Liebe Freundinnen und Freunde,
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"Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und verlan
"Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und verlan
Mit Erlaubnis der Threaderstellerin darf ich ihr Posting vom IACM-Forum hier verlinken :
"Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und verlangt kompletten Nachweis
Hallo Gemeinde...
hatte gestern ein Erlebnis der 3.ten Art...und frage mich, ob das eigentlich so Rechtens ist:
mein Sohn hatte letztes Jahr eine Verhandlung vor dem Jugendgericht wegen Besitzes von Ecxtasy. Welches er aber nie zu sich genommen hat. Lediglich Cannabisgebrauch hat er zugegeben und da damals noch nicht legal (er hat seit frühester Kindheit ADHS und hat bis heute auf kein einziges Medikament angesprochen, ist austherapiert, auch für die Krankenkasse und die KVNO Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein). Kurz und gut, der Einwand, das er Cannabis für seine ADHS benötige hat der Richter als unrelevant eingestuft und einen 6 monatigen Nachweis auf Exctasy und Cannabis angeordnet.
OK, soweit so gut, ich habe damals gefragt was damit sei und er hat im Gericht gefragt: hat er ein Rezept? Nein? Dann ist es egal, ich erlaube kein Cannabis.
Alles klar, wir haben dann die Anordnung auf Urintest abgewartet und haben in der Zwischenzeit ein legales Rezept auf Cannabis erhalten (lieben Dank Dr. Grotenhermen!). Dieses hat mein Sohn gestern samt dem negativen Nachweis auf Exctasy dem Gericht in einer Anhörung vorgelegt.
Nun kommt der Knaller:
Der Richter erkennt es nicht an! Er will einen kompletten Verlauf aller Arztberichte bzgl des ADHS-Verlaufs und der früheren Medikation. Er bezichtigte Dr. Grotenhermen als kriminell und behauptet, das er wahllos Rezepte verteile. Wörtlich sagte er: man müsse diesen Arzt anzeigen und es wäre totaler Quatsch, das Cannabis bei ADHS helfen würde, das wäre nur etwas für totkranke MS oder Krebspatienten. Wie sich Dr. Grotenhermen anmaßen könne, solche Rezepte auszustellen und ohne weitere Maßnahmen therapeutischer Art wäre das kriminell. Warum mein Sohn überhaupt bis nach Rüthen gefahren sei, ob es keinen Arzt in Köln gäbe, der sich damit auskennt.
Und noch viele weitere Unverschämtheiten und Anschuldigungen sind gefallen. Würde mir gerne das Protokoll anfordern, was vermutlich aber nur über einen Anwalt geht, denke ich.
Weiterhin bin ich in der Überlegung den Richter wegen Befangenheit zu melden. Er hat selbst gesagt: haben sie ein Rezept? in der letzten Verhandlung...
und nun liegt eines vor und er lehnt es ab. Will selbst prüfen ob der Lebenslauf/-weg zur ADHS stimmig sei (wobei er selbst Cannabis total ablehnt und am liebsten abschaffen möchte...seine Worte).
Ich denke nicht, das er ein Recht dazu hat, Arztberichte einzusehen bzw. einzufordern, denn er missachtet damit die ärztliche Schweigepflicht und das Patienten/Arztvertrauen. Ferner: wie will ER beurteilen, ob Cannabis erforderlich ist und für welche Krankheiten es eingesetzt wird. Meiner Meinung nach hat er seine Grenzen eindeutig überschritten.
Wie ist Eure Meinung dazu? Soll ich mit der Krankenkasse und der KVNO reden? Hat ein Befangenheitsantrag Sinn? Kann ein Richter eine solche Maßnahme anordnen? Kann er beurteilen, wann Cannabis nötig ist oder nicht? Darf er einen reputierten Facharzt in einer öffentlichen Sitzung so diskreditieren?
Danke für Eure Antworten...liebe Grüße, Euro Colonia "
http://www.cannabis-med.org/german/foru ... eis&p=7401
"Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und verlangt kompletten Nachweis
Hallo Gemeinde...
hatte gestern ein Erlebnis der 3.ten Art...und frage mich, ob das eigentlich so Rechtens ist:
mein Sohn hatte letztes Jahr eine Verhandlung vor dem Jugendgericht wegen Besitzes von Ecxtasy. Welches er aber nie zu sich genommen hat. Lediglich Cannabisgebrauch hat er zugegeben und da damals noch nicht legal (er hat seit frühester Kindheit ADHS und hat bis heute auf kein einziges Medikament angesprochen, ist austherapiert, auch für die Krankenkasse und die KVNO Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein). Kurz und gut, der Einwand, das er Cannabis für seine ADHS benötige hat der Richter als unrelevant eingestuft und einen 6 monatigen Nachweis auf Exctasy und Cannabis angeordnet.
OK, soweit so gut, ich habe damals gefragt was damit sei und er hat im Gericht gefragt: hat er ein Rezept? Nein? Dann ist es egal, ich erlaube kein Cannabis.
Alles klar, wir haben dann die Anordnung auf Urintest abgewartet und haben in der Zwischenzeit ein legales Rezept auf Cannabis erhalten (lieben Dank Dr. Grotenhermen!). Dieses hat mein Sohn gestern samt dem negativen Nachweis auf Exctasy dem Gericht in einer Anhörung vorgelegt.
Nun kommt der Knaller:
Der Richter erkennt es nicht an! Er will einen kompletten Verlauf aller Arztberichte bzgl des ADHS-Verlaufs und der früheren Medikation. Er bezichtigte Dr. Grotenhermen als kriminell und behauptet, das er wahllos Rezepte verteile. Wörtlich sagte er: man müsse diesen Arzt anzeigen und es wäre totaler Quatsch, das Cannabis bei ADHS helfen würde, das wäre nur etwas für totkranke MS oder Krebspatienten. Wie sich Dr. Grotenhermen anmaßen könne, solche Rezepte auszustellen und ohne weitere Maßnahmen therapeutischer Art wäre das kriminell. Warum mein Sohn überhaupt bis nach Rüthen gefahren sei, ob es keinen Arzt in Köln gäbe, der sich damit auskennt.
Und noch viele weitere Unverschämtheiten und Anschuldigungen sind gefallen. Würde mir gerne das Protokoll anfordern, was vermutlich aber nur über einen Anwalt geht, denke ich.
Weiterhin bin ich in der Überlegung den Richter wegen Befangenheit zu melden. Er hat selbst gesagt: haben sie ein Rezept? in der letzten Verhandlung...
und nun liegt eines vor und er lehnt es ab. Will selbst prüfen ob der Lebenslauf/-weg zur ADHS stimmig sei (wobei er selbst Cannabis total ablehnt und am liebsten abschaffen möchte...seine Worte).
Ich denke nicht, das er ein Recht dazu hat, Arztberichte einzusehen bzw. einzufordern, denn er missachtet damit die ärztliche Schweigepflicht und das Patienten/Arztvertrauen. Ferner: wie will ER beurteilen, ob Cannabis erforderlich ist und für welche Krankheiten es eingesetzt wird. Meiner Meinung nach hat er seine Grenzen eindeutig überschritten.
Wie ist Eure Meinung dazu? Soll ich mit der Krankenkasse und der KVNO reden? Hat ein Befangenheitsantrag Sinn? Kann ein Richter eine solche Maßnahme anordnen? Kann er beurteilen, wann Cannabis nötig ist oder nicht? Darf er einen reputierten Facharzt in einer öffentlichen Sitzung so diskreditieren?
Danke für Eure Antworten...liebe Grüße, Euro Colonia "
http://www.cannabis-med.org/german/foru ... eis&p=7401
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Unglaublich... !
...wenn man aber weiß, dass die BRD-Rechtstradition nahtlos aus den Jahren 1933-45 übernommen wurde, samt der Formel "im Namen des Volkes", sollte sich aber auch darüber nicht wirklich wundern...
...wenn man aber weiß, dass die BRD-Rechtstradition nahtlos aus den Jahren 1933-45 übernommen wurde, samt der Formel "im Namen des Volkes", sollte sich aber auch darüber nicht wirklich wundern...
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
In so einem Fall erst mal das Protokoll der Sitzung besorgen (zur Not mit Anwalt), sollte aber auch so gehen zwecks späterem Revisionsverfahren. Dann hier oder beim IACM berichten und vielleicht auch in Kopie an den Dr. Grotenhermen, der wird da vielleicht auch ein Wort mitreden wollen.
Das Gericht kann sich nicht einfach über das Arztgeheimnis hinwegsetzen, es benötigt die Zustimmung des Patienten. Weiterhein kann der Richter selbst kein ärztliches Urteil abgeben, er braucht dazu Gutachter. Laß Dich nur nicht einschüchtern!
@Sabine: Ich schreib die Antwort vielleicht noch ins IACM Forum
Gruß, Martin
Das Gericht kann sich nicht einfach über das Arztgeheimnis hinwegsetzen, es benötigt die Zustimmung des Patienten. Weiterhein kann der Richter selbst kein ärztliches Urteil abgeben, er braucht dazu Gutachter. Laß Dich nur nicht einschüchtern!
@Sabine: Ich schreib die Antwort vielleicht noch ins IACM Forum
Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Der Richter ist wohl noch immer in seinem Studium von 1970.
Der soll sich lieber mal weiter bilden, wobei Sie da zu sehr eingefahren sind, leider.
Protokoll anfordern und den Rechtsweg gehen. Was ich dabei denke ist auch ein passender RA wichtig.
Ich bin gespannt wenn ich in meine erste Verkehrskontrolle komme. Habe allerdings seit 2012 THC Ausweiß.
Der soll sich lieber mal weiter bilden, wobei Sie da zu sehr eingefahren sind, leider.
Protokoll anfordern und den Rechtsweg gehen. Was ich dabei denke ist auch ein passender RA wichtig.
Ich bin gespannt wenn ich in meine erste Verkehrskontrolle komme. Habe allerdings seit 2012 THC Ausweiß.
Ich bin ich und das ist gut so
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Die Moderatorin des IACM-Forums bittet darum, das der Fall dort weiter diskutiert werden möchte.
Ist einfach praktischer, nicht ein Thema in zwei Foren verfolgen zu müssen. Zumal ja eigentlich auch IACM das medizinische Forum und jetzt eine Moderatorin wirklich präsent ist.
Da hat es ja vorher etwas gehakt.
Ist einfach praktischer, nicht ein Thema in zwei Foren verfolgen zu müssen. Zumal ja eigentlich auch IACM das medizinische Forum und jetzt eine Moderatorin wirklich präsent ist.
Da hat es ja vorher etwas gehakt.
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Also einen Arzt in Frage stellen, alleine das ist schon eine Frechheit!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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- Beiträge: 313
- Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Hanfkraut hat geschrieben:Also einen Arzt in Frage stellen, alleine das ist schon eine Frechheit!
Welch Ironie !
Der MDK und die gesetzlichen Kassen machen genau das.
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
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Zuletzt geändert von David133 am Di 27. Jun 2017, 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Kennt man den Namen von dem Richter. Nicht dass ich auch an den gerate
Re: "Richter erkennt Arztrezept auf Cannabis nicht an und ve
Is das wirklich passiert ? Wie krank ! Man bin ich froh das ich da nicht saß, hätte mir bestimmt nen ganz anderes Problem eingehandelt...hatte die Tage kurzen Besuch von Verwandten aus Holland, die lachen sich krank über unsere Verhältnisse hier wegen Cannabis