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Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 18:44
von studenmuenster
Wie sind eure Erfahrungen bisher?

Da ich inzwischen genug Toleranz aufgebaut habe bin ich dazu übergegangen auch in der Öffentlichkeit zu konsumieren, bzw. zu verdampfen, wenn ich unterwegs bin.

Das BfArM trifft dazu folgende Aussage
Darf man öffentlich Cannabis zu medizinischen Zwecken rauchen?
Von der Anwendungsart Rauchen wird grundsätzlich abgeraten. Sollte Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt im Einzelfall dennoch diese Anwendungsart für die Therapie empfehlen, so sollte die Anwendung – wenn immer möglich - nicht im öffentlichen Raum stattfinden. Für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger ist nicht erkennbar, ob es sich um die Anwendung eines Arzneimittels oder um den illegalen Konsum von Cannabis handelt. Dies sollte stets berücksichtigt werden.
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstell ... _node.html
Die Bundesregierung antwortet so
26. [..] Inwiefern können Patientinnen und Patienten ihre Medizin im öffentlichen
Raum anwenden, sofern dies notwendig ist?

[..] Gesetzliche Vorgaben zum Ort, an dem ein Arzneimittel einzunehmen ist, bestehen nicht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf
D.h. für mich ich darf in der Öffentlichkeit konsumieren.

Da ich auch gerne zu Festivals, OpenAirs oder in Clubs gehe stellt sich mir noch die Frage wie es mit dem Hausrecht aussieht, mMn dürfte ich darüber nicht eingeschränkt werden.
Um mich selbst abzusichern habe ich bei einem Veranstalter aus Münster, der hier einige Locations betreibt und auch ein Festival veranstaltet per Email angefragt. Außerdem habe ich bei PollerWiesen, die u.a. Veranstalter des PollerWiesen Festivals in Dortmund sind, per Facebook nachgefragt.

Aus Münster habe ich bisher keine Antwort.
PollerWiesen bat um einen Nachweis darüber, dass das Produkt in der Öffentlichkeit konsumiert werden darf. Als Antwort habe ich auf die Aussage des BfArM und der Bundesregierung verwiesen, mal sehen.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 09:55
von thcola
studenmuenster hat geschrieben: PollerWiesen bat um einen Nachweis darüber, dass das Produkt in der Öffentlichkeit konsumiert werden darf. Als Antwort habe ich auf die Aussage des BfArM und der Bundesregierung verwiesen, mal sehen.
Mmn das "Produkt" ist nunmal Medizin, der patient selber sollte eigentlich nichts belegen müssen,
ich würde den veranstalter fragen ob es auflagen gibt für patienten welche ihre medizin konsumieren.

im weiteren sollte und imho wird sich die politik darum kümmern, das es für behörden (polizei etc) bundeseinheitliche regelungen gibt wie mit cannabispatienten umzugehen ist.

in dem fall sollte der veranstalter entweder extra regeln für cannabispatienten oder für patienten welche ihre medizin nehmen müssen haben, wenn er dies nicht hat muss alles ok sein.

interessant ist es für die polizei dann auch nur nach dem §24 a abs 2, wenn man kraftfahrzeuge führt und seine medizin nicht ordnungsgemäss nach vorschrift vom arzt konsumiert (was widerum nicht für fussgänger und radfahrer gilt)

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 09:58
von David133
Gerade ein Video zu dem Thema im Internet gefunden...

https://www.youtube.com/watch?v=KSKN8RLYn4E

Wer keinen YouTube Account hat und somit nicht die Altersperre umgehen kann, nutzt einfach folgenden Link:

https://www.youtube.com/v/watch?v=KSKN8RLYn4E

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 10:08
von Sabine
Zweiter Link funktioniert ned ...

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 10:11
von David133
Dann das " /v/ " selbständig zwischen com und watch im Link einfügen, dann gehts.

Sehr komisch. Oder den Link manuell kopieren und in einem neuen Tab öffnen.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 11:00
von Sabine
Habe gerade mal eben beim "Chiemsee Summer" http://www.chiemsee-summer.de angerufen und eine nette Angela am Telefon gehabt.
Die Veranstalter haben sich scheints schon Gedanken darüber gemacht und bieten folgendes an :

- mit den Berechtigungsunterlagen kann man ohne Problem seine Medizin mitnehmen
- einen extra Bereich gibt es nicht
- Bei den Sanitätern kann man sein Medikament während des Aufenthaltes lagern

Dies ist vielleicht auch wirklich anzuraten, da das Festival ja für seine Zivilbeamten berühmt/berüchtigt ist. Es soll auch weiterhin verstärkt in diesem Bereich kontrolliert werden.

Das mit dem Hausrecht ist ja so eine Sache : verfängt ein "Argument" zum Nichteinlass nicht so gut, wird halt flugs ein anderes aus dem Ärmel gezogen, der Phantasie der Besitzer sind da kaum Grenzen gesetzt. Kennt man ja aus Fällen z.b. bzgl. der Hautfarbe her.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 13:10
von DanielZappel
Hatte mal irgendwo etwas zum Thema geschrieben.

Die Weinheimer Linken hatten beim Stadtrat angefragt, wie das so ist ;)

Erst kam gar nix, und dann, nachdem nochmal nach gebohrt wurde, kam die Stadt zum Entschluss, dass es selbstverständlich keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn ein Patient im Stadtpark seine Blüten konsumiert.
Also mit Kopie des Rezeptes sollte es da keine Probleme geben.
Getestet hab ich das noch nicht.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:40
von crappy
Nach Hausrecht kann man dich immer und überall rauswerfen. Einen Grund dafür bedarf es nicht. Von daher ist es eher zu begrüßen das sich manche Veranstalter darüber Gedanken machen. Das man es z.B. bei "Chiemsee Summer" bei den Sanitätern lagern kann finde ich eine gute Idee.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 18:30
von studenmuenster
Also eine richtige Antwort habe ich noch nicht, wurde gebeten mich telefonisch bei PollerWiesen zu melden, das mach ich aber erst morgen.
David133 hat geschrieben:Gerade ein Video zu dem Thema im Internet gefunden...

https://www.youtube.com/watch?v=KSKN8RLYn4E
Ja, naja, Simon Ruane halt, seinen Umgang mit dem Thema ist..okay, sein Umgang mit dem Thema Drogen allgemein finde ich persönlich nicht so prickelnd.
Sabine hat geschrieben:Habe gerade mal eben beim "Chiemsee Summer" http://www.chiemsee-summer.de angerufen und eine nette Angela am Telefon gehabt.
Die Veranstalter haben sich scheints schon Gedanken darüber gemacht und bieten folgendes an :

- mit den Berechtigungsunterlagen kann man ohne Problem seine Medizin mitnehmen
- einen extra Bereich gibt es nicht
- Bei den Sanitätern kann man sein Medikament während des Aufenthaltes lagern

Dies ist vielleicht auch wirklich anzuraten, da das Festival ja für seine Zivilbeamten berühmt/berüchtigt ist. Es soll auch weiterhin verstärkt in diesem Bereich kontrolliert werden.

Das mit dem Hausrecht ist ja so eine Sache : verfängt ein "Argument" zum Nichteinlass nicht so gut, wird halt flugs ein anderes aus dem Ärmel gezogen, der Phantasie der Besitzer sind da kaum Grenzen gesetzt. Kennt man ja aus Fällen z.b. bzgl. der Hautfarbe her.
Super cool, find ich toll, dass die sich wirklich Gedanken darüber machen :) Die Lagerung bei den Sanitätern wäre echt praktisch
DanielZappel hat geschrieben: Getestet hab ich das noch nicht.
Do it 8-)
crappy hat geschrieben:Nach Hausrecht kann man dich immer und überall rauswerfen. Einen Grund dafür bedarf es nicht. Von daher ist es eher zu begrüßen das sich manche Veranstalter darüber Gedanken machen. .
Genau aus dem Grund frage ich im Vorfeld lieber an.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Sa 3. Jun 2017, 15:25
von studenmuenster
Ein Update von mir.

PollerWiesen wollte eine Rezeptkopie per Mail (Arzt, meine Adresse, Preis, etc. unkenntlich gemacht) und nannte mir einen der beiden Gästelisteneingänge, bei dem ich mich mit einem Ausdruck der Mail melden solle. Dann würde ich problemlos eingelassen. Da das Wetter aber nicht so mitzuspielen scheint bleib ich daheim.

Aus Münster seit 1 1/2 Wochen keine Antwort, deshalb hab ich's jetzt noch per Facebook versucht. Social Media Menschen antworten doch meist schneller.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 09:53
von Sabine
Habe Tollwood in München angeschrieben, mal schauen was da so kommt.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 11:02
von studenmuenster
Wieder ein Update von mir.

Ich war jetzt mit den Veranstaltern des Docklands Festivals in Münster in Kontakt, die auch einige Clubs hier betreiben.
Man bat mich ein Schreiben von meinem Arzt plus das Rezept mitzuführen und dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen. Was inhaltlich in dem Schreiben stehen solle war mir erst nicht ganz klar, folgende Formulierung habe ich aus dem kursierenden Cannabinoidausweis übernommen und das noch mal mit dem Veranstalter dann geklärt. Dem Cannabinoidausweis, der momentan viel beworben wird, stehe ich kritisch gegenüber und nutze diesen nicht.
Der oben genannte Patient ist aufgrund einer Erkrankung auf eine Dauermedikation mit Cannabisblüten angewiesen. Daher müssen die auf dem Rezept aufgeführten Medikamente zur regelmäßigen Einnahme mitgeführt werden.
Die Absprache gilt in erster Linie für das Docklands Festival, ich sollte aber an der Clubtür eigentlich auch keine Probleme bekommen.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 12:12
von thcola
@studentmuenster

mein arzt gab mir eine dosierungsanleitung mit inkl unterschrift stempel und meinte das reicht +rezeptkopie

dieser cannabinoidausweis ist fake.

ich würde auch keinen veranstaltern meine dokumente geben schon garnicht via email, wenn die jemand zu sehen bekommt sind es behörden bei einer kontrolle,
wenn ein veranstalter von seinem hausrecht gebrauch machen will und medizin nicht erlaubt
darf auch keiner aspirin etc mitnehmen!

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 12:47
von studenmuenster
thcola hat geschrieben:@studentmuenster

mein arzt gab mir eine dosierungsanleitung mit inkl unterschrift stempel und meinte das reicht +rezeptkopie
In der Theorie müssen wir als medizinische Dauerkonsumenten gar keinen Nachweis mit uns führen.
Die Bundesregierung empfiehlt das Mitführen eines Rezepts, das und alles darüber hinaus ist jedem selbst überlassen, aber man muss halt mit Willkür und/oder Unkenntnis rechnen.

thcola hat geschrieben:dieser cannabinoidausweis ist fake.
Naja was heißt Fake, es gibt kein offizielles Dokument, aber es ist für mich Werbung/Datensammeln. Eine Gültigkeit hat es erst durch den Arztstempel, so wie der Opioidausweis auch. Aber ich kann mich mit dem Ding auch nicht anfreuden, weil eine Firma mit wirtschaftlichem Interesse bezüglich Anbau dahinter steht. Hab mal gelesen die ACM würde da auch an was arbeiten, das wäre natürlich top.
thcola hat geschrieben:ich würde auch keinen veranstaltern meine dokumente geben schon garnicht via email, wenn die jemand zu sehen bekommt sind es behörden bei einer kontrolle
Naja, dem Rezept Scan, den ich per Mail verschickt habe, kann man nur meinen Namen und die Cannabissorten entnehmen, alles andere ist geschwärzt.
Wenn du nur Behörden deine Dokumente vorzeigst, ist das dein gutes Recht, du musst aber halt damit rechnen zu Veranstaltungen nicht eingelassen zu werden, wenn du Cannabis bei dir hast. Ich bewege mich halt vorrangig in der Technoszene, Polizei-, Taschen- und Körperkontrollen sind jedenfalls auf Festivals normal und in Münster auch teilweise bei Clubs. Ich kann natürlich versuchen die Medizin zu verstecken, aber warum sollte ich das tun, zumal die Apothekendose doch recht auffällig ist.
Ich weiß, dass ich das nicht machen müsste, es ist meine Entscheidung um sicherzustellen, dass ich mir die Karte(n) nicht umsonst im Vorfeld kaufe.
thcola hat geschrieben:wenn ein veranstalter von seinem hausrecht gebrauch machen will und medizin nicht erlaubt
darf auch keiner aspirin etc mitnehmen!
Es gibt Hausordnungen die unterscheiden sehr strickt zwischen Medikamenten und Betäubungsmittel, z.B. die der Nature One, dort wird ein ärztlicher Nachweis verlangt.
§ 5 Verbotene Gegenstände
[..]
c. Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt,
https://www.nature-one.de/hausordnung/

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: So 11. Jun 2017, 14:52
von Sabine
Ohne Worte ....

"Veröffentlicht am 11.06.2017

Polizisten gehen mit Schlagstöcken und Pfefferspray auf Festivalbesucher los, mit der Begründung, Sie hätten Gekifft. Es gab keinerlei Beweise dafür.
Polizei zum Teil in Zivil.
Leider nur ein kurzer Ausschnitt."


https://www.youtube.com/watch?v=nWNVDJL ... e=youtu.be

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 21:30
von Sabine
Erste Zwischenantwort von Tollwood :

"Bezüglich Ihrer Nachfrage nach dem Umgang mit Cannabis-Patienten: Meine Kollegen sind hier gerade mit den Behörden in Kontakt. Ich muss Sie noch um etwas Geduld bitten, wir hatten so eine Anfrage noch nicht - aber es ist gut, dass Sie danach fragen!


Ich melde mich bei Ihnen."

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 16:43
von Sabine
Und hier die abschließende Info zu Tollwood :

"Liebe Frau xxx,


nun habe ich auch die notwendigen Informationen erhalten:

Sofern Sie die benötigten Papiere bei sich tragen, können Sie das Konzert in der Musik-Arena besuchen.

Allerdings ist das Rauchverbot in der Musik-Arena, das dort, wie auch in allen anderen Zelten, gilt, einzuhalten.
(Eine Aufbewahrung bei den Sanitätern ist leider nicht erlaubt, die Cannabis-Medizin darf - laut Aussage der Polizei - von den Patienten nicht weitergegeben werden)."

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 22:58
von DanielZappel
Lol? Nuja. Wer hätte solch eine kurzgedachte Reaktion seitens Blauweiß nicht erwartet...
Ich mein. Sanis. Das sind jetzt zwar auch keine Priester, aber trotzdem wärs da besser aufgehoben als irgendwo in der Menge.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: Sa 17. Jun 2017, 07:14
von Sabine
Da sieht man auch wieder die trotz gleichem Bundesland unterschiedlichen Auslegungen der jeweiligen Behörden. Beim Chiemsee Summer ist die Aufbewahrung bei den Sanis ja ohne Probleme möglich.

Am besten, man/frau schaut gleich mal, wo sich Zivile rumtreiben und stellt sich mit seinem med. Cannabis vor, damit man die nächsten Stunden/Tage Ruhe hat.

Re: Konsum in der Öffentlichkeit und Hausrecht

Verfasst: So 18. Jun 2017, 08:14
von DanielZappel
Sabine hat geschrieben:
Am besten, man/frau schaut gleich mal, wo sich Zivile rumtreiben und stellt sich mit seinem med. Cannabis vor, damit man die nächsten Stunden/Tage Ruhe hat.
Baust dir am besten so ne 20cm Tüte und hängst dir das Rezept gut sichtbar um den Hals. Ist wie in der DDR. Die Zivis outen sich sofort.;)