Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
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Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
Hmm...also bei meiner Genehmigung steht nix von einer Befristung oder ähnliches...
Es heisst nur "aus sozialmedizinischen Gründen kann eine Behandlung mit med. Cannabis bei Ihnen nachvollzogen werden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Behandlung"
Es heisst nur "aus sozialmedizinischen Gründen kann eine Behandlung mit med. Cannabis bei Ihnen nachvollzogen werden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Behandlung"
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
Genehmigungsfiktion ist wenn die zuspät entscheiden oder überhaupt nicht.DrGreenthumb hat geschrieben:Hmm...also bei meiner Genehmigung steht nix von einer Befristung oder ähnliches...
Es heisst nur "aus sozialmedizinischen Gründen kann eine Behandlung mit med. Cannabis bei Ihnen nachvollzogen werden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Behandlung"
Du hast eine Bewilligung, wenn da kein Datum steht auf unbestimmte Zeit, was in deinem Fall jedoch unbestimmt ist legt die Krankenkasse fest, ergo können die jeden Tag neu Prüfen oder auch Widerrufen.
Genehmigungsfiktion wäre in dem Fall für dich besser, hat auch noch andere Vorteile.
Ich drück dir die Daumen dass ich falsch liege!
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
Keine Sorge. Ohne guten Grund nicht.DrGreenthumb hat geschrieben:Mal ne etwas blöde Frage, gilt so eine Kostenübernahme eigentlich "für immer" oder kann es passieren, dass die KK plötzlich ohne besondere Gründe die Zahlung einstellt?
Wenn ich schon lesen muss, dass es mittlerweile auch angeblich befristete Genehmigungen gibt...
Wenn die Kasse die Kostenübernahme wieder aufheben möchte, muss sie begründen, dass die Vorraussetzungen für den Leistungsanspruch nicht mehr bestehen.
Bei befristeten Genehmigungen wird bei Ablauf bestimmt erneut geprüft werden können.
Solange die Vorraussetzungen für einen Leistungsanspruch weiterhin gegeben sind, sollte eine weitere Genehmigung aber kein Problem sein.
Zuletzt geändert von HerrChaos am Do 22. Jun 2017, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
Bist du dir sicher?littleganja hat geschrieben:... Wenn z.b. die Genehmigungsfiktion eingetreten ist, ist eine Rücknahme sowie Neuprüfung unmöglich seitens der Krankenkasse. ...
Ich kann das schwer glauben.
Soweit ich das verstanden habe, gilt eine Genehmigung nach Genehmigungsfiktion solange, bis die Kasse den Antrag begründet ablehnen kann.
Die Genehmigungsfiktion soll bloß unnötige finanzielle oder gesundheitliche Nachteile durch Überschreitung der Frist vermeiden. Durch den Umstand dass keine abschliessende Beurteilung stattfand, sollte eine abschliessende Prüfung begründet werden können.
Wird dabi festgestellt die Vorraussetzungen für einen Leistungsanspruch sind nicht erfüllt, entstehen dem Versicherten keine gesundheitlichen Nachteile.
Ab dann sollte die Genehmigung wieder aufgehoben werden können.
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
@ HerrChaos
Ja bin ich.
Kann nur durch den Antragsteller oder ein Gericht aufgehoben werden, nicht von der Krankenkasse 100%.
Ja bin ich.
Kann nur durch den Antragsteller oder ein Gericht aufgehoben werden, nicht von der Krankenkasse 100%.
Zuletzt geändert von littleganja am Do 22. Jun 2017, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
HerrChaos hat geschrieben:DrGreenthumb hat geschrieben: Bei befristeten Genehmigungen wird bei Ablauf bestimmt erneut geprüft werden können.
Solange die Vorraussetzungen für einen Leistungsanspruch weiterhin gegeben sind, sollte eine weitere Genehmigung aber kein Problem sein.
Dein Wort in Gottes Ohr, bin mal gespannt......
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
"In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass die Krankenkassen versuchen, ihre aufgrund der Genehmigungsfiktion bestehenden Leistungspflichten zu vermeiden. In vielen Fällen erhalten Versicherte bei unentschuldigter Fristüberschreitung durch ihre Krankenkasse einen Rücknahmebescheid nach § 45 SGB X. Die Krankenkassen erklärt dabei in der Regel, dass die Genehmigungsfiktion rechtswidrig sei, denn der Versicherte habe schon keinen Anspruch auf die beantragte Leistung gehabt. Weiter könne der Versicherte auch nicht auf den Bestand der Genehmigungsfiktion vertrauen, denn eine Bewilligung der beantragten Leistung aufgrund der Genehmigungsfiktion würde zum Nachteil der Solidargemeinschaft erfolgen.
Wir haben bereits in der Vergangenheit über diese, unserer Auffassung nach rechtswidrigen, Bescheide der Krankenkassen berichtet und empfohlen, sich hiergegen zur Wehr zu setzten.
[...]
Die Wirksamkeit der Genehmigungsfiktion beurteilt sich nicht, wie aber von der Krankenkasse vorgetragen, nach den Voraussetzungen der beantragten Leistung an sich. Somit könne lediglich ein Widerruf der Genehmigungsfiktion nach der Regelung des § 47 SGB X (Widerruf eines rechtmäßigen begünstigen Verwaltungsaktes) erfolgen. Im Fall der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3 a SGB V sind diese Voraussetzungen zum Widerruf aber grundsätzlich nicht gegeben, so dass die Krankenkasse die rechtmäßig eingetretene Genehmigungsfiktion nicht aufheben kann.
Es bleibt daher bei dem dringenden Rat, sich gegen Rücknahmebescheide durch Widerspruch und ggf. Klage zur Wehr zu setzen."
http://blog.hartmann-rechtsanwaelte.de/ ... kenkassen/
Wir haben bereits in der Vergangenheit über diese, unserer Auffassung nach rechtswidrigen, Bescheide der Krankenkassen berichtet und empfohlen, sich hiergegen zur Wehr zu setzten.
[...]
Die Wirksamkeit der Genehmigungsfiktion beurteilt sich nicht, wie aber von der Krankenkasse vorgetragen, nach den Voraussetzungen der beantragten Leistung an sich. Somit könne lediglich ein Widerruf der Genehmigungsfiktion nach der Regelung des § 47 SGB X (Widerruf eines rechtmäßigen begünstigen Verwaltungsaktes) erfolgen. Im Fall der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3 a SGB V sind diese Voraussetzungen zum Widerruf aber grundsätzlich nicht gegeben, so dass die Krankenkasse die rechtmäßig eingetretene Genehmigungsfiktion nicht aufheben kann.
Es bleibt daher bei dem dringenden Rat, sich gegen Rücknahmebescheide durch Widerspruch und ggf. Klage zur Wehr zu setzen."
http://blog.hartmann-rechtsanwaelte.de/ ... kenkassen/
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
moepens hat geschrieben:"In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass die Krankenkassen versuchen, ihre aufgrund der Genehmigungsfiktion bestehenden Leistungspflichten zu vermeiden. In vielen Fällen erhalten Versicherte bei unentschuldigter Fristüberschreitung durch ihre Krankenkasse einen Rücknahmebescheid nach § 45 SGB X. Die Krankenkassen erklärt dabei in der Regel, dass die Genehmigungsfiktion rechtswidrig sei, denn der Versicherte habe schon keinen Anspruch auf die beantragte Leistung gehabt. Weiter könne der Versicherte auch nicht auf den Bestand der Genehmigungsfiktion vertrauen, denn eine Bewilligung der beantragten Leistung aufgrund der Genehmigungsfiktion würde zum Nachteil der Solidargemeinschaft erfolgen.
Wir haben bereits in der Vergangenheit über diese, unserer Auffassung nach rechtswidrigen, Bescheide der Krankenkassen berichtet und empfohlen, sich hiergegen zur Wehr zu setzten.
[...]
Die Wirksamkeit der Genehmigungsfiktion beurteilt sich nicht, wie aber von der Krankenkasse vorgetragen, nach den Voraussetzungen der beantragten Leistung an sich. Somit könne lediglich ein Widerruf der Genehmigungsfiktion nach der Regelung des § 47 SGB X (Widerruf eines rechtmäßigen begünstigen Verwaltungsaktes) erfolgen. Im Fall der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3 a SGB V sind diese Voraussetzungen zum Widerruf aber grundsätzlich nicht gegeben, so dass die Krankenkasse die rechtmäßig eingetretene Genehmigungsfiktion nicht aufheben kann.
Es bleibt daher bei dem dringenden Rat, sich gegen Rücknahmebescheide durch Widerspruch und ggf. Klage zur Wehr zu setzen."
http://blog.hartmann-rechtsanwaelte.de/ ... kenkassen/
So ist es. Wie oben auch gleich am Anfang steht, "Krankenkassen versuchen die Genehmigungsfiktion rückgängig zu machen", Hauptaugenmerk sollte man auf "versuchen" richten. Sobald es vor Gericht geht ist aus die Maus, die hoffen halt man scheut den Weg, was jedoch bei einem medizinischen Cannabis Patienten wohl eher unwahrscheinlich ist. Wenn alle klagen Knicken die Krankenkassen irgendwann ein und am Ende wollen die Krankenkassen die komplette Legalisierung damit sie nicht mehr zahlen müssen
- Martin Mainz
- Board-Administration
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Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
So wirds kommenlittleganja hat geschrieben:... am Ende wollen die Krankenkassen die komplette Legalisierung damit sie nicht mehr zahlen müssen
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
littleganja hat geschrieben:@ HerrChaos
Ja bin ich.
Kann nur durch den Antragsteller oder ein Gericht aufgehoben werden, nicht von der Krankenkasse 100%.
Echt wahr.
Ich kann es überhaupt nicht fassen.
Tschuldige, war für mich echt unvorstellbar.
So können sich ja Leute ohne Anspruch Leistungen erschleichen.
Aber die Kassen sind selbst schuld, dass die Genehmigungsfiktion offenbar notwendig ist.
Wenn Menschen mit tatsächlichem Anspruch, ihre Leistungen nicht fristgerecht bekommen ist das ist das große Sxxxxxxx.
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
@Littleganja
Die Umfrage hier ist echt toll. Bin sehr gespannt wie sie sich weiter entwickelt.
Vielen Dank für deine Mühe, deine Erfahrungen hier so ausführlich zu teilen.
Ich habe viel von dir mitgenommen und bin mit meiner Ablehnung nun auch zum Anwalt.
Die Umfrage hier ist echt toll. Bin sehr gespannt wie sie sich weiter entwickelt.
Vielen Dank für deine Mühe, deine Erfahrungen hier so ausführlich zu teilen.
Ich habe viel von dir mitgenommen und bin mit meiner Ablehnung nun auch zum Anwalt.
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
Dann hat sich meinen Arbeit gelohnt DankeHerrChaos hat geschrieben:@Littleganja
Die Umfrage hier ist echt toll. Bin sehr gespannt wie sie sich weiter entwickelt.
Vielen Dank für deine Mühe, deine Erfahrungen hier so ausführlich zu teilen.
Ich habe viel von dir mitgenommen und bin mit meiner Ablehnung nun auch zum Anwalt.
Re: Umfrage Kostenübernahme Cannabis (Anonym)
Für alle die Infos zur Genehmigungsfiktion oder Antragstellung Eilantrag Einstweilige Anordnung (auch ohne Anwalt möglich!) suchen, Vorlagen (Schriftverkehr Anwalt-Gericht) für den Rechtsanwalt, Meinung des Gerichts zur Fristüberschreitung,
Link klicken: viewtopic.php?f=22&t=7152
Das meinte Herr Chaos
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Das meinte Herr Chaos