Wann genau beginnt die Frist bei der KK zu laufen

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crappy
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Wann genau beginnt die Frist bei der KK zu laufen

Beitrag von crappy »

Hallo zusammen,

wann genau beginnt die 3 Wochen bzw. 5 Wochen Frist bei einem Antrag auf Kostenübernahme zu laufen? Meiner Meinung nach ab Eingang des Antrags bei der Krankenkasse, oder?

Jetzt habe ich hier einen Fall da behauptet die KK, dass die Frist erst ab Eingang aller Unterlagen beim MDK anfängt. Kann ich nicht so richtig glauben. Im speziellen Fall geht es um den Arztfragebogen. Der Arzt war im Urlaub und deswegen lag der Fragebogen 4 Wochen unbearbeitet in der Praxispost bis der zum MDK geschickt wurde. Direkt an den MDK ohne Umweg über die KK. Da lag ein vorfrankierter Umschlag direkt an den MDK bei.

In § 13 SGB V http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html lese ich nur
drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden
Jetzt kommen die mit Antrag nicht vollständig eingereicht. Ich kann aber z.B. auch mündlich zur Niederschrift irgendwas beantragen und damit gilt der Antrag als gestellt. Irgendwelche Unterlagen oder Vordrucke braucht man zum stellen eines Antrags gar nicht. Man kann z.B. auch zur Polizei gehen und einen Antrag auf ALG2 stellen. Die sind zur weiterleitung an die richtige Stelle verpflichtet. Damit gilt der Antrag ab dem Datum als gestellt, wo man den bei der Polizei abgibt oder zur Niederschrift stellt.

Weiß jemand den genauen Sachverhalt dazu? Am Besten mit § und Gesetz.

Vielen Dank!
littleganja

Re: Wann genau beginnt die Frist bei der KK zu laufen

Beitrag von littleganja »

Die Frist beginnt ab Kenntnisnahme des Empfängers. Für den Antrag ist der Arztfragebogen nicht zwingend notwendig, jedoch ein Arzt der den Antrag unterstützt, dieses kann er auch in Form eines Attest oder anderem Schriftstück tun.
Wenn die Krankenkasse Unterlagen einfordern will muss sie dass zu Beginn sagen nicht knapp vor Ende.
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Gunter_H
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Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Wann genau beginnt die Frist bei der KK zu laufen

Beitrag von Gunter_H »

Kann leider nicht ganz genau sehen, welchen Fall Du nun im Detail hast und was die Argumentation der KK ist

Ja Frist beginnt grundsätzlich mit Zugang des Antrags und nicht wenn alle Unterlagen vorliegen. Wenn Sie nicht entscheiden können hätten Sie ablehnen müssen und das tun die KK / MDK auch in der Praxis

Antrag
Was ist ein Antrag. Jedenfalls nicht das Einholen einer Auskunft oder Beratung.
Ja der Antrag ist formlos. Es sollte aber klar sein, es handelt sich um einen Antrag.
Wurde das Wort Antrag benutzt?

Zugang
Wie wurde der Antrag übersendet. Kannst Du den Zugang beweisen?
(z.B Einschreiben mit Rückschein)

Frist
Die Fristberechnung von 3 bzw 5 Wochen ist bei Feiertagen – jedenfalls für Laien z.T. nicht sofort transparent

Ich vermute mal es geht Dir um das Thema Genehmigungsfiktion . Hier ist eventuell das Stichwort „Mitwirkungpflicht“ bei der Antragstellung relevant, weil der Arzt nach Meinung der KK / MDK ggf. nicht rechtzeitig rüberkam..

Im Forum gibt es viele Leute die sich zu diesem Themen sehr gut auskennen
Hier z.B. ein Link

viewtopic.php?f=22&t=7454

Ggf ist zu überlegen, ob Du die Überschrift Deiner Anfrage in „Genehmigungfiktion“ änderst, dann melden sich bei Dir sicher die Fachleute die dieses Thema aus der Praxis mit Ihren KKs – gut kennen.
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