Alles gut! Der Friede sei mit Dir!joejac hat geschrieben:
Was soll daran "nicht richtig" sein und warum?
Ich wollte eigentlich nur von Dir wissen, ob es auch für die weltanschaulichen Bekenntnisse eine Einschränkung nach "vor 1945" gibt...?
Die Antwort habe ich aber schon verstanden und mir auch selber gegeben: "Nein, man darf alles Glauben und Meinen, nur eben nicht in jedem Falle danach handeln"
Danke, dass Du die Frage aber nochmals mit BVG-Zitat beantwortet hast!
Dass durch Art. 4 (2) GG eben nur "anerkannte Religionen vor 1945" geschützt sind, war mir neu und im ersten Augenblick wiedersinnig. Als "Informatiker" denke ich eben in "einfacher Logik" nach der Prämisse "ich kann nur von dem ausgehen, was auch wirklich formuliert ist in einem Gesetz". Dass aber seit 1934 in Deutschland andere "Parameter" für die Interpretation von "Gesetzen" gelten, war mir zuerst nicht mehr bewusst...
Danke Dir, joejac, dass Du nochmals die besondere Lage nach 1945 herausgearbeitet hast, denn die Dinge laufen wirklich seitdem anders...