Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Stoner_Grandma
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Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

Hallo liebe Community,

heute habe ich die Unterlagen für meine Kreuzfahrt bekommen und da stellt sich mir die Frage, wie ich das mit dem Mitnehmen meiner Cannabisblüten handhaben soll.

Die Reiseländer sind Estland, Russland, Finnland und Schweden. Soll ich den Kreuzfahrtveranstalter vorab darüber unterrichten, dass ich einige Dosen mit MediWietBlüten an Bord bringen werde oder findet ihr dass es reicht, wenn ich meine Rezepte mitnehme um gegebenenfalls nachzuweisen, dass mir das Cannabis als Medizin verschrieben wurde - falls man mich "erwischt"? In die jeweiligen Länder werde ich iÜ nichts mit von Bord nehmen, ich habe Canna-Butter gemacht und fülle diese dann in Kapseln, die ich noch an Bord vorher schlucken werde.

Bitte um Ratschläge, danke! :)

LG
Sabine
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Sabine »

Weißt Du, unter welcher Flagge das Schiff fährt? Das jeweilige Landesrecht gilt dann auf dem Pott.
Duck
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Duck »

Gillt aber nur in der 12 meilen zone, wenn man unter Deutscher flage in die 12 meilen zone Russlands kommt gillt deren Recht.
Soweit mir das bekannt ist.
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Martin Mainz
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Martin Mainz »

Schwierige Frage.. ich persönlich würde das für mich behalten.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

Sabine hat geschrieben:Weißt Du, unter welcher Flagge das Schiff fährt? Das jeweilige Landesrecht gilt dann auf dem Pott.
So weit mir bekannt ist, fährt es unter italienischer Flagge, Sabine. Wenn es aber so ist, wie Duck schreibt:

Duck hat geschrieben:Gillt aber nur in der 12 meilen zone, wenn man unter Deutscher flage in die 12 meilen zone Russlands kommt gillt deren Recht.
hilft mir das vermutlich auch nicht viel. :cry:

LG
Zuletzt geändert von Stoner_Grandma am So 21. Mai 2017, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

Martin Mainz hat geschrieben:Schwierige Frage.. ich persönlich würde das für mich behalten.
Martin, das hätte ich auch gemacht wenn ich nicht von früheren Kreuzfahrten her wüsste, dass man die Koffer vor dem Einsteigen abgeben muss. Ich habe auch gesehen, dass sie Hunde am Gepäck vorbei führen bevor sie es in die Kabinen liefern. Vermutlich sind das Drogenhunde. Es wäre ein Wunder wenn sie das Cannabis nicht erschnüffeln würden, noch dazu bei dieser Menge.
Ohne meine Meds habe ich aber auch gar keine Lust auf diese Reise. Was bringt sie mir denn ohne sie, außer Schmerzen und kranksein? Definitiv nix!

Mann ist das ein Theater mit legalen Meds! Eigentlich schon ein Unding, dass man sich damit verhalten muss als wäre man ein Krimineller! :roll:

LG
Duck
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Duck »

Ich würde mir das von dem Veranstalter erklären lassen, schriftlich.
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

Duck hat geschrieben:Ich würde mir das von dem Veranstalter erklären lassen, schriftlich.
Danke Duck! Das werde ich gleich mal anfordern, denn mit dem heimlich an Bord bringen wird das vermutlich nichts.

Noch eine Frage:
Ich habe mir jetzt das Formular für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen im Schengen-Raum ausgedruckt. Ich soll die internationale Bezeichnung des Wirkstoffes eintragen. Nun ist das schon seltsam, denn ich habe Bedrocan - CannabisFlos und Bedrocan bezeichnet THC offenbar als Dronabinol (?!). Dronabinol ist aber meines Wissens nach eine geschützte Bezeichnung für ein anderes Cannabis-Medikament. Ich weiß nun nicht, ob ich THC oder eben doch Dronabinol angeben soll (vielleicht ist die internationale Bezeichnung für THC ja tatsächlich Dronabinol?)

Zur Demonstration hänge ich unten ein Bild an das ich ich Netz gefunden habe. Meine Kamera hat gestern den Geist aufgegeben und daher handelt es sich auch nicht um meine Sorte. Die Bezeichnung Dronabinol für THC ist jedoch gut erkennbar.

LG
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crappy
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von crappy »

Dronabinol ist der internationale Freiname für das psychoaktiv wirksamste Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und ist neben Cannabidiol (CBD) einer der pharmakologisch wirksamsten Bestandteile der Cannabispflanze.
Sabine
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Sabine »

Du hast die Kreuzfahrt schon gebucht ? Zumindest verstehe ich das so, wenn Du die Unterlagen schon erhalten hast.

Was mich zusätzlich interessieren würde, wann startet die Kreuzfahrt? Bzw. wieviel Zeit hast Du noch, um evtl. einiges zu klären.

Was ist, wenn Du sagst, ohne dieses Medikament ist die Reise für Dich nicht durchführbar? Also den Vertrag rückgängig machen willst, ohne auf den Gesamtkosten sitzen zu bleiben. Die ja nicht "ohne" sein werden.
Ob da Reiserücktritts/Abbruchsversicherungen so ohne weiteres mitspielen, glaube ich kaum. Die werden auf die Karte setzen : da hättest Du dich im Vorfeld selber kundig machen müssen.
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

crappy hat geschrieben:Dronabinol ist der internationale Freiname für das psychoaktiv wirksamste Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und ist neben Cannabidiol (CBD) einer der pharmakologisch wirksamsten Bestandteile der Cannabispflanze.
Danke für die Auskunft crappy, sie hilft mir sehr gut weiter. Ich werde demnach Dronabinol eintragen.
Weißt du vielleicht auch, ob man als "Handelsbezeichnung oder Sonderzubereitung" in meinem Fall dann "Bedrocan und Cannabis-Blüten" einträgt?

LG
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

Sabine hat geschrieben:Du hast die Kreuzfahrt schon gebucht ? Zumindest verstehe ich das so, wenn Du die Unterlagen schon erhalten hast.
Ja Sabine, die Reise habe ich bereits im letzten Jahr gebucht als ich noch gar nicht wusste, dass ich ab diesem Jahr Cannabis-Patientin sein werde.
Sabine hat geschrieben:Was mich zusätzlich interessieren würde, wann startet die Kreuzfahrt? Bzw. wieviel Zeit hast Du noch, um evtl. einiges zu klären.
Die Reise startet am 10. 06. 2017
Sabine hat geschrieben:Was ist, wenn Du sagst, ohne dieses Medikament ist die Reise für Dich nicht durchführbar? Also den Vertrag rückgängig machen willst, ohne auf den Gesamtkosten sitzen zu bleiben. Die ja nicht "ohne" sein werden.
Das werde ich auf jeden Fall so machen wenn alle Stricke reißen sollten. Ich werde auch hier im Forum meine Erfahrungen posten, damit möglichst viele andere Cannabis-Patienten ihre Schlüsse daraus ziehen können wenn sie Reisen auf See planen.
Sabine hat geschrieben:Ob da Reiserücktritts/Abbruchsversicherungen so ohne weiteres mitspielen, glaube ich kaum. Die werden auf die Karte setzen : da hättest Du dich im Vorfeld selber kundig machen müssen.
Im Prinzip würde ich den Reiserücktritts-Versicherern recht geben, man kann sich mMn tatsächlich vorab kundig machen. In diesem Fall war das allerdings nicht möglich weil es dieses Gesetz ja gar nicht gab und ich zudem auch bei Vertragsabschluss nicht wusste, wie sich meine Situation verändern wird.

Es bleibt also spannend - wenngleich ich diese Spannung überhaupt nicht will!

LG
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

Update:

Es gibt Neues und ich muss sagen, es ist erfreulich! Ich poste hier die Nachricht, die ich soeben vom Veranstalter erhielt. Nicht nachvollziehbar daran ist für mich allerdings, dass er die Diagnose wissen will. Es muss ihm reichen, dass ich ihm alle Unterlagen übergebe, die meinen Nachweis für die Rechtmäßigkeit der Mitführung von Cannabis belegen. Die Diagnose geht ihn jedenfalls mMn nichts an. Wie seht ihr das?

LG

Guten Tag Frau XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gerne prüfen wir die Mitnahme des Cannabis-Medikaments für Sie.
Bitte lassen Sie uns ein ärztliches Attest zukommen, aus welchem die Menge des Medikaments und die Diagnose hervorgehen.

Medikamente werden generell nicht von uns angemeldet. Wir geben dazu lediglich Hinweise an Sie weiter.

Uns ist viel daran gelegen, dass Sie an Bord gut versorgt sind und alles haben, was Sie für Ihre Gesundheit benötigen.

Wir übergeben Ihnen daher folgende Informationen zur Mitnahme von Medikamenten:

"Der Umgang mit Medikamenten (Arznei- und Betäubungsmitteln) unterliegt in der Regel strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Sollten Sie auf Ihrer Reise Medikamente mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhr- oder Zollbeschränkungen bestehen und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer gegebenenfalls zu beachten sind. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer."

Lassen Sie sich bitte ein zweisprachiges Attest in Englisch und Deutsch mit der genauen Art und Menge der Medikation sowie der Wirk- bzw. Inhaltsstoffe ausstellen. Das erleichtert eventuelle Formalitäten am Flughafen und hilft Komplikationen zu vermeiden.
Nehmen Sie die Medikamente in der Originalverpackung mit.
Passen Sie die Menge an die Reisedauer an.

Wir wünschen Ihnen einen guten Wochenstart.
alpr
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von alpr »

Ich fahre am Samstag nach Kroatien.
Ich habe bei der Kroatischen Botschaft nachgefragt, die schrieben mir folgendes:

"Sehr geehrte/r,
erlaubt ist die Einfuhr der Medikamente, die für den Eigenbedarf für einen Monat ausreichend ist.
Die Mitnahme der Medikamente die Opiate beinhalten, ist begrenzt auf die Menge, die für maximal fünf Tage ausreichend ist (Ausnahme: 15 Tage für die Personen die nach Sucht oder malignen Erkrankungen behandelt werden).
Es ist notwendig, eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mit zu führen (in kroatischer oder englischer Sprache), die die Einnahme dieser Medikamente erläutert und verschreibt.
Die Medikamente sollten Sie bei der Grenzpolizei anmelden."

Bin dann zu meinem Hausarzt gegangen, der hat mir zwei Bescheinigungen ausgedruckt und ausgefüllt.
Damit bin ich zum Gesundheitsamt (die sind in meinem Ort dafür zuständig, einfach beim Landratsamt nachfragen), da wird es einem Arzt vorgelegt, der prüft es und ruft meinen Hausarzt an und fragt ob alle Angeben stimmen, dann bekommst man eine Unterschrift und Stempel und ab in den Urlaub.
Bei uns kostet jede Bescheinigung 10 €, ich denke das man hier zwischen 0 € bis 25 € rechnen muss, pro Bescheinigung.
Edit: Habe gerade die Rechnung bekommen, verlangen für alle Bescheinigungen zusammen 10€

Du brauchst eine Bescheinigung für den Schengenraum und eins für jedes andere Land welches nicht im Schengenraum ist.
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstell ... _node.html
Stoner_Grandma
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

alpr hat geschrieben: ... die die Einnahme dieser Medikamente erläutert und verschreibt..../b]


Danke, alpr.

Was ist unter "... die die Einnahme dieser Medikamente erläutert..." genau zu verstehen? Die Form der Darreichung, also Tropfen, Blüten, Granulat etc.? Oder ist unter "erläutern und verschreiben" die Diagnose gemeint?
Ich meine, dass daraus nicht der Anspruch auf Erhalt der Diagnose hervorgeht, kann mich aber auch täuschen.

LG

P.S.
Wünsche dir viel Freude im Urlaub. Kroatien ist wirklich wunderschön! :)
alpr
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von alpr »

Stoner_Grandma hat geschrieben:
alpr hat geschrieben: ... die die Einnahme dieser Medikamente erläutert und verschreibt..../b]


Danke, alpr.

Was ist unter "... die die Einnahme dieser Medikamente erläutert..." genau zu verstehen? Die Form der Darreichung, also Tropfen, Blüten, Granulat etc.? Oder ist unter "erläutern und verschreiben" die Diagnose gemeint?
Ich meine, dass daraus nicht der Anspruch auf Erhalt der Diagnose hervorgeht, kann mich aber auch täuschen.

LG

P.S.
Wünsche dir viel Freude im Urlaub. Kroatien ist wirklich wunderschön! :)


Du musst dieses Formular ausstellen, da wird alles abgefragt, außer die Diagnose, aber das weiß auch dein Arzt wie das geht und frag im Konsulat nach.

http://www.bfarm.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=3


Danke, Urlaub ist immer gut
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bushdoctor
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von bushdoctor »

Habe nicht alle Beiträge hier gelesen, aber zum Thema "Seerecht" kann ich - glaube ich etwas beitragen:

Außerhalb der 200-Meilenzone ("internationale Gewässer") ist der Kapitän der "Chef" und nur er allein... Leigislative, Judikative und Exekutive in einem!

Das mit der Flagge stimmt aber auch, so dass der Kapitän - grob gesagt - an das "Recht der Flagge" gebunden ist.

Sobald das Schiff aber in einem Hafen anlegt, sieht die Sache schon anders aus: Dieser ganze rechtliche Summs ist in einem UN-Abkommen geregelt: Seerechtsübereinkommen
der Vereinten Nationen


Art. 12
besagt, dass die Reede (das "vor-Anker-liegen-zum-Be-und-Entladen") nicht zum nationalen Hoheitsgebiet ("Festland") zählt, sondern zum "Küstengewässer".

... schonmal gut, oder? Denn das heißt, dass eben nicht plötzlich "Russland herrscht" auf einem italienischen Schiff! ;-)

Jetzt kommt aber Art 27 und denn zitiere ich voll, damit sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen kann:
Art. 27
Strafgerichtsbarkeit an Bord eines fremden Schiffes
1. Die Strafgerichtsbarkeit des Küstenstaats soll an Bord eines das Küstenmeer
durchfahrenden fremden Schiffes nicht ausgeübt werden, um wegen einer während
der Durchfahrt an Bord des Schiffes begangenen Straftat eine Person festzunehmen
oder eine Untersuchung durchzuführen, ausser in folgenden Fällen:
a) wenn sich die Folgen der Straftat auf den Küstenstaat erstrecken;
b) wenn die Straftat geeignet ist, den Frieden des Landes oder die Ordnung im
Küstenmeer zu stören;
c) wenn die Hilfe der örtlichen Behörden vom Kapitän des Schiffes oder von
einem Diplomaten oder Konsularbeamten des Flaggenstaats erbeten worden
ist; oder
d) wenn solche Massnahmen zur Unterdrückung des unerlaubten Verkehrs mit
Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen erforderlich sind.

2. Absatz 1 berührt nicht das Recht des Küstenstaats, alle nach seinen Gesetzen
zulässigen Massnahmen zur Festnahme oder Untersuchung an Bord eines fremden
Schiffes zu ergreifen, das nach Verlassen der inneren Gewässer das Küstenmeer
durchfährt.
3. In den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Fällen hat der Küstenstaat, bevor er
irgendwelche Massnahmen ergreift, auf Ersuchen des Kapitäns einen Diplomaten
oder Konsularbeamten des Flaggenstaats
zu benachrichtigen und die Verbindung
zwischen diesem Diplomaten oder Konsularbeamten und der Besatzung des Schiffes
zu erleichtern. In dringenden Fällen kann diese Benachrichtigung erfolgen, während
die Massnahmen durchgeführt werden.
4. Bei der Prüfung der Frage, ob oder auf welche Weise eine Festnahme erfolgen
soll, tragen die örtlichen Behörden den Interessen der Schifffahrt gebührend Rech-
nung.
5. Abgesehen von der Anwendung des Teiles XII oder von Fällen von Verstössen
gegen die in Übereinstimmung mit Teil V erlassenen Gesetze und sonstigen Vor-
schriften darf der Küstenstaat an Bord eines sein Küstenmeer durchfahrenden frem-
den Schiffes keine Massnahmen ergreifen, um wegen einer Straftat, die vor der
Einfahrt des Schiffes in das Küstenmeer begangen wurde, eine Person festzunehmen
oder eine Untersuchung durchzuführen, wenn dieses Schiff aus einem fremden
Hafen kommt und das Küstenmeer nur durchfährt, ohne in die inneren Gewässer
einzulaufen
Mein Rat: Ich würde mit dem Kapitän reden und wenn der da keine Probleme sieht, dann passt das!
Vor Schweden hätte ich persönlich aber mehr Angst als vor Russland... :twisted:
...zumindest was Cannabis angeht!
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

@bushdoctor

Danke für die wirklich wertvolle Info!
Für Schweden habe ich das internationale und beglaubigte Formular. Ein wenig Angst macht mir deine Aussage aber jetzt trotzdem. Womit wäre denn bei Schweden mit Schrecklichem zu rechnen?

LG
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bushdoctor
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von bushdoctor »

Stoner_Grandma hat geschrieben: Ein wenig Angst macht mir deine Aussage aber jetzt trotzdem. Womit wäre denn bei Schweden mit Schrecklichem zu rechnen?

LG
Schweden ist, was Cannabis angeht, sehr repressiv...und ich würde den dortigen Polizisten eher einen "Übergriff" zutrauen als den Russen.
Da Schweden aber EU-Land ist, solltest Du mit Schengen-Papieren zumindest einreisen ("an Land gehen") können. Ob Du dort auch legal Deine Medizin konsumieren darfst, ist wieder eine andere Frage.

Im Zweifel, würde ich an Deiner Stelle die Medikamente an Bord lassen... auch in Russland!
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Re: Medi-Cannabisblüten auf Kreuzfahrt nach Russland

Beitrag von Stoner_Grandma »

@bushdoctor

Da hast recht, die "Kräutchen" bleiben sicherheitshalber an Bord und ich schlucke an Land Kapseln, die ich mit meiner selbstgebrauten Canna-Butter befüllt habe.
Ahoi!
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