Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!

Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

Das Problem, dass die Kassenärzte ihr Budget beachten müssen ist ja bekannt.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) - jedenfalls in Hessen - „erläutert“ jetzt ihren Kollegen die Kostenunterschiede der verschiedenen Cannabis Präparate. Die KV „warnt“ ganz offen, dass auch bei einer Genehmigung z.B. von Blüten durch eine Krankenkasse – nach wie vor - ein Regress der Krankenkasse gegen den Kassenarzt möglich ist.
Grund: Vorwurf nicht wirtschaftlicher Verordnung !!!
Von der KV wird „vorgerechnet“ Sativex sei viel billiger.

Achtung:
Hier wird von der Höchstmengen pro Monat von 100g für Cannabis ausgegangen und außerdem ist der Preis je Gramm ja – wie bekannt - recht unterschiedlich.!

Mein Hausarzt bekommt jetzt kalte Füsse und will mir keine Blüten mehr auf Kassenrezept verschreiben..... Werde ihm alles nochmal vorrechnen müssen....

Hier der Link zur KV-Hessen
https://www.kvhessen.de/fileadmin/media ... 2-2017.pdf

Siehe insbesondere hier die Antwort des SCM !!! (13.08.17)

http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-med ... r-kv-hesse


Siehe auch Sativex statt Blüten:
viewtopic.php?f=22&t=7656
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 13. Aug 2017, 12:26, insgesamt 4-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
moepens
Beiträge: 1019
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von moepens »

Ja, die Rechnung ist natürlich falsch. Wenn man eine Kostenübernahme für Blüten hat kann einem das allerdings relativ egal sein, solange die Kasse auch für die Alternativen zahlt.
Da ist die Frage vor allem, welches Medikament eher zum Therapieerfolg führt. Dem Argument kann sich der Arzt kaum verschließen.
DonHibachi
Beiträge: 79
Registriert: Mi 24. Mai 2017, 00:26

Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von DonHibachi »

Lass dich am besten auf dem Gebiet beraten und geh anschließend nochmal zum Arzt.
Ich hätte gedacht das gilt: https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp

Wenn aber die Kombination der Wirkstoffe bei Blüten die Symptome besser umschliessen als Sativex welches die nicht beinhalten , dann hat dein Arzt wohl eher das richtige getan weil an oberster stelle sollte er dem wohle und Gesundheit seiner Patienten dienen
Peter55
Beiträge: 11
Registriert: Mo 5. Jun 2017, 06:11

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Peter55 »

Ich schick lieber PM
Zuletzt geändert von Peter55 am Sa 12. Aug 2017, 10:48, insgesamt 2-mal geändert.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Gunter_H hat geschrieben:Das Problem, dass die Kassenärzte ihr Budget beachten müssen ist ja bekannt.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) - jedenfalls in Hessen - „erläutert“ jetzt ihren Kollegen die Kostenunterschiede der verschiedenen Cannabis Präparate. Die KV „warnt“ ganz offen, dass auch bei einer Genehmigung z.B. von Blüten durch eine Krankenkasse – nach wie vor - ein Regress der Krankenkasse gegen den Kassenarzt möglich ist.
Grund: Vorwurf nicht wirtschaftlicher Verordnung !!!
Von der KV wird „vorgerechnet“ Sativex sei viel billiger.

Achtung:
Hier wird von der Höchstmengen pro Monat von 100g für Cannabis ausgegangen und außerdem ist der Preis je Gramm ja – wie bekannt - recht unterschiedlich.!

Mein Hausarzt bekommt jetzt kalte Füsse und will mir keine Blüten mehr auf Kassenrezept verschreiben..... Werde ihm alles nochmal vorrechnen müssen....


https://www.kvhessen.de/fileadmin/media ... 2-2017.pdf


Siehe auch Sativex statt Blüten:
viewtopic.php?f=22&t=765

Wenn du ne Kostenübernahme hast und dass Budget deines Hausarztes nicht gefährden willst, lass dir die Medizin auf Privatrezept schreiben, gehe in Vorkasse und lass dir die Vorleistung erstatten.
So einfach.........
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

Auch wg den unterschiedlichen Wirkstoffmengen werden Äpfel mit Zitronen verglichen

Toll wie das SCM das Thema profund aufgreift !


http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-med ... -kv-hessen

Unbedingt lesen, damit Ihr Eure Ärzte ggf. "aufklären" und ihnen die Angst ggf. nehmen könnt :)
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Wenn du ne Kostenübernahme hast und dass Budget deines Hausarztes nicht gefährden willst, lass dir die Medizin auf Privatrezept schreiben, gehe in Vorkasse und lass dir die Vorleistung erstatten.
So einfach.........
Ich hoffe dir ist bewusst, dass dieser Tipp ganz schnell nach hinten los gehen kann?

Grundsätzlich gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet das eben nicht Privatrezepte "einfach" so zur Erstattung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden können.

Das regelt § 13 SGB V:
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht.
(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 15 des Neunten Buches erstattet.
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

Hallo: @Druckluftuwe
Ich hoffe dir ist bewusst, dass dieser Tipp ganz schnell nach hinten los gehen kann?

Grundsätzlich gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet das eben nicht Privatrezepte "einfach" so zur Erstattung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden können.

Das regelt § 13 SGB V:
Danke für Deinen sehr wertvollen Hinweis !!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von DanielZappel »

Dieser Tip ist Müll. Die DAK zahlt auch dann nicht, wenn eine Genehmigungsfiktion besteht.
Sie haben meine Originalrezepte kopiert, quittiert und seitdem ist wieder nichts. Keine Reaktion. Ein Privatrezept ist verlorenes Geld. Das muss einem klar sein.
Die Ärzte werden mit Regress bedroht, weshalb sie kein Kassenrezept ausstellen.
Und die Sachbearbeiter der GKV verstecken sich hinter Datenschutz und dem MDK und zweifeln vorschüssig schon mal die Therapiehoheit des behandelnden Arztes und seiner Kompetenz an ohne eine eigene Lösung anbieten zu können.
So sieht es aus. Lies meine Ablehnung und die von Littleganja. Dann verstehst du, warum ich deine Aussagen als etwas Realitätsfern betrachte.
Ich finde es richtig Klasse, das du hier angemeldet bist und dich beteiligt. Aber wenn Du hier liest, wirst du feststellen, das hier gar nichts so klar und easy ist.
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

@DanielZappel

Was Du da sagst drängt sich mir auch als Eindruck auf !
Die Ärzte werden mit Regress bedroht, weshalb sie kein Kassenrezept ausstellen.
Und die Sachbearbeiter der GKV verstecken sich hinter Datenschutz und dem MDK und zweifeln vorschüssig schon mal die Therapiehoheit des behandelnden Arztes und seiner Kompetenz an ohne eine eigene Lösung anbieten zu können.
Nur die einzelnen Mitarbeiter der GKV sind natürlich – überwiegend - auch in einem Ablauf „eingezwängt“

Siehe interne GKV-Anweisungen z.B. hier (m.E. sehr interessant...!)
https://fragdenstaat.de/anfrage/herausg ... annabis-1/


Auch ich finde es es gut dass sich @Druckluftuwe als MA einer GKV outet. Hier im Forum kann er m.E. was für seinen Beruf und fürs Leben lernen..!

Ggf. fragt @Druckluftuwe ja mal irgendwann seinen Chef warum das Gesetz im Zweifel nicht zu Gunsten des Patienten ausgelegt wird, oder warum die Arbeitsabläufe in der GKV so sind wie sie sind.....

Uns bleibt zur Zeit nur die Hartnäckigkeit und ggf. ein (unsicherer) Klageweg trotzdem: Dran bleiben.. :!:
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Ggf. fragt @Druckluftuwe ja mal irgendwann seinen Chef warum das Gesetz im Zweifel nicht zu Gunsten des Patienten ausgelegt wird, oder warum die Arbeitsabläufe in der GKV so sind wie sie sind.....
Leider kann ich als kleiner Sachbearbeiter Herrn Gröhe (theoretisch ist der mein "Chef") nicht mal eben so kontaktieren.

Und ich möchte dir an dieser Stelle Recht geben, dass das Gesetz sehr bescheiden geschrieben ist. Des weiteren fehlen noch Kommentare die erklären wie einzelne Passagen aus dem Gesetz nun auszulegen sind. Das führt auch dazu, dass MDKs Unterschiedliche Schwerpunkte legen die über Genehmigung und Ablehnung entscheiden.

Zum Thema möchte ich allerdings noch beitragen, dass Regresse nicht durch die Krankenkassen selbst durchgeführt werden. Die Ärzte zu prüfen ob sie wirtschaftlich arbeiten ist Aufgabe der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Grundlage hierfür ist:
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
Und die KV's schauen hier ganz besonders hin und dabei nicht nur bei Cannabis. Antihistaminika und Aut-Idem Kreuze sind sehr beliebt und führen schnell zum Regress. Das führt in diesen Bereichen zu Privatverordnungen und zu Mehrkosten für Versicherte. Diese darf die GKV allerdings nicht erstatten. Nur im Rahmen einer Satzungsleistung die allerdings nicht alle Krankenkassen anbieten und das Problem nicht lösen.
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Gunter_H »

@Druckluftuwe
Leider kann ich als kleiner Sachbearbeiter Herrn Gröhe (theoretisch ist der mein "Chef") nicht mal eben so kontaktieren.
Ja ich bin ein Träumer; Nur; spreche einfach mal mit Deinen Chefs und Kollegen schalte Deinen Menschenverstand ein und stell ein paar Fragen - z.B. wie Du sie im Forum auch lesen kannst, das wäre ja schon ein Anfang...
Und ich möchte dir an dieser Stelle Recht geben, dass das Gesetz sehr bescheiden geschrieben ist. Des weiteren fehlen noch Kommentare die erklären wie einzelne Passagen aus dem Gesetz nun auszulegen sind. Das führt auch dazu, dass MDKs Unterschiedliche Schwerpunkte legen die über Genehmigung und Ablehnung entscheiden.
Das ist die offizielle Meinung der KKKs. / MDKs sie stimmt aber nicht. Es gibt ein Gesetz, es gibt Bundestagsdrucksachen mit Erläuterungen zu den Motiven und Gründen und es gibt Beratungsprotokolle. Ganz klar, die Väter des Gesetzes wollten eine Flexibilität des Gesetzes, damit den Patienten auf Kosten der ges. Krankenkassen geholfen werden kann !!!

Es ist m.E. menschenverachtend und verlogen wenn man da nach Kommentaren ruft und in Wirklichkeit sich zurücklehnt bis Urteile ergehen. Gegen die Urteile kann man dann mit Heerscharen von Anwälten Einspruch erheben bis zum.... Ja bis wann soll das gehen.?

Wir Betroffene werden weiterhin die Öffentlichkeit suchen und unsere Stimme erheben wo es uns möglich ist !!! ..... und alle denkbaren rechtlichen Register und Beschwerdemöglichkeiten ziehen...
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Wie schlecht das Gesetz formuliert ist erkennt man direkt am ersten Satz.

Was ist denn deiner Meinung nach eine schwerwiegende Erkrankung?

Ich habe Leute die beantragen Cannabis gegen Akne. Die betroffenen sind natürlich der Meinung, dass es sich hierbei um eine schwerwiegende Erkrankung handelt.

Sehen wir doch mal was das Bundessozialgericht dazu sagte:
Die Versicherte litt an einer schwerwiegenden Erkrankung im Sinne der ersten Voraussetzung. Allerdings kann nicht jede Art von Erkrankung den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt. An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz in der Literatur geäußerter Kritik (Becker, SGb 2004, 594; Francke/Hart, SGb 2003, 653, 658 ff; Goecke, NZS 2006, 291; Hart, SGb 2005, 649; Schimmelpfeng-Schütte, MedR 2004, 655; dies GesR 2006, 12; Wölk, ZMGR 2006, 3) fest.
Allein hier erkennt man das Konfliktpotenzial zwischen dem betroffenen Versicherten und der Krankenkasse. Sowie den Wert von Kommentaren. Sicher, das BSG folgt der Kritik der Kommentaren nicht aber sie werden berücksichtigt.
Es ist m.E. menschenverachtend und verlogen wenn man da nach Kommentaren ruft und in Wirklichkeit sich zurücklehnt bis Urteile ergehen.
Sicher für den Betroffenen keine schöne Situation. Aber es gibt die Möglichkeit es sich Privat verordnen zu lassen oder bis zum endgültigen Urteil über das Eilverfahren eine vorübergehende Kostenübernahme zu erwirken.

Ich möchte einmal darauf hinweise, dass ich dieses "Bollwerk" für notwendig erachte. Unter den Leuten die Cannabis dringend benötigen befinden sich leider auch eine Menge Menschen (keine Patienten) die auf Kosten der Solidargemeinschaft Geld verdienen oder Geld sparen wollen. Diese gilt es auszusieben und ich kann mir vorstellen, dass daher einige MDK Ärzte strenger schauen. Das ist allerdings eine persönliche Vermutung von mir.

Ablehnungsgrund Nummer 1 des MDK sind übrigens unzureichende Unterlagen.

Ich finde es daher falsch, ausschließlich die Schuld bei den Krankenkassen oder den MDKs zu suchen wenn der Fragebogen mit 10 Wörtern bei 10 Fragen gefüllt ist.
Wir Betroffene werden weiterhin die Öffentlichkeit suchen und unsere Stimme erheben wo es uns möglich ist !!! ..... und alle denkbaren rechtlichen Register und Beschwerdemöglichkeiten ziehen...
Dazu kann ich nur weiterhin ermutigen. Es ist wichtig, dass auch Minderheiten eine Lobby haben und für ihr Recht kämpfen.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Ich hoffe dir ist bewusst, dass dieser Tipp ganz schnell nach hinten los gehen kann?

Grundsätzlich gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet das eben nicht Privatrezepte "einfach" so zur Erstattung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden können.
Ich bin davon ausgegangen dass eine Kostenübernahme (Genehmigung) vorliegt, sonst gibts ja auch kein Kassenrezept oder?

Wenn diese vorliegt, steht es natürlich jedem Patienten frei sich den Arzt sein Wahl zu suchen (Freie Ärztewahl). Wenn dieser Arzt angenommen ein Privatarzt ist und dann eben nur Privatrezepte austellen kann, muss die Krankenkasse auch das Privatrezept akzeptieren. Sollte jedoch das mit Privatrezept beschaffte Medikament teurer sein wie wenn es mit einem Kassenrezept besorgt worden wäre, bleibt der Patient auf der "Überbezahlung" sitzen.

In der Realität ist das Cannabis wenn man es mit Privatrezept kauft billiger wie mit Kassenrezept, beim Kassenrezept kommen noch Zuschläge drauf, von dem der Patient nichts mitgekommt.

Ich vermute mal dass deinem Arbeitgeber (Krankenkasse) diese Grauzone nicht gefällt, ich finde sie super und es funktioniert :mrgreen:

Ihr könnt euch ja entscheiden ob ihr jemand glaubt der für die Krankenkasse arbeitet oder mir, ist eure Entscheidung ;)
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Das Bundessozialgericht hat bereits 1993 entschieden, dass gesetzlich Versicherte nur Anspruch auf Sachleistungen haben die durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Man hat natürlich "freie" Arztwahl aber nur unter Ärzten mit einer Kassenzulassung. So steht es übrigens auch in § 13 SGB V. Ausnahmen bilden hier nur Notfälle. Wäre ja auch blöd wenn man ein Unfall hat und der Privatarzt sagt, dass er nicht helfen darf weil die GKV nicht zahlt.
Die Klägerin, die versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Ersatzkasse ist, leidet seit etwa 1987 an allergischem Asthma bronchiale. Nach Behandlung durch ihre Hausärztin, durch einen Lungenfacharzt und Allergologen sowie eine Ärztin für Naturheilverfahren ließ sich die Klägerin - nach einem vorangegangenen Informationsgespräch im März 1988 - in der Zeit vom 9. Mai bis 6. September 1988 im Institut für Umweltkrankheiten ... und in der Gemeinschaftspraxis ... und Dr. ... in Emstal privatärztlich behandeln. Die Kosten für diese Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel und einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie durch einen Diplompsychologen betrugen 5.149,29 DM.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Februar 1992 wird zurückgewiesen.
https://www.jurion.de/urteile/bsg/1993- ... -rk-31_92/
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Druckluftuwe hat geschrieben:Das Bundessozialgericht hat bereits 1993 entschieden, dass gesetzlich Versicherte nur Anspruch auf Sachleistungen haben die durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Man hat natürlich "freie" Arztwahl aber nur unter Ärzten mit einer Kassenzulassung. So steht es übrigens auch in § 13 SGB V. Ausnahmen bilden hier nur Notfälle. Wäre ja auch blöd wenn man ein Unfall hat und der Privatarzt sagt, dass er nicht helfen darf weil die GKV nicht zahlt.
Die Klägerin, die versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Ersatzkasse ist, leidet seit etwa 1987 an allergischem Asthma bronchiale. Nach Behandlung durch ihre Hausärztin, durch einen Lungenfacharzt und Allergologen sowie eine Ärztin für Naturheilverfahren ließ sich die Klägerin - nach einem vorangegangenen Informationsgespräch im März 1988 - in der Zeit vom 9. Mai bis 6. September 1988 im Institut für Umweltkrankheiten ... und in der Gemeinschaftspraxis ... und Dr. ... in Emstal privatärztlich behandeln. Die Kosten für diese Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel und einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie durch einen Diplompsychologen betrugen 5.149,29 DM.
Die freie Arztwahl gilt auch für Privatärzte :!:

Das Urteil hat mit der aktuellen Diskusion überhaupt nichts zu tun, in dem Urteil geht es um die Beschaffung vor Kostenübernahme oder Antragstellung durch die Krankenkasse. Wenn die Therapie egal welche im Vorfeld genehmigt wurde, kann man sich den Arzt suchen den man will, wenn es ein Privatarzt ist, muss man zumindest die Behandlung zahlen aber nicht das zuvor genehmigte Medikament. Dieses kann man dann per Vorkasse kaufen und sich erstatten lassen, wenn der Arzt kein Vertragsarzt ist. Man sollte jedoch darauf achten das es keinen Preisunterschied gibt oder dass das Privatrezept billiger ist.

Deine Alternativen Fakten die du auch noch aus dem Zusammenhang reist kannst du dir sparen.
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Dann nenne mir doch mal die Rechtsgrundlage für das Verhalten.

Die einzige die mir in deinem Fall einfällt ist nämlich § 13 SGB V Abs. 3 und 3a.
(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 15 des Neunten Buches erstattet.
(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
Nur ist dein Fall perse nicht auf alle hier im Forum übertragbar und schon gar nicht sehen diese beiden Auszüge aus dem Gesetz vor, dass es ein Privatarzt verordnet. Bei dir wurde offenbar zu unrecht abgelehnt, da die PRG Frist abgelaufen ist.

Hier Leuten pauschal den Tipp zu geben zum Privatarzt zu rennen ist einfach falsch und kann den betroffenen Personen richtig Geld kosten wenn die nicht die selbe Fallkonstellation wie bei dir haben. Du haftest schließlich nicht wenn Leute auf deine "Tipps" hören und die Krankenkassen die Erstattung ablehnen obwohl eine Genehmigung vorliegt.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Wenn du der Meinung bist dass nur ein Privatarzt ein Privatrezept aufstellen kann, solltest du besser den Job wechseln. Hier geht es um das Budget vom Kassenarzt, um dieses nicht zu gefährden und deinem Arbeitgeber kein Druckmittel zu geben, am besten vom Kassenarzt ein Privatrezept verordnen lassen.

Ich glaube mal auch wenn du uns für blöde Kiffer hälst, ist jedem hier bewusst dass ein Privatarzt Geld kostet.

Blöd wenn man sich nicht per Leidfaden äussern kann und mal nicht am längeren Hebel sitzt :shock:
Druckluftuwe
Beiträge: 18
Registriert: Mo 14. Aug 2017, 02:25

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von Druckluftuwe »

Ich widerlege einer deiner wilden Behauptung nach der anderen. Es beeindruckt mich wie Selbstbewusst du noch bist.
Wenn du der Meinung bist dass nur ein Privatarzt ein Privatrezept aufstellen kann, solltest du besser den Job wechseln.
Hier die Meinung habe ich wohl nicht exklusiv. Die Kassenrezepte (Muster 16) werden übrigens von der Kassenärztlichen Vereinigung versendet an die Vertragsärzte. Privatärzte haben mit den Kassenärztlichen Vereinigungen nichts am Hut woher sollen diese also die Rezepte bekommen?
Kassenrezepte nur mit Kassenzulassung

Kassenrezepte dürfen nur von Ärzten mit einer Kassenzulassung ausgefüllt werden. Die Kassenzulassung bezeichnet in Deutschland die Berechtigung eines Arztes, Leistungen an die gesetzlichen Krankenassen abzurechnen. Dies sind in der Regel niedergelassene Fachärzte und daher ist diese Rezeptform nicht interessant für junge Assistenzärzte.
https://www.praktischarzt.de/blog/rezepte-ausstellen/

Die einzig mögliche Variante seinen Arzt vor Regress zu bewahren ist am Kostenerstattungsprinzip gemäß § 13 Abs 2 SGB V.
ersicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. 2Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. 3Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. 4Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. 5Nicht im Vierten Kapitel genannte Leistungserbringer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. 6Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist. 7Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95b Absatz 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. 8Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. 9Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. 10Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. 11Im Falle der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 5 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 4 zu berücksichtigen; die Abschläge sollen pauschaliert werden. 12Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.
Allerdings muss auch hier Cannabis vorher genehmigt werden und es besteht kein Anspruch auf Behandlung durch einen Privatarzt. Des weiteren können durch die Verwaltungskosten hohe Abschläge entstehen, daher sollte man eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen um nicht zu hohe Kosten zu haben.

Hier muss man dann tatsächlich Privatrezepte zur Erstattung einreichen. Kann ich aber niemanden empfehlen wegen der Kosten nur um seinen Arzt Regress zu sparen.
littleganja

Re: Kassenärzten wird mit Regress gedroht

Beitrag von littleganja »

Hier die Meinung habe ich wohl nicht exklusiv. Die Kassenrezepte (Muster 16) werden übrigens von der Kassenärztlichen Vereinigung versendet an die Vertragsärzte. Privatärzte haben mit den Kassenärztlichen Vereinigungen nichts am Hut woher sollen diese also die Rezepte bekommen?
Also so dass du es auch verstehst, ein Kassenarzt kann ein Privatrezept und ein Kassenrezept ausstellen, ein Privatarzt nur ein Privatrezept. Was anderes habe ich nie behauptet.
Hier muss man dann tatsächlich Privatrezepte zur Erstattung einreichen. Kann ich aber niemanden empfehlen wegen der Kosten nur um seinen Arzt Regress zu sparen.
Traurig aber wahr, wir Patienten müssen unsere Ärzte vor den Krankenkassen schützen, das geht nur wenn alle die eine Kostenübernahme oder Genehmigungsfiktion haben bei ihrem Arzt sich anstatt einem Kassenrezept ein Privatrezept aushändigen lassen.

Du hast es endlich verstanden ich bin Stolz auf dich :lol:

Und die Schleichwerbung bezüglich Privat Zusatzversicherung ist hier wenn sie von einem Krankenkassen Mitarbeiter kommt unerwünscht.
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“