Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch

vaporo redhalo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

Gunter_H hat geschrieben:vaporo redhalo
Ggf. ist es m.E. erwägenswert – falls nicht schon vorgesehen - neben solch tollen Instrumenten wie der „Genehmigungsfiktion“ auch die Argumente nach dem Canabis-Gesetz – in Deinem Fall - nochmals verdichtet konkret aufzubereiten und ggf. zum „zweiten Schuss“ anzusetzen... Macht Arbeit kann sich aber ggf. lohnen. littleganja hat m.E. auch deshalb „gewonnen“ weil er die gesetzlichen Voraussetzungen m.E. mehr als erfüllt hat!!!

Nicht vergessen, über die Genehmigungsfiktion herrscht auch in Juristenkreisen – wie man im Internet sehen kann, teilweise sehr große „Unsicherheit“ ggf . auch bei Richtern der unteren Instanzen...???
Fällt mir gerade ein: In Juristenkreisen ist es verpönt sich auf „Verjährung“ zu berufen weil das nur ein Sieg „zweiter Klasse“ ist. Ggf. sieht hier mancher Richter „Parallelen“?
Und „ärgert sich“, dass er sich nicht in der Sache einbringen kann....:-) ?
Die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle ich ja auch und habe es durch mehrere Ärzte belegt. Ich habe meinen Fall studiert und dank ganjas hilfe und reichlich Recherche konnte ich einiges an Argumenten auffahren. Ich wollte der Barmer ja den gang vors SG ersparen. Das unser BSG ein Urteil für die Patienten gefällt hat welches besagt das die interessiert niemanden bei der Barmer. Sie übergehen einfach mehrere Gesetze und auch das das MDK in meinem Fall pro Cannabistheraphie entscheiden hat juckt die nicht. Schau dir einfach mal den Brief auf seite 18 an. Sie heben die Fiktion mit §45 auf, doch ich erfülle keiner dieser Bedingungen und das sieht selbst die Barmer so. Sie begründen es ja mit Interesse der Versichertengemeinschaft. Nur um es mir dann doch für 1 Jahr zu genehmigen. Unser BSG hat ja entschieden das eine KK die Genehmigung nur dann zurücknehmen kann, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind, somit ist eine Aufhebung mit §45 nicht möglich. Ich vertraue auf unsere Gerichte und sehe eigentlich keinen weg wie die Barmer vor Gericht Gewinnen will.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

@Vaporo Redhalo

Du bist definitiv im Recht!
vaporo redhalo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:
Und wenn ein Arzt egal für welche Krankheit auch immer Cannabis ausstellt, weil er der Arzt der Meinung ist es hilft dem Patienten, haben die W...ser von der Mafia Behörde nicht das Recht sich über das Fachwissen eines Arztes zu stellen. Da gibt es für mich keine Entschuldigungen, fakt ist die hoffen das die Antragsteller vorher verrecken oder zumindest denken ah okay ich habe ja überhaupt keinen Anspruch, selbst ich habe am Anfang selbst an mir gezweifelt obwohl ich zuvor eine Ausnahmeerlaunis hatte. Die sind Raffiniert, gerissen und Hundsgemein.
So sieht es aus und deswegen müssen wir mit unseren Fällen an die Öffentlichkeit. Ein blick ins Forum zeigt doch was hier abgeht. Aber was kümmert es die Schafe solange alle Gesund Krankgehalten werden.
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vaporo redhalo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:@Vaporo Redhalo

Du bist definitiv im Recht!
Das ist ja das absurde in meinem Fall. Ich fühle mich manchmal wie in einem Film. Denn kein Schaf glaubt das eine Behörde so Amateurhaft arbeiten kann. Selbst die KK glaubt es oder auch nicht. Kranke verlorene Seelen die dort bei den KK Arbeiten und so handeln. Ich könnte es nicht mit meinem gewissen vereinbaren.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Wie ich oben geschrieben habe, ich dachte auch kurzzeitig ich bin im falschen Film. Es ist auch nicht mit worten zu beschreiben wie man sich in der Situation fühlt, die haben in der Schule vergessen dass uns zu lehren, wie man sich als Opfer fühlt. Mehr bist du auch nicht ein Opfer der Barmer, in den USA könntest du mehrere Millionen wegen Psychoterror verlangen, bei uns musst du hoffen das nicht die meisten denken du bist nur ein Junkie :?
meduser80
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von meduser80 »

Wenn ich das alles hier so lese freue ich mich ja tierisch drauf was bei mir so mit der lieben Barmer auf mich zu kommt.

Abwimmeln können die bei mir gleich abhaken, ich hab schon in Kindertagen gelernt mich für meine Rechte und Ansichten durchzuboxxen. Und mit ihren Methoden können die ruhig kommen da beissen die bei mir auf Granit.

Habe lange genug gelitten und wenn die mit ihren Psychospielchen anfangen steht auf einamal die Presse bei der lieben Barmer und frägt mal nach warum Kunden mit so Maschen abgefertigt werden. Klagen hin oder her ne Negative Prese reisst die viel mehr ins Schlechte licht und kann mitunter böse nach hinten losgehen.

Ich kenn da nix, nimm mir mein Recht und du hast Probleme.

Finde es eine absolute Frechheit leidenden Menschen ihr recht auf ein ertägliches Leben zu nehmen.
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Gunter_H
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Gunter_H »

meduser80 hat geschrieben: Ich kenn da nix, nimm mir mein Recht und du hast Probleme.
Finde es eine absolute Frechheit leidenden Menschen ihr recht auf ein ertägliches Leben zu nehmen.
Ja; das ist die Energie die es braucht um durchzukommen und dann klappt es auch....!!!

Drücke die Daumen.
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Gunter_H
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Gunter_H »

littleganja
Ich habe hier in ein Wespennest gestochen und
finde es sehr schade, wenn man mich nicht verstehen konnte, weil meine Ausführungen ggf. nicht klar genug gefasst waren..... Sorry wenn ich hier unbedacht und von mir ungewollt einen frei liegenden Nerv getroffen haben sollte!!!

Ja, es ist so, dass der kleine Sachbearbeiter in der GKV oft – auch nach meiner Erfahrung – wenig, bis gar keine Ahnung hat, sondern sich nur nach dem - teilweise das Gesetz ignorierenden - Leitfäden richtet und diese Leitfäden dann auch z.T. noch falsch auslegt...Tja wenn er dann Fehler macht ist das hoffentlich gut für uns!

Ja; die „Genehmigungsfiktion“ wurde erst 2013 „überarbeitet“ ist deshalb in der Statistik noch nicht richtig drin!

Ja; Jede Statistik hat einen Zeitversatz bis sich bestimmte Entwickelungen zeigen.

Ja, das med-Cannabis Thema kann noch gar nicht in den Statistiken sein!
(Übrigens die Statistik geht bis 2016 habe ich geändert)

Natürlich ist sind auch Deine Aussagen zur Genehmigungsfiktion voll richtig. (Z.B. missbräuchliches Beziehen auf Genehmigungsfiktion für Themen die gar nicht von Leistungsumfang der GKV erfasst sind...Dein Beispiel: LED TV).

Richtig ist auch Gesetz ist Gesetz!

Nur, es gibt - ob uns das passt oder nicht - (leider) – in jedem Gesetz –immer wieder Auslegungsspielräume.... !

Glaube und hoffe nicht, dass man im Fall von vaporo redhalo
auf Seiten der GKV ein Schlupfloch findet und damit dann auch noch durchkommt.
Ich drücke jedenfalls vaporo redhalo fest die Daumen, damit er zu seinem Recht kommt!!!

Ja was die GKVs mit Ihren Ablehnungen versuchen ist ganz oft – in jeder Richtung - eine Ignoranz des Cannabisgesetzes...!

Aber: und das ist meine klare Meinung
Man sollte m.E. jedoch nicht glauben, das die bei den GKVs blöd sind und nicht wissen wo sie ansetzen wollen um sich auch bei scheinbar klaren Themen gegenüber den Patienten und ggf. Klägern durchzusetzen... Wenn es um Klagen und in der Summe um große Mio. Beträge geht, schalten die schon ihre besten Kräfte ein... Dabei werden dann – wie von mir als Beispiel dargestellt - alle Register und Möglichkeiten geprüft und mindestens z.T. auch genutzt...
(Ich weiß von was ich da rede)

Wie menschenverachtend diese Unternehmen mit Ihren Ablehnungen ticken hast Du ja vorgerechnet....:

„Die wollen dich/euch mürbe machen, ganz einfache Rechnung: 100 Patienten werden abgelehnt, 20 geben direkt auf, bleiben 80. Von den 80 versuchen 60 über Telefon, Email und Briefe das ganze zu klären, die Widerspruch Fristen versäumen... bleiben noch am Ende ca. 40-50 von den ehemals 100 die dann evtl. Klagen. So funktioniert das in etwa.....“

Das sehe ich auch so und von dem Rest kommen Einige mit Ihren Klagen – aus welchen Gründen auch immer - ggf. nicht durch.

Ja, denen zeigen wir’s denn;
Wer nicht kämpft hat schon verloren!
Zuletzt geändert von Gunter_H am Mo 22. Jan 2018, 19:22, insgesamt 2-mal geändert.
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meduser80
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von meduser80 »

Gunter_H hat geschrieben:
meduser80 hat geschrieben: Ich kenn da nix, nimm mir mein Recht und du hast Probleme.
Finde es eine absolute Frechheit leidenden Menschen ihr recht auf ein ertägliches Leben zu nehmen.
Ja; das ist die Energie die es braucht um durchzukommen und dann klappt es auch....!!!

Drücke die Daumen.

Danke Gunter ich denke das wird schon. Zumal es für eine meiner Diagnosen kein anderen bisher bekannten Therapieweg gibt und die auch bei der GKV pdf aus Deinem Post gelistet ist bei dem Abschnitt bei welchen Symptomen Höchstrichterlich von einer Schweren Krankheit auszugehen ist.

Ich kann nur jedem ans Herz legen lasst euch nicht unterkriegen auch trotz Krankheit auch wenns schwer ist aber gebt nicht auf. Wir alle sind halt sozusagen die erste Generation die kämpfend den Weg geht damit es den zukünftigen Generationen nicht mehr so schwer gemacht wird.
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

@Gunter

War nicht böse gegen dich gemeint, ist einfach Fakt so wie ich das schreibe!
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Gunter_H
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben:@Gunter

War nicht böse gegen dich gemeint, ist einfach Fakt so wie ich das schreibe!

Kein Problem; wir kämpfen Beide an der gleichen Front nur mit verschiedenen Geschützen und das ist gut so !!!
Zuletzt geändert von Gunter_H am Mo 22. Jan 2018, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Gunter_H »

meduser80 hat geschrieben: Ich kann nur jedem ans Herz legen lasst euch nicht unterkriegen auch trotz Krankheit auch wenns schwer ist aber gebt nicht auf.


Wir alle sind halt sozusagen die erste Generation die kämpfend den Weg geht damit es den zukünftigen Generationen nicht mehr so schwer gemacht wird.
Ja das stimmt !!! Wir sind nach den Menschen mit Ausnahmegenehmigung die "erste Generation" nach neuem Gesetz !

War heute bei meiner GKV und habe - wegen verschiedener Sachen - eine nette Mitarbeiterin gesprochen..... Die hat zwar leider nichts zu entscheiden, aber auch nur den Kopf geschüttelt was in Sachen Genehmigung auch in ihrem Haus so abgeht....
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Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Marc O. Polo »

Hallo zusammen, habe anfang Januar meinen Antrag auf Kostenübernahme bei der Kk gestellt.
Am 4.1. dann schon die Ablehnung von der Kk, aber mit der Möglichkeit Widerspruch innerhalb eines Monats einzulegen.
Und bitten um Arztbericht und Krankenhausberichte die dann an den Mdk gehen sollen.
Habe dann am 24.1. Widerspruch eingelegt und dabei die Berichte von Arzt und auch Krankenhaus beigelegt, habs persönlich abgegeben und einen eingangsstempel mit Datum und Unterschrift bekommen.

Nun meine Frage:
Gilt dann trotzdem die 3 bzw. 5 Wochenfrist für den mdk?
Oder greift dann die Genehmigungsfiktion nicht weil direkt abgelehnt wurde?
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Wenn abgelehnt wurde greift die Genehmigungsfiktion nicht, tut mir leid aber dir bleibt ja der normale Weg und wenn ein Arzt an deiner Seite ist wird auch alles gut gehen wenn du am Ball bleibst.

Viel Glück ;)
Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Marc O. Polo »

Danke dir littleganja,
aber da wäre mir viel stress erspart geblieben.
Schade.
Dachte weil die in der Ablehnung die Möglichkeit der Überprüfung dieser Entscheidung durch den Mdk angekündigt haben gilt trotzdem die 5 Wochenfrist.

Barmer hat geschrieben: "Falls Sie uns weitere Medizinische Unterlagen vorlegen, werden wir den medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit einer Überprüfung dieser Entscheidung (§44 SGB X) beauftragen.
Für diese umfassende Prüfung benötigen wir die folgenden Unterlagen: (Berichte usw.)
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Und dann kam die Ablehnung bevor du die Unterlagen eingereicht hast, daher auch der Widerspruch oder?! Also neue Frist nach Widerspruch. :arrow: :arrow: NACHTRAG: Da Widerspruchverfahren 6 Monate Frist, siehe Post untern (Danke DUCK fürs aufpassen ;)
Zuletzt geändert von littleganja am Mi 31. Jan 2018, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Marc O. Polo »

Ja genau, habe den Antrag gestellt die haben abgelehnt und dann habe ich den Arztbericht und die Krankenhausberichte zusammen mit dem Widerspruch abgegeben.
Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Marc O. Polo »

Also haben die wieder 3 Wochen Zeit ab Widerspruch bis Genehmigungsfiktion eintritt?
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Marc O. Polo hat geschrieben:Also haben die wieder 3 Wochen Zeit ab Widerspruch bis Genehmigungsfiktion eintritt?

Wenn die es an den MDK geben 5 Wochen. :arrow: :arrow: FALSCH VON MIR!!!
Zuletzt geändert von littleganja am Mi 31. Jan 2018, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Duck
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Duck »

Echt im wiederspruch gelten wieder 5 Wochen?
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