Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Hab ich, nur sagte er ich mach das die tage...
Und sowas kommt denn raus.
Nun warte ich was der anwalt sagt, evtl denn neuer antrag.
Und sowas kommt denn raus.
Nun warte ich was der anwalt sagt, evtl denn neuer antrag.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich hab mal ne frage an euch.
Ich habe mich ja mit meinem gesundheitlichen zustand und der Ärztlichen diagnostik, Behandlung, vor 1,5 jahren oder so an die Kk gewand.
Dort wurde mir ein Fall Manager zugeteilt......
Vorstellung beim MDK wurde mir verwehrt .... sie könnten den Ärzten auch nichts vorschreiben und und und.
Wenden sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung.
Die wiederum ist nur bei einem Arzt im konkreten fall zuständig....
Wenden sie sich an den Partienten Beauftragten der Regierung.
Auf antwort warte ich ja immernoch.
Können die mir eigentlich noch irgend etwas vorschreiben? Bla bla der mdk meint...
Was meint ihr?
Ich habe mich ja mit meinem gesundheitlichen zustand und der Ärztlichen diagnostik, Behandlung, vor 1,5 jahren oder so an die Kk gewand.
Dort wurde mir ein Fall Manager zugeteilt......
Vorstellung beim MDK wurde mir verwehrt .... sie könnten den Ärzten auch nichts vorschreiben und und und.
Wenden sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung.
Die wiederum ist nur bei einem Arzt im konkreten fall zuständig....
Wenden sie sich an den Partienten Beauftragten der Regierung.
Auf antwort warte ich ja immernoch.
Können die mir eigentlich noch irgend etwas vorschreiben? Bla bla der mdk meint...
Was meint ihr?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich hab mich doch entschlossen, einen Anwalt für den Widerspruch zu nehmen. Was ist wenn Genehmigungsfiktion greift, man aber den Prozess verliert. Muss man dann die entstandenen Kosten der KK zurückzahlen?Phoenix hat geschrieben:littleganja hat geschrieben:Also du schreibst den Widerspruch in dem weist du auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion hin (wenn es so ist).
Dann befindest du dich im Widerspruchverfahren und eigentlich sollte deine Rechtsschutzversicherung ab dem Moment übernehmen, würde ich an deiner Stelle nochmal genau nachfragen!
Wenn die nicht übernehmen, stellst du einen Eilantrag auf Einstweilige Anordnung mit dem Hinweis das die Genehmigungsfiktion eingetreten ist bei deinem zuständigen Sozialgericht. Falls der Eilantrag nicht der richtige ist wird das Gericht dir das sagen.
Ich bin kein Rechtsanwalt und übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit meiner Empfehlung, im Zweifel geh zum Rechtsanwalt, wenn die Krankenkasse verliert müssen die eh komplett alles zahlen. Daher Scheiss auf die 400 Euro, wenn verlierst musst du eh erst am Ende zahlen, wenn die Genehmigungsfiktion eingetreten ist gewinnst du.
Ich drück dir die Daumen!
Andere Idee: wenn ich z.B. von einem holländischen Arzt ein Rezept für Blüten bekomme, und das in einer holländischen Apotheke einlöse, da sind die Preise wohl viel günstiger, müsste die KK das bei einstweiliger Anordnung auch übernehmen?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich hab mich doch entschlossen, einen Anwalt für den Widerspruch zu nehmen. Was ist wenn Genehmigungsfiktion greift, man aber den Prozess verliert. Muss man dann die entstandenen Kosten der KK zurückzahlen?
Andere Idee: wenn ich z.B. von einem holländischen Arzt ein Rezept für Blüten bekomme, und das in einer holländischen Apotheke einlöse, da sind die Preise wohl viel günstiger, müsste die KK das bei einstweiliger Anordnung auch übernehmen?
Gut dass du zum Anwalt gehst, meine Arbeit hat sich schon gelohnt
Dein Anwalt wird vermutlich bei Gericht Eilantrag auf Einstweilige Anordnung stellen, dieser wird jedoch im Laufe eingestellt, da wie du sagst bei dir die Genehmigungsfiktion greift. So das Gericht wird die Krankenkasse dann zur Zahlung verdonnern wenn die einwilligen wird das Verfahren wie gesagt eingestellt und die Krankenkasse muss den Anwalt & Gerichtskosten zahlen.
Zu der Geschichte mit Holland, keine Ahnung.
Halte durch und du wirst gewinnen, ich drück dir die Daumen!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Einfach durch halten, drück Dir die Daumen
Ich bin ich und das ist gut so
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
-
Zuletzt geändert von David133 am Di 27. Jun 2017, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@ David
Bei mir hat sich dass am Anfang auch gezogen wie Kaugummi, liegt vermutlich daran dass die ganze Sachlage eben neu ist und es keine oder kaum vergleichbare Fälle gibt die man einfach so übernehmen kann.
Bleib bei dem Anwalt, wenn du jetzt wechselts kann sein dass du nochmal 3 Wochen oder länger warten musst?!
Vielleicht hat sich das warten ja gelohnt und du bekommst einen TOP Widerspruch, wenn du bis Dienstag nix gehört hast, melde dich dort nochmal und erkläre den Ernst der Lage.......
Im Notfall kannst du den Widerspruch auch selbst schreiben, PM an mich und ich helfe dir, Eilantrag auf Einstweilige Anordnung kann man im Notfall auch selbst stellen, der neue Anwalt könnte dann ins laufende Verfahren einsteigen.
Es geht bestimmt jetzt vorwärts, halt uns auf dem laufenden
Bei mir hat sich dass am Anfang auch gezogen wie Kaugummi, liegt vermutlich daran dass die ganze Sachlage eben neu ist und es keine oder kaum vergleichbare Fälle gibt die man einfach so übernehmen kann.
Bleib bei dem Anwalt, wenn du jetzt wechselts kann sein dass du nochmal 3 Wochen oder länger warten musst?!
Vielleicht hat sich das warten ja gelohnt und du bekommst einen TOP Widerspruch, wenn du bis Dienstag nix gehört hast, melde dich dort nochmal und erkläre den Ernst der Lage.......
Im Notfall kannst du den Widerspruch auch selbst schreiben, PM an mich und ich helfe dir, Eilantrag auf Einstweilige Anordnung kann man im Notfall auch selbst stellen, der neue Anwalt könnte dann ins laufende Verfahren einsteigen.
Es geht bestimmt jetzt vorwärts, halt uns auf dem laufenden
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Leider muss man dem einen oder Anwalt wohl auch ab und an mal auf die Füße treten, damit es vorwärts geht. Und man muss selbst gut informiert sein und die nächsten Schritte kennen. Das ist wie mit den Handwerkern. Wenn die merken, da kümmert sich keiner, lassen die sich auch Zeit.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
hallo liebe leute,
so, mein widerspruch ist jetzt von der aok rheinland/hamburg zwar als zulässig jedoch in der sache unbegründet entschieden worden.ich leide an doppelter scoliose,asthma bronchiale,fehlstellung der rechten hand,angststörungen und panikattacken,und klinischen schlafstörungen. laut amtsarztlichem gutachten bin ich physisch und psychisch eingeschränkt und darf nur 3 bis 6 stunden arbeiten.weil ich angegeben habe das ich cannabis als medizin verwende darf ich verschiedene tätigkeiten nicht ausüben. ich arbeite 6 tage die woche als zusteller von 2 bis 6 morgens und verdiene weniger als die grundsicherung.als alternative hat mir mein hausarzt tramadol,limptar n fta,venlafaxin und dominal forte verschrieben!
ich hab das erstemal seit 16 jahren wieder suizidgedanken, aber keine sorge, ich habe alleinerziehend einen kleinen sohn und das tue ich ihm nicht an.
was bleibt? klage beim sozialgericht ? ein fachanwalt für sozialrecht den ich aufgesucht habe ist ohne vorkasse nicht an einer vertretung interessiert.
also muss ich es selber machen, was mich zu meiner frage bringt, wer hat es schon gemacht ? wie geht das ? könnte jemand seine klage hochladen als anleitung? oder vieleicht besser eine selbstanzeige dann habe ich wenigstens anspruch auf einen plichtverteidiger!? ich weiß nicht mehr weiter.
so, mein widerspruch ist jetzt von der aok rheinland/hamburg zwar als zulässig jedoch in der sache unbegründet entschieden worden.ich leide an doppelter scoliose,asthma bronchiale,fehlstellung der rechten hand,angststörungen und panikattacken,und klinischen schlafstörungen. laut amtsarztlichem gutachten bin ich physisch und psychisch eingeschränkt und darf nur 3 bis 6 stunden arbeiten.weil ich angegeben habe das ich cannabis als medizin verwende darf ich verschiedene tätigkeiten nicht ausüben. ich arbeite 6 tage die woche als zusteller von 2 bis 6 morgens und verdiene weniger als die grundsicherung.als alternative hat mir mein hausarzt tramadol,limptar n fta,venlafaxin und dominal forte verschrieben!
ich hab das erstemal seit 16 jahren wieder suizidgedanken, aber keine sorge, ich habe alleinerziehend einen kleinen sohn und das tue ich ihm nicht an.
was bleibt? klage beim sozialgericht ? ein fachanwalt für sozialrecht den ich aufgesucht habe ist ohne vorkasse nicht an einer vertretung interessiert.
also muss ich es selber machen, was mich zu meiner frage bringt, wer hat es schon gemacht ? wie geht das ? könnte jemand seine klage hochladen als anleitung? oder vieleicht besser eine selbstanzeige dann habe ich wenigstens anspruch auf einen plichtverteidiger!? ich weiß nicht mehr weiter.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Xxx
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Guten Morgen,
habe am 17.05.2017 per Fax, am 19.05.2017 mit der Post, meinen Antrag auf Kostenübernahme bei der Barmer gestellt.
Am 19.05.2017 wurde mir im Chat mitgeteilt, dass die Unterlagen eingegangen sind und es 14 Tage bis drei Wochen dauert bis ich eine Entscheidung erhalte.
Am 31.05.2017 kam ein Brief, dass meine Unterlagen an den MDK weitergeleitet wurden und die BARMER sich bei mir meldet.
Zwischenzeitlich habe ich mehrmals im Chat angefragt, ohne Ergebnis, aktuell werde ich nicht mehr angenommen.
Hat hier noch jemand solche Erfahrungen gemacht?
MfG Peter
habe am 17.05.2017 per Fax, am 19.05.2017 mit der Post, meinen Antrag auf Kostenübernahme bei der Barmer gestellt.
Am 19.05.2017 wurde mir im Chat mitgeteilt, dass die Unterlagen eingegangen sind und es 14 Tage bis drei Wochen dauert bis ich eine Entscheidung erhalte.
Am 31.05.2017 kam ein Brief, dass meine Unterlagen an den MDK weitergeleitet wurden und die BARMER sich bei mir meldet.
Zwischenzeitlich habe ich mehrmals im Chat angefragt, ohne Ergebnis, aktuell werde ich nicht mehr angenommen.
Hat hier noch jemand solche Erfahrungen gemacht?
MfG Peter
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Peter55 hat geschrieben:Guten Morgen,
habe am 17.05.2017 per Fax, am 19.05.2017 mit der Post, meinen Antrag auf Kostenübernahme bei der Barmer gestellt.
Am 19.05.2017 wurde mir im Chat mitgeteilt, dass die Unterlagen eingegangen sind und es 14 Tage bis drei Wochen dauert bis ich eine Entscheidung erhalte.
Am 31.05.2017 kam ein Brief, dass meine Unterlagen an den MDK weitergeleitet wurden und die BARMER sich bei mir meldet.
Zwischenzeitlich habe ich mehrmals im Chat angefragt, ohne Ergebnis, aktuell werde ich nicht mehr angenommen.
Hat hier noch jemand solche Erfahrungen gemacht?
MfG Peter
Geh zum Rechtsanwalt, die Genehmigungsfiktion ist am am 23 bzw den 26.06 eingetreten. Du kannst jetzt selbst ein Schreiben verfassen in dem du die Genehmigungsfiktion einforderst mit einem Positiven Bescheid, wenn du den nicht bekommst Frist setzen ab zum Anwalt und vor Gericht!
Ich drück dir die Daumen!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
KK hat heute beim RA angerufen. Arzt soll Stellungnahme zum MDK abgeben. Falls die Symptome u NW glaubhaft gravierender sind als im Gutachten angegeben, würde man das nochmal überdenken. Stelle das gerade für meinen Hausarzt zusammen.littleganja hat geschrieben:Ich hab mich doch entschlossen, einen Anwalt für den Widerspruch zu nehmen. Was ist wenn Genehmigungsfiktion greift, man aber den Prozess verliert. Muss man dann die entstandenen Kosten der KK zurückzahlen?
Andere Idee: wenn ich z.B. von einem holländischen Arzt ein Rezept für Blüten bekomme, und das in einer holländischen Apotheke einlöse, da sind die Preise wohl viel günstiger, müsste die KK das bei einstweiliger Anordnung auch übernehmen?
Gut dass du zum Anwalt gehst, meine Arbeit hat sich schon gelohnt
Dein Anwalt wird vermutlich bei Gericht Eilantrag auf Einstweilige Anordnung stellen, dieser wird jedoch im Laufe eingestellt, da wie du sagst bei dir die Genehmigungsfiktion greift. So das Gericht wird die Krankenkasse dann zur Zahlung verdonnern wenn die einwilligen wird das Verfahren wie gesagt eingestellt und die Krankenkasse muss den Anwalt & Gerichtskosten zahlen.
Zu der Geschichte mit Holland, keine Ahnung.
Halte durch und du wirst gewinnen, ich drück dir die Daumen!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
die kk hat verpennt. hier greift bereits die genehm8gungsfiktion.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
ich glaub das geht nur einzeln,hier das gutachten der des mdk
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
in diesem zuhammenhang amtsmedizinisches gutachten indem durch mein outen als cannabis patient meine erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt werden, i.e. keine fahrenden tätigkeiten usw.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Das mit der Einschätzung zu fahrenden Tätigkeiten kann man ja so noch stehen lassen, aber die Aussagen :
"... scheint mir intelligent ..."
und
" ... Der Patient konsumiert ein Suchtmittel. Er ist überzeugt von dessen medizinischer Wirkung. ..."
zeigen eigentlich nur die persönliche Einstellung des Schreibenden. Für mich schwingt da zwischen den Zeilen mit, das Du durch den Gebrauch von Cannabis in deiner Wahrnehmung/Intelilligenz eingeschränkt bist und Cannabis deinem Körper/Gehirn eine medizinische Wirkung vorgaukelt.
"... scheint mir intelligent ..."
und
" ... Der Patient konsumiert ein Suchtmittel. Er ist überzeugt von dessen medizinischer Wirkung. ..."
zeigen eigentlich nur die persönliche Einstellung des Schreibenden. Für mich schwingt da zwischen den Zeilen mit, das Du durch den Gebrauch von Cannabis in deiner Wahrnehmung/Intelilligenz eingeschränkt bist und Cannabis deinem Körper/Gehirn eine medizinische Wirkung vorgaukelt.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
so hat er es wahrscheinlich auch gemeint, ist von 2016, also noch vor inkraft treten der gesetzesänderung
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Die Definition im MDK Gutachten was eine "schwere Erkrankung" ist, wurde aus der Definition "lebensbedrohliche Erkrankung" zusammengeschustert. Ein schwere Erkrankung liegt schon vor, wenn dein Alltag durch die Symptome beeinträchtigt wird, auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Die Behandlungshoheit liegt beim Arzt nicht beim MDK oder der Krankenkasse.
Dir Optionen aufzuzählen was du noch alles schlucken kannst, was angeblich so gut wie keine Nebenwirkungen angeblich hat, ist eine Frechheit! Und immer wieder die sch..ß Opiate, die zahlen die ohne mit der Wimper zu zucken, ich bekomm die Tür nicht zu
Die haben das Gesetz 2017 nicht gelesen, ab zum Anwalt
Die Behandlungshoheit liegt beim Arzt nicht beim MDK oder der Krankenkasse.
Dir Optionen aufzuzählen was du noch alles schlucken kannst, was angeblich so gut wie keine Nebenwirkungen angeblich hat, ist eine Frechheit! Und immer wieder die sch..ß Opiate, die zahlen die ohne mit der Wimper zu zucken, ich bekomm die Tür nicht zu
Die haben das Gesetz 2017 nicht gelesen, ab zum Anwalt
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Hallo,
nachdem die Barmer seit letzter Woche nicht zu erreichen war, habe ich es heute morgen nochmals versucht.
Die Dame meinte ein Schreiben wäre letzte Woche raus, mit der Ablehnung.
MDK Gutachten sei auch dabei.
Weil die aber die Frist versäumt haben, habe ich heute Morgen ein Fax geschickt, in dem ich die Genehmigungsfiktion fordere.
MfG
nachdem die Barmer seit letzter Woche nicht zu erreichen war, habe ich es heute morgen nochmals versucht.
Die Dame meinte ein Schreiben wäre letzte Woche raus, mit der Ablehnung.
MDK Gutachten sei auch dabei.
Weil die aber die Frist versäumt haben, habe ich heute Morgen ein Fax geschickt, in dem ich die Genehmigungsfiktion fordere.
MfG