Dronabinol Widerspruch Kosten

Ina70
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Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Ich grüße Euch!

In der Hoffnung, vielleicht einige Tipps zu bekommen, habe ich mich hier angemeldet.
Vor über 10 Jahren hatte ich krankheitsbedingt die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Aufmerksam auf Cannabis wurde ich durch die Medien erst Anfang des Jahres. Ich informierte mich und Gott sei Dank fand ich in meinem Hausarzt jemanden, der mir, weil ich austherapiert sein – natürlich privat - im Mai diesen Jahres Dronabinol-Tropen, 25 mg/ml verschrieb.

Zusammen mit Arztberichten sowie der Begründung reichte ich die Unterlagen bei der Kasse ein. Nach erfolgter Ablehnung – in der Zwischenzeit hatte ich mir, da es mir gesundheitlich schlecht ging, aber schon in meiner Apotheke die Topfen bestellt – legte ich gegen diesen Widerspruch ein. Auch hier kam der „Gutachter des MDK in seiner erneuten Beurteilung zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Versorgung mit Dronabinol bei Ihnen nicht vorliegen. Es wird weiter darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für eine schwerwiegende Erkrankung nicht erfüllt sind.“

Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich weiterhin verhalten soll. Habe hier zwar viel gelesen, aber irgendwie ist jeder „Fall“ anders. Außerdem ist das viele Lesen im Netz ganz schön verwirrend.

Wer hat Erfahrung in dieser Hinsicht und nicht nur in Bezug auf Rechtsanwalts- bzw. Gerichtskosten? Wer kann mir raten? Was müsste der nächste Schritt für mich sein?
Fühle ich mich gerade ziemlich überfordert.

Die Wirkung von Dronabinol-Tropen ist unglaublich! Ich schlafe seit der Einnahme jede Nacht gut. Sie nehmen mir nicht nur die Muskelschmerzen, die mich über viele Jahre immer wieder am Gehen hinderten, auch plötzlich auftretende extreme Müdigkeit, Erschöpfungszustände und auch Tinnitus, der mich dann auch noch seit 2 Jahren begleitete, verschwanden.

Vielen Dank für’s Lesen und evtl. Tipps!!

Gruß Ina70
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Gunter_H »

Willkommen im Forum !

Ja, in dieses Forum kann man Dir ggf. zu einzelnen Aspekten im Zusammenhang mit med. Cannabis Tipps geben, nur eine persönliche Beratung durch einen Fachanwalt ist damit nicht zu ersetzen.

Klar Fachanwälte können nicht von allen Krankheiten Ahnung haben: Du kannst dem Anwalt aber zu den gesundheitlichen Aspekten Deiner Krankheit sicher einiges berichten, außerdem gibt es ja sehr viel dazu im Internet. (Einen speziellen Fachanwalt für Sozialrecht mit Erfahrung zu einer Krankheit wirst Du nicht brauchen und vermutlich auch nicht finden)

Hier nur ein paar Tipps für Dich:

Falls Du es noch nicht hast, fordere unbedingt das MDK-Gutachten von der Kasse an, damit Du wenigsten weißt was da genau drinsteht... und entsprechend argumentieren kannst.

Zu der Frage was ist „schwere Krankheit“ schau doch mal in der Suchfunktion im Forum oben rechts. Du wirst viele Hinweise finden. Ggf muss Dein Arzt ja nochmal was ergänzendes schreiben..

Verstehe den Stand Deiner Situation so, dass Du jetzt im Widerspruchverfahren bist.
Deine KK hat sich entschieden und legt Deinen Fall dem Wiederspruchsausschuss vor.
Erst wenn der gehört wurde, bekommst Du von der Kasse den „finalen Bescheid“

Dann ist regelmäßig zu entscheiden ob Du zum Sozialgericht gehst. Eventuell kannst Du der KK vorab berichten, das Du „auf jeden fall“ klagen wirst....

Darf ich Dir noch einen rechtlichen Link anfügen:

https://www.menschenundrechte.de/de/blo ... -1272.html

Das sind ein paar Basisinformationen: Ggf. findest Du hier auch noch Hinweise für Dich.

Wünsche Dir sehr gute Besserung und freue mich sehr wenn das mit dem „Dronabinol“ bei Dir gut klappt !!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Ina70
Beiträge: 13
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Vielen Dank Gunter_H für Deine Wünsche und die vielen Tipps.

Der Pkt. C 1 - Genehmigungserfordernis/genehmigungsfiktion - irritiert mich etwas. Es heißt dort:

"Die Krankenkasse hat nach § 13 Abs. 3a SGB 5 drei Wochen Zeit für die Bearbeitung eines Antrags, wenn sie ein Gutachten des MDK einholen muss, muss sie innerhalb von 5 Wochen entscheiden"...usw.

Am 24.05.17 stellte ich den Antrag auf Kostenübernahme, der aber abgelehnt wurde.
am 20.06.17 legte ich Widerspruch ein mit Begründung, worauf die zweite Ablehnung am 08.08.17, also über 7 Wochen später, erfolgte.

Keine Ahnung, wie lang ich noch um die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Soziales drumherum komme (vielleicht wäre ja auch besser "früher" als "später"...., wobei Deine Anmerkungen hier an anderer Stelle betreffend "Interessenkollosion" und "Gebühr für Erstberatung" sehr hilfreich für mich waren/sind!

Einen schönen Sonntag noch und viele Grüße
Ina70
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Gunter_H »

Drückt Dir fest die Daumen. und wünsche eine gute Nachtruhe.
Ich - ganz persönlich - würde mir das MDK-Gutachten ansehen, damit zum Arzt gehen was der medizinisch dazu sagt und dann ggf. einen Anwalt einschalten.
Andere liebe Menschen hier im Forum würden direkt zum Anwalt gehen und versuchen gleich den Klageweg bzw die Genehmigungsfiktion zu beschreiten.
Beide Wege können richtig sein, sind aber einfachen auch von der persönlichen Nervenkraft und dem Gesundheitszustand und Deiner Situation abhängig.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Hallo,

fast war ich soweit, aufzugeben.
Mein Hausarzt hat mir zwar immer wieder Hilfe zugesichert, heute aber sehe ich, dass diese – es fing beim Ausfüllen des Fragebogens bei der Antragstellung sowie den Begründungen, die er ausstellte, an -, wohl viel zu allgemein gehalten war.
Aktueller Stand: Ablehnung der Widerspruchsstelle am 18.10.2017. Zwischenzeitlich habe ich bislang vergeblich versucht, in meiner Stadt einen Fachanwalt zu finden. Einen Termin beim VDK habe ich leider erst nach der Frist bekommen. Man hat mir dazu geraten, innerhalb der 4 Wochenfrist Klage beim SG einzureichen.

Im Nachhinein gesehen: Auch mit meinem heutigen Wissen (auch Dank der Seite „MenschenundRechte.de“) sowie der Tatsache, dass man im Grunde, auch wenn man einen Arzt gefunden hat, der Cannabis verschreibt – doch allein da steht, scheint es doch für einen gesundheitlich ziemlich angeschlagenen Patienten unmöglich, ohne Fachanwalt, (sei es mit oder auch ohne Kenntnisse über den § 31), gegen die KK anzukommen.

Mit meiner Kraft bin ich ziemlich am Ende. Viel Zeit bleibt mir nicht. Innerhalb der nächsten Tage noch habe ich die Möglichkeit der Klage.
Hilfe… mein Gedankenkarussel ….

Ich hoffe weiterhin, aber das allein reicht nicht. Allen ein schönes Wochenende mit vielen guten Gedanken (die mir leider inzwischen so manches Mal fehlen).....,
wünscht euch
Ina70
PS: ....und Danke für’s Lesen….
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:40, insgesamt 6-mal geändert.
littleganja

Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von littleganja »

Servus Ina.

irgendwie ist dein Beitrag an mir vorbei gegangen, aber besser spät wie nie.

Also beantworte mir bitte mal folgende Fragen:

1. Wann hast du den ersten Antrag gestellt, genaues Datum Zugang bei Krankenkasse.
2. Wann kam die Ablehnung? Datum wann bei dir im Briefkasten?
3. Wenn möglich lade bitte das MDK Gutachten und die Ablehnung entfremdet hoch,
falls du das nicht kannst, ist das MDK Gutachten komplett auf Deutsch? Ist die Ablehnung im Original unterschrieben, mit Ansprechpartner?


----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zu deiner Frage mit dem Rechtsanwalt, wenn du dir den Anwalt aus einen Mitteln nicht leisten kannst, gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht und besorge dir einen "Beratungshilfeschein" für den Rechtsanwalt (Kosten dann max. ca. 15€ - Erstgespräch)
Danach dass sagt der Anwalt dir dann aber beantragst du Prozesskostenhilfe!
Suche dir einen Anwalt für Sozialrecht!


Der Link hier ist für den Gang vor das Sozialgericht evtl. für deinen Anwalt hilfreich:

:arrow: viewtopic.php?f=22&t=7152

Der Link beschreibt wie man an den Beratungsschein kommt:

:arrow: viewtopic.php?f=22&t=7529



Versuche mal meine Antworten oben zu beantworten, dann schauen mir weiter......
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Im MDK-Gutachten (7 von 9 Seiten wurden nur übersandt), ohne Unterschrift, ohne Ansprechpartner) heißt es, dass es elektronisch erstellt wurde und ohne Unterschrift gültig ist.
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:48, insgesamt 5-mal geändert.
littleganja

Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von littleganja »

Wurde zwischen dem 24.05 und 12.06 der MDK eingeschaltet? Wenn ja, Wurdest du darüber informiert? Wie ist die Begründung der Ablehnung?
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Ja, ich wurde am 31.05.2017 informiert.
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

....
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

[at
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
littleganja

Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von littleganja »

Da kommen die nicht mit durch, auf jeden Fall zum Anwalt, hast gute Chancen!

Ich drück dir die Daumen, halt uns auf dem laufenden.
Ina70
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Beitrag von Ina70 »

..
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
Duck
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Duck »

Da fehlt doch noch was, oder?

Ah nun is lles da.

Ja die ziehen wohl alle Register.
Zuletzt geändert von Duck am Fr 10. Nov 2017, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

...Du meinst beim Gutachten? Die haben nur S. 2 - 9 gesandt.
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
Duck
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Duck »

Ja beim mdk fehlen immer seiten

Aber
da steht die gutachten seien Urheberrechtlich geschützt verbreitung untersagt :shock: :shock:

Sehe ich das Richtig?
Können die das, wenn ja nimmt man die besser wiedrr raus?

@ LG
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Hallo littleganja,
das liest sich ja gut, nur... Da ich ja nur noch wenige Tage habe, um auch zu reagieren, hatte ich auf eine Antwort gehofft auf meine Frage:

"Soll ich – nachdem ich Klage beim SG einreichen werde, was jawohl unumgänglich zu schein scheint !? - darauf vertrauen, dass mich die RA’in beim VDK vertritt (egal, ob mit oder ohne Kenntnisse des § 31), Termin aber erst leider nach der 4Wochenfrist, wobei durch Beitrittserklärung und Beitragszahlungen + anfallender Gebühren mir somit keinerlei zusätzliche RA-Kosten anfallen)?
Es scheint die einzige Möglichkeit zu sein!? Ich weiß noch nicht einmal, ob der RA vom VDK auch ablehnen könnte oder ohne Kenntnise des § 31 oder zumindest die Bereitschaft, sich in die Thematik auch einarbeiten zu wollen, überhaupt eine Chance besteht"

Für heute ist erst einmal die "Luft raus" bei mir.... Danke :)
Zuletzt geändert von Ina70 am Sa 11. Nov 2017, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
Ina70
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Ina70 »

Hallo Duck,
ja stimmt, ich nahm an, dass, wenn man sensible Daten unkenntlich macht, das kein Problem wäre....!???
Duck
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Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von Duck »

Da steht die stellungsnahme....
Wart mal was lg sagt Urheberrecht is immer heikel.
littleganja

Re: Dronabinol Widerspruch Kosten

Beitrag von littleganja »

Geh zum Amtsgericht hol dir einen Beratungshilfeschein und zu einem Anwalt für Sozialrecht, VDK keine Ahnung wie da die Sachlage ist. Antrag (Einstweilige Anordnung) beim Sozialgericht kannst du wie du richtig sagst ja selbst ohne Anwalt einreichen, am besten per Fax vorab!

Schau dir die Links oben genau an!
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