Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Stoner_Grandma
Beiträge: 78
Registriert: So 9. Apr 2017, 19:40

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Stoner_Grandma »

Hallo Druckluftuwe,

schön, dass du hier bist. Willkommen! :)

Einige deiner Posts sind durchaus zutreffend, da gibts gar nichts dran zu bezweifeln.

Doch auch littleganja liegt mit seinen Beiträgen sehr oft richtig. Desweiteren hat er hier bei uns schon sehr vielen Menschen geholfen - mir auch - und er tuts stets ohne für sich einen, wie auch immer gearteten, Vorteil rauszuschlagen. Ja, man kann durchaus sagen, dass durch seine Unterstützung so mancher der Forums-User den Weg gefunden hat, der ihn vor Schmerzen und anderem Leidensdruck bewahrt. Nicht zuletzt darum möchte ich dich sehr bitten, ihn nicht persönlich anzugreifen. Danke!

Hzl. Grüße


P.S.
Sry fürs OT
Zuletzt geändert von Stoner_Grandma am Di 15. Aug 2017, 01:11, insgesamt 1-mal geändert.
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Was anderes habe ich nie behauptet.
Wenn du der Meinung bist dass nur ein Privatarzt ein Privatrezept aufstellen kann, solltest du besser den Job wechseln.
Aha, was kann der Privatarzt denn noch für Rezepte ausstellen wenn nicht nur Privatrezepte?
Traurig aber wahr, wir Patienten müssen unsere Ärzte vor den Krankenkassen schützen, das geht nur wenn alle die eine Kostenübernahme oder Genehmigungsfiktion haben bei ihrem Arzt sich anstatt einem Kassenrezept ein Privatrezept aushändigen lassen.
Wenn dann muss der Patient die Ärzte vor den Kassenärztlichen Vereinigungen schützen. Diese führen die Prüfungen der Ärzte durch und nicht die Krankenkasse.

Weiterhin hast du mit keinem Wort erwähnt und das wäre ein sehr wichtiger Hinweis, dass du das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat. Dies muss nämlich wie ein Wahltarif explizit gewählt werden und man muss für alle Arzneimittel in Vorleistung treten.

Hier für dich zur Information und unbeteiligte was das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 Abs. 2 SGB V ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kosteners ... sicherung)
Und die Schleichwerbung bezüglich Privat Zusatzversicherung ist hier wenn sie von einem Krankenkassen Mitarbeiter kommt unerwünscht.
Ich lass mich gerne von der Moderation zurechtweisen. Deine Maßregelungen sind mir egal.

Daher weise ich nochmal darauf hin, dass ich dringend empfehle Zusatzversicherung im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsprinzip als Wahlleistung abzuschließend. Die GKVs müssen nur den Kassensatz erstatten den sie auch bezahlt hätten wenn ihr es mit Kassenrezept geholt hättet. Und je nach Krankenkasse fallen auch nochmal Verwaltungskosten an. Je nachdem wie der Kassensatz sich vom Preis in der Apotheke unterscheidet bedeutet das für euch immense Mehrkosten. Auf diese würde man ohne Zusatzversicherung sitzen bleiben.

Hier mal der wichtige Teil aus dem Wikipedia Beitrag zu dem Thema:
Weil insbesondere beim Eintritt einer schweren oder langwierigen Erkrankung hohe Selbstbehalte entstehen können, kann die Wahl der Kostenerstattung derzeit uneingeschränkt nur GKV-Versicherten empfohlen werden, die entweder über eine private ambulante Restkostenversicherung verfügen oder beihilfeberechtigt sind.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Ich habe kein Kostenerstattungsprinzip gewählt ich bin normal in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung, wie gesagt du liegst falsch. Ich lebe in der Realität nicht in einer Fiktion, ich betrachte die Dinge juristisch und nicht aus der Sicht eines Krankenkassen Angestellten.

P.S. THX Grandma
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Duck »

Stoner_Grandma hat geschrieben:Hallo Druckluftuwe

schön, dass du hier bist. Willkommen! :)

Einige deiner Posts sind durchaus zutreffend, da gibts gar nichts dran zu bezweifeln.

Doch auch littleganja liegt mit seinen Beiträgen sehr oft richtig. Desweiteren hat er hier bei uns schon sehr vielen Menschen geholfen - mir auch - und er tuts stets ohne für sich einen, wie auch immer gearteten, Vorteil raus zu schlagen. Ja, man kann durchaus sagen, dass durch seine Unterstützung so mancher der Forums-User den Weg gefunden hat, der ihn vor Schmerzen und anderem Leidensdruck bewahrt. Und nicht zuletzt darum möchte ich dich sehr bitten, ihn nicht persönlich anzugreifen. Danke!

Hzl. Grüße

So sieht es aus Grandma ;)

Zur kk, kv, usw kann man nur sagen,
Gebt partienten den Anbau frei dann haben wir den scheiss nicht.
Oder senkt die preise auf Kannada Niveau.

Immer gehts nur um Kohle und kontrolle zum kotzen.
Stoner_Grandma
Beiträge: 78
Registriert: So 9. Apr 2017, 19:40

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Stoner_Grandma »

"Druckluftuwe"
Aha, was kann der Privatarzt denn noch für Rezepte ausstellen wenn nicht nur Privatrezepte?
Keine, aber das hat hier auch niemand behauptet. Falls ich es überlesen haben sollte wäre das betreffende Zitat hilfreich.
Wenn dann muss der Patient die Ärzte vor den Kassenärztlichen Vereinigungen schützen. Diese führen die Prüfungen der Ärzte durch und nicht die Krankenkasse.
Die Maßgeblichen der kassenärztlichen Vereinigungen kochen ihre eigenen Süppchen die iimmer zu ihrem Vorteil sind. Ich weiß das genau, denn ich bin vom Fach. In der Zahnmedizin läufts nämlich nicht anders.

Desweiteren dürfte kein Geheimnis sein, dass die KK genau selektieren, wem sie die Einzelfälle zur Prüfung vorlegen. "Die kassenärztlichen Vereinigungen" bestehen nämlich nicht aus einer undefinierbaren Masse, sondern aus konkreten Einzelpersonen die allesamt nicht für lau ihre Gutachten erstellen, sondern für harte Währung, und die alle gerne wieder einen solchen Auftrag der Kassen erhalten möchten. Dass das dann in überwiegender Mehrheit Ablehnungen der Kostenübernahme zur Folge hat, ist selbsterklärend. Oder was glaubst du was mit Folgeaufträgen wäre wenn sie ihren Auftraggebern zu oft in die Suppe spucken würden?

Man kann also durchaus von einer win-win Situation sprechen, allerdings sind die Patienten, um die es dabei geht und die brav (und zwangsweise) ihren monatlichen Obulus an die KK zahlen, nicht in dieses (dreckige!) Spiel inkludiert, sondern bleiben als Loser auf der Strecke!
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

@Stoner_Grandma

Hier mal alle Zitate die so Blödsinn sind.
littleganja hat geschrieben:Wenn du der Meinung bist dass nur ein Privatarzt ein Privatrezept aufstellen kann, solltest du besser den Job wechseln.
littleganja hat geschrieben:Wenn dieser Arzt angenommen ein Privatarzt ist und dann eben nur Privatrezepte austellen kann, muss die Krankenkasse auch das Privatrezept akzeptieren.
littleganja hat geschrieben:Die freie Arztwahl gilt auch für Privatärzte
Und bitte führe den Teil mit der Kassenärztlichen Vereinigung doch mal bitte genauer aus. Wann beauftragt die Krankenkassen die KV und womit? Der teil ist mir irgendwie nicht ganz klar was du damit meinst.
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von DanielZappel »

Ja. Also inzwischen habe ich ja so einiges gelesen Uwe.
Du hast einen sehr einseitigen Blick. Stark beeinflusst von den Auslegungen deiner Chefs.
Aber ich finde das jetzt nicht ungewöhnlich.
Bei einigen Aussagen muss ich aber spontan kotzen.

Wie kommst Du auf die irrsinnige Annahme, unter den Antragstellern sei ein so großer Prozentsatz "Simulanten"? Welcher Arzt würde das mitspielen ? Wie kannst Du Dich und Deine Kollegen erst damit entschuldigen, dass sie ja schließlich alle keine Ärzte seien, dann aber deine Meinung mit einfließen zu lassen" es sind viele Simulanten dabei" ? Gehts noch ? Belege das bitte. Woher stammt dieser undefinierte Anteil Simulanten ?

Hier ist mein Nerv Kollege. Mit diesem sa******n Geschwätz stellst Du im Voraus, ohne Fälle zu kennen, viele Ärzte als unqualifizierte Dealer und viele Patienten als Junkies dar. Aber so langsam tendiere ich in littleganjas Richtung was dich betrifft Druckluftuwe.

Das ist aber irgendwie wie wenn man mit einem Scientologen über Scientology diskutieren will.

Das Gesetz sagt doch eindeutig, wer das Sagen hat: Der Arzt
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4612
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Martin Mainz »

Ich bitte alle Parteien sich zu mäßigen und sachlich am Thema zu diskutieren. Ich kann verstehen, daß hier zwei Fronten aufeinanderprallen und Vorbehalte existieren. Ich bitte diese aber in sachlicher Form zu diskutieren und auf Beleidigungen zu verzichten.

Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von DanielZappel »

Hab nur das Geschwätz beleidigt... Genau genommen.
Tschuldigung
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

DanielZappel hat geschrieben: Wie kommst Du auf die irrsinnige Annahme, unter den Antragstellern sei ein so großer Prozentsatz "Simulanten"? Welcher Arzt würde das mitspielen ? Wie kannst Du Dich und Deine Kollegen erst damit entschuldigen, dass sie ja schließlich alle keine Ärzte seien, dann aber deine Meinung mit einfließen zu lassen" es sind viele Simulanten dabei" ? Gehts noch ? Belege das bitte. Woher stammt dieser undefinierte Anteil Simulanten ?
Gott sei Dank können andere auch zwischen den Zeilen lesen, dachte es geht nur mir so :roll:

Und genau so jemand entscheidet ob jemand Patient (Kostenübernahme berechtigt) ist oder nicht, was der Arzt sagt egal, was die Akten sagen egal, wenn du Blut auf den Schreibtisch hustest egal.

Durch meine Lebenserfahrung, durch gute und böse Dinge die ich getan habe, weiß ich das Leben ist wie ein Bumerang. Das ist kein blödes Geschwätz es ist wirklich so! Man könnte mir 5000€ im Monat geben, mir den Bürostuhl hinstellen und sagen so setz dich da mal hin und lehne schwer kranke Menschen ab, egal wie schwer krank immer ablehnen. Mein Antwort wäre und wenn sie pro Monat noch 5000 oben drauf legen, da hänge ich mich lieber auf. Was ich damit sagen will, die bekommen ja nicht mal im Ansatz 5000€ im Monat, deren Seele kostet so 1800€ schätze ich. Fakt ist auch das man eben zum "Karakterschwein" (<- nicht auf Uwe bezogen) werden muss um den Job überhaupt zu machen. Klar gibt es auch gute Mitarbeiter und gute Krankenkassen, bis dato habe ich nur noch keins von beiden gefunden, was sehr schade ist.

Und wenn der eine über Jura redet und der andere über die von seinem Master eingepeischte verzerrte Realität, dann reden zwei an sich vorbei.

Da meine "Aggressive" Art teilweise hier nicht gut ankommt, will ich mich zumindest für das was hier im Forum geschrieben wurde und evtl. Uwe gekrängt hat in aller Form entschuldigen. So verbale Entgleiser wie z.b. alle Patienten unter Generalverdacht zu stellen, bekommt man nicht bei einem normalen Umgangston. Strafrechtlich habe ich darauf geachtet dass alles schön im Rahmen bleibt. Bei mir gibt es eben nur dass die Menschen mich lieben oder hassen.
Tiere lieben mich alle -> was für ein gutes Karma spricht :mrgreen:
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

@littleganja
Du hast es endlich verstanden ich bin Stolz auf dich
Ich bin noch nicht stolz ☺ auf Druckluftuwe sondern durch die "100 Ausschnitte" aus irgendwelchen Arbeitsanweisungen der KK eher verwirrt.
Ggf gibt uns Druckluftuwe ja Zugang zum Intranet seiner AOK dann können wir diese tollen Infos am besten selber im „Gesamtzusammenhang“ lesen und natürlich auch richtig einordnen...:-)

Bin keine Sozialversicherungsrecht-Spezialist... nur Nochmal zur Sache:
Genehmigungsfiktion
Wenn eine „Genehmigungsfiktion“ vorliegt ist die Kasse – auch nach der Rechtsprechung regelmäßig – unter bestimmten Voraussetzungen zur Kostenerstattung von Privatrezepten verpflichtet. (Selbst da den berechtigten Ersatz zu erhalten ist – wie bekannt -leider nicht einfach !)
Formale Genehmigung der KK
Wenn eine Genehmigung der Kasse vorliegt gilt – grundsätzlich das „Sachleistungsprinzip“ d.h die Kasse will nur über ein Kassenrezept abrechen. Ich weiß nicht ob es wirklich Gerichte gibt die das zugunsten des Patienten anders sehen.
Aus Ordnungsgründen will das der Gesetzgeber und die Gerichte vermutlich auch so.
Achtung: In manchen Genehmigungsbescheiden ist außerdem vorsorglich erwähnt, dass keine „Privatrezepte“ erstattet werden, das kann man dann als Voraussetzung zur Genehmigung bewerten..

Die KV wissen schon was sie tun, wenn sie den Kassenärzten mit Regressen drohen.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

Druckluftuwe
Ich habe Leute die beantragen Cannabis gegen Akne. Die betroffenen sind natürlich der Meinung, dass es sich hierbei um eine schwerwiegende Erkrankung handelt.
Das „mit Akne“ sind ja Beispiele aus „Absurdistan“. Wenn das in der AOK zu Schulungszwecken oder so zitiert wird dann „Gute Nacht“

Hält man seine „Vertragsärzte für wirklich so blöd?

Danke auch für Dein Zitat mit der Funktion des MDK als Bollwerk:
Ich möchte einmal darauf hinweise, dass ich dieses "Bollwerk" für notwendig erachte.

Wenn Du das wirklich glaubst, „demaskierst“ Du Dich nun endgültig!
Habe Gedacht Du wolltest uns ggf. wirklich mal zuhören. Aber das glaube ich
inzwischen nicht mehr.
Kann mich der Meinung von DanielZappel nur voll anschließen !!!
Zuletzt geändert von Gunter_H am Di 15. Aug 2017, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Duck »

Och Akne is doch ein gutes Beispiel, man kann ja mal googeln und bilder ansehen.
Man kann natürlich streiten ab welchem grad die leute wie sehr leiden...
Wenn es dann aber um sachen wie Akne Inversa geht, braucht man einen guten magen.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Gunter_H hat geschrieben: Bin keine Sozialversicherungsrecht-Spezialist... nur Nochmal zur Sache:
Genehmigungsfiktion
Wenn eine „Genehmigungsfiktion“ vorliegt ist die Kasse – auch nach der Rechtsprechung regelmäßig – unter bestimmten Voraussetzungen zur Kostenerstattung von Privatrezepten verpflichtet. (Selbst da den berechtigten Ersatz zu erhalten ist – wie bekannt -leider nicht einfach !)
Formale Genehmigung der KK
Wenn eine Genehmigung der Kasse vorliegt gilt – grundsätzlich das „Sachleistungsprinzip“ d.h die Kasse will nur über ein Kassenrezept abrechen. Ich weiß nicht ob es wirklich Gerichte gibt die das zugunsten des Patienten anders sehen.
Aus Ordnungsgründen will das der Gesetzgeber und die Gerichte vermutlich auch so.
Achtung: In manchen Genehmigungsbescheiden ist außerdem vorsorglich erwähnt, dass keine „Privatrezepte“ erstattet werden, das kann man dann als Voraussetzung zur Genehmigung bewerten..

Die KV wissen schon was sie tun, wenn sie den Kassenärzten mit Regressen drohen.
So sehe ich das auch zu 100% :!:

Das ist eben der Juristische Teil, bezogen auf die Genehmigungsfiktion ist es eben die Beste Lösung für den Patient wenn er das Budget seines Vertragsarztes schützen will sich ein Privatrezept anstatt ein Kassenrezept verordnen zu lassen. Privatrezepte gehen ja nicht auf das Budget.

Bezüglich der Formalen Genehmigung ist im Vorfeld mir der Kasse abzuklären ob auch Privatrezepte in Form von Rückerstattung akzeptiert werden. Bei der Barmer z.b. ist es laut Aussagen der Servicehotline, kein Problem, sollte das Medikament jedoch mit Privatrezept teurer sein müsse man selbst für die Differenz aufkommen. Die Krankenkassen handeln Preise bei den Großhändlern aus mit Bonus und Scheiß an die Wand. Bei Cannabis sind die von der Apotheke verlangten Preise für Privatrezepte billiger, bei Kassenrezepten kommen Aufschläge drauf die die verhandelten Ersparnisse locker auffrisst.

Also schöne Grauzone, zeigt es euren Krankenkassen und schützt die wenigen Ärzte die nicht Korrupt sind und uns Patienten (!für mich ist jeder ein Patient der ein Rezept hat!) helfen :!:

Das Problem, wer den Weg des Privatrezept gehen will sollte Liquide sein, d.h. man muss mind. so viel Geld haben um seine Medizin mind. 5 Monate selbst finanzieren zu können.

Mir ist ein Beispiel bekannt, wo die Genehmigungsfiktion eingetreten ist, die Kasse das sogar schriftlich mitteilt, die Zahlung aber nicht veranlasst. In diesem Fall muss man dann eine Feststellungsklage beim Sozialgericht bestreiten, dieses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ob ein Eilantrag auch da möglich ist kann ich nicht sagen, vermute aber mal schon.
Das Endergebnis da ja nur die Fakten zählen, ist dass die Kasse die kompletten Kosten wie im Gesetz steht nachträglich und zukünftig auf Lebzeit übernehmen muss. Wenn die Genehmigungsfiktion im laufe des Einstweiligen Anordnungsverfahren festgestellt wird so wie bei mir, hat man ja vom Richter schwarz auf weiß das eben die besagte Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Der Weg Feststellungsklage steht mir selbstverständlich auch noch offen, bis Dato ist die Barmer aber Lamm fromm.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Duck hat geschrieben:Och Akne is doch ein gutes Beispiel, man kann ja mal googeln und bilder ansehen.
Man kann natürlich streiten ab welchem grad die leute wie sehr leiden...
Wenn es dann aber um sachen wie Akne Inversa geht, braucht man einen guten magen.

Du sagst es, wie Arrogant muss man sein um über Menschen zu Urteilen die man weder persönlich kennt noch selbst die Fachkompetenz besitzt um sich dass auch nur im Ansatz anzumaßen.

Irgendwo hat der auch geschrieben dass der Gesetzgeber ja Schuld wäre weil er Schwere Erkrankung als Kriterium gewählt hat. Klar ist nirgendwo eine schwere Erkrankung genau definiert, Fakt ist eine schwere Erkrankung ist nicht so schwerwiegend wie eine Chronische Erkrankung. Die Definition für eine schwere Erkrankung wo auch vermutlich jeder Richter sich mit zufrieden gibt ist.

"Eine Nichtansteckende Erkrankungen, die es dem Betroffenen erschwert oder unmöglich macht seinem gewohnten Alltag nachzugehen"

So dass ist meine Definition.

Und wenn z.b. eine Eitle Frau oder Mann Akne haben, ist dass wohl mit das schlimmste was so jemand geschehen kann. Vermutlich wird der oder die jenige erst nach dem dritten Suizid Versuch als wirklich Krank anerkannt. :evil:
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Duck »

Ich muss da aber noch was dazu sagen.
Also es ist ja schon schlimm das man krank ist und was man da so mit Ärzten und behandlungen mit machen muss :oops:
Tja und damit muss man dann irgendwann zurechtkommen egal wie.
Tja und dann geht der ganze misst von vorne los, einzig durch ein vollkommen absurdes system.

Es wäre nur zu leicht dem abhilfe zu schaffen.

Sich nun nur über die kk zu ärgern wird der sache nicht gerecht.
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Ich habe mich hier nicht registriert um Arbeitsanweisungen meines Arbeitgebers zu veröffentlichen.
Wie kommst Du auf die irrsinnige Annahme, unter den Antragstellern sei ein so großer Prozentsatz "Simulanten"? Welcher Arzt würde das mitspielen ? Wie kannst Du Dich und Deine Kollegen erst damit entschuldigen, dass sie ja schließlich alle keine Ärzte seien, dann aber deine Meinung mit einfließen zu lassen" es sind viele Simulanten dabei" ? Gehts noch ? Belege das bitte. Woher stammt dieser undefinierte Anteil Simulanten ?
Erstmal stelle ich niemanden hier im Forum als Simulant oder ähnliches dar. Diese Absicht liegt mir fern. Ich möchte euch allerdings dafür sensibilisieren das es Menschen gibt das neue Gesetz für sich zu nutzen um kostenlos und auf Kosten der Beitragszahler in die GKV (damit auch euch) an Cannabis zu kommen.

In meiner täglichen Arbeit schau ich mir die Fälle natürlich an und bekomme natürlich ab und an Fragebögen zugesendet wenn der Arzt oder der Versicherte es versemmelt diese an den MDK zu senden. Oft wird auch direkt mit dem Fragebogen der Antrag gestellt. Daher erlaube ich mir durch aus mir eine Meinung darüber bilden zu können, dass es Menschen gibt die die Voraussetzungen zur Kostenübernahme von Cannabis nicht erfüllen und dies wissentlich trotzdem beantragen.
Das Gesetz sagt doch eindeutig, wer das Sagen hat: Der Arzt
Wenn es so wäre, wieso muss die erste Verordnung dann von der Krankenkasse geprüft werden? Siehe:
Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist.
Weiter gehts:
Ich bin noch nicht stolz ☺ auf Druckluftuwe sondern durch die "100 Ausschnitte" aus irgendwelchen Arbeitsanweisungen der KK eher verwirrt.
Ggf gibt uns Druckluftuwe ja Zugang zum Intranet seiner AOK dann können wir diese tollen Infos am besten selber im „Gesamtzusammenhang“ lesen und natürlich auch richtig einordnen...
Ich arbeite hier ausschließlich mit öffentlich einsehbaren Gesetzen und Urteilen. Arbeitsanweisungen oder Interna werde ich hier nicht preis geben können.
Genehmigungsfiktion
Wenn eine „Genehmigungsfiktion“ vorliegt ist die Kasse – auch nach der Rechtsprechung regelmäßig – unter bestimmten Voraussetzungen zur Kostenerstattung von Privatrezepten verpflichtet. (Selbst da den berechtigten Ersatz zu erhalten ist – wie bekannt -leider nicht einfach !)
Formale Genehmigung der KK
Wenn eine Genehmigung der Kasse vorliegt gilt – grundsätzlich das „Sachleistungsprinzip“ d.h die Kasse will nur über ein Kassenrezept abrechen. Ich weiß nicht ob es wirklich Gerichte gibt die das zugunsten des Patienten anders sehen.
Aus Ordnungsgründen will das der Gesetzgeber und die Gerichte vermutlich auch so.
Achtung: In manchen Genehmigungsbescheiden ist außerdem vorsorglich erwähnt, dass keine „Privatrezepte“ erstattet werden, das kann man dann als Voraussetzung zur Genehmigung bewerten..
Dem kann ich so zustimmen und fasst es für mich gut zusammen.
Die KV wissen schon was sie tun, wenn sie den Kassenärzten mit Regressen drohen.
Ich kann es nicht mit Bestimmtheit sagen, aber es kann sein das ein Arzt den Regress vermeiden kann wenn er auf Kassenrezept verordnet. Hierzu muss die bestimmte Cannabistherapie allerdings neu bei der Krankenkasse dann beantragt werden.

Zumindest schließe ich das aus folgenden Satz der KBV:
Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen. Ob dies auch gilt, wenn bei gleicher Indikation auf eine andere Cannabistherapie umgestellt werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Die KBV empfiehlt diese Vorgehensweise dennoch, da durch die Genehmigung des konkreten Cannabisprodukts durch die Krankenkasse eine größere Verordnungssicherheit für den Arzt resultiert.
http://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php
Das „mit Akne“ sind ja Beispiele aus „Absurdistan“. Wenn das in der AOK zu Schulungszwecken oder so zitiert wird dann „Gute Nacht“ Hält man seine „Vertragsärzte für wirklich so blöd?
Das ist kein theoretischer Fall sondern ein Beispiel aus meiner täglichen Arbeit. Anträge kann man auch formlos stellen ohne Arzt.
Wenn Du das wirklich glaubst, „demaskierst“ Du Dich nun endgültig!
Habe Gedacht Du wolltest uns ggf. wirklich mal zuhören. Aber das glaube ich
inzwischen nicht mehr.
Cannabis ist nur ein Teil meiner täglichen Arbeit. Und ich habe täglich Menschen denen ich Versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen. Dabei gelange ich täglich an Grenzen die es mir nicht möglich machen Ermessensentscheidungen zu treffen. Ich bin nicht hier um euch nach dem Mund zu Reden sondern um euch auf Gesetze aufmerksam zu machen und Dinge zu erklären warum sie so sind wie sie eben sind.

Und auch Krankenkassen machen genug Fehler. Davon spreche ich mich auch nicht frei. Aber diese Fehler sind der Grund warum es in der Realität oft anders aussieht als es sich der Gesetzgeber gedacht hat.
Irgendwo hat der auch geschrieben dass der Gesetzgeber ja Schuld wäre weil er Schwere Erkrankung als Kriterium gewählt hat. Klar ist nirgendwo eine schwere Erkrankung genau definiert, Fakt ist eine schwere Erkrankung ist nicht so schwerwiegend wie eine Chronische Erkrankung. Die Definition für eine schwere Erkrankung wo auch vermutlich jeder Richter sich mit zufrieden gibt ist.
Es gibt dazu ein Urteil des Bundessozialgericht, dass hat definiert was eine "schwerwiegende Erkrankung" ist. Urteile des Bundessozialgerichts haben die selbe Wirkung wie ein Gesetz. Da kann man sich nicht einfach seine "eigene Definition" ausdenken und tatsächlich der Meinung sein ein Richter würde der folgen.
Die Versicherte litt an einer schwerwiegenden Erkrankung im Sinne der ersten Voraussetzung. Allerdings kann nicht jede Art von Erkrankung den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt. An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz in der Literatur geäußerter Kritik (Becker, SGb 2004, 594; Francke/Hart, SGb 2003, 653, 658 ff; Goecke, NZS 2006, 291; Hart, SGb 2005, 649; Schimmelpfeng-Schütte, MedR 2004, 655; dies GesR 2006, 12; Wölk, ZMGR 2006, 3) fest.
https://openjur.de/u/169206.html

Oder hier:
Der Ausgangspunkt seiner Entscheidung ist rechtmäßig, nämlich dass eine Atopische Dermatitis (Neurodermitis) - bei schwerer Verlaufsform - eine schwerwiegende Erkrankung sein kann. § 12 Abs 3 AM-RL bezeichnet eine Krankheit als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt. Das stimmt mit der Definition der schwerwiegenden Krankheit überein, die die Rechtsprechung des BSG zum off-label-use entwickelt hat (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-2500 § 31 Nr 15 RdNr 31 mwN - ADHS; BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) und die auch hier anwendbar ist. Der Gesetzgeber hat nämlich nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 34 Abs 1 S 2 SGB V bewusst diesen rechtstechnisch eingeführten Begriff gewählt, um die Erheblichkeitsschwelle der betroffenen Krankheiten für den GBA zu umreißen.
https://openjur.de/u/610550.html

Also auch im neuem Gesetz zu Cannabis hat der Gesetzgeber den Begriff "schwerwiegende Erkrankung" bewusst gewählt.
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von DanielZappel »

"...oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt".

Tut sie.

Aber der 2. Teil findet bei Krankenkassen wenig Beachtung.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Muss mal bei den Krankenkassen anrufen anscheinend haben deren Mitarbeiter zuviel Freizeit :lol:

Dass hier keiner deiner Meinung ist kannst du das Trollen jetzt einstellen, ich bin eh den ganzen Tag online ich kann das ewig.

Deine Behauptungen bezüglich der schweren Erkrankungen.

Ich habe Hyperhidrose, ist dass deiner Meinung nach eine schwere Erkrankung?
Ich zahle 165€ Beitrag bei der gesetzlichen KV und bekomme 150 Gramm den Monat, kann meine Sorten frei wählen. Habe nie einen Arztfragebogen eingereicht und es der Barmer mit meiner Rechtsschutzversicherung und meinem Anwalt ordentlich besorgt. Die ganze Rechtsabteilung der Barmer kennt meinen Namen und die Erstattung kommt pünktlich.

So zitiere widerlege oder mach sonst was, mein IPhone ist griff bereit.
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von DanielZappel »

Ruhisch Brauner^^
Lass ihn doch mal. Ist seine Sicht. Die ändert sich vielleicht.
Man kann den Leuten den glauben nicht mit dem kreuz einprügeln ;)
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“