"Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

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Sabine
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"Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von Sabine »

"Kasse kann Cannabis-Erstattung ablehnen

In begründeten Fällen können Krankenkassen die Kostenerstattung für Cannabismedizin ablehnen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken hin. Um die Kostenübernahme zu gewährleisten, sei bei der ersten ärztlichen Verordnung eine Genehmigung der Kasse erforderlich.

Seit Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittel-Gesetzes am 10. März diesen Jahres ist Cannabis als Medizin zwar erstattungsfähig und der Patient benötigt für eine Therapie keine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr. Denn nach der neuen Regelung trägt nun der Arzt die Therapieverantwortung. Dies bedeutet aber laut Regierung nicht, dass die Kasse einer Erstattung zustimmen muss, wenn der Patient bereits eine Ausnahmeerlaubnis hat.

m konkreten Fall hatte die Linke in ihrer Anfrage von einem Fall berichtet, bei dem eine Kasse ihrem Versicherten mit Ausnahmegenehmigung die Erstattung von Cannabismedizin verweigert hatte. Die Kasse war der Ansicht, die Behandlung mit Dronabinol habe keine Aussicht auf Erfolg und es seien nicht alle Therapiealternativen ausgeschöpft.

Nach dem neuen Gesetz obliege die Entscheidung, ob ein Patient mit Cannabisarzneimitteln in Form von getrockneten Blüten und Extrakten angemessen behandelt werden kann, dem Arzt, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Antwort. Die Verschreibung sei nur erlaubt, wenn dieser die Anwendung als zulässig und geboten ansieht und der beabsichtigte Therapieeffekt nicht auf andere Weise erreicht werden kann.

Zur Erstattung dieser Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung bedürfe es bei der ersten Verordnung aber der Genehmigung durch die betreffende Kasse, erläutert das BMG. Und betont, damit werde dem Ausnahmecharakter der mit dem neuen Gesetz eingeführten Regelung Rechnung getragen, wonach die Erstattung von Cannabis-Medizin möglich ist, «obwohl für sie kein genügend hohes Evidenzlevel» vorliege, das üblicherweise für eine Erstattung durch die GKV verlangt werde.

Laut Regierungsantwort können Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis des BfArM zurzeit im Rahmen einer dreimonatigen Übergangsfrist weiterhin Medizinal-Cannabisblüten in der Apotheke erwerben. Eine Erstattung der Kosten auf Grundlage des neuen Gesetzes sei dabei aber nicht möglich."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=69302

Ok, verstehe das so, das es selbst bei Ausnahmegenehmigungspatienten recht ist, denen die zukünftige Zahlung zu verweigern.
Oder verstehe ich das falsch und die KK braucht nur in der Übergangszeit nicht zahlen?
studenmuenster
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Re: "Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von studenmuenster »

Hier der Link zu vollen Beantwortung der Anfrage der Linken durch die Bundesregierung
Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811976.pdf
Antwort: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/122/1812232.pdf
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_05/-/506544

EDIT: Die Antwort ist leider nen ziemlicher Witz und bringt natürlich keine Klarheit. :(
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Martin Mainz
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Re: "Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von Martin Mainz »

Ich les das so, daß eine bisherige Ausnahmegenehmigung keine Garantie für die Kostenübernahme durch die KK ist.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
littleganja

Re: "Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von littleganja »

Martin Mainz hat geschrieben:Ich les das so, daß eine bisherige Ausnahmegenehmigung keine Garantie für die Kostenübernahme durch die KK ist.
Die Krankenkasse vorran die Barmer machen was die wollen, erkennen z.b. Tinnitus an aber eine Krebserkrankung nicht. Arztberichte werden nicht gelesen, die Ausnahmeerlaubnis wurde vom BfArM nur zum Spaß ausgestellt.
Dass einzigste was Garantiert ist im Leben, dass wir alle irgendwann sterben, mehr nicht.
Eichhörnchen
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Re: "Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von Eichhörnchen »

Die Bundesregierung macht das fest an der Tatsache, dass im neuen Gesetzt die Bedingung einer schwerwiegenden Erkrankung gegeben sein muss, was bei der Ausnahmeerlaubnis nicht der Fall war. Da gab es diese Bedingung nicht zwangsläufig (dafür strengere Bedingungen als jetzt zum Austherapiert sein)
Also jein, die Bundesregierung sagt nicht, dass Inhaber*innen einer Ausnahmeerlaubnis nicht ins neue Gesetz passen, sondern dass sie nur bei Vorliegen einer schwerer Erkrankung hinein passen. Spricht wer eine schwere Erkrankung hat (über die Definition gibt es hier im Forum auch Infos) und im Besitz einer Ausnahmeerlaubnis (also die Bedingungen der alten Regelung erfüllt) müsste die Genehmigung der KK erhalten. Das ist auch der Tenor meines Urteil im Eilverfahren vorm Sozialgericht Lüneburg ( http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/do ... ecomte.pdf)

Ansonsten antwortet die Bundesregierung eh nur Bullshit. Wie das Gesetz umgesetzt wird, geht denen offensichtlich am A... vorbei. Es sind viele "Nicht-Antworten"
interessant das hier aus der Antwort "nicht Aufgabe der Bundesregierung, die fachliche Bewertung einzelner Krankenkassen zu überprüfen und durch eigene Bewertungen zu ersetzen." Tja welch eine "fachliche Bewertung"...
Cécile
Sabine
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Re: "Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von Sabine »

"Kassen können Kostenübernahme für Cannabis-Therapie verhindern

Krankenkassen müssen eine Behandlung mit Cannabis zuerst genehmigen, bevor die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten erstatten kann. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung nach einer Anfrage der Partei Die Linke hervor. Zudem befürchtet diese, dass Patienten auch aufgrund der Preisentwicklung des Medikaments in den Apotheken eine finanzielle Verschlechterung seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hinnehmen müssen.
...
Empfehlungen für Betroffene, deren Anträge trotz ärztlicher Gutachten abgelehnt wurden, hat die Bundesregierung nicht, bewerten möchte sie es auch nicht. Stattdessen verweist sie darauf, dass es für die Patienten durch eine Übergangslösung für drei Monate möglich sei, ihre Medizin weiterhin aus Apotheken zu beziehen, auch wenn eine Kostenübernahme auf Grundlage des neuen Gesetzes nicht erfolgen könne.

Zudem sei es nicht ihre Aufgabe, „die fachliche Bewertung einzelner Krankenkassen zu überprüfen und durch eigene Bewertungen zu ersetzen“, sie beobachte lediglich die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Dabei geht die Regierung weiter von der Richtigkeit einer früher getroffenen Aussage aus, „dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre gesetzlichen Leistungsverpflichtungen erfüllen werden.“
...
Die Regierung erklärt dazu, dass sich der Preis nach der Arzneimittelpreisverordnung richte. Sie könne aber keine Angaben darüber machen, wie hoch der durchschnittliche Abgabepreis der Apotheken vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes war. Zahlen würden der Bundesregierung seit dem 10. März 2017 nicht vorliegen, dafür bezifferte sie aber die Preise vor der Änderung des Gesetztes. Da hätten die monatlichen Kosten durchschnittlich bei 540 Euro pro Patient und der Abgabepreis im Mittel bei 18 Euro pro Gramm gelegen.

Die Bundesregierung erklärt weiter, dass sich der rechtliche Rahmen der Preisbildung mit dem neuen Gesetz nicht geändert habe und sich weiter nach der Arzneimittelverordnung richte. Auch gebe es keine Vorgaben zur Abgabeform."


http://www.hanf-magazin.com/politik/deu ... erhindern/
Christiane B.

Re: "Kl. Anfrage zu Ablehnungen Kostenerstattung"

Beitrag von Christiane B. »

Die Regierung redet eh nur Bullshit beim Thema Cannabis! Preise waren vorher nicht bekannt? Die Preise von vor der Gesetzesänderung sind sehr wohl auch der Bundesregierung bekannt, denn so dämlich kann man gar nicht sein, dies nicht mitzubekommen, wenn man mit dem Thema zu tun hat. (Schon auf Grund der Klagen von Cannabis-Patiente beim VG, nach Ablehnung der Bundesopiumstelle, auf Eigenanbau wegen zu hoher Kosten.)

Die KK übernehmen, wenn schwer krank und vorherige Ausnahmegenehmigung als Bedingung erfüllt wurde? Soso
Auch Bullshit, die IKK classic hat mich als schwer krank anerkannt und mit der fadenscheinigen Beurteilung des MDK, es gäbe altermative Behandlungsoptionen, die Kostenübernahme abgelehnt. Meine Ausnahmegenemigung und damit seit über 2 Jahren erfolgreiche Behandlung mit Cannabis ist für die nicht relevant.

Alternative Behandlungsoptionen gibt es IMMER, deswegen ist das nämlich Kein zulässiger Ablehnungsgrund.

Der MDK der IKK classic hat mich, die Patientin um die es geht, nicht mal befragt, sondern auf Grund unvollständiger Unterlagen mit falschen angaben der KK und ignorieren der Aussage meiner HÄ, die mich seit 10 Jahren behandelt, entschieden und fordern von mir, dass ich statt dessen wieder bei 0 beginne.
Also erst mal alles an Schulmedizinischen Behandlungsoptionen durchlaufe, d.h. abhängig machende auf opiat und/oder morphin basierte Schmerzmittel, abhängig machende Psychopharmaka in Bezug auf eine komplexe und chronifizierte (nicht heilbare) PTBS, genau gesagt die wollen, dass ich mich einer psychiatrischen, das heißt medikamentösen Behandlung, in einer Psychiatrie unterziehe. Erst vollstationär, dann teilstationär gefolgt von weiterer ambulanter psychiatrischer Behandlung, mit der Option dabei Geprächstherapie zu nutzen und zusätzlich eine Schmerztherapeuten wegen meiner rein psychischbedingten chronischen Schmerzen (wow eine Ferndiagnose, trotz anders lautender Befunde von Orthopäden) hinzu zu ziehen, natürlich auch Stationär, also Psychiatrie.
Weil ich habe DAS ALLES NICHT in den vergangenen 5 Jahre am Stück ausprobiert!

Wie mir scheint, hegt man hier wohl den Wunsch mich "wegsperren" zu lassen und mittels Psychopharmaka gefügig zu machen. Denn genau das machen alle Psycho-Medis, gefügig, weil diese nicht nur die Symptome einer psychischen Erkrankung unterdrücken (und mehr bewirken die nicht) sonder auch als Nebenwirkung jedes empfinden und klares Denken unterdrücken!

Allein das ist extrem DÄMLICH, denn es gibt in Bezug auf meine PTBS KEINE HEILUNG, das bedeutet, jede Arznei Behandlung muss für den rest meines Lebens durchgeführt werden und ich will jetzt gar nicht damit anfangen, was die Forderung des MDK, also vollstationärer Psychiatrie aufenthalt, gefolgt von dem Rest, kosten würde. Einfach nur dämlich!
Zu dem ist in meinem Fall eine psychiatrische Behandlung in jedem Fall Kontra-Indiziert.

(btw, meine Krebserkrankung interessiert den MDK und meine KK genau so wenig, wie das Versorgungsamt in Bezug auf das Schwerbehinderten Recht. Die KK hat die Infos zu meinen ganzen Krebsuntersuchung und Behandlung mit Falschangaben an den MDK übermittelt. Die Biopsie am Tumor war eine Behandlung wegen Angststörung, 3 Tage KH aufenthalt. Dann bin ich zB. wegen eines Kieferbruchs behandelt worden. Meine Strahlentherapie des NHL Tumor, irgend was über 3000€, wurde als Fahrtkosten deklariert. Äh ja ne is klar :shock: :lol: :lol: ) (Eigentlich sollte ich die IKK classic in jedem Fall verklagen, wegen entweder absolut schlampiger Arbeit oder mutwillige Falschangaben zu meinen Versicherungsleistungen.)

Von dem mal abgesehen, das diese Fr. DR. des MDK der IKK classic extrem herablassend gegenüber meine HÄ gewesen sein muss, weil diese "ja nur HÄ ist und keine Fachkenntnisse habe", würde ich dieser Person, also der eingebildeten Fr. DR. des MDK, mal gerne persönlich meine Meinung sagen.

MDK Ärztin: Dr. med. = Doktor der Medizin = Allgemeinmedizinerin
Meine HÄ: Fachärztin für Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, Akupunktur, Diplom Sozialpädagogin (in Weiterbildung zur Naturheilkunde)

Also, wer von den Beiden hat wohl mehr Fachwissen. Und hier meine ich nicht Kenntnis über mein Krankheitsbild, sonder allgemein auf das medizinische Fachwissen bezogen.

Meiner Erfahrung nach sind die meisten Mediziner bei allen MDKs eh nur minderqualifizierte Wichtigtuer die von der Realität keine Ahnung haben und grundsätzlich nur das Aussagen, was die KK hören will!
Vor fast 20 Jahren hatte mich ein MDK Arzt, Dr. med. als Allgemeinmediziner, auf Grund von NUR 1 Therapiesitzung, als geheilt diagnostiziert um damit der KK, damals IKK Rheinland-Pfalz, zu ermöglichen das Krankengeld einzustellen.
Vor 7 Jahren bekam ich dann die Diagnose, eines Dr. Psychater und Neurologe, in Verbindung mit dem Gutachten für die Rentenkasse, das bei mir eine chronifizierte PTBS auf Grund multibler und massiver langjähriger Traumatisierung in der Kindheit vorliegt.

Ich würde jede Wette mit der Fr. DR. des MDK eingehen, dass auch ich mehr Fachwissen in Bezug zu meiner PTBS habe als die je haben wird!
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