Ich habe auf der SCM-Seite einen interessanten Artikel gefunden, aus dem hervorgeht das Kranke auch ohne Arzt an Medizinalhanf kommen können,in dem sie die KK per Gerichtsbeschluss zur Kostenübernahme zwingen können.
Wie das dann mit dem benötigtem Rezept aussieht, kann ich mir nicht erklären.
Da hier aber der ein oder andere Profi auf diesem Gebiet unterwegs ist, so hoffe ich das uns das mal jmd erklären kann.
Zitat Fragesteller:
Patient „X“:
„Mein Problem ist die Unsicherheit, die Menge an Infos und Fehlinfos.
Daraus resultiert, das ich völlig unsicher bin, was mein Vorgehen betrifft. Meinen Antrag habe ich an die AOK gestellt, ohne das ich einen Hausarzt gefunden habe, der mich unterstützt. Ich habe Dr. Grotenhermens Diagnose beigelegt, die Kopie meiner Ausnahmegenehmigung und natürlich den KK Fragebogen ausgefüllt. Bei anderen hat das wohl schon auf diesem Weg zum Erfolg geführt. Die Antwort der AOK füge ich noch einmal an.
Da ich keinen Hausarzt finde, schon garnicht wenn die Kostenübernahme nicht geklärt ist, muss ich also ohne meine Medizin weiterleben? Ich bin weder körperlich noch finanziell oder psychisch in der Lage, jetzt mehrere Ärzte in 50 oder 100 km Entfernung aufzusuchen und de facto einen „Canossagang“ hinzulegen. Ich greife schon seit Wochen wieder auf Chemie zur Schmerzbekämpfung zurück und mein Körper reagiert wie üblich nicht gut da drauf. Keine Lösung in Sicht.“
Zitat Antworter:
Patient „Y“:
„Hallo,
lass Dich nicht entmutigen, die Situation ist leider momentan sehr
unübersichtlich und es gibt bis jetzt kaum gesicherte Erkenntnisse.
Die Argumentation der Krankenkasse ist vermutlich rechtswidrig.
Ich empfehle Dir, Dich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht in Deiner
Nähe beraten zu lassen. Er kann Dir auch bei den Kosten der Beratung und
Vertretung helfen (falls Du diese nicht alleine tragen kannst, nimm
einen aktuellen Bescheid der Leistungen mit, die Deinen Lebensunterhalt
sichern).
Dies kannst Du selbst tun:
– Den Antrag einfach neu stellen und hoffen, dass es diesmal anders
ausfällt (das Gesetzt lässt dies zu und die Krankenkassen werden evtl.
auch alleine durch Beharrlichkeit irgendwann nachgeben).
– Falls Du ihn nicht einfach so neu stellen willst, dokumentiere Deine
erfolglose Suche nach einem Kassenarzt (kurze Liste mit Name,
Telefonnummer, Anrufdatum und Ergebnis, 5-10 lokale Ärzte im Zeitraum
von 7-14 Tagen kontaktiert, keine Behandlung möglich).
– Prüfe ob Dein Schreiben eine sogenannte Rechtsfolgenbelehrung enthält
(steht dort etwas über die möglichen Rechtsmittel und Fristen?)
– Falls Dein Schreiben eine Rechtsfolgenbelehrung enthält, kannst Du
davon ausgehen, dass der Ablehnungsbescheid formell gültig ist.
– Falls nicht, fordere von der Kasse formlos mit kurzer Frist (5
Werktage) einen rechtsgültigen Bescheid ein.
– Sobald Du einen Ablehnungsbescheid mit Rechtsfolgenbelehrung hast,
kannst Du Widerspruch bei Deiner Krankenkasse einlegen (vorab per Fax,
zusätzlich später per Brief, im Anhang die Liste mit der erfolglosen
Arztsuche), wie etwa: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren
Ablehnungsbescheid vom 19.04.2017 ein. Da ich dringend auf die
Behandlung mit Medizinal-Cannabisblüten angewiesen bin und täglich unter
nicht tolerierbaren Schmerzen leide, ist mir keine weitere Wartezeit
mehr zuzumuten. Leider konnte ich in angemessener Frist keinen
Kassenarzt finden, der eine Behandlung durchführen könnte. Ich fordere
Sie auf, sofort Abhilfe zu schaffen und meinem Antrag auf
Kostenübernahme statt zu geben, da mir ansonsten schwerer
gesundheitlicher Schaden droht“.
– Nachdem Du den Widerspruch per Fax abgeschickt hast, kannst Du sofort
danach mit den ganzen Unterlagen (Liste mit vergeblicher Arztsuche nicht
vergessen) und einer Kopie des gerade eingereichten Widerspruches zum
lokalen Sozialgericht gehen und dort persönlich einstweiligen
Rechtsschutz in der Sache beantragen. Du kannst zum Beispiel dies im
Sozialgericht zu Protokoll geben:
Die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw.
Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V durch die Krankenkasse verletzt
mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2
Satz 1 GG erheblich. Ich versichere hiermit an Eides Statt, dass mir
aufgrund meiner täglichen, nicht tolerierbaren Schmerzen, keine weitere
Wartezeit zumutbar ist. Die ansonsten zur Verfügung stehenden
Medikamente verursachen bei mir schwerste Nebenwirkungen wie: (hier
Nebenwirkungen auflisten) und verschlechtern meinen Allgemeinzustand stark.
Falls nicht unmittelbar Abhilfe geschaffen wird, werde ich durch den mir
entstehenden gesundheitlichen Schaden nicht mehr imstande sein, meine
übrigen Grundrechtsgewährleistungen wahr zu nehmen. Ich befinde mich
durch diese Rechtsverletzung in einer Notlage, aus der ich mich selbst
nicht befreien kann und sehe hierdurch meine Menschenwürde nach Art. 1
GG verletzt. Daher stelle ich hiermit den Antrag auf Erlass einer
einstweilige Anordnung zur Verpflichtung der Krankenkasse auf
Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabinoiden nach §
31 Abs. 6 SGB V.“
– Falls das Gericht dem nachkommt, musst Du dann trotzdem das ganze
Gerichtsverfahren durchlaufen (am besten spätestens jetzt einen Anwalt
suchen), doch die Krankenkasse wird dann ab sofort für die gesamte Dauer
des Hauptverfahrens (welches Jahre dauern kann) zur Kostenerstattung
verpflichtet, d.h. Du könntest theoretisch dann sofort behandelt werden.
Möglich ist, dass die Krankenkasse dem Widerspruch sofort statt gibt.
In der Regel erkundigt sich das Gericht telefonisch bei der Krankenkasse (ob sie wirklich ein Gerichtsverfahren wollen oder dem Widerspruch jetzt sofort statt geben und dem Gericht die Arbeit ersparen) und ein solcher Anruf durch das Sozialgericht kann durchaus dazu führen, dass von der Kasse sofort ein Genehmigungsbescheid ausgestellt wird (Vermeidung weiterer Kosten), den der Patient innerhalb weniger Tage erhält.
Dann würde das Verfahren vor dem Sozialgericht eingestellt und für den Patienten würde kein weiterer Aufwand entstehen.
Wie die Kassen hier mehrheitlich agieren werden (ob sie tatsächlich viele Gerichtsverfahren riskieren, welche einen Präzedenzfall schaffen könnten und erhebliche Kosten für die Kasse verursachen werden), muss sich erst noch zeigen.“
Hier geht es zur Originalseite:
http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-med ... ich-selbst
Cannabis als Medizin ohne Arzt - siehe Artikel
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studenmuenster
- Beiträge: 107
- Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50
Re: Cannabis als Medizin ohne Arzt - siehe Artikel
Sorry, aber "Cannabis als Medizin ohne Arzt" verfehlt leider hier extrem das Thema.
In dem SCM Beitrag geht es um jemanden, der bereits eine Ausnahmegenehmigung besaß, der Unterlage von Grotenhermen hat und der wohl ziemlich ländlich lebt. Ohne die Unterlagen von Grotenhermen, bzw. ärztliche Unterlagen die auf die Notwendigkeit der Behandlung mit Cannabis hinweisen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme sowieso nicht möglich und auch mit wird er nicht genehmigt, weil der Kassenarzt fehlt. Trotzdem muss man einen gestellt haben, incl. Unterlagen, sonst keine Widerspruch und kein Sozialgericht.
Ob das Urteil des Sozialgerichts in diesem Fall überhaupt zu Lasten der Krankenkasse ausfällt finde ich ziemlich fraglich, weil der Patient eben keinen Arzt gefunden hat, der ihn überhaupt beim Thema und/oder der Verschreibung unterstützt.
Ohne Arzt kein Rezept, es muss dir ja jemand das BTM Rezept ausstellen und das macht nicht die Krankenkassen. Vlt. ist ein Kassenarzt eher dazu bereit, wenn man eine Kostenübernahme der Krankenkasse hat und so soll ja hier auch das Pferd aufgezäumt werden, aber eine Garant ist es trotzdem nicht und die Kostenübernahme für diesen Weg bisher nicht gesetzlich vorgesehen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern auf Weitergabe gemachter Erfahrungen beruht und nicht den Rat eines Anwalts ersetzen kann. Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden.
In dem SCM Beitrag geht es um jemanden, der bereits eine Ausnahmegenehmigung besaß, der Unterlage von Grotenhermen hat und der wohl ziemlich ländlich lebt. Ohne die Unterlagen von Grotenhermen, bzw. ärztliche Unterlagen die auf die Notwendigkeit der Behandlung mit Cannabis hinweisen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme sowieso nicht möglich und auch mit wird er nicht genehmigt, weil der Kassenarzt fehlt. Trotzdem muss man einen gestellt haben, incl. Unterlagen, sonst keine Widerspruch und kein Sozialgericht.
Ob das Urteil des Sozialgerichts in diesem Fall überhaupt zu Lasten der Krankenkasse ausfällt finde ich ziemlich fraglich, weil der Patient eben keinen Arzt gefunden hat, der ihn überhaupt beim Thema und/oder der Verschreibung unterstützt.
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littleganja
Re: Cannabis als Medizin ohne Arzt - siehe Artikel
@ studenmuenster
Wenn man die Kostenübernahme hat, kann man wie gesagt auch zu einem Privatarzt, dieser kann ebenfalls an der Studie teilnehmen. Lediglich die Rezeptgebühren (Privatrezept), sowie die Behandlungen die abgerechnet werden, muss man selbst bezahlen. Weiterhin muss man dann in Vorkasse für die Cannabis-Medizin gehen, bekommt das Geld dann aber rückerstattet, nach Einreichung der Apotheken Quittung.
Das wurde mir auch bei einem Telefongespräch mit der Barmer bestätigt, ebenfalls ist mir auch eine Aussage seitens der AOK bekannt.
Auszug IACM Dr. Grotenhermen:
"Möglicherweise eröffnet sich auch für einige gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, Privatrezepte von einem privatärztlich tätigen Arzt erstattet zu bekommen. So hat einer meiner Patienten, der bei der AOK versichert ist, die Möglichkeit erhalten, auch die Kosten meine Rezepte erstattet zu bekommen, obwohl ich kein Vertragsarzt bin. Ich muss diese Frage noch etwas genauer klären." 22.04.2017
Link: https://www.cannabis-med.org/german/acm ... php?id=233
Sollte die Krankenkasse mit der Begründung ablehnen, dass man kein Kassenarzt hat, ist dies eindeutig Gesetzeswidrig!
-> §76 SGB V - Freie Arztwahl - https://dejure.org/gesetze/SGB_V/76.html
In Deutschland kann sich jeder aussuchen zu welchem Arzt er geht, die Kostenübernahme ist nicht an einen Kassenarzt gebunden, lediglich ein "Facharzt" ist im Gesetz benannt (Zahn&Tierärzte ausgenommen)."""...... sowieso nicht möglich und auch mit wird er nicht genehmigt, weil der Kassenarzt fehlt."""
Wenn man die Kostenübernahme hat, kann man wie gesagt auch zu einem Privatarzt, dieser kann ebenfalls an der Studie teilnehmen. Lediglich die Rezeptgebühren (Privatrezept), sowie die Behandlungen die abgerechnet werden, muss man selbst bezahlen. Weiterhin muss man dann in Vorkasse für die Cannabis-Medizin gehen, bekommt das Geld dann aber rückerstattet, nach Einreichung der Apotheken Quittung.
Das wurde mir auch bei einem Telefongespräch mit der Barmer bestätigt, ebenfalls ist mir auch eine Aussage seitens der AOK bekannt.
Auszug IACM Dr. Grotenhermen:
"Möglicherweise eröffnet sich auch für einige gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, Privatrezepte von einem privatärztlich tätigen Arzt erstattet zu bekommen. So hat einer meiner Patienten, der bei der AOK versichert ist, die Möglichkeit erhalten, auch die Kosten meine Rezepte erstattet zu bekommen, obwohl ich kein Vertragsarzt bin. Ich muss diese Frage noch etwas genauer klären." 22.04.2017
Link: https://www.cannabis-med.org/german/acm ... php?id=233
Sollte die Krankenkasse mit der Begründung ablehnen, dass man kein Kassenarzt hat, ist dies eindeutig Gesetzeswidrig!
-> §76 SGB V - Freie Arztwahl - https://dejure.org/gesetze/SGB_V/76.html
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studenmuenster
- Beiträge: 107
- Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50
Re: Cannabis als Medizin ohne Arzt - siehe Artikel
Für die Kostenübernahme ist ein "Vertragsarzt" (vgl. SGB V § 31 Absatz 6) laut Gesetz nötig, das ist ein Arzt mit Kassenzulassung.littleganja hat geschrieben: In Deutschland kann sich jeder aussuchen zu welchem Arzt er geht, die Kostenübernahme ist nicht an einen Kassenarzt gebunden, lediglich ein "Facharzt" ist im Gesetz benannt (Zahn&Tierärzte ausgenommen).
Ist mir bekannt, bisher aber rein spekulativ und benötigt, laut Herrn Grotenhermen selbst, weitere Klärung.littleganja hat geschrieben: Auszug IACM Dr. Grotenhermen
Ohne aktuelle ärztliche Stellungnahme keine Kostenübernahme, ohne Stellungnahme hat man wohl auch keinen behandelnden Arzt, egal ob privat oder kasse.littleganja hat geschrieben:Sollte die Krankenkasse mit der Begründung ablehnen, dass man kein Kassenarzt hat, ist dies eindeutig Gesetzeswidrig!
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littleganja
Re: Cannabis als Medizin ohne Arzt - siehe Artikel
Ich bin davon ausgegangen dass ein Privatarzt die Therapie unterstützt, wenn kein Arzt die Therapie unterstützt gibt's auch keine Übernahme. Wenn ein Privatarzt die Therapie unterstützt kann die Krankenkasse nicht aufgrund eines fehlenden Kassenarztes ablehnen.Ohne aktuelle ärztliche Stellungnahme keine Kostenübernahme, ohne Stellungnahme hat man wohl auch keinen behandelnden Arzt, egal ob privat oder kasse.
Zumal ich Ausnahmeerlaubnis Inhaber seit 2015 war, 3 Kassenärzte und 1 Privatarzt meine Therapie unterstützen, habe ich auch eine Ablehnung bekommen.
Ein Kassenarzt ist keine Garantie!
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studenmuenster
- Beiträge: 107
- Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50
Re: Cannabis als Medizin ohne Arzt - siehe Artikel
Sorry, ich hatte mich unklar ausgedrückt, dass wegen eines fehlendem Kassenarztes abgelehnt wurde habe ich bisher auch noch nicht gelesen. In dem Beitrag vom SCM lese ich es so, dass die Person sich momentan nicht in ärztlicher Behandlung befindet, dementsprechend meine Aussage.littleganja hat geschrieben: Ich bin davon ausgegangen dass ein Privatarzt die Therapie unterstützt, wenn kein Arzt die Therapie unterstützt gibt's auch keine Übernahme. Wenn ein Privatarzt die Therapie unterstützt kann die Krankenkasse nicht aufgrund eines fehlenden Kassenarztes ablehnen.
Generell braucht man immer einen Arzt für das Rezept und eine aktuelle Stellungnahme bezüglich schwer krank, Aussicht auf Besserung, warum keine Alternativen vorhanden/mehr ausprobieren für die Kostenübernahme.
Die Behandlung bei einem Privatarzt ist immer möglich und wird sogar unter bestimmten Voraussetzungen (x Kassenärzte im Umkreis von x Kilometern/einer zumutbaren Entfernung vergeben für die nächsten x Wochen/Monate keine Termine, etc pp., oder so ähnlich) von der GKV gezahlt, das kenne ich persönlich besonders beim Thema Psychotherapie. Falls man das anwenden kann (wie auch immer) wäre eine Kostenübernahme über einen Privatarzt definitiv möglich.
Egal welcher Arzt, die Kostenübernahmen werden momentan aus den fadenscheinigsten Gründen einfach abgelehnt, ich hoffe da auf Grundsatzurteile in Zukunft, die vermutlich schneller zustande kommen sollten als eine Überarbeitung der betreffenden Gesetzesstellen.