illumination-kafkas hat geschrieben:Ich kann mir schon vorstellen, dass die das aus Versehen vertauscht haben. Einfach aus dem Grund, weil deine KK davon absolut nichts gehabt hätte... Früher oder später wäre das aufgefallen.
Das Gesetz ist nach wie vor auf der Seite von uns Patienten. Natürlich ist das Gesetz eine absolute Ausnahme, weil zum ersten Mal ein Medikament zugelassen wurde, bevor es das normale Zulassungsverfahren durchlaufen hat. Möglich ist das nur wegen der Problematik des Eigenanbaus.
Die KK wollen einfach noch nicht wahrhaben, dass es dieses Gesetz überhaupt gibt. Man muss sich jedoch bewusst machen, dass es die Eigenanbau-Problematik ohne die Prohibition von Cannabis, die eine Erforschung über jahrzehnte deutlich erschwerte, gar nicht gäbe. Wir haben es jetzt also mit den Folgen dieser irrationalen Politik zu tun. Daher ist steht das Gesetz auch im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen an Kostenübernahmen der GKV.
Die GKV wissen Alle sehr wohl, dass das
Gesetz sich
geändert hat! Die lehnen ab, weil sie die
Kosten nicht übernehmen wollen.
Zugelassen als Arzneimittel ist Cannabis, auch getrocknete Cannabisblüten seit 2007!
Hier ist ein Durchlaufen eines Zulassungsverfahren, bei allen schon auf dem Markt befindlichen Sorten gar nicht nötig.
Zulassungsverfahren durchlaufen neue Can sorten im vereinfachten Zulassungsverfahren. Nur Arzneimittel, die ganz neue, d.h. vorher noch nie dagewesene Wirkstoffe und Zusatzstoffe enthalten durchlaufen ein jahrelanges Zulassungsverfahren.
Die Prüfungsverfahren zu natürlichen Cannabis sind Qualitätskontrollen (weswegen vor kurzem ein kanadischer Can hersteller eine Sorte zurücknehmen musste; Qualitätsmängel), welche bei jeder zugelassenen Arznei gemacht wird. Erst wenn eine neue Sorte auf den Markt kommt, oder etwas an der "Zusammensetzung der Arznei" verändert wird, folgt ein neues aber vereinfachtes Zulassungsverfahren.
Kann man im übrigen alles auf den Seiten der BfArM nachlesen.
Und das Ganze hat rein gar nichts mit dem Eigenanbau zu tun, denn die paar Leute die Dank Urteil eines Verwaltungsgericht die Genehmigung zum Eigenanbau erhalten haben, sind die Absolute Ausnahme. Alles andere ist absolut
nicht neu.