Hey,
also ja generell habe ich eine Kostenübernahme, diese war/ist aber ein Jahr befristet gewesen. Die Genehmigungsfiktion trat ein und da ist eine Befristung wohl nicht rechtens. Aus dem Grund hatte ich folgendes Widerspruchsschreiben an die AOK gesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 21. März 2017 habe ich in der Zweigstelle xxxx den Antrag meiner Ärztin Frau Dr. xx auf Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln eingereicht.
Die Bearbeitung dieses Antrages ging über die gesetzlichen Fristen hinaus, wodurch die Genehmigungsfiktion griff und den Antrag bewilligte. Die Bewilligung wurde mir anschließend mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr zugesandt. Da der gestellte Antrag keine Befristung vorsah, sehe ich in der zeitlichen Befristung nach Eintritt der Genehmigungsfiktion, einen Rechtsbruch. Da ein bereits bewilligter Antrag im Nachhinein nicht abgeändert werden darf.
Darüber hinaus, befinde ich mich nun seit 5 Monaten in der Cannabinoiden Therapie, welche ich – gemessen an den Methylphenidat Präparaten – als Erfolgreich ansehe. Zu Beginn ließ sich nicht feststellen, welche Art der Darreichung samt Dosierung notwendig ist, um eine erfolgreiche Behandlung durchzuführen. Die derzeitige Kostenübernahme bezieht sich auf 0,5 Gramm Blüten pro Tag. Derzeit nehme ich 0,7 Gramm ab nachmittags ein. Da die Einstellung nun erfolgt ist, würde ich die Medikation in Absprache mit meiner Ärztin auf 1 Gramm anheben. Doch sind meiner Ärztin aufgrund der schriftlichen Mengenbegrenzung ebenfalls die Hände gebunden.
Des Weiteren sind in den letzten Monaten neue Hersteller von Cannabis Flos hinzugekommen, ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Herstellerbeschränkung auf Bedrocan ebenfalls aufgehoben werden würde.
Daher bitte ich Sie meine Kostenübernahme entsprechend zu überarbeiten, das heißt:
Aufhebung der zeitlichen Befristung
Aufhebung der Herstellergebundenheit
Angleichung der Mengenbegrenzung an die gesetzliche Vorgabe
Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass bei der Zustimmung der Kostenübernahme am 17.05.2017 (siehe Anhang) keinerlei Belehrung bezüglich meines Widerrufsrechtes stattgefunden hat und ich mich daher noch im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist bewege.
Versichertennummer: xxx
Ich würde mich über eine positive Rückmeldung freuen.
Als Antwort kam, dass man die zeitliche Befristung aufheben werde und bezüglich der Herstellergebundenheit und Mengenbegrenzung müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Das mache man direkt und leitet diesen an den MDK weiter.
Daraufhin habe ich dann wieder geschrieben, dass ich keinen neuen Antrag gestellt habe und die 3 Punkte sich ausschließlich auf den Widerspruch beziehen. Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben, in dem Stand, dass man meinen Antrag vom 17.10 vorsorglich ablehnen müsse.
Wo ich meiner Meinung nach ja keinen Antrag gestellt habe und ich hoffe nicht, dass sich dieses Ablehnen nun auch noch auf die bestehende Kostenübernahme auswirkt.