Nein, das ist nicht rechtens... die Genehmigungsfiktion gilt unbefristet für die Maßgabe der Erstverordung, die für die Fiktion ausschlaggebend war!vaporo redhalo hat geschrieben: Haken an der Sache, Sie ist befristet auf 1 Jahr. Begründung, es kann in einem Jahr viel passieren. Desweiteren fehlen die genannten Papiere immer noch und ich könnte vor der Ablauffrist einen neunen Antrag stellen. Ist das rechtens?
littleganja wird Dir das aber sicherlich noch ausführlicher bestätigen können.
Den "Schrieb" kannst Du Dir aber dennoch ruhig mal zusenden lassen... wichtig ist, dass Du denen sofort mitteilst, dass Du die Befristung mit Verweis auf die Gesetzeslage nicht akzeptieren wirst. Nicht das aufgrund Deines "Schweigens" noch ein konkludenter (Privat)Vertrag mit Deiner Krankenkasse geschlossen wurde, der das allgemeine Gesetz aushebelt...
@littleganja: Ich möchte Dir hier mal herzlich für Deinen Beistand für die Kranken und Leidenden danken!!! Werde heute abend ebenfalls eine Kerze für Dich anzünden (und für alle Kranken!)