5 Wochen-Fris(s)t und dann?

srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Doch erstmal haben sie den post Eingang meines Schreibens 3 Wochen zu ihren gunsten verlegt. Dann behauptet nein Arzt antworte nicht. War aber ein Fehler der kk. Nun schrieben sie das ich bis zum 6.6 bescheid bekommen soll. Das wären dann real über 12. Wochen.
alpr
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von alpr »

srjosi hat geschrieben:Doch erstmal haben sie den post Eingang meines Schreibens 3 Wochen zu ihren gunsten verlegt. Dann behauptet nein Arzt antworte nicht. War aber ein Fehler der kk. Nun schrieben sie das ich bis zum 6.6 bescheid bekommen soll. Das wären dann real über 12. Wochen.
Ruf doch einfach mal bei deiner Zuständige Aufsichtsbehörde an und erkläre denen das, schadet doch nicht und ist kostenlos. Schau was die sagen. Allerdings brauchen die dann den gesamten Schriftverkehr zwischen dir und deiner Kk.
Es kommt auch immer darauf an ob die Kk alle Fristen berücksichtigt haben oder nicht, bei mir haben sie es nicht. Hier greift dann §13 3a. Ist nicht so einfach wenn man von § keine Ahnung hat und dieses Chinesisch nicht versteht, hat mich den letzten Nerv gekostet.
Hast du hier im Forum schon deinen Fall ausführlich beschrieben, mit Datum und Schriftverkehr? Hier kennen sich einige sehr gut aus. Schreib es doch hier rein, vielleicht kann man helfen.
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Ja, im 9 und im 17. Oder so ähnlich Beitrag in dem Thema.
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Und ich werde morgen früh telefonieren.
alpr
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von alpr »

srjosi hat geschrieben:Ja, im 9 und im 17. Oder so ähnlich Beitrag in dem Thema.
Schon der Wahnsinn was die mit uns machen, bin gespannt was die bei dir morgen sagen werden, informiere uns.
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Ich mache Meldung! Viva la Revolution
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

So,
Telefonat war gut. Habe meine Sache per Fax hingeschickt, und per Brief hinter her. Die Dame sagte sie werden es sich mal anschauen.
alpr
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von alpr »

srjosi hat geschrieben:So,
Telefonat war gut. Habe meine Sache per Fax hingeschickt, und per Brief hinter her. Die Dame sagte sie werden es sich mal anschauen.
Super, jetzt hoffe ich für dich das es was bringt.
Hat sie gesagt wie lange sie braucht um dir ein Ergebnis mitzuteilen?
Phoenix
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von Phoenix »

Hallo,
seit zehn Wochen warte ich auf den Bescheid zur Kostenübernahme. Begründung der KK: die Unterlagen seien nicht fristgerecht eingegangen, wobei sie nicht genau sagen konnten was "fristgerecht" bedeutet. Damit sei die fünf Wochen Frist nicht mehr gültig. Eine Mitarbeiterin erklärte mir, dass die Krankenkasse nochmal eine Frist von vier Wochen hätte, eine andere meinte es gäbe gar keine Fristen mehr, die sie einhalten müssten. Die rechtlichen Grundlagen dafür konnten sie mir nicht nennen. Fakt ist erst eine Woche nach Antragstellung habe ich den Fragebogen erhalten. Angeblich wären auch die Unterlagen erst eine Woche nach Versand bei der Krankenkasse eingegangen.
Es ist zu vermuten, dass der Vorgang bewusst verzögert wird, um Fristen zu umgehen. Als ich in meinem gestrigen Telefonat ankündigte, Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einzulegen, und mich auch auf Genehmigungsfiktion berufen würde, hieß es plötzlich, es wäre für morgen vorgemerkt, das Gutachten beim MDK anzumahnen.
Kleiner Tipp: ich sage den Gesprächspartnern vor dem Gespräch immer, dass ich wegen eines Handicaps keine Notizen machen kann und deshalb das Gespräch aufzeichnen werde. Dann überlegen die sich genau was sie sagen.

Eine Behandlung wird von den Krankenkassen häufig wegen mangelnder Wirksamkeit abgelehnt.
"Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit", sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung."
D.h. die Krankenkassen haben kein Interesse an einer langfristigen Behandlung mit Cannabis

Um aussagekräftige Informationen zur Behandlung zu bekommen hat der Gesetzgeber ja genau deshalb zwingend eine Begleiterhebung geknüpft. Das setzt aber voraus das genügend Personen an dieser Begleitstudie teilnehmen.
Wird aber der Mehrzahl der Betroffenen Kostenzusage und damit die Behandlung verweigert, können keine validen Wirksamkeitsstudien realisiert werden. Damit torpedieren die Krankenkassen genau dass, was sie selbst einfordern, um dann nach fünf Jahren, nach Ablauf der Studie, sagen zu können, die Behandlung mit Cannabis hat sich als nicht wirksam erwiesen..
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Gute,
Bisher herrscht immer noch das Schweigen im Walde. Das Bundesversicherungsamt hat sich nicht gemeldet.
Ich war heute mal bei nem Anwalt. Ich warte jetzt ab und dann schauen mer ma.
Zuletzt geändert von srjosi am Mo 22. Mai 2017, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
alpr
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von alpr »

Hallo srjosi, hast du schon eine Nachricht bekommen von der Aufsichtsbehörde?
srjosi
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Registriert: Di 9. Jun 2015, 09:37

Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Nein, keinerlei Reaktion. Aber die Woche ist ja noch jung.
rymlos
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von rymlos »

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Den Antrag habe ich am 07.04 gestellt, die Krankenkasse hat den Antragseingang auf den 18.04 geändert da mein Arzt 10 Tage für die Ausfüllung des Antrags brauchte.
Heute sind es genau 5 Wochen, also habe ich soeben meinem Arzt bescheid gegeben das wir morgen das Rezept Ausstellen können.
Nun informierte mich mein Arzt, das der MDK bei Ihm angerufen hat, weil sie seine Schrift nicht lesen konnten ...
Ich habe von der Krankenkasse aber keinerlei Informationen, dass sich die Frist geändert hat.
Wie soll ich mich nun verhalten ? Was meint ihr?
Morgen einfach auf 13 abs. 3 verweisen und das Rezept holen? Die Krankenkasse muss mich doch informieren wenn es länger dauert oder?
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Wenn mein Anwalt mich gestern richtig beraten hat, hat die Sache mit der Genehmigungsfiktion einen großen hacken. Die kk kann die Fiktion nach belieben aufheben. Also sollte man den Vorrat für 5 Jahre auf einmal kaufen. ( witz).
Es bleibt nichts vernünftiges übrig als am sozialgericht zu klagen nach erfolgter Ablehnung.
littleganja

Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von littleganja »

srjosi hat geschrieben: Es bleibt nichts vernünftiges übrig als am sozialgericht zu klagen nach erfolgter Ablehnung.

So sieht es aus............
rymlos
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von rymlos »

so, habe mich mal weiter schlau gemacht.
Die Rechtslage ist eindeutig.
Laut meiner Rechtsschutzversicherung und meinem Anwalt kann die KK nicht nachträglich Daten ändern wie sie es wollen. Ihr solltet definitiv euren Rechtschutz zur hilfe nehmen, das hilft enorm.
Sabine
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von Sabine »

"Die Linke: Tipps zur Kostenerstattung für Medizinalhanf
...
Sollten die Anträge, die von der Krankenkasse in der Regel innerhalb von drei Wochen bearbeitet sein müssen, was sich aber bei Einschaltung des medizinischen Dienstes zur Prüfung des Antrags auf fünf Wochen hinausziehen kann, abgelehnt werden, empfiehlt Tempel zunächst, die Aufsichtsbehörde, die für die jeweilige Kasse zuständig ist, einzuschalten. Zudem kann gegen den Bescheid ein Widerspruch eingelegt werden. Einen Generator dazu findet sich ebenfalls auf der Website der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“.

Durch einen Widerspruch könne sich der Patient zusätzlich Zeit verschaffen und sich so weitere Beratung mit ins Boot holen, informiert Tempel und schreibt dazu Folgendes: „Haben Sie nur Mut, gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Es sind Fälle bekannt, bei denen die Krankenkassen nach dem Widerspruch und einem erneuten Antrag zur Kostenerstattung diesen bewilligt haben.“ Als letzte Option erwägt der Politiker rechtliche Schritte vor dem Sozialgericht einzuleiten. Die „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ erwägt hier sogar eine Unterstützung des Patienten bei Gerichtsprozessen, sofern gute Erfolgsaussichten bestehen würden, erläutert Tempel weiter."


http://www.hanf-magazin.com/politik/deu ... zinalhanf/
alpr
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von alpr »

Sabine hat geschrieben:"Die Linke: Tipps zur Kostenerstattung für Medizinalhanf
...
"empfiehlt Tempel zunächst, die Aufsichtsbehörde, die für die jeweilige Kasse zuständig ist, einzuschalten.“.
Mein reden, macht es, so werden die Probleme mit den Kk amtlich, einfach anrufen.

Stoner_Grandma hat sich so viel Arbeit gemacht.
viewtopic.php?f=22&t=7288
srjosi
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von srjosi »

Die Aufsichtsbehörde schweigt aber auch beharrlich…
theo
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Re: 5 Wochen-Fris(s)t und dann?

Beitrag von theo »

ja, und so wird der Peter immer weiter hin und her geschoben, chemisch gereinigt und er bleibt trotzdem schwarz.
Dieses Gesetz mag für manche ein Meilenstein sein, für viele aber eher ein Rückschritt. Ein paar Alibigenehmigungen und ansonsten hat man den Kassen noch genügend Möglichkeiten gelassen "führsorglich" gegen eine Kostenübernahme zu entscheiden. Morphine sollen da eher das Mittel der Wahl sein, denn schliesslich sollen Sativex und Dranobinol bei schwerer Leberfunktionsstörung nicht empfolen werden. Welch ein Quatsch, ich habe Blüten beantragt weil das das einzige ist was ich vertrage. Mit ALLEN Oralen und Tranzdermalen Mittelchen gehts mir echt zum Kotzen.
Ein Privatrezept ist aber auch ganz schön teuer und so ist ein erträgliches Dasein ganz schön rationiert. :evil:
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