"Hartz IV hat keinen Anspruch auf med. Cannabis

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Sabine
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"Hartz IV hat keinen Anspruch auf med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Ärztlich empfohlener Cannabis-Konsum kann nicht als alternativlose neue Behandlungsmethode angesehen werden

Das Sozialgericht Trier hat entschieden, dass eine 30-jährige Hartz IV-Empfängerin keinen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apotheken­abgabe­preis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheits­störungen hat. Es handele sich weder um einen berücksichtigungs­fähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
...
Nach dem Gesetz dürften neue Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen in der vertragsärztlichen Versorgung generell nur erbracht werden, wenn zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Empfehlungen abgegeben oder der Gesetzgeber ausdrücklich entsprechende Normierungen vorgenommen habe. Beides sei bislang nicht erfolgt."


http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Tri ... s24671.htm
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Do 10. Aug 2017, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überschrift gekürzt
Stoner_Grandma
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Registriert: So 9. Apr 2017, 19:40

Re: "Hartz IV-Empfängerin hat keinen Anspruch auf Versorgung

Beitrag von Stoner_Grandma »

Ist das überhaupt zuteffend, dass neue Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen in der vertragsärztlichen Versorgung generell nur erbracht werden dürfen, wenn zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Empfehlungen abgegeben oder der Gesetzgeber ausdrücklich entsprechende Normierungen vorgenommen hat?
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