Unzulässige Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Antworten
littleganja

Unzulässige Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Beitrag von littleganja »

Hier eine kurze Zusammenfassung, was ihr tun könnt wenn die Krankenkasse euren Antrag auf Kostenübernahme Cannabis abgelehnt hat.

Falls trotz Ablauf der Frist noch kein Bescheid seitens der Krankenkasse vorliegt siehe Link
:arrow: viewtopic.php?f=22&t=8108


Er geht wie folgt vor:

Optionen für Mittellose - geringes Einkommen ( http://www.pkh-rechner.de )


1. Beratungshilfeschein beim eurem zuständigen Amtsgericht beantragen, Antrag sowie Öffnungszeiten siehe Homepage zuständiges Amtsgericht. *Kosten maximal 15€ für das Gespräch :!:
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

2. Rechtsanwalt für Sozialrecht suchen.

3. Rechtsanwalt Eilantrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen lassen!
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A ... chtsschutz


Wer wie ich ungeduldig ist, kann den Widerspruch auch selbst schreiben und sofort den Eilantrag auf Einstweilige Anordnung selbst stellen (euer zuständiges Sozialgericht). In der Regel antwortet das Gericht wenn man den Antrag per Fax stellt, in wenigen Stunden!
Damit der Eilantrag auch als zulässig vom Gericht anerkannt wird, sind Vorgaben die das Gericht verlangt zu erüllen.

1. Die Mittellosigkeit d.h. Medizin kann aus eigenen mitteln nicht bis zur Hauptverhandlung ausgelegt werden.
2. Die Dringlichkeit d.h. z.b. Akute Schmerzen die nur mit Cannabis behandelt werden können.
3. Der Anspruch Atteste sowie Ablehnung Krankenkasse (alles was für den Eilantrag hilfreich ist).
4. Unzulässigkeit der Ablehnung unterstreichen, den Fall darstellen.

*Der Rechtsanwalt kann später dazu kommen
**Widerspruch kann nachgereicht werden
***Bei Eintritt Genehmigungsfiktion darauf verweisen!
-> https://sozialversicherung-kompetent.de ... ttung.html

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Eilverfahren

1. Was kann ich tun, wenn es um einen Eilfall geht?
Droht die Durchführung einer belastenden Entscheidung (zum Beispiel die Vollstreckung einer Beitragsforderung oder der sofortige Entzug einer Sozialleistung) oder ist ein Anliegen besonders eilbedürftig (zum Beispiel die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse für die Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung), kann beim Sozialgericht vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden. Dieses trifft dann durch Beschluss eine vorläufige Entscheidung, in der Regel ohne mündliche Verhandlung. Für die Antragstellung gelten die gleichen Anforderungen wie an eine Klageschrift (siehe die Frage „Wie erhebe ich Klage vor dem Sozialgericht?").
2. Welche Voraussetzungen müssen im Einstweiligen Rechtsschutz erfüllt sein?
Im Rahmen des Einstweiligen Rechtsschutzes muss unterschieden werden zwischen einer einstweiligen Anordnung und der Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Bei der einstweiligen Anordnung handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, mit der die Behörde - falls dem Antrag stattgegeben wird - vorläufig zu einem bestimmten Handeln, meistens der Zahlung bisher abgelehnter Leistungen, verpflichtet wird.
Zwingende Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist, dass ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird. Das bedeutet: Sie als Antragsteller müssen darlegen, dass Sie einen Anspruch auf die geltend gemachte Leistung haben. An diese sogenannte Glaubhaftmachung sind geringere Anforderungen zu stellen, als an die Beweisführung im Klageverfahren. Außerdem muss ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Das bedeutet, es muss eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegen. Es muss Ihnen durch das Verhalten der Behörde eine Notlage drohen, sodass Ihnen ein Abwarten des Widerspruchs- oder des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens nicht zugemutet werden kann.
Zu beachten ist, dass man auch eine einstweilige Anordnung oft nicht innerhalb weniger Tage erhält, da beispielsweise der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muss. Außerdem werden einstweilige Anordnungen im Regelfall nicht für vergangene Zeiträume erlassen, sondern erst für Zeiträume ab Antragstellung bei Gericht.
Bei dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung handelt es sich ebenfalls um ein gerichtliches Eilverfahren. Während mit der einstweiligen Anordnung die Behörde zu einem bestimmten Handeln, meist zur Zahlung bestimmter Leistungen, verpflichtet werden soll, ist dieses Verfahren darauf ausgerichtet, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage, beispielsweise gegen einen Sanktionsbescheid, herzustellen.
Die Voraussetzungen für diese gerichtliche Anordnung unterscheiden sich geringfügig von den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Anstelle des Anordnungsanspruchs muss glaubhaft gemacht werden, dass der angefochtene Verwaltungsakt mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist und in einem Klageverfahren aufzuheben sein würde. Der Anordnungsgrund wird ersetzt durch eine Interessensabwägung in Form des Vollzugsinteresses der Behörde einerseits und dem Interesse des Leistungsempfängers an der Aussetzung des Vollzuges andererseits.
Zu beachten ist, dass ein erfolgreich durchgeführtes Eilverfahren nicht zwangsläufig bedeutet, dass Sie auch in einem späteren Hauptsacheverfahren Recht bekommen, weil im Eilverfahren die Sach- und Rechtslage vom Gericht nicht so umfangreich geprüft wird wie im Klageverfahren.
Quelle: http://www.sozialgericht-braunschweig.n ... verfahren/

Ich hoffe ich konnte helfen

Hier mein Weg, der dank Genehmigungsfiktion zum Erfolg geführt hat, es ging nur um wenige Tage die über der 5 Wochenfrist waren, angefangen hat es mit einem Eilantrag
:arrow: viewtopic.php?f=22&t=7152

Wenn ihr alle Tipps befolgt, werdet ihr am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Positiven Bescheid in Händen halten.

Viel Glück!
Zuletzt geändert von littleganja am Mo 11. Dez 2017, 19:31, insgesamt 2-mal geändert.
Xaight
Beiträge: 9
Registriert: Mo 3. Jul 2017, 10:44

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Xaight »

Vielen Dank für den gut geschriebenen Text!
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Xaight hat geschrieben:Vielen Dank für den gut geschriebenen Text!

Gern geschehen ;)

Am besten schaust du jetzt bei deinem zuständigen Amtsgericht "online" wann die Öffnungszeiten für die Beratungshilfe ist, dann schau nach welche Unterlagen benötigt werden, ALG2 Bescheid oder Einkommensnachweis, Mietvertrag, Schulden die du hast usw.

Wenn du dann beim Anwalt warst und er dich vertritt, wirst du noch Prozesskostenhilfe beantragen müssen, dass wird der Anwalt dir dann aber sagen, dafür ist er ja da. Vermutlich wird er dir gleich nach dem ersten Termin die Unterlagen für die Prozesskostenhilfe in die Hand drücken.

Ich hoffe du kommst zu deinem Recht, kannst uns ja auf dem laufenden halten.
Xaight
Beiträge: 9
Registriert: Mo 3. Jul 2017, 10:44

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Xaight »

Ja ich werde meinen Forumeintrag dann immer updaten wenn etwas neues passiert.

Und die Unterlagen hab ich mir schon rausgesucht, geht um 17 Uhr zur Öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg.

Hoffe das es alles klappt, lange halte ich meinen aktuellen Zustand nicht mehr aus.

Danke für die viele Unterstützung! Jetzt kann ja schon fast nichts mehr schief gehen ;)
Rick
Beiträge: 4
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 13:44

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Rick »

Bravo!!! Vielen Dank für die Mühe!
Rick
Beiträge: 4
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 13:44

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Rick »

Hey!

Ich bin gerade am Widerspruch erstellen und habe leider währenddessen eine Absage von Dr Tolmein bekommen. Jetzt habe ich mich gefragt, ob du mir evtl den Kontakt deiner Rechtsanwältin schicken könntest? Da ich auch eine Genehmigungsfiktion mit schlechtem Angebot der KK (2 Wochen Erstattungsfähigkeit) im Gepäck habe, müsste Sie perfekt eingearbeitet sein.

Liebe Grüße, R
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Rick hat geschrieben:Hey!

Ich bin gerade am Widerspruch erstellen und habe leider währenddessen eine Absage von Dr Tolmein bekommen. Jetzt habe ich mich gefragt, ob du mir evtl den Kontakt deiner Rechtsanwältin schicken könntest? Da ich auch eine Genehmigungsfiktion mit schlechtem Angebot der KK (2 Wochen Erstattungsfähigkeit) im Gepäck habe, müsste Sie perfekt eingearbeitet sein.

Liebe Grüße, R

Das Problem bei meinem Anwalt ist, der ist nicht für Sozialrecht. Die Texte die du lesen konntest waren von mir, der Anwalt hat sie nur etwas abgeändert und seine Unterschrift darunter. So wie die Gesetzeslage ist sollte jeder Anwalt für Sozialrecht dich vertreten können, das Gericht wird schon Richtig urteilen.

Kopf hoch und kämpfen!
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Ich könnte gerade das kalte Kotzen bekommen :x :x :x von wegen Eilantrag

Am 22.05.2017 stellte ich den Antrag zur Einstweiligen Anordnung der Kostenübernahme
bis Heute 14.07.2017 keine Entscheidung vom Sozialgericht.

Mir geht innerhalb der nächsten 2 Tagen das Cannabis aus.

Jetzt habe ich ein Privat-BtM-Rezept, am 10.07. austgestellt bekommen, dass ich nicht einlösen kann, weil die Sorte Bedica nicht lieferbar ist.
Meine Apotheke sagt Fragon ist ausverkauft und kann zur Zeit gar keine Sorten liefern, weil die Bundesregierung die Einfuhrbestimmungen verschärft hat, d.h. die erlaubte maximale Einfuhrmenge heruntergesetzt, so dass Fragon frühestens ab 01.08.2017 wieder Apotheken beliefern kann und darf.

Nächster Punkt Bedica ist auch beim Produzenten, also Bedrocan, zur Zeit nicht lieferbar.
Also Privat-BtM-Rezept in den Mülleimer, denn bis 01.08. ist das eh abgelaufen, weil nur 2 Wochen gültig.
jetzt bei den Sorten der kanadischen Produzenten nach einer Indica-Sorte suchen, wieder zu meiner HÄ fahren, neues Rezept ausstellen lassen, zwischendurch hoffen, dass meine Apo einen anderen Importeur gefunden hat und überhaupt in der Lage ist mir meine Arznei zu beschaffen.

Ein paar Tage dauert es, bis die Wirkstoffe vom Cannabis ganz aus dem Körper sind. D.h. nach etwa 3 Tagen werden die Schmerzen anfangen mich einzuschränken, nach maximal 5 Tagen werden die Schmerzen die Hölle sein und hinzu kommen dann meine PTBS-bedingten Angstzustände die zur permanenter Muskelkontraktion führen und alles noch verschlimmern, d.h. kein erholsamer Schlaf mehr, 24/7 höllische Schmerzen, Muskelkrämpfe, Bewegungseinschränkung usw. usf.

das alles nur weil wir, sorry, extrem scheiß dämliche Politiker haben.
Wie kann man einen Wirkstoff als verschreibungsfähig frei geben und gleichzeitig das Einfuhrlimit runter setzen.

Das ist die totale Volksverarsche und so nebenbei sehe ich hier Verstöße gegen das GG, Verstöße im Sinne des StGB (zB. Nötigung zur Straftat) und SGB (zB. Selbstverpflichtung der Regierung zur Hilfe von Bedürftigen)

Himmelarschundwolkenbruch wann hört diese massive verarsche der Bundesregierung endlich auf???
Wie kann es sein, dass sich Bürger nicht gegen korrupte Politiker und korrupte Behörden zu wehr setzen kann???

Die wollen anscheinen kranke Menschen in die Kriminalität zwingen! Denn so wie es zur Zeit aussieht müsste ich nach Holland fahren um mir dort in einem Coffe Shop eine Indica Cannabissorte zu kaufen um diese dann illegal über die Grenze nach Deutschland einzuführen, was dann auch zum illegalen Besitz und illegalem Konsum wird,
das alles damit mir die einzig mögliche Arznei weiter zur Verfügung steht.

Ich stelle mir gerad bildlich vor wie "Mutti" mit dem Kopf gegen die nächste Wand geschlagen wird bis .... :evil:

Als wenn ich nicht schon genug Stress wegen meiner Gesundheit habe, bekomme ich massig Stress durch Behörden und Krankenversicherung, jetzt muss ich kriminell werden (Stress) um überhaupt an die Arznei ran zu kommen.

Dauerhafter negativer Stress ist der absolute NoGo für PTBS und Krebserkrankung - danke du hyper verblödete Bundesregierung!!!!!!!!!!!!!!!
------------------------------

Nachtrag von mir.
Meine Apotheke bzw. die zuständige Apothekerin hat sich jetzt fast ein Bein ausgerissen um mir so schnell wie möglich eine Indica/Indica-Hyprid zu besorgen. :D
Wir haben noch darüber gewitzelt, dass wir eine Telefonstandleitung beantragen sollten, weil wir deswegen 5 mal miteinander telefoniert haben :lol:

Jetzt muss ich zwar noch etwa 2 Wochen warten, weil Pedanios die gewünschte Sorte auch erst in Kanada bestellen muss, die Lieferung dann noch ca. 1 Woche sozusagen in Quarantäne liegen muss und einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird, ehe Pedanios es weiter verteilen darf,
aber die 2 Wochen sind besser als bis Anfang August warten zu müssen, den Fagron darf erst wieder ab 01.08. Cannabis bestellen und dann gibt es keine Aussage/keine Garantie ob bis dahin Bedica von Bedrocan lieferbar ist, da Bedica zur Zeit auch in Holland nicht auf Lager ist.

Auf die Kosten bin ich mal gespannt, weil im Falle Kanada noch Zollgebühren drauf kommen :(
Ich kann nur beten, dass das Sozialgericht irgendwann mal entscheidet, dass meine KV die Kosten übernehmen muss, damit ich das Geld dann zurück bekommen kann.
So langsam aber sicher bringt mich der derzeitige Kontra-Cannabis-Wahnsinn in Deutschland an mein Kreditkartenlimit und danach geht gar nichts mehr; in dem Fall hätte ich ne Mega-A-Karte gezogen.

Von Fagron hätte die Apo die Sorte Bedrocan sofort bekommen können, aber nur als 50g Lieferung (fängt Fagron jetzt auch an zu Spinnen?!?!?) :shock: und davon ab, kann ich reine Sativa und Sativa-Hypriden absolut nicht gebrauchen. Bin von Natur aus schon Kopf-High :lol: :lol: deswegen benötige ich Indica/Indica-Hyprid
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

@Christian B.

hab dir ne PM geschickt.

Deine Apotheke will dich abziehen! Zumal ich mir heute 60 Gramm Bedica geholt habe.

Das Gericht braucht manchmal länger, hast du eine Eingangsbestätigung für dein Antrag bekommen? Hast du selbst oder ein Anwalt den Antrag gestellt? Wenn du ihn selbst gestellt hast, einfach bei Gericht mal anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:@Christian B.

hab dir ne PM geschickt.

Deine Apotheke will dich abziehen! Zumal ich mir heute 60 Gramm Bedica geholt habe.

Das Gericht braucht manchmal länger, hast du eine Eingangsbestätigung für dein Antrag bekommen? Hast du selbst oder ein Anwalt den Antrag gestellt? Wenn du ihn selbst gestellt hast, einfach bei Gericht mal anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Das Verfahren für den Eilantrag läuft seit 22.05.2017, Eingangsbestätigung kam wenige Tage danach per Post.
Alle Fragen, Angaben und Stellungnahmen wurden erledigt, d.h. von Antragstellerin (mir), der Antragsgegnerin (IKKclassic) wird seit 19.06. nichts neues beigetragen, vom SG keine Fragen mehr gestellt und trozdem gibt es immer noch keinen Termin für die richterliche Entscheidung.
Da tut sich zur Zeit absolut gar nichts und mit heutigem Tag haben in NRW die Sommerferien angefangen, soll heißten das SG wird demzufolge, in den nächsten Wochen, auch noch unterbesetzt sein.

Eilverfahren Sozialgericht ist demnach ein Witz :cry: Da muss man sich Fragen: Was ist da los!?!? Warum handeln die Richter/innen nicht!?!?!

Ich hätte zwar jetzt die Möglichkeit mich beim "Geschäftsführenden Richter" zu beschweren um eine Entscheidung herbeizuführen, aber den Richtern ans Bein zu pinkeln, halte ich dann doch für eine sehr üble Angelegenheit.
Zu mal ich beim selben Gericht eine Klage gegen das Versorgungsamt Siegburg laufen habe und gegen die IKKclassic auch noch, wegen der Kostenübernahme, Klage erheben muss.
(Das ich von Behörden deswegen als Querulant bezeichnet werde geht mir am A.... vorbei :twisted: )
-----

Zum Abziehen durch die Apotheke.
Dem kann ich so nicht ganz zustimmen, die Kostenerhöhung, die sie mir vorankündigte ohne mir genau Zahlen nennen zu können (weil selber noch keinen Einkaufspreis einsehen konnte), hat mit der Vorschrift der Bundes-Apotheker-Kammer zu tun, das Cannabis als Rezeptur abzurechnen.
Es gibt die ein oder andere Apo in Deutschland, die das nicht macht, weil es den Richtlinien der Apotheken zur Rezepturen widerspricht.
Bedingung für Rezeptur ist unter anderem, die Arznei wird NICHT auf Vorrat hergestellt sondern erst in der Apotheke hergestellt (z.B. mehr wie ein Ausgangsstoff miteinander vermischen).
Dies trifft auf Cannabisblüten in keiner Weise zu, weil 1. werden Cannabisblüten unweigerlich auf Vorrat angebaut, also hergestellt und 2. im Fall von Cannabisblüten zur Inhalation ist es für den Patienten kein Ausgangsstoff sondern das Endprodukt. (Um das durchzusetzen muss es in Deutschland erst mal wieder jede Menge Klagen vor den Gerichten geben)

ABER Apotheken die der Aufforderung der Bundes-Apo-Kammer nicht folgen, können ihre Lizenz entzogen bekommen, damit aus der Apo-Kammer (ähnlich der Ärzte-Kammer) rausfliegen, damit verliert die Apotheke ihre Existenzgrundlage. Dass das viele Apotheken nicht riskieren kann ich verstehen, weil es ein jahrelanges Gerichtsverfahren nach sich ziehen würde nur um die Lizenz und Wiederaufnahme zu bekommen.

Der Apothekerin muss ich auch zu gute halten, dass sie mir versprach ihren Chef, also den Apotheken Inhaber, zu fragen ob ich den Betrag in 2x bezahlen darf.
Da die Apo Mitarbeiter wissen, dass sie mir, was das bezahlen angeht, vertrauen können. Ich hatte nämlich schon mal mein Cannabis erst 1,5 Wochen nach Abholung bezahlt.
Nicht absichtlich, sondern weil die zwei BtM-Zuständigen Apotheker/in sich mit mir ausgiebig über das Thema unterhalten hatten, haben wir alle dabei die Bezahlung vergessen. :mrgreen:
Als ich dann zum Bezahlen dort auftauchte, waren die doch sehr positiv Überrascht, denn erst mal hatte keiner von denen damit gerechnet, dass ich das wirklich mache.

Tja, ich bin zu ehrlich für diese Welt :lol:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Nachtrag:

Habe gerade meine Apo am Telefon, mein Pedanios ist Heute in der Apo angekommen. Die haben mit der iregendwas-Aufsichtsbehörde-NRW telefoniert um noch mal genau zu klären was die machen müssen - Ja sie müssen verschiedene Tests im Labor durchführen, die Testergebnisse aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.

Bei allem was ich bisher gelesen habe entspricht das zwar dem was die Bundes-Apo-Kammer verlangt, aber so ganz kann ich nicht daran glauben, dass die Wirklich umfangreiche Laboranalysen durchführen müssen, denn ohne diese Analysen dürfte das Cannabis gar nicht nach Deutschland eingeführt werden, soll heißen die Analysen wurden schon längst vorgenommen.

Wie dem auch sei

abholen kann ich es erst am kommenden Donnerstag. Sollte der Labor-Zuständige früher fertig sein rufen die mich an, weil ich Mi. 19.07. die letzte Dosis einnehmen konnte, also "auf dem Trockenen sitze"

Der absolute Knaller ist der Preis - für die 10g Pedanios 18/1 muss ich 214,73€ bezahlen
das wären für 5g 107,37 und das sind zu vorher mit BtM Erlaubnis 34,95€ pro 5g mehr.

Die Bundesregierung gehört ... OK das lass ich jetzt besser sein, sonst bekomme ich noch mehr "den Langen Arm" zu spüren ... hätten die die Gesetzesänderung vernünftig ausgearbeitet dann hätte ich jetzt keine Probleme mit der Kostenübernahme, also mit der Krankenkasse, dann müsste ich jetzt nicht über 200€ mit Kreditkarte für die einzig anwendbare Medizin bezahlen. Einfach nur noch :evil: :evil: :evil: :evil:

So kann eine Regierung das Volk in die Kriminalität zwingen.
Ich will gar nicht wissen wie viele ehemalige Erlaubnis-Inhaber zur Zeit gezwungener maßen ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt holen müssen.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Das Theater mit der IKKclassic geht in den nächsten Level. :cry:

Da mein Widerspruch, gegen die Ablehnung der Kostenübernahme, bei der IKK am 20.04.17 eingegangen (schriftliche Bestätigung der IKK liegt vor), immer noch nicht beantwortet ist, ist die gesetzliche Dreimonatsfrist überschritten. :evil:

Heute 24.07.17 Untätigkeitsklage nach § 88 SGG gegen IKKclassic per Fax beim Sozialgericht eingereicht.
DonHibachi
Beiträge: 79
Registriert: Mi 24. Mai 2017, 00:26

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von DonHibachi »

Viel Erfolg. Lass dich nicht entmutigen.
Ich dachte man kann die erst nach 6 Monaten stellen


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Christiane B. hat geschrieben: Heute 24.07.17 Untätigkeitsklage nach § 88 SGG gegen IKKclassic per Fax beim Sozialgericht eingereicht.

Richtig so :!: :!: :!:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Florian hat geschrieben:
DonHibachi hat geschrieben:Viel Erfolg. Lass dich nicht entmutigen.
Ich dachte man kann die erst nach 6 Monaten stellen


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Bei Widersprüchen nach 3 Monaten ( siehe Punkt2)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
So ist es.
Mehr Zeit hat die KK nur, wenn die innerhalb der 3 Monate eine schriftliche glaubhafte Begründung für die Verzögerung abgeben.
D.h. NICHT NUR die Mitteilung, dass es länger dauert, sondern auch warum es länger dauert.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Btw. Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, dass der/die Richter vom SG Köln gegen mich arbeiten.
Bisher bekam ich die schriftliche Eingangsbestätigung immer nach 2-3 Tagen per Post.
Zu meiner Untätigkeitsklage noch keine Bestätigung :(
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Christiane B. hat geschrieben:Btw. Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, dass der/die Richter vom SG Köln gegen mich arbeiten.
Bisher bekam ich die schriftliche Eingangsbestätigung immer nach 2-3 Tagen per Post.
Zu meiner Untätigkeitsklage noch keine Bestätigung :(

Wie hast du sie eingereicht per Post? Am schnellsten arbeitet das Gericht mit Fax!

Online gibt es Seiten da kann man sich ein Fax einrichten und inklusive Anhänge verschicken und empfangen.
Rechtsanwälte arbeiten zumindest wenn es um die Kontaktaufnahme mit dem Gericht geht fast ausschließlich mit Fax, wird so vom Gericht gewünscht.

Ruf bei Gericht am Montag an und frage einfach nach dem Bearbeitungsstand, sollte kein Problem darstellen.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:
Christiane B. hat geschrieben:Btw. Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, dass der/die Richter vom SG Köln gegen mich arbeiten.
Bisher bekam ich die schriftliche Eingangsbestätigung immer nach 2-3 Tagen per Post.
Zu meiner Untätigkeitsklage noch keine Bestätigung :(

Wie hast du sie eingereicht per Post? Am schnellsten arbeitet das Gericht mit Fax!

Online gibt es Seiten da kann man sich ein Fax einrichten und inklusive Anhänge verschicken und empfangen.
Rechtsanwälte arbeiten zumindest wenn es um die Kontaktaufnahme mit dem Gericht geht fast ausschließlich mit Fax, wird so vom Gericht gewünscht.

Ruf bei Gericht am Montag an und frage einfach nach dem Bearbeitungsstand, sollte kein Problem darstellen.
Ich habe es per Fax gesendet. Mittlerweile liegt mir die Eingangsbestätigung vor, mit langer Ausführung darüber, dass ich für die Zukunft alles weitere in 2-fach Ausführung per Post einzureichen habe! :o
Seit gut 1 Jahr bekommen die von mir Schreiben per Fax, Beide Verfahren am SG Köln werden von der selben Gerichts MA bearbeitet und nie gab es Probleme und dann sowas. Ich bin immer Respektvoll gegenüber dem Gericht, von daher haben die kein Grund mich abzulehnen; deswegen bin ich mir jetzt sicher, dass da ein längerer Arm gegen mich arbeitet.

Mein Antrag auf Eintweilige Anordnung der Kostenübernahme hätte längst entschieden werden können, ja müssen.
Ich hatte auch in meinem letzten Schreiben höflich darum gebeten, dass eine Entscheidung ergeht. (Ein Anwalt benutzt "fordere" und nicht "bitte")
Statt dessen bekomme ich absolut überflüssige Fragen von Gericht gestellt. Fragen die schon mit Antragstellung beantwortet waren. :(

Deswegen bleibt mir gar nichts anderes übrig als mir für die Klage gegen die Ablehnung meines Widerspruchs, der Bescheid war Heute im Briefkasten, eine/n Anwätin/Anwalt zu nehmen. Ich habe keine Ahnung wo ich das Geld hernehmen soll. :cry:

Nun zumindest führt der Ablehnungsbescheid dazu, dass meine Untätigkeitsklage vom Gericht eingestellt wird. Das Schreiben kommt bestimmt in den nächsten Tagen. Was auch nicht richtig wäre, da dass Gesetz recht eindeutig ist und eine "Bestraffung" der KV auch vorsieht, wenn nach Klageeinreichung der Wiederspruchsbescheid erstellt wird. Ausschlaggebend ist nur, das es länger als 3 Monate dauerte und ich keine zwischenbenachrichtigung bezüglich evtl. Verzögerung bekam. Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht verfahren wird.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Mein Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme wurde mit Datum 02.08.2017 Abgelehnt.
D.h. ich muss beim SG Köln Klage erheben um evtl. doch noch eine Kostenübernahme zu bekommen. :evil:
Und das als ehemalige Inhaberin einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle. :cry:

Es kostet mich sehr viel Energie mich darüber Nicht auf den FB Seiten der Bundesregierung auszuk... :evil: :evil:
Himmel ich kann gar nicht beschreiben wie wütend ich zur Zeit bin. Trotz Cannabis bekomme ich meine Emotionen nur schwer unter Kontrolle, was mir sonst mit Can immer mit Leichtigkeit gelingt.

Deswegen versuche ich jetzt erst mal mich mit Fernsehen abzulenken. :(
moepens
Beiträge: 997
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von moepens »

Christiane B. hat geschrieben:Deswegen bleibt mir gar nichts anderes übrig als mir für die Klage gegen die Ablehnung meines Widerspruchs, der Bescheid war Heute im Briefkasten, eine/n Anwätin/Anwalt zu nehmen. Ich habe keine Ahnung wo ich das Geld hernehmen soll. :cry:
Gibt's da nicht die Möglichkeit der Gerichtsbeihilfe? Hab das nur mal in einem Thread hier aufgeschnappt...
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“