"Niedrig dosiert starten und langsam erhöhen!"

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Niedrig dosiert starten und langsam erhöhen!"

Beitrag von Sabine »

"Die neue Gesetzeslage zur Verordnung von Cannabis auf Kassenkosten ist beim Schmerz- und Palliativtag begrüßt worden. Ärzte mit langjähriger Erfahrung in der Therapie mit Cannabinoiden loben vor allem, dass die Therapiefreiheit mit der Indikationsstellung bei den Ärzten bleibt.

Seit dem 10. März können Ärzte Cannabis bei schweren Erkrankungen auf Kassenkosten auf BtM-Rezept verordnen – und die Umsetzung des Gesetzes hat bereits begonnen. Vor Inkrafttreten des "Cannabis-Gesetzes" habe er seit 1998 immer etwa 15 bis 20 schwer erkrankte Patienten gehabt, denen er mit besonderer Genehmigung Cannabis verordnet habe, berichtete Dr. Johannes Horlemann, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, "schon jetzt sind es etwa doppelt so viele". Das Gesetz sei "sinnvoll und notwendig" gewesen.
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Gut sei, dass die Indikationsstellung dem Arzt überlassen sei – mit der Einschränkung, dass andere Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft und eine "nicht ganz entfernte Aussicht auf eine spürbare Einwirkung auf den Therapieverlauf oder die Symptome" besteht, so Horlemann.
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Bei Depression, Schlafstörungen und Psychosen sehe er eher keine Indikation für Cannabis, meinte Horlemann.
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Welche Daten für die Begleiterhebung zu erfassen seien, sei noch nicht entschieden, Professor Sven Gottschling vom Universitätsklinikum Homburg/Saar empfahl daher den Ärzten, die Akten der betreffenden Patienten besonders penibel zu führen, damit dann, wenn die Dokumentation abgefordert wird, alle Daten vorhanden sind.

Sowohl Horlemann als auch Gottschling äußerten sich skeptisch zur Verordnung von getrockneten Cannabis-Blüten. Hier sei wegen der schnellen Anflutung des Wirkstoffes ein erhöhtes Suchtpotenzial zu vermuten.

Bei oral verabreichten Extrakten wie Dronabinol habe er "keinen einzigen Fall von Missbrauch erlebt", sagte Horlemann. Das Umfeld des Patienten sei aber immer bei der Verordnung mit zu berücksichtigen. "Die klare Trennung zwischen therapeutischer Anwendung und Freizeitkonsum ist wichtig", betonte auch Pädiater Gottschling, dessen Zentrum unter anderem auf die palliative Betreuung schwerstkranker Kinder spezialisiert ist.
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Die Einstellung der Dosis gehöre auf jeden Fall in die Hand erfahrener Ärzte, betonten Gottschling und Horlemann. "Das Rezept kann nicht einfach so über den Tisch gereicht werden, es ist wichtig, in der Zeit nach der Erstverordnung mindestens telefonisch regelmäßig in Kontakt mit dem Patienten zu sein, um dann individuell anzupassen.""


http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... oehen.html


Können Ärzte das Gesetz nicht richtig wiedergeben? Z.B. heißt es im Original bei den Therapiemöglichkeiten "oder" anstatt "und", was einen ganz anderen Sinn ergibt.

Wieviel Patienten entwickelten bei den beiden Ärzten ein Suchtverhalten beim Rauchen von Blüten? Und wie äußerte sich selbiges?
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