Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

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Martin Mainz
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Martin Mainz »

Glückwunsch, Eichhörchen.
Eichhörnchen hat geschrieben:Weiß jmd mehr über die Verfügbarkeit der diversen Sorten?
Dazu gibt es hier einen Strang: viewtopic.php?f=22&t=7130&p=41533#p41533
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darksoul
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von darksoul »

Hallo,

ich wollte nur eben bescheid geben, dass es meine KK anstandslos übernimmt. Bin bei der TK.

- Eingereicht Anfang April per Brief (mit dem Off-Label-Übernahme-Antrag)
- erst keine Reaktion
- Anruf von mir, 1 Woche später um mich zu erkundigen, ob es einging - Fazit: nein
- Nochmals per Mail eingereicht
- Antwort "es geht an den MDK" 4 Tage später erhalten per Brief
- Gestern telefonisch nach Stand erkundigt - Info: es sei gestern der Übernahmebescheid raus, auf Nachfrage daraf ich die bisherigen Rezepte zur Erstattung einreichen, und ich solle baldmöglichst ein Kassenrezept einlösen, zur Bestätigung, dass ich es verschrieben bekomm
- Heute den Brief erhalten

ja...ich bin echt happy!

Jetzt schlau machen, wie der Vapo auf's Rezept muss...(also falls evtl jmd n Tip hat, wär das super - PZN hab ich schon - eher, was sonst drauf muss)

Grüße
darksoul
Duck
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Duck »

Glückwunsch schon der zweite positive bericht von der TK.
darksoul
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von darksoul »

Danke, lieb von dir! Zumal du ja nicht ganz unbeteiligt bist! (ganz ganz lieben Dank für die Tips von dir und von allen anderen!)
Ist momentan auch echt nötig, mal positive Nachrichten zu bekommen!
hängt eh genug in der Schwebe und ist eh noch alles offen, wie es nach meiner nächsten OP aussieht...da tut es umso besser!

Bisher hab ich mit der TK noch nie schlechte Erfahrungen gemacht! (weder bei sehr kostenintensiven Behandlungen/Anwendungen, noch bei experimentellen, noch bei off-lable-Anträgen...und das sowohl privat als auch auf Arbeit im medizinischen Bereich!!!) Bisher wurde alles übernommen, bei dem auch nur ansatzweise Erfolg möglich gewesen wär!
Kann Zufall sein...aber ich werd trotzdem so schnell dort nicht freiwillig weg! Und ich würd sie jedem mit gutem Gewissen empfehlen!
Christiane B.

Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Christiane B. »

darksoul hat geschrieben: TK
Kann Zufall sein...aber ich werd trotzdem so schnell dort nicht freiwillig weg! Und ich würd sie jedem mit gutem Gewissen empfehlen!
Anfang letztes Jahr wollte ich meine KK wechseln, weil die mal wieder den Zusatzbeitrag erhöhten und Leistungen kürzten, aber da war ich mitten in der Krebsbehandlung, also mehr als ungünstig die KK zu wechseln.
Für die Zukunft werde ich die TK im Auge behalten, da mir diese jetzt schon öfter empfohlen wurde, bzw, sobald ich mal weniger Stress habe, mich mit der TK wegen eines wechsels in Verbindung setzen.
darksoul
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von darksoul »

@Christiane B.
Stimmt, das ist definitiv ein ungünstiger Zeitpunkt!
Da hätte ich auch nicht gewechselt! Aber für die Zukunft ist das mMn echt ne Überlegung!

Mich schockiert es nur etwas, dass ich hier so heftige Erfahrungsberichte zur TK les...wäre spannend, zu wissen, woran das jeweils liegt.
Meine Erfahrungen sind aus Baden-Württemberg und aus Bayern. Keine Ahnung, ob das einen Unterschied macht.
alpr
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von alpr »

Ich habe gerade telefonisch die Kostenzusage bekommen, weil ich das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingeschaltet, bzw. angerufen habe, dies hab ich der AOK telefonisch gesagt, zwei Std. später kam die Zusage telefonisch.
Auf meine Frage wegen den Kosten die nach der 5 Wochen Frist hatte, meinte er das er das bis morgen klärt, ich sagte, gut dann ruf ich meinen Anwalt an das er noch nichts machen soll. Dann meinte ich auch noch das er abklären soll wie es ist wenn ich eine andere Sorte möchte (ich weiß das man da einen Antrag stellen muss), auch das klärt er bis morgen ab.

Ich muss sagen, so freundlich, nett und hilfsbereit waren die bis jetzt noch nie, aber ich werde so lange kämpfen bis ich alles bekomme was mir zusteht. Mir ist das Geld, was es mich bis jetzt gekostet hat, egal, es geht ums Prinzip, mich kostet es nichts wenn ich vor Gericht gehe, es wird auch anderen helfen, mein Anwalt meinte auch das wir so lange machen bis ich das Bekomme was mir zusteht.
Bei Ungerechtigkeit bekomme ich einen Hals, ich hab es ihnen von Anfang an gesagt das ich mir mein Recht hohle, sie haben mich nur belächelt und unfreundlich und von oben herab behandelt, wie einen Bittsteller, das bin ich nicht und ihr auch nicht.

So, jetzt freu ich mich erst mal so richtig, hab ich mir verdient (ihr natürlich auch).

Alex
Glücklich
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Glücklich »

Hi,


Ihre habe heute auch endlich die bestätigung der TKK. (Lese die Formulierung jedenfalls ebenso).

"Unter Sozialmedizinischen Aspekten kann die Anwendung von Cannabis nachvollzogen werden"

Werde morgen nochmal anrufen und es mir bestätigen lassen.

Kurzer Hintergrund zur Genehmigung:

Morbus Bechterew Patient mit bereits vorhandener Genehmigung nach §3 BtmG.
Antrag an TKK -> Gutachten MDK -> ablehnung durch TKK auf Grund des MDK Gutachten -> Widerspruch -> Genehmigt von TKK ohne neue Unterlagen angefordert zu haben ect. nach Steellungnahme des MDK :-)

Versuche jetzt die Kosten auch zurück zubekommen, aber habe bis letzte Woche alles ohne Privat Rezept gekauft sondern die Genehmigung genutzt auch wenn der Antrag schon gestellt war.
Ich werde berichten :-)
illumination-kafkas
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von illumination-kafkas »

Meinen Glückwunsch! :)

Ein paar Fragen:
Gab es nach dem Widerspruch noch ein zweites Gutachten des MDK oder hat die TK das dann einfach entschieden?
Hattest du anwaltliche Hilfe beim Widerspruch?
Hat dein Arzt beim Widerspruch mitgewirkt (durch eine detailiertere Begründung z.B.?)?

LG kafka
Glücklich
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Glücklich »

Hi,

Nach dem Widerspruch wurde nur eine erneute Stellungnahme des MDK eingeholt. Kein weiteres Gutachten.
Medizinisch gab es keine Zweifel. Ablehnung basierte auf fehlenden bzw. Nur teilweise erfüllten Vorraussetzungen nach SGB V Paragraph 31 Absatz 6:
Sinngemäß: es gibt ja eine Standarte Therapie für mich...

Hab den Widerspruch nur auf Grundlage des Gutachten geschrieben, hier wurde nicht genug berücksichtigt das die Standard Therapie mit Nebenwirkungen einher geht und ich mit Cannbis auf ein Medikament verzichten kann und das andere um 50% reduzieren konnte. Und dadurch durchgehend arbeitsfähig bin was mit voller Standard Therapie nicht möglich war.

Alles ohne Anwalt oder Arzt.
Anwalt war mir persönlich zu unnötig. Neues Gesetzt wo eh die Erfahrungen fehlen und bis der Anwalt akteneinsicht hat dauerte mir auch zu lang. Dazu kommt das es bei sozialgerichten nicht wirklich auf Formulierungen etc. ankommt Sondern die Sache entscheidend ist.
Und siehe da hat ohne Klage geklappt.
Vielleicht zu erwähnen das ich ein paar Grundsemester Rechtslehre im BWL Studium hatte, somit ein wenig Rechtsverständniss und durch den damaligen Antrag nach Paragraph 3 BtmG genug Erfahrung im
Briefe schreiben und Gutachten einholen ect. :-)
Sabine
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Sabine »

"Medizinisches Cannabis: Der Arzt entscheidet über Indikation
...
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Cannabisagentur eingerichtet. Sie soll Anbau, Ernte, Qualität und Handel sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller in Deutschland kontrollieren. Eine zentrale Aufgabe wird zudem die Begleiterhebung sein, die Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis als Medizin liefern soll (siehe folgenden Artikel). Eine beratende Funktion übernehme die Cannabisagentur hingegen nicht, betonte der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. med. Peter Cremer-Schaeffer. Ob Cannabis als Arzneimittel bei einem Patienten indiziert sei, entscheide ausschließlich der Arzt. Als etablierte Indikationen für Cannabis-basierte Medikamente gelten chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Darüber hinaus wird allgemein angenommen, dass Cannabis ein sehr breites therapeutisches Spektrum hat (Deutsches Ärzteblatt, Heft 8/2017).
...
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie begrüßt das neue Gesetz, weil „ein solider Rechtsrahmen für die Versorgung schwerstkranker Menschen“ geschaffen wurde. Dieser Schritt stärke die Rechte der Patienten und die Verantwortungshoheit des Arztes in der Therapie.
...
„Jede Apotheke kann jetzt nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben“, betonte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Die Apotheker mahlen die unzerteilten Cannabisblüten unter definierten Bedingungen und geben sie dann als Rezepturarzneimittel ab. Mit einem kleinen Dosierlöffel könne der Patient die pulverisierten Blüten genau abmessen. „Über die Dosis sowie aber auch über die Anwendungsform entscheidet der Arzt“, sagte Kiefer. Cannabis könne mittels elektrischer Verdampfer inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als „Tee“ getrunken werden. Das Rauchen als „Joint“ oder das Einbacken von Cannabis in Kekse seien für medizinische Zwecke völlig ungeeignet. "


https://www.aerzteblatt.de/archiv/18851 ... Indikation


"Ärzte kritisieren Umgang der Krankenkassen mit Anträgen auf Kostenerstattung

Die ersten Anträge von Patienten, die mit Medizinalcannabis therapiert werden sollen, liegen den Krankenkassen vor. Die Kostenübernahme darf nur in begründeten Fällen abgelehnt werden. Dies passiere viel zu häufig, kritisieren schon jetzt einige Ärzte.
...
Schon bei der europaweit ersten B2B-Cannabis-Konferenz Anfang April in Berlin berichtete Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband, dass sich Probleme mit der Bereit­schaft der Kostenübernahme bei den Kassen abzeichnen würden: „Wir wissen von einigen Ablehnungen, selbst bei jenen Patienten, die zuvor eine Ausnahmegeneh­migung hatten.“ Die Berliner Ärztin Eva Milz sagte dem Deutschen Ärzteblatt: „Ich muss das Verhalten der Krankenkassen in Bezug auf die Kosten­übernahme der Cannabis­produkte als indiskutabel unkooperativ bezeichnen.“

Milz hat bislang nur sehr wenige Patienten mit Genehmigung, die eine Kostenüber­nahme erhalten haben – etwa fünf von 70 bislang.
...
Wie viele Anträge bereits gestellt wurden und wie viele schon jetzt eine Ablehnung erhalten haben, kann auch die Gesetzliche Krankenversiche­rung (GKV) zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Die AOK hat aber angekündigt, noch diese Woche Zahlen mitzuteilen.

Alle anderen können Medizinalcannabis mit einem Privatrezept in der Apotheke erhalten. Bei derzeitig gestiegenen Preisen von 12 bis 15 auf 15 bis 25 Euro pro Gramm und möglicherweise Preissteigerungen auf 40 Euro pro Gramm (Herstellung nach neuem Rezepturformularium), ist diese Option nicht für jedermann finanzierbar. „Diese gestiegenen Preise könnte die Politik einfach korrigieren, indem Cannabisblüten nicht als Rezepturarzneimittel sondern als Fertigarzneimittel behandelt werden“, sagt Grotenhermen.

Für Milz ist „die rasante Entwicklung von der stigmatisierten Droge zum Zweiklassen­medikament innerhalb weniger Monate“ äußerst frustran. Gastmeier befürchtet, dass die neue Gesetzessituation viele Patienten wieder zurück in die Illegalität führen wird. Keiner seiner Patienten könne sich die legitimen „Wuchercannabispreise“ leisten.
... „Die Entscheidung zur Kostenübernahme wird nach meiner Erfahrung fast immer dem MDK überlassen“, berichtet Milz. Den formalen Antrag stellt der Patient. „Hierfür benötigt er einen ausgefüllten ärztlichen Fragebogen – das aktuell gravierendste Nadelöhr. Wenn die Kassen zudem teilweise überflüssige Rückfragen stellen, verlän­gert sich die Frist für die Bearbeitung weiter.“
...
Die Ablehnung der Kostenübernahme hat laut Milz noch viele andere Gründe: Aufgeführt werden unter anderem fehlende Evidenz und nicht bereitgestellte Originalliteratur zu positiven Studienergebnissen. „Bei kleinsten Anhaltspunkten – etwa die Aussage in einem Arztbericht, der Patient konsumiere missbräuchlich Cannabis – wird der Einsatz als kontraindiziert bewertet.“

Ihrer Meinung nach untergräbt das die gesetzlich geschaffene Option, dass der Einsatz von Cannabis eine Entscheidung zwischen Arzt und Patient sein solle. Als Privatärztin hat sie darüber hinaus auch bereits die Erfahrung gemacht, dass der Antrag erst bearbeitet werde, wenn die Empfehlung eines Vertragsarztes vorliege. „Diese Forderung hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben“, setzt sie entgegen. "


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... erstattung
Sabine
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Sabine »

"Cannabisverordnung muss vereinfacht werden

Die Verordnung von medizinischem Cannabis für schwerkranke Patienten ist zu kompliziert und muss verändert werden. Das haben heute die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetags angemahnt.

Das Verfahren zur Verordnung und Weiterverwendung zum medizinischen Gebrauch von Cannabis müsse „praktikabler, einfacher und rechtssicherer“ gestaltet werden, erklärte Erich Bodendieck, einer der beiden Vorsitzenden der Kommission Sucht und Drogen der Bundes­ärzte­kammer, in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag. Dies müsse der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) sicherstellen.

Bodendieck begründet seinen Vorstoß mit unpraktikablen Regelungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis. „Die Cannabisagentur kann mir nicht sagen, was für eine Sorte sie zur Verfügung hat. Ich soll aber eine Sorte angeben, die die Krankenkasse genehmigt“, kritisierte Bodendieck.

Zudem ordneten die Kassen im Fall einer Genehmigung an, dass im Falle eines Wechsels der Sorte ein neuer Antrag zu stellen sei, bemängelte er weiter. Hinzu käme, dass für nicht palliative Patienten die Kassen drei bis fünf Wochen Zeit für eine Gemigung hätten, für Palliativpatienten bis zu drei Tage. „Das entspricht nicht dem Votum des Gesetzgebers. Das entspricht auch nicht unserer Therapiehoheit“, so Bodendieck."


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... cht-werden
Sabine
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Sabine »

"... Aus meiner Sicht gibt es vor allem zwei Aspekte, die die Politik korrigieren muss, damit das Gesetz funktionieren kann.

1. Die Preise für Cannabisblüten müssen reduziert werden. Sie waren mit 12-15 € pro Gramm in Deutschland im internationalen Vergleich bereits vorher schon sehr teuer (Kanada: 4-5 €, Niederlande: 6-8 €). Jetzt werden meistens über 25 € pro Gramm von Apotheken verlangt. Damit kann sich kaum jemand, der keine Kostenübernahme, jedoch ein Rezept vom Arzt hat, einen legalen Zugang leisten.

2. Ärzte, die Cannabis bzw. cannabisbasierte Medikamente verordnen, sind von einem Regress bedroht, also von Strafzahlungen wegen nicht wirtschaftlicher Verschreibung von Arzneimitteln. Ein solcher Regress erfolgt erst Jahre nach der Verschreibung, sodass sich bei engagierten Ärzten riesige Summen anhäufen können. Wir haben das früher schon bei Dronabinol erleben müssen. Die Krankenkassen drohen zum Teil ganz unverhohlen in Bescheiden zur Kostenübernahme damit, dass die erteilte Kostenübernahme unabhängig von der Frage der Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfolgt. Es gibt zunehmend Ärzte, die dazu übergehen, nur noch Privatrezepte auszustellen. Dann werden die hohen Preise zu einem noch höheren Problem.

Die Frage der Kostenübernahme ist im Gesetz eigentlich klar und gut geregelt. Allerdings wird das Gesetz offensichtlich durch Krankenkassen und MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zum Teil unterlaufen. Das zeigt auch das unten erwähnte interne Papier des MDK. Wir werden nicht darum herumkommen, diese Fragen durch die Sozialgerichte klären zu lassen, wie das häufig bei Gesetzen im Bereich des Sozialrechts der Fall ist.


AOK Nordwest verlangt keine Überprüfung von Kostenübernahmeanträgen bei Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis

Im Rahmen einer Anfrage auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes hat die AOK Nordwest ein 48-seitiges Schreiben veröffentlicht, das umfassend über den Umgang mit Kostenübernahmeanträgen von Patienten für die Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten Auskunft gibt.

Danach verlangt die Krankenkasse keine Überprüfung von Kostenübernahmeanträgen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bei Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis (Seite 5 des Dokuments). Das zeigt, wie man mit dem Thema auch umgehen kann. Bei den meisten anderen Versicherungen wird auch bei Anträgen dieser Patienten der MDK eingeschaltet.

Auf der Seite 7 zeigt die AOK, dass sie nicht besonders gut rechnen kann oder ein verzerrtes Bild von der Realität hat. Dort heißt es „Die Kosten für eine inhalative Cannabisblütentherapie sind höher als für eine Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln“ (Seite 7). Ein Patient, der seit vielen Jahren Cannabisblüten in einer Dosierung von 5 g (entsprechend etwa 1000 mg Dronabinol bei THC-reichen Sorten) verwendet und dann auf Dronabinol umgestellt werden soll, benötigt mindestens täglich 500 mg Dronabinol. 5 g Cannabisblüten kosteten vor der Gesetzesänderung 60-75 € und nach der Gesetzesänderung 100-135 €. Dagegen kosten 500 mg Dronabinol etwa 400 €. Eine solche Umstellung auf Dronabinol kann auch meistens aufgrund der schlechteren Verträglichkeit von reinem THC in hohen Dosen nicht funktionieren. Wird ein Patient erstmals auf Dronabinol oder Cannabisblüten eingestellt, so sind meistens Dronabinol-Mengen von 5-30 mg erforderlich. Patienten, die standardisierte Cannabisblüten verschrieben bekommen, kommen meistens mit 0,1-0,5 g Cannabisblüten aus. Ich habe Patienten, die aufgrund einer Krebserkrankung THC in möglichst hohen Dosen einsetzen möchten, um krebshemmende Wirkungen zu erzielen, und nicht über 0,3 g Cannabisblüten einer THC-reichen Sorte hinauskommen, da darüber zu starke Nebenwirkungen auftreten. Wir sprechen also von Cannabisblüten in einer Monatsdosis von 5-15 g und Dronabinol in einer Monatsdosis von 150-900 mg.

Die AOK vergleicht vermutlich aus Unwissenheit Äpfel mit Birnen, nämlich Patienten, die seit vielen Jahren illegal unterschiedliche Cannabissorten eingenommen und über die Zeit eine Toleranz entwickelt haben, mit Patienten, die erstmals auf Fertigarzneimittel eingestellt werden.

Auf Seite 6 verweist die AOK darauf, dass als Medizingeräte zugelassene Verdampfer (Vaporizatoren) „perspektivisch in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen sind. Voraussetzung der Geräteanwendung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Ausschluss einer Lungenerkrankung. Wenn medizinisch indiziert, können die Kosten für Verdampfer oder für deren leihweise Überlassung übernommen werden“.

Wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) versucht, das Gesetz zu unterlaufen

Bemerkenswert sind Inhalte in einem Schreiben des MDK im Umgang mit Anträgen auf eine Kostenerstattung, die dem Willen des Gesetzgebers widersprechen und die Ablehnungen vieler Anträge erklären können. Der MDK wird dieses ACM-Leaks vielleicht nicht gern sehen. Da es sich um erste Hinweise handelt, besteht jedoch immer die Möglichkeit, an der Realität zu lernen und Korrekturen vorzunehmen. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an Jan Elsner, der mit großem Elan, wichtige Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz ans Licht der Öffentlichkeit bringt, die sonst intern und verborgen blieben.

Dieses Schreiben findet sich vollständig in der Antwort der AOK Nordwest auf die IGF-Anfrage ab Seite 9. Es handelt sich um „Erste Hinweise zur sozialmedizinischen Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V, Entwurf, Stand: 17.02.2017, der SEG 6 Sozialmedizinische Expertengruppe 6 "Arzneimittelversorgung" der MDK-Gemeinschaft“.

Auf Seite 15 des Dokumentes der AOK Nordwest heißt es: „Aufgabe des MDK-Gutachters ist es, im Auftrag der Krankenkasse medizinisch zu prüfen und dabei zu bewerten, ob das Behandlungsziel nur durch das verordnete Arzneimittel zu erreichen ist“. Damit wird die im Gesetz beabsichtigte die besondere Bedeutung der ärztlichen Entscheidung über die Therapienotwendigkeit ausgehebelt.

Auf Seite 21 werden Hinweise zur Definition einer schwerwiegenden Erkrankung gegeben, die deutlich machen, warum der MDK in den laufenden Verfahren bestimmte Erkrankungen nicht als schwerwiegend betrachtet. So sind als Beispiele für schwerwiegende Erkrankungen Multiple Sklerose, Krebs, Aids und wenige andere Erkrankungen aufgeführt. Mit Verweis auf den Gemeinsamen Bundesausschuss wird die Definition eng gefasst.

Auf Seite 23 wird die Voraussetzung einer nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome an das Vorliegen einer wissenschaftlichen Evidenz geknüpft, also an das Vorliegen von großen klinischen Studien, die die Wirksamkeit bei einem bestimmten Krankheitsbild belegen. Der Gesetzgeber hat aber etwas anderes beabsichtigt. Denn schließlich sollten alle Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle zukünftig eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bekommen, damit sie nicht gezwungen sind, Cannabisblüten selbst anzubauen. Sehr viele dieser Erkrankungen und Symptome wurden aber bisher nur wenig oder gar nicht klinisch erforscht. Die gute Wirksamkeit beim konkreten Patienten ist aber vielfach ganz offensichtlich.[/b]

http://www.cannabis-med.org/german/acm- ... p?id=235#4



"Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)


Anfrage an:
AOK Westfalen-Lippe
Verwendete Gesetze:

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG)
Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Status dieser Anfrage:
Anfrage erfolgreich
Zusammenfassung der Anfrage
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der AOK Westfalen Lippe auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der AOK Westfalen-Lippe vom AOK Bundesverband oder dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden.
...
Sehr geehrt Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie wunschgemäß die aktuell vorliegenden Informationen über Arbeitsabläufe und ggfs. einzusetzende Briefe für die teilweise genehmigungspflichtigen Kostenübernahmeanträge einer verordneten Cannabisbehandlung zu Lasten der AOK NORDWEST."


https://fragdenstaat.de/anfrage/herausg ... annabis-1/
DanielZappel
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von DanielZappel »

Eine sehr schöne Beschreibung der Situation.
Unfassbar.
Diese Krankenkassenmitarbeiter sollte man auf Lehrgang schicken. In den Steinbruch. Zum Steine spalten. Mit nem Spielzeughammer.
DrGreenthumb
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von DrGreenthumb »

Wie in meinem anderen Thread schon erwähnt, habe ich jetzt auch eine Genehmigung von der TK bekommen. Scheinbar hat sich da bei der Techniker echt was getan...

Mich würde interessieren was in eurem Antrag genau drin stand? Also bei meiner Genehmigung ist immer nur die Rede von "medizinischem Cannabis". Also es wird nirgends explizit erwähnt in welcher Form. Mein Arzt hat in den Antrag nur "Cannabisrezeptur" geschrieben.

Ich hab dann einfach bei der TK angerufen und die Dame hat mir bestätigt (hat extra beim Vorgesetzten nachgefragt), dass die Kostenerstattung für sämtliche Arzneimittel gilt. Also mein Arzt könnte mir jetzt z.b. Dronabinoltropfen und auch Cannabisblüten auf Kassenrezept verschreiben.

Habt ihr da schon irgendwelche Erfahrungen?

In nem anderen Thread hab ich gelesen, dass die/derjenige bei jeder neuen Sorte oder auch Darreichungsform einen neuen Antrag stellen muss. Wird das bei jeder KK anders gehandhabt oder wie?
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Martin Mainz »

DrGreenthumb hat geschrieben:Wird das bei jeder KK anders gehandhabt oder wie?
Das wissen die bei der KK wahrscheinlich auch noch nicht so genau.. so wie in Deinem Fall macht das ja eigentlich am meisten Sinn.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Sabine
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Sabine »

"Zahl der Patienten in Bremen wächst
Cannabis gibt es jetzt auf Rezept

Seit zweieinhalb Monaten können sich schwerkranke Patienten von ihrem Arzt Cannabis verschreiben lassen – und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür.
...
Am 10. März ist das Gesetz in Kraft getreten, dass es nun auch in Deutschland Cannabis auf Rezept gibt. Seit der Freigabe für Cannabis als Medizin gehen bei den Bremer Krankenkassen die Anträge auf Kostenübernahme ein: „Wir haben bislang 15 Anträge bekommen“, sagt Jörn Hons, Sprecher der größten Krankenkasse im kleinsten Bundesland, der AOK Bremen/Bremerhaven.
...
Bei der Bremer Krankenkasse HKK haben bereits 29 Patienten Anträge gestellt, acht wurden abgelehnt. „Gründe für eine Ablehnung sind meist grobe Mängel in der ärztlichen Begründung zur Cannabis-Verordnung. In der Regel wird aber im Sinne des Antragstellers entschieden. Wir begrüßen die Therapie grundsätzlich“, sagt HKK-Sprecher Ilja Mertens."


http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 04519.html



"Weser-Kurier: Kommentar von Sabine Doll über Cannabis auf Rezept
...
Der Spitzenverband der GKV hat natürlich noch ein anderes Interesse, es geht auch ums Geld. Wegen der mauen Studienlage kann derzeit nämlich theoretisch jede Krankheit mit den Wirkstoffen der Hanfpflanze behandelt werden, weil es keine verbindliche Indikationsliste gibt. Patienten müssen sich aber derzeit keine Sorgen machen, denn die Krankenkassen müssen eine Ablehnung sehr gut begründen können."


http://www.weser-kurier.de/startseite_a ... 04494.html
nochnichtsoglücklich
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von nochnichtsoglücklich »

Glücklich hat geschrieben:Hi,


Ihre habe heute auch endlich die bestätigung der TKK. (Lese die Formulierung jedenfalls ebenso).

"Unter Sozialmedizinischen Aspekten kann die Anwendung von Cannabis nachvollzogen werden"

Werde morgen nochmal anrufen und es mir bestätigen lassen.

Kurzer Hintergrund zur Genehmigung:

Morbus Bechterew Patient mit bereits vorhandener Genehmigung nach §3 BtmG.
Antrag an TKK -> Gutachten MDK -> ablehnung durch TKK auf Grund des MDK Gutachten -> Widerspruch -> Genehmigt von TKK ohne neue Unterlagen angefordert zu haben ect. nach Steellungnahme des MDK :-)

Versuche jetzt die Kosten auch zurück zubekommen, aber habe bis letzte Woche alles ohne Privat Rezept gekauft sondern die Genehmigung genutzt auch wenn der Antrag schon gestellt war.
Ich werde berichten :-)
hallo ich kann dir leider keine pm schreiben.
und zwar habe ich ein ganz ähnliches problem aber bin absolut nicht gut im anschreiben verfassen. könntest du deinen wiederspruch hier vielleicht posten oder mir per email zukommen lassen?

vg
Stoner_Grandma
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Stoner_Grandma »

Spät habe ich das erst gesehen, Sabine. Freut mich riesig für Dich! :) Ganz herzlichen Glückwunsch und gute Besserung!
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungen der Cannabis Kostenübernahme

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo nochnichtsoglücklich und willkommen im Forum!
nochnichtsoglücklich hat geschrieben:
Glücklich hat geschrieben:Hi,... :-)
hallo ich kann dir leider keine pm schreiben.
und zwar habe ich ein ganz ähnliches problem aber bin absolut nicht gut im anschreiben verfassen. könntest du deinen wiederspruch hier vielleicht posten oder mir per email zukommen lassen?

vg
Versuchs jetzt nochmal, man muss tatsächlich erst einmal einen Eintrag geschrieben haben, dann sollte es klappen :)

Gruß, Martin

PS: Hier gibts irgendwo auch noch andere Widersprüche für die KK, teils mit Bildern. Bin grad zu faul zum suchen.
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