Dringend: Jetzt ist echtes DHV-Engagement gefragt!

Antworten
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Dringend: Jetzt ist echtes DHV-Engagement gefragt!

Beitrag von joejac »

Hallo liebe Leute vom DHV! :D

Vielleicht können wir unsere Differenzen für diese eine Angelegenheit mal außerachtlassen (?):

Es wird dringend ein heißer Draht zu einer politischen Partei benötigt, die für die Cannabis-Arzneimittel eine Sondergenehmigung nach AMG §12 Abs. 1 Nr. 2 anregt.

[Arzneimittelgesetz – AMG]
§ 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen

(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die Vorschriften der §§ 10 bis 11a auf andere Arzneimittel und den Umfang der Fachinformation auf weitere Angaben auszudehnen,
2. vorzuschreiben, dass die in den §§ 10 und 11 genannten Angaben dem Verbraucher auf andere Weise übermittelt werden,
3. [...]

Eine fehlende deutschsprachige Packungsbeilage zu den Medizinalhanf-Döschen scheint der von fast allen Beteiligten totgeschwiegene Grund dafür zu sein, dass die Arzneimittel von den Apotheken nicht original und für den normalen Preis, sondern zum doppelten Preis verkauft und vor der Aushändigung geöffnet werden:

[Arzneimittelgesetz – AMG]
§ 11 Packungsbeilage

(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind und die nicht zur klinischen Prüfung oder Rückstandsprüfung bestimmt oder nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a 1b oder 6 von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden, die die Überschrift "Gebrauchsinformation" trägt sowie folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge allgemein verständlich in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift und in Übereinstimmung mit den Angaben nach § 11a enthalten muss:

Parallel dazu könnte der DHV bei den drei für den Import von Cannabis-Arzneimitteln nach Deutschland zugelassenen Unternehmen unverbindlich anfragen, ob ihrerseits nicht ein deutschsprachiger Beipackzettel mitgegeben werden könnte.

Es wäre äußerst bedenklich, wenn diese Döschen vor der Aushändigung an die Patienten in jedem Fall geöffnet werden müssten ... sollte man dann mal nachwiegen, ob das Gewicht noch stimmt, was verschütt gegangen oder wo klebengeblieben ist!

MfG. Joe
Prohibitionsindustrie nein danke!
joejac
Beiträge: 152
Registriert: So 22. Jan 2017, 14:22

Re: Dringend: Jetzt ist echtes DHV-Engagement gefragt!

Beitrag von joejac »

joejac hat geschrieben:
Es wäre äußerst bedenklich, wenn diese Döschen vor der Aushändigung an die Patienten in jedem Fall geöffnet werden müssten ... sollte man dann mal nachwiegen, ob das Gewicht noch stimmt, was verschütt gegangen oder wo klebengeblieben ist!
Dann werde ich die mobile RKL wohl wieder vom Dach nehmen ... war ja wirklich eine schwere Geburt ... alles scheibchenweise durch die Nase ... wie morgens nach einer langen Zechtour ... aber woher wusste der DHV, dass es sich um eine illegale staatliche Aktion handelt, zu der man sich besser dumm stellt, wenn man keine Maglite in die Kniekehle bekommen will?
Prohibitionsindustrie nein danke!
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“