wann genau beginnt die 3 Wochen bzw. 5 Wochen Frist bei einem Antrag auf Kostenübernahme zu laufen? Meiner Meinung nach ab Eingang des Antrags bei der Krankenkasse, oder?
Jetzt habe ich hier einen Fall da behauptet die KK, dass die Frist erst ab Eingang aller Unterlagen beim MDK anfängt. Kann ich nicht so richtig glauben. Im speziellen Fall geht es um den Arztfragebogen. Der Arzt war im Urlaub und deswegen lag der Fragebogen 4 Wochen unbearbeitet in der Praxispost bis der zum MDK geschickt wurde. Direkt an den MDK ohne Umweg über die KK. Da lag ein vorfrankierter Umschlag direkt an den MDK bei.
In § 13 SGB V http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html lese ich nur
Jetzt kommen die mit Antrag nicht vollständig eingereicht. Ich kann aber z.B. auch mündlich zur Niederschrift irgendwas beantragen und damit gilt der Antrag als gestellt. Irgendwelche Unterlagen oder Vordrucke braucht man zum stellen eines Antrags gar nicht. Man kann z.B. auch zur Polizei gehen und einen Antrag auf ALG2 stellen. Die sind zur weiterleitung an die richtige Stelle verpflichtet. Damit gilt der Antrag ab dem Datum als gestellt, wo man den bei der Polizei abgibt oder zur Niederschrift stellt.drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden
Weiß jemand den genauen Sachverhalt dazu? Am Besten mit § und Gesetz.
Vielen Dank!