wohl belogen:

PATIENTENWOHL IM FOKUS
Über allem Handeln steht das Wohl der Patienten als zentrales Leitmotiv. Für eine erfolgreiche Therapie im Kampf gegen die Krankheit achten wir auf hochqualitative Arzneimittel und minimieren die Aufwendungen und Kosten sowohl für Patienten als auch für deren Apotheker.

http://www.bfarm.de/DE/Buerger/Arzneimi ... _node.html
Prohibitionsindustrie nein danke!
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Duck »

Tja drum hab ich angerufen, deren ansichten wollte ich mal hören. :roll:
cRaz
Beiträge: 9
Registriert: Fr 17. Mär 2017, 10:39

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von cRaz »

Habe jetzt eine andere Apotheke durch einen Kumpel gefunden der so ein Rezept schon länger hat..
Anstatt 50 mal hin und her zu gehen musste ich da nur einmal hin und anstatt 2std zu warten musste ich nur 2Minuten warten. Jetzt zahle ich 78.75€ anstatt ca. 130€
Hab die Dose zwar offen bekommen aber es waren immer noch Buds und nur wenig Kleinzeug.
Bin mit ~80€ echt zufrieden.. Kann jedem nur raten die richtige Apotheke zu suchen ansonsten bekommt man viele Probleme bzw dauert es ewig
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Sabine »

"Apothekerpreise: Arzt entschuldigt sich

Cannabis spielt auch drei Wochen nach der Freigabe in den Apotheken keine große Rolle. Umso schwerwiegender waren die Vorwürfe eines Arztes, der den Pharmazeuten Profitgier vorwarf. Dr. Franjo Grotenhermen entschuldigt sich jetzt im Newsletter der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) für seine vorschnellen Schlüsse.

Grotenhermen hatte in seinem Newsletter vor zwei Wochen moniert, dass Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel eingestuft werden und damit deutlich teurer geworden sind. Er warf den Apothekern vor, „möglichst viel bei diesem Geschäft zulasten der oft nicht reichen Patienten und der Krankenkassen in die eigenen Taschen zu wirtschaften“.

Seine Verärgerung kam nicht von ungefähr: Im Gesetzentwurf habe es geheißen: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“ Dies habe er geglaubt und auch gegenüber seinen eigenen Patienten immer wieder versichert, so der Arzt.

Dass er gegen die Apotheken geschossen habe, sei falsch gewesen, räumt Grotenhermen jetzt ein: „Den meisten Apothekern tut es weh, von ihren Patienten nun höhere Preise nehmen zu müssen. Sie wollen fertig abgepackte Cannabisblüten nicht als Rezepturarzneimittel behandeln, die Dosen öffnen, den Inhalt überprüfen, etc. Das ist viel zu viel Arbeit, und es ist überflüssige Arbeit, denn was sollte in diesen Dosen anderes sein als Cannabisblüten. Ich habe verstanden, dass die engagierten Apotheker unsere Verbündeten sind.“
...
Wer ein Interesse an der drastischen Preisänderung habe, könne er nicht beantworten. Das Thema sei viel zu spät öffentlich geworden. „Ich denke, dass auch die Anhörung im Gesundheitsausschuss im September 2016 zum Gesetz anders verlaufen wäre, wenn diese Preisentwicklung bereits allgemein bekannt gewesen wäre.“

Grotenhermen fordert, dass das Gesetz nachgebessert wird. „Ich werde mich dafür mit aller Kraft einsetzen.“ Er habe in den vergangenen zwei Wochen Kontakt mit den Fachpolitikern im Bundestag aufgenommen und bereits einige Gespräche geführt.

Falls sich die aktuelle Preissituation zugunsten der Patienten nicht ändere, seien Eigenanbau von Cannabis oder auch der individuelle Import aus den Niederlanden wieder mögliche Optionen. Denn in einer niederländischen Apotheke könne man 5 g Cannabisblüten für nur 30 bis 40 Euro bekommen. „Niederländische Apotheken akzeptieren Rezepte von deutschen Ärzten, Cannabisblüten dürfen jedoch nicht von Patienten nach Deutschland importiert werden“, so der Mediziner. "


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... digt-sich/
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Duck »

Versteh dass wer will :?

Wenn ich meinen zettel zum mitführen von cannabis mit Beglaubigung vom Gesundheitsamt habe, darf ich mit dem zeug doch über die Grenzen. :?
Wieso kann man dann nicht in Holland sein rezept einlösen und wieder nach Deutschland?

Naja Holland is eh zu weit :roll:
piposen
Beiträge: 11
Registriert: Do 2. Mär 2017, 11:15

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von piposen »

Duck hat geschrieben:Versteh dass wer will :?

Wenn ich meinen zettel zum mitführen von cannabis mit Beglaubigung vom Gesundheitsamt habe, darf ich mit dem zeug doch über die Grenzen. :?
Wieso kann man dann nicht in Holland sein rezept einlösen und wieder nach Deutschland?

Naja Holland is eh zu weit :roll:
Denke es wird kaum einer nachprüfen oder? Wobei ... Man kann ja nie wissen... Also lieber nicht!

Aber gut Frage!
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von Duck »

Naja wenn dich einer nach dem Rezept durchschlag fragt :D

Leider dürfen die ja nicht versenden, ich auf dem land werd es eh schwer haben ne Apotheke zu finden :cry:

Die andere frage ist, ob die wirklich auch kk rezepte akzeptieren oder nur private :?
Da muss man wohl noch die eu gesetze studieren. :roll:
CBDManiaK
Beiträge: 144
Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: Extra Kosten wegen umpacken?

Beitrag von CBDManiaK »

also ich habe nun mal aus reiner neugier bei 2 apotheken angefragt.
bei der ersten, war der chef nicht da
bei der zweiten bin ich auf einen sehr coolen apotheker gestoßen, er würde zwar nen aufschlag berechnen, aber keine 100%, eher irgendwas mit pauschal 10€

die quote scheint also gut zu sein.

nun fehlt mir leider nur noch der arzt, der es mir verordnet.

bin schmerzpatient aus hannover, falls jemand also nen tipp hat, kontaktiert mich.

danke
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“