Und nun? Wie siehts denn aus wenn ich mit meinem Rezept einfach in die Apotheke gehe wollen die eine Kostenzusage sehen. Kann man eine einstweilige Verfügung erwirken, wer hat Erfahrungen? Ich komme mir richtig vereiert vor.
Danke für Feedback
Wurde der Eingang deines Antrags denn überhaupt von der KK bestätigt? Sonst kann man lange warten und die Frist hat noch nichtmal begonnen...theo hat geschrieben:Seit nun über 5 Wochen keine Meldung auf meinen Antrag.
habe den Antrag telefonisch gestellt und dann den MDKbogen und ein Begleitschreiben mit Datum 22.03 der Antragstellung bekommen und fristgerecht wieder eingereicht. Telefonisch wurde der Eingang bestätigt.crappy hat geschrieben:Wurde der Eingang deines Antrags denn überhaupt von der KK bestätigt? Sonst kann man lange warten und die Frist hat noch nichtmal begonnen...theo hat geschrieben:Seit nun über 5 Wochen keine Meldung auf meinen Antrag.
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Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet
Ja, es ist zum "Mäusemelken", was sich die Krankenkassen herausnehmen... aber Du machst genau das Richtige!alpr hat geschrieben:Was mich das ganze ankotzt
Das ist vollkommen irrelevant! Aber das muss die DAK wohl erst noch lernen...Connor hat geschrieben:Man ist nicht bereit, die Frist anzuerkennen, da das Versäumnis nicht an der DAK liegt.........
Ich habe der Kk schon zwei Rechnungen gegeben, nach Ablauf der ersten Frist, nächste Woche bekommen sie die nächste Rechnung.Cookie hat geschrieben:alpr hat geschrieben: Eigentlich ist es aber so, dass Du nach Ablauf der Frist einfach in die Apotheke gehen könntest. Die KK muss die Kosten übernehmen, wenn die Frist abgelaufen ist, denn Dein Antrag gilt in dem Fall als genehmigt. Dass die KK das ggf. anders sehen möchte, ist zwar richtig, aber das interessiert laut Rechtslage wenig.