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Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Habe grade post von der kk bekommen, der beitrag wird erhöht .
Dadurch habe ich sonderkündigungs recht.
Eigenlich müssten nun einige wechseln können.
Dadurch habe ich sonderkündigungs recht.
Eigenlich müssten nun einige wechseln können.
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Duck hat geschrieben:Habe grade post von der kk bekommen, der beitrag wird erhöht .
Dadurch habe ich sonderkündigungs recht.
Eigenlich müssten nun einige wechseln können.
Die Krankenkasse kannst du unabhängig von Tariferhöhung alle 4-8 Wochen kündigen. Musst mal auf deren Homepage nachschauen.
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Florian hat geschrieben:
Nur wohin soll man denn wechseln.
Habe gerade versucht, hier https://www.krankenkassen.de/ was zu finden, aber Cannabis ist (noch?) nicht gelistet.
Sollte man den Seitenbetreiber mal darauf aufmerksam machen, das dies für Patienten unterdessen ein Kriterium ist.
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Müssen wir jetzt unsere eigene Kasse gründen, die CKK
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Klar da müssen wir Subventionen bekommen.
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Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs. Dem zweiten Gutachten zufolge, habe ich keine schwerwiegende Erkrankung. Im ersten Gutachten war das noch der Fall. Die würfeln wohl echt... Das MDK-Gutachten haben sie nicht mal mehr mitgeschickt, obwohl ich es explizit angefordert habe.
Mir reicht es jetzt komplett. Werde jetzt gucken, wie ich die am besten verklage. Ich lasse mir meine Rechte nicht so dreist nehmen.
Mir reicht es jetzt komplett. Werde jetzt gucken, wie ich die am besten verklage. Ich lasse mir meine Rechte nicht so dreist nehmen.
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
-illumination-kafkas hat geschrieben:Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs. Dem zweiten Gutachten zufolge, habe ich keine schwerwiegende Erkrankung. Im ersten Gutachten war das noch der Fall. Die würfeln wohl echt... Das MDK-Gutachten haben sie nicht mal mehr mitgeschickt, obwohl ich es explizit angefordert habe.
Mir reicht es jetzt komplett. Werde jetzt gucken, wie ich die am besten verklage. Ich lasse mir meine Rechte nicht so dreist nehmen.
Zuletzt geändert von David133 am Di 27. Jun 2017, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ablehnung der Kostenübernahme (TK) ADHS/M.Crohn
Ich habe übrigens noch ein Formular beigelegt bekommen. Dort kann ich angeben, ob ich den Widerspruch zurückziehen oder aufrechterhalten möchte. Meines Wissens nach, muss meine KK doch so oder so einen rechtswirksamen Widerspruchsbescheid mitteilen.
Nachdem ich heute mit einem Sachbearbeiter telefoniert habe, hatte ich das Gefühl, der wollte mir dazu raten, dass ich vor dem Sozialgericht klage. Das habe ich nicht ganz verstanden. Wollen die viielleicht sogar, dass die Patienten klagen, damit sie mehr Klarheit darüber bekommen, wie das Gesetz zu verstehen ist? Mir wurde auch gesagt, dass die Klage mich nichts kostet. Allerdings kostet doch mindestens mein Anwalt etwas, oder?
Interessant ist nach wie vor, dass sich die MDK-Ärzte untereinander nicht einmal einig sind, wie der Gesetzestext zu verstehen ist...
Nachdem ich heute mit einem Sachbearbeiter telefoniert habe, hatte ich das Gefühl, der wollte mir dazu raten, dass ich vor dem Sozialgericht klage. Das habe ich nicht ganz verstanden. Wollen die viielleicht sogar, dass die Patienten klagen, damit sie mehr Klarheit darüber bekommen, wie das Gesetz zu verstehen ist? Mir wurde auch gesagt, dass die Klage mich nichts kostet. Allerdings kostet doch mindestens mein Anwalt etwas, oder?
Interessant ist nach wie vor, dass sich die MDK-Ärzte untereinander nicht einmal einig sind, wie der Gesetzestext zu verstehen ist...
Re: Ablehnung der Kostenübernahme von der TK (ADHS/M.Crohn)
Ich würde auch nicht so einfach aufgeben. Habe einen ähnlichen Fall schon erlebt und mit ein wenig Nachdruck ist es am Ende auch alles gut ausgegangen. Falls du noch einen guten Anwalt suchst, kann ich dir den xxx hier empfehlen. Natürlich gibts auch andere Spezialisten auf diesem Gebiet, aber kann nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten.littleganja hat geschrieben:Klagen kann man ab dem Widerspruchverfahren. Ich empfehle einen Anwalt zu nehmen, zb. schau mal hier, geht auch ohne aber lieber auf Nummer sicher. Wer kein Geld für den Anwalt hat, Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen. Wer Geld hat, falls die Krankenkasse verliert zahlen die die Anwaltskosten.
Kämpft für eure Rechte!
"Hallo ricco!
Es scheint so, als ob Du bei deiner Anmeldung unsere Forenreglen nicht genau genug gelesen hast. Werbung, auch für RA's, ist hier unerwünscht bzw. in Ausnahmefällen erst nach Absprache möglich.
Zudem konnte ich auf der Seite keinen Hinweis darauf finden, das der Anwalt einen Schwerpunkt bzgl. Sozialrecht etc., was in dieser Sache sehr sinnvoll wäre, hat.
Wenn Du mit ihm in der med. Cannabisproblematik gute Erfahrungen gemacht hast, kannst Du das aber gerne hier schildern.
LG
Sabine
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Re: Ablehnung der Kostenübernahme (TK) ADHS/M.Crohn
Letzter Versuch ohne Anwalt:
Heute habe ich erst mit der Krankenkasse telefoniert und war danach bei meinem Arzt. Mein Arzt hat noch einmal in einem Schreiben an die TK geschildert, dass die gesetzlichen Anforderungen für die KÜ erfüllt sind.
Eine schwerwiegende Erkrankung liegt nach §33 Arzneimittel-Richtlinie und der "Chroniker-Richtlinie" vor, wenn die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt wird. Das habe ich in einem Anschreiben noch einmal klargestellt.
Wenn sie jetzt wieder negativ reagieren, kommt die Justiz ins Spiel... einen Anawalt suche ich mir jetzt vorsichtshalber schon einmal.
Interessant auch: Mein Arzt kennt keinen einzigen Patienten, bei dem es genehmigt wurde. MDK Hessen hat das Gesetz wohl nicht verstanden... Die schießen sich selbst, bzw den KK, ins Bein. Denn später fällt es auf die KK zurück, wenn sie unzählige Klagen am Hals haben.
Heute habe ich erst mit der Krankenkasse telefoniert und war danach bei meinem Arzt. Mein Arzt hat noch einmal in einem Schreiben an die TK geschildert, dass die gesetzlichen Anforderungen für die KÜ erfüllt sind.
Eine schwerwiegende Erkrankung liegt nach §33 Arzneimittel-Richtlinie und der "Chroniker-Richtlinie" vor, wenn die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt wird. Das habe ich in einem Anschreiben noch einmal klargestellt.
Wenn sie jetzt wieder negativ reagieren, kommt die Justiz ins Spiel... einen Anawalt suche ich mir jetzt vorsichtshalber schon einmal.
Interessant auch: Mein Arzt kennt keinen einzigen Patienten, bei dem es genehmigt wurde. MDK Hessen hat das Gesetz wohl nicht verstanden... Die schießen sich selbst, bzw den KK, ins Bein. Denn später fällt es auf die KK zurück, wenn sie unzählige Klagen am Hals haben.
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Re: Ablehnung der Kostenübernahme (TK) ADHS/M.Crohn
Eben bei der Techniker Krankenkasse angerufen. Angeblich ging gestern ein Schreiben mit der Genehmigung raus!
So lange ich aber nichts in den Händen halte, bin ich vorsichtig mit der Freude...
So lange ich aber nichts in den Händen halte, bin ich vorsichtig mit der Freude...
Re: Ablehnung der Kostenübernahme (TK) ADHS/M.Crohn
Da drücke ich aber beide Daumen für dich!
Ich verlinke es gerade nochmal damit es jeder direkt aufrufen kann.
§33 Arzneimittel-Richtlinie
Chroniker-Richtlinie - § 2 Schwerwiegende chronische Krankheit
Ich verlinke es gerade nochmal damit es jeder direkt aufrufen kann.
§33 Arzneimittel-Richtlinie
Chroniker-Richtlinie - § 2 Schwerwiegende chronische Krankheit
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Re: Ablehnung der Kostenübernahme (TK) ADHS/M.Crohn
Heute war auch endlich mal der Brief da!
Ohne Zeit- oder Sortenbegrenzung! Bin total erleichtert
Ohne Zeit- oder Sortenbegrenzung! Bin total erleichtert
Re: Ablehnung der Kostenübernahme (TK) ADHS/M.Crohn
Hallo zusammen,
ich lese jetzt hier schon lange mit und bräuchte dringend eure Hilfe.
Es geht um die Kostenübernahme von Medizinal Cannabisblüten.
Ich hatte am 7.6.2017 den Antrag bei der Krankenkasse losgeschickt. Dieser ging am 8.6.2017 ein. Am 16.6.2017 kam ein Schreiben, dass es noch länger dauert und nun der MDK eingeschaltet wird.
Meine Frage: gilt die fünf Wochen Frist ab dem Eingang des Antrags (8.6.2017) oder ab dem Schreiben vom 16.6.2017?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
ich lese jetzt hier schon lange mit und bräuchte dringend eure Hilfe.
Es geht um die Kostenübernahme von Medizinal Cannabisblüten.
Ich hatte am 7.6.2017 den Antrag bei der Krankenkasse losgeschickt. Dieser ging am 8.6.2017 ein. Am 16.6.2017 kam ein Schreiben, dass es noch länger dauert und nun der MDK eingeschaltet wird.
Meine Frage: gilt die fünf Wochen Frist ab dem Eingang des Antrags (8.6.2017) oder ab dem Schreiben vom 16.6.2017?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
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- Beiträge: 71
- Registriert: Mi 12. Apr 2017, 16:48
Re: Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Hallo Yoshi,
Das gilt ab dem Tag des Antragseingangs bei deiner KK. In deinem Fall wohl ab dem 8.6.17.
Bin mir ziemlich sicher, dass das so ist.
LG
Das gilt ab dem Tag des Antragseingangs bei deiner KK. In deinem Fall wohl ab dem 8.6.17.
Bin mir ziemlich sicher, dass das so ist.
LG
- Martin Mainz
- Board-Administration
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Würde ich auch sagen. Insgesamt darf der Prozess nicht länger als 5 Wochen ab Eingang dauern.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Ich danke euch!
Dann werde ich jetzt mal versuchen einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Anschließend werde ich zur Beratung einen Anwalt nehmen.
Aber braucht man eigentlich einen Anwalt? Theoretisch müsste es ja reichen, wenn ich ein Schreiben an die KK schicke, dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist und ich nun meine vorher selbst bezahlten Rezepte erstattet haben will ?!
Dann werde ich jetzt mal versuchen einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Anschließend werde ich zur Beratung einen Anwalt nehmen.
Aber braucht man eigentlich einen Anwalt? Theoretisch müsste es ja reichen, wenn ich ein Schreiben an die KK schicke, dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist und ich nun meine vorher selbst bezahlten Rezepte erstattet haben will ?!
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- Beiträge: 71
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Re: Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Die 5 Wochen sind morgen um (am 13.07.17), aber danach gibt es noch 3 Werktage drauf, wegen dem Postweg. D.h. die Genehmigungsfiktion müsste ab dem 17.07.17 greifen. Am Montag würde ich mich da also erst melden. Die haben ja theoretisch noch Zeit, um sich bei dir zu melden...
Auf die Genegmigungsfiktion kannst du auch ohne einen Anwalt hinweisen. Da ist, meines Wissens, die rechtliche Lage ziemlich klar (auf deiner Seite). Kannst aber natürlich parallel zur Beratungsstelle gehen und dich informieren. Das solltest du eigentlich auf alle Fälle tun.
Auf die Genegmigungsfiktion kannst du auch ohne einen Anwalt hinweisen. Da ist, meines Wissens, die rechtliche Lage ziemlich klar (auf deiner Seite). Kannst aber natürlich parallel zur Beratungsstelle gehen und dich informieren. Das solltest du eigentlich auf alle Fälle tun.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Wenn die Therapie der ADHS mit Cannabis bei Ärzten eine Impulskontrollstörung verursacht
https://hanfjournal.de/2017/07/13/17722/
"Typische Symptome einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) sind Konzentrationsstörungen, innere und äußere Unruhe („Zappelphilipp“), Schlafstörungen und Störungen der Impulskontrolle mit Wutausbrüchen. Die am häufigsten eingesetzten Medikamente, wie Ritalin und Medikinet, enthalten Methylphenidat, eine amphetaminähnliche Substanz. Methylphenidat hilft vielen Patienten, kann jedoch bei anderen Betroffenen bestimmte Symptome, wie Schlafstörungen, Aggressionen und Appetitlosigkeit verstärken.
Viele Menschen mit ADHS haben meistens zufällig beim Gelegenheitskonsum in der Jugend oder im jungen Erwachsenenalter festgestellt, dass Cannabis ihre Konzentrationsfähigkeit verbessert, die emotionale Situation stabilisiert und sich in jeder Hinsicht positiv auf das schulische bzw. berufliche und soziale Leben auswirkt. Viele Psychiater und Neurologen lehnen jedoch eine Therapie der ADHS mit Cannabisprodukten bzw. cannabisbasierten Medikamenten grundsätzlich ab.
Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens haben Mitglieder dieser Berufsgruppe nicht selten ein gefestigtes, negativ geprägtes Bild von Cannabis, oft an der Grenze zur Borniertheit."
https://hanfjournal.de/2017/07/13/17722/
"Typische Symptome einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) sind Konzentrationsstörungen, innere und äußere Unruhe („Zappelphilipp“), Schlafstörungen und Störungen der Impulskontrolle mit Wutausbrüchen. Die am häufigsten eingesetzten Medikamente, wie Ritalin und Medikinet, enthalten Methylphenidat, eine amphetaminähnliche Substanz. Methylphenidat hilft vielen Patienten, kann jedoch bei anderen Betroffenen bestimmte Symptome, wie Schlafstörungen, Aggressionen und Appetitlosigkeit verstärken.
Viele Menschen mit ADHS haben meistens zufällig beim Gelegenheitskonsum in der Jugend oder im jungen Erwachsenenalter festgestellt, dass Cannabis ihre Konzentrationsfähigkeit verbessert, die emotionale Situation stabilisiert und sich in jeder Hinsicht positiv auf das schulische bzw. berufliche und soziale Leben auswirkt. Viele Psychiater und Neurologen lehnen jedoch eine Therapie der ADHS mit Cannabisprodukten bzw. cannabisbasierten Medikamenten grundsätzlich ab.
Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens haben Mitglieder dieser Berufsgruppe nicht selten ein gefestigtes, negativ geprägtes Bild von Cannabis, oft an der Grenze zur Borniertheit."
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: Kostenübernahme nach Widerspruch (TK) ADHS/M.Crohn
Hi,
es geht auch anders. Möchte hier mal erfreuliches berichten.
Bin seit über 30 Jahren M.Crohn Patient mit zahlreichen Operationen gerade in den
letzten 5 Jahren. Vor drei Wochen habe ich einen Antrag zur Kostenübernahme bei der KK gestellt.
Dieser wurde natürlich an den MDK übergeben mit Frist zum 04.08.2017.
Somit habe ich zu mind. 95% mit einer Ablehnung gerechnet.
Schwups heute ist das Schreiben von der KK gekommen, das die Therapie übernommen wird,
da Cannabis bei meiner Erkrankung und Verlauf lt. MDK für indiziert angesehen wird.
So kann es also auch gehen. Bin gerade sehr happy!
Ich wünsche ALLEN viel Kraft, bei der Durchboxung eures Anspruchs!
Grüße
Cube
es geht auch anders. Möchte hier mal erfreuliches berichten.
Bin seit über 30 Jahren M.Crohn Patient mit zahlreichen Operationen gerade in den
letzten 5 Jahren. Vor drei Wochen habe ich einen Antrag zur Kostenübernahme bei der KK gestellt.
Dieser wurde natürlich an den MDK übergeben mit Frist zum 04.08.2017.
Somit habe ich zu mind. 95% mit einer Ablehnung gerechnet.
Schwups heute ist das Schreiben von der KK gekommen, das die Therapie übernommen wird,
da Cannabis bei meiner Erkrankung und Verlauf lt. MDK für indiziert angesehen wird.
So kann es also auch gehen. Bin gerade sehr happy!
Ich wünsche ALLEN viel Kraft, bei der Durchboxung eures Anspruchs!
Grüße
Cube