Da ich inzwischen genug Toleranz aufgebaut habe bin ich dazu übergegangen auch in der Öffentlichkeit zu konsumieren, bzw. zu verdampfen, wenn ich unterwegs bin.
Das BfArM trifft dazu folgende Aussage
Die Bundesregierung antwortet soDarf man öffentlich Cannabis zu medizinischen Zwecken rauchen?
Von der Anwendungsart Rauchen wird grundsätzlich abgeraten. Sollte Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt im Einzelfall dennoch diese Anwendungsart für die Therapie empfehlen, so sollte die Anwendung – wenn immer möglich - nicht im öffentlichen Raum stattfinden. Für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger ist nicht erkennbar, ob es sich um die Anwendung eines Arzneimittels oder um den illegalen Konsum von Cannabis handelt. Dies sollte stets berücksichtigt werden.
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstell ... _node.html
D.h. für mich ich darf in der Öffentlichkeit konsumieren.26. [..] Inwiefern können Patientinnen und Patienten ihre Medizin im öffentlichen
Raum anwenden, sofern dies notwendig ist?
[..] Gesetzliche Vorgaben zum Ort, an dem ein Arzneimittel einzunehmen ist, bestehen nicht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf
Da ich auch gerne zu Festivals, OpenAirs oder in Clubs gehe stellt sich mir noch die Frage wie es mit dem Hausrecht aussieht, mMn dürfte ich darüber nicht eingeschränkt werden.
Um mich selbst abzusichern habe ich bei einem Veranstalter aus Münster, der hier einige Locations betreibt und auch ein Festival veranstaltet per Email angefragt. Außerdem habe ich bei PollerWiesen, die u.a. Veranstalter des PollerWiesen Festivals in Dortmund sind, per Facebook nachgefragt.
Aus Münster habe ich bisher keine Antwort.
PollerWiesen bat um einen Nachweis darüber, dass das Produkt in der Öffentlichkeit konsumiert werden darf. Als Antwort habe ich auf die Aussage des BfArM und der Bundesregierung verwiesen, mal sehen.