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Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 13:25
von Sabine
littleganja hat geschrieben: Wie gesagt ich empfehle einen Anwalt, wenn die Krankenkasse verliert muss die eh die Kosten tragen. Wenn Ihr kein Geld habt oder weniger wie ich glaube 1800 Euro verdient, könnt Ihr euch einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt bei eurem Amtsgericht kostenlos besorgen. Der Anwalt darf dann maximal ca. 15 Euro für die Beratung und Schriftverkehr verlangen.
Möchte hier ergänzen, das die 15€ nur für die ERSTberatung gelten, nachfolgende Sitzungen müssen dann aus anderen Quellen bezahlt werden.

Ansonsten Reschpekt littleganja, noch so viel Willen bei soviel Krankheit! Bild

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 13:31
von littleganja
Xxx

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 13:32
von Duck
Es ist mehr als eine schande was da abgeht.
Krankheiten sind ja sensible höchst private sachen.

Nun ist es schon soweit das wir diese aus not öfentlich machen um an unser recht zu kommen.

:oops: :oops:

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 13:53
von DanielZappel
Da haste Recht Duck. Ein Armutszeugnis.

Bei mir kam noch nichts. Rechnerisch 5Wochen+1Tag. Die sind also drüber. KK hat heute natürlich zu. Sonst wäre ich gleich hin. DAK sucks!
Bei mir müsste das dann eh anders laufen. Genehmigungsfiktion oder so?!

Viel Glück ! Wird es eine öffentliche Verhandlung geben ? Darmstadt ist 40km von mir. Wir können ja gleich ne kleine Demo machen.
Ich werd dann wohl auch da hin müssen. Bei mir ist Darmstadt auch zuständig.

Viel Erfolg auf jeden Fall littleganja! Du tust konsequent was für dein recht. Und für uns alle. Danke.
Jetzt müssen wir halt alle zusammenhalten und für unsere Sache kämpfen.

LG

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 21:15
von CBDManiaK
so nach und nach geht es den kk ans eingemachte!

das ist auch gut so, lasst uns alle kämpfen für unser recht!

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 22:02
von illumination-kafkas
Ich finde es erschreckend, dass so viele Patienten immer noch solche Probleme haben, trotz des neuen Gesetzes!
Mich macht es außerdem wütend, dass sich die Krankenkassen, bzw. die MDKs, nicht an das Gesetz halten. Finde es sowieso sehr fragwürdig, dass so ein Schreibtischarzt, der mich nur durch Arztberichte kennt, entscheiden darf, ob ich ein Medikament bezahlt bekomme. Sorry, aber das widerspricht jeglichem Bauchgefühl und gesundem Menschenverstand.

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Sa 29. Apr 2017, 00:23
von CBDManiaK
da gebe ich dir recht, aber was bleibt uns denn anderes übrig?
unsere hausärzte bei denen wir teilweise seit jahren patienten sind, scbreiben es uns aus welchen gründen auch immer nicht auf.

also sind wir doch gezwungen so lange alle möglichen ärzte abzuklappern, bis wir einen schreibwilligen gefunden haben.
und wenn wir dann evtl einen finden, kennt der uns doch nicht...

und dieser doc hat dann die macht darüber zu entscheiden... das ist völlig am neuen gesetz vorbei!
einfach zum kotzen!

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:00
von littleganja
Gestern habe ich vom Gericht bzw. vom Rechtsanwalt die Schweigepflichtentbindung für die Ärzte zugeschickt bekommen. Habe die direkt unterschrieben an das Gericht gefaxt, wenn man bedenkt, der Antrag wurde am 28.04. gestellt per Fax, erhalten habe ich das Schreiben gestern 02.05. (inkl. Feiertag).

Sobald die Einstweilige Anordnung bei mir eintrifft, bekommt ihr ein Beweisfoto.

!!!!!!Es lohnt sich, beantragt die EINSTWILLIGE ANORDNUNG BEI ABLEHNUNG (Widerspruch)!!!!!

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:54
von Duck
Ich frag mich wofür es die schweigepflicht gibt, man muss sie eh ständig aufheben :?


Was für ein verwaltungs akt. :oops:

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 12:51
von M. Nice
littleganja hat geschrieben:Gestern habe ich vom Gericht bzw. vom Rechtsanwalt die Schweigepflichtentbindung für die Ärzte zugeschickt bekommen. Habe die direkt unterschrieben an das Gericht gefaxt, wenn man bedenkt, der Antrag wurde am 28.04. gestellt per Fax, erhalten habe ich das Schreiben gestern 02.05. (inkl. Feiertag).

Sobald die Einstweilige Anordnung bei mir eintrifft, bekommt ihr ein Beweisfoto.

!!!!!!Es lohnt sich, beantragt die EINSTWILLIGE ANORDNUNG BEI ABLEHNUNG (Widerspruch)!!!!!

Verstehe ich nicht ganz.
Zuerst wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
Wenn die KK diesen Antrag ablehnt, dann kann man Wiederspruch einlegen.
Bevor dieser Wiederspruch nicht entschieden ist (das macht die KK, nicht das Sozgericht), kann man auch nicht vor dem Sozialgericht klagen.

Littleganja, wie kannst Du vor dem Sozialgericht klagen, wenn Dein Wiederspruch noch nicht entschieden ist??? - Oder hast Du schon einen Wiederspruch-Bescheid der KK???

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 14:03
von littleganja
Und was ich vergessen habe, du brauchst nicht zwingend einen Anwalt, du kannst den Antrag auch selbst bei deinem Sozialgericht stellen. Vor dem Sozialgericht falls es zur Verhandlung kommt, brauchst du auch nicht unbedingt einen Anwalt, ist aber besser :lol:

Mein Antrag habe ich als Muster online gestellt
, abändern dein Name eintragen und ab in die Post oder per Fax.

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 17:26
von Eichhörnchen
Ich muss auch klagen und meine Krankenkasse geht schon gar nicht auf ein nettes Telefonat ein. im Gegenteil, sie zeigt sich einfach nur borniert. Sie erwidert mit den absurdesten Begründungen auf meine Klage. Scheißsystem! Ich bin beim Anwalt für die Klage, das Ganze belastet mich aber sehr.... Für mich ist es eine Verschlimmbesserung, da ich im Besitz einer Ausnahmeerlaubnis und die Gültigkeit der Erlaubnis bald ausläuft, also so lange die KK die Kosten nicht übernimmt muss ich mir die Therapie auf Privatrezept weiter führen und die Preise sind wiederum so hoch, dass ich es mir nicht leisten kann (so lange ich mit meiner Ausnahmeerlaubnis mein Cannabis kaufe, macht mir der Apotheker den alten günstigeren preis, er sagt aber dass er das dann mit einem Rezept nicht machen darf.) Die Situation mit dem neuen Gesetz ist zu verzweifeln, denn die Mehrheit der Bevölkerung glaubt noch an den Schlagzeilen vom März (Kiffen auf Rezept) und das ist schwer zu vermitteln wie die Situation ist.
Hier mein Erfahrungsbericht: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Geset ... mbesserung

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 17:43
von littleganja
Dann sag doch deinem Anwalt er soll für dich eine "Einstweilige Anordnung" beim zuständigen Sozialgericht beantragen!

Dann bekommst du solange das Verfahren dauert deine Medizin bezahlt!

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 17:49
von Eichhörnchen
Einstweilige Entscheidung beim Sozialgericht ist schon längst beantragt (eingereicht am 25.4.) wie ich es in meinem Erfahrungsbericht dargelegt habe. Aber das Gericht trödelt, es geht hin und her mit Stellungnahmen, die scheinen nicht schnell entscheiden zu wollen, das ist was mich verzweifeln lässt. und der Arzt meint, so lange die Genehmigung auf dem Tisch nicht liegt, muss ich wohl selbst bezahlen.
Gruß
Cécile

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 08:31
von littleganja
Eben mit der Richterin telefoniert die Barmer hat Frist bis morgen, ich rechne am 11.05. mit einem Entscheid! :D

Die Erfahrung einer Ärztin mit der Kostenübernahme durch di

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 12:03
von littleganja
:evil: Die Erfahrung einer Ärztin mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen :twisted:

Die ACM und meine Praxis erhalten laufend Rückmeldungen von Ärzten und Patienten über ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Meistens sind es nur Einzelerfahrungen. Ich möchte hier einen Auszug aus der E-Mail der Leiterin einer Schmerzambulanz vorstellen. Dieser Brief bestätigt den bisherigen Eindruck, dass sich die Krankenkassen vielfach nicht an die rechtlichen Vorgaben halten und die Ärzte damit mürbe gemacht werden könnten.

„(…)Ich habe jetzt für ca. 10 meiner Patienten in meiner Schmerzambulanz am Krankenhaus XY versucht, Cannabis für die Verschreibung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Trotz ausführlicher Beantwortung des standardisierten Fragenkatalogs der Antragsformulare einzelner Krankenkassen ist für so gut wie alle Patienten trotz schwerer Erkrankungen (…) die Kostenerstattung abgelehnt worden und auch bei Patienten die zum Teil schon im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zu ärztlich überwachten Cannabis Anwendung waren.

In so gut wie allem Ablehnungsbescheiden der MDK-Gutachter, deren Namen zum Teil nicht genannt wurde oder auch im Telefonat mit einzelnen Krankenkassen nicht zu erfahren waren, war die Begründung der Ablehnung, dass allgemein zur Verfügung stehende Therapiemaßnahmen nicht ausgeschöpft worden seien. Im Fall des organtransplantierten Patienten wurde gefordert, noch Therapieoptionen wie NSAR oder Paracetamol oder Gabapentin einzusetzen (!!!). Die Ablehnung der Kostenübernahme fußte auch auf Richtlinien des so genannten § 31 Abs. 6 SGB V oder einer nicht ausreichenden Schwere der zu behandelnden Schmerzerkrankung.

Der angenommene erleichterte Zugang zu Cannabis scheint offensichtlich nicht gegeben zu sein. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir nützliche Hinweise geben könnten, wie die Krankenkassen zu einer Kostenübernahme veranlasst werden könnten. Denn nach meiner Information kann die Kostenerstattung doch eigentlich nicht mehr so leicht (also "nur in Ausnahmefällen“) abgelehnt werden. Selbst palliative Patienten mit infauster Prognose erhielten keine Kostenerstattung, wenn sie keine Anbindung an ein palliativmedizinisches Zentrum vorweisen konnten. Also irgendetwas scheint da nicht mit rechten Dingen zuzugehen. Der avisierte erleichterte Zugang zu Cannabis scheint gar nicht zu existieren.(…)“
(Quelle: https://www.cannabis-med.org/german/acm ... php?id=234)

:arrow: Danke Dr. Grotenhermen & Team für alles!!! Ohne Dr. Grotenhermen wären wir nie da wo wir jetzt sind und glaubt mir wenn ihr kämpft wird ALLES GUT!!!

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 12:27
von Martin Mainz
Beitrag von littleganja hierher verschoben, Thema KK Kostenübernahme

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 14:39
von Eichhörnchen
Also bei mir läuft das Eilverfahren noch. Schweigepflichtentbindung und so gedöns habe ich nicht erhalten. Der Anwalt hat mich nun darum gebeten eidesstaatlich zu versichern, welche Therapien mit welchem (Mis)Erfolg ich bereits ausprobiert habe und das haben wir mit der jüngsten Stellungnahme wo nochmals die Dringlichkeit der Angelegenheit betont wurde, abgeschickt und zusätzlich um richterlichen Hinweis gebeten, wie es weiter läuft und wann das Gericht entscheidet. Meine eidesstaatliche Versicherung ist ein zusätzliches im Eilverfahren zulässiges Beweismittel, damit die Sache voran geht... So der Anwalt. Gutachten meiner Ärzten liegen ja schon vor.
Cécile

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Do 11. Mai 2017, 18:33
von Eichhörnchen
Gute Nachricht des Tages
Klage im Eilverfahren gewonnen! :P
Meine Krankenkasse ist verpflichtet bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu zahlen. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, die Krankenkasse darf Rechtsmittel einlegen. Und das war nur das Eilverfahren. Also der Kampf ist nicht vorbei. Und es stellt sich das nächste Problem: Bediol, die Sorte von Canabisblüten die ich benötige, ist nach Auskunft der Apotheke wo ich auch schon mit der Ausnahmegenehmigung die Blüten gekauft habe, derzeit nicht lieferbar (Es ist kein neues Thema, es gibt leider immer mal wieder Versorungsengepässe). Ich werde da aber täglich nachhacken!
Der Beschluss als PDF, vielleicht hilfreich für andere Betroffenen: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/do ... ecomte.pdf

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Verfasst: Do 11. Mai 2017, 18:56
von Duck
Glückwunsch.
Das bezieht sich nun nur auf diese sorte?
Kannst du nun nicht ausweichen auf eine ersatz sorte?

Neine güte was ein geschiss wenn es so sein sollte. :?